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99 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eigenkontrollen"


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Drucksache 530/10 (Beschluss)

... § 15 Absatz 3 bezieht sich auf Trinkwasseruntersuchungen, die der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 14 im Rahmen seiner Eigenkontrollen oder nach § 20 auf behördliche Anordnung durchzuführen hat. Bei den in der Vorlage an dieser Stelle zusätzlich erwähnten Untersuchungen nach § 19 Absatz 7 handelt es sich jedoch nicht um Untersuchungen des Unternehmers oder sonstigen Inhabers, sondern um originäre Untersuchungen des Gesundheitsamtes. Die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen des Gesundheitsamts nach § 19 Absatz 7 sollten daher nicht in § 15 Absatz 3 Satz 1 erwähnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

Zu Punkt 1:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 692/08

... Mit dem Vorschlag erhöht sich auch die Flexibilität der Unternehmer durch die Annahme von Leitlinien für einzelne technische Fragen. Gleichzeitig wird von den Unternehmern gefordert, selbst Verantwortung für den Tierschutz zu übernehmen (Eigenkontrollen des Betäubungsverfahrens, Standardarbeitsanweisungen), womit zur besseren Durchsetzung des Tierschutzes bei der Schlachtung beigetragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Vorschriften

Artikel 3
Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten

Artikel 4
Tötungsverfahren

Artikel 5
Betäubung

Artikel 6
Standardarbeitsanweisungen

Artikel 7
Fachkenntnisse und Sachkundenachweis

Artikel 8
Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 9
Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 10
Einfuhr aus Drittländern

Kapitel III
Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe

Artikel 11
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

Artikel 12
Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung

Artikel 13
Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung

Artikel 14
Tierschutzbeauftragte(r)

Kapitel IV
Bestandsräumung und Nottötung

Artikel 15
Bestandsräumung

Artikel 16
Nottötung

Kapitel V
Zuständige Behörde

Artikel 17
Referenzzentren

Artikel 18
Sachkundenachweis

Kapitel VI
Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse

Artikel 19
Nichteinhaltung

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Ausschussverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben

Kapitel I
– Verfahren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Kapitel II
– Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

1. Zerkleinerung

2. Genickbruch

3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung

Tabelle

4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung

4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.

4.2 Füchse

4.3 Chinchillas

5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad

Tabelle

6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %

7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel

8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

Anhang II
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

1. Alle Arten von Stallungen

2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden

3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung

4. Elektrobetäubungsgeräte

5. Geräte zur Wasserbadbetäubung

6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas

7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas

Anhang III
Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen

1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren

2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden

3. Entblutung von Tieren

Anhang IV
Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen


 
 
 


Drucksache 433/08

... (32) Damit sichergestellt wird, dass innerhalb einer Anlage oder eines Betriebs die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden, ist ein System von Eigenkontrollen erforderlich. Die ordnungsgemäße Durchführung von Eigenkontrollen ist auch ein Anhaltspunkt für die Kontrollen durch die zuständige Behörde. Eigenkontrollen sollten im Rahmen eines auf den HACCP-Grundsätzen (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points) beruhenden Systems in Anlagen durchgeführt werden, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, wie etwa Tierkörperbeseitigungsanlagen, Anlagen zur Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost und Anlagen, in denen mehr als eine Kategorie tierischer Nebenprodukte gehandhabt wird, zum Beispiel Anlagen, in denen Rohmaterial von zwei Kategorien gelagert wird. Bei Produkten, die an demselben Ort verbrannt, mitverbrannt oder beseitigt werden sollen, sind Stichproben zur Überprüfung der Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften, etwa mikrobiologischer Kriterien, nicht verpflichtend, da mögliche Risiken ausgeschlossen werden ohne dass das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Bericht der Kommission

3. Problembeschreibung

4. Anhörung und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung interessierter Kreise

4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren

4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten

4.2.2. Methodik

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung

6. Anwendungsbereich des Vorschlags

i Klärung

ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert

7. Sonstige Angaben

7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

7.2. Auswirkungen auf den Haushalt

7.3. Sonstige

Vorschlag

Kapitel I
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 2
Tiergesundheitliche Beschränkungen

Artikel 5
Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen und Betrieben

Artikel 6
Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe

Artikel 7
Ausnahmen von der Zulassungspflicht

Artikel 8
Zulassung von Anlagen

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Einstufung

Artikel 10
Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 11
Material der Kategorie 1

Artikel 12
Material der Kategorie 2

Artikel 13
Material der Kategorie 3

Artikel 14
Änderung der Kategorien

Kapitel II
Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Unternehmer

Artikel 15
Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung

Artikel 16
Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen und Betrieben

Artikel 17
Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben

Kapitel III
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Abschnitt 1
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Artikel 18
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Abschnitt 2
Beseitigung und Verwendung

Artikel 19
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1

Artikel 20
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2

Artikel 21
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3

Artikel 22
Ausnahmen

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Inverkehrbringen

Artikel 24
Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken

Artikel 25
Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln

Abschnitt 4
Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 26
Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke

Artikel 27
Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken

Artikel 28
Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 5
Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 29
Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung

Kapitel IV
: Amtliche Kontrollen

Artikel 30
Amtliche Kontrollen

Artikel 31
Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs

Artikel 32
Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer

Artikel 33
Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten

Artikel 34
Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten

Kapitel V
Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr

Artikel 35
Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37
Ausfuhr

Artikel 38
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen

Kapitel VI
Sonderregelung

Abschnitt 1
Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 39
Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 40
Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Abschnitt 2
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte

Artikel 41
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette

Artikel 42
Herkunftssicherung

Artikel 43
Sichere Behandlung

Artikel 44
Sichere Endverwendungszwecke

Artikel 45
Registrierung der Unternehmer

Artikel 46
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 47
Nationale Rechtsvorschriften

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Sanktionen

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Übergangsmaßnahmen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 101/08

... In Absatz 3 erfolgt ein Verweis auf die in der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern geregelten Eigenkontrollverpflichtungen von Lebensmittelunternehmern. So können Isolate, die im Rahmen von betrieblichen Eigenkontrollen bei Lebensmittelunternehmen anfallen, für die Bestimmung von Antibiotikaresistenzen verwendet werden. Hierdurch kann der zur Erfüllung des jährlichen Probenkontingentes für die Länder erforderliche Probenaufwand reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zoonosen-Monitoring

§ 4
Durchführung des Zoonosen-Monitorings

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 6
Vorbereitung des Zoonosen-Stichprobenplanes

§ 7
Ausschuss Zoonosen

§ 8
Expertengruppe Zoonosen

§ 9
Datenübermittlung

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 3
Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

§ 11
Übermittlung von Daten, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Zoonosen-Monitoring

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu den Absätzen 1 bis 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 3
– Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

Zu § 11

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 752/07

... (5) Sofern in einem Betrieb Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 oder 9 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 oder andere, nach vergleichbaren Kriterien erarbeitete branchenspezifische Leitlinien angewendet werden, ist zu überprüfen, ob diese Leitlinien im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/07




A. Problem und Ziel

Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4

Qualitätsmanagement-Systeme § 6

Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8

Nationales Frühwarnsystem § 20

Krisenmanagement §§ 25 bis 27

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die amtliche Kontrolle

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Personelle Anforderungen

§ 5
Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen

§ 6
Qualitätsmanagement-Systeme

Abschnitt 3
Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben

§ 7
Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben

§ 8
Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben

Abschnitt 4
Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung

§ 9
Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung

§ 10
Durchführung der amtlichen Probenahme

§ 11
Mehrjähriger nationaler Kontrollplan

§ 12
Bundesweiter Überwachungsplan

§ 13
Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien

§ 14
Nationale Referenzlaboratorien

§ 15
Verbindungsstelle

Abschnitt 5
Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 16
Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung

Abschnitt 6
Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften

§ 17
Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit

§ 18
Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit

§ 19
Informationsaustausch über Maßnahmen

§ 20
Nationales Frühwarnsystem

Abschnitt 7
Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen

§ 21
Sonstiger Informationsaustausch

§ 22
Verfahren bei Veröffentlichungen

§ 23
Datenübermittlung

§ 24
Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Abschnitt 8
Krisenmanagement

§ 25
Notfallpläne

§ 26
Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall

§ 27
Durchführung von Simulationsübungen

Abschnitt 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Abs. 4)

Anlage 2
(zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben

1. Anforderungen an das Beurteilungssystem

1.1 Beurteilungssystem

1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien

1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale

1.4 Beurteilungsstufen

2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe

3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte

4. Dokumentation

5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben

5.1 Beurteilungsbogen

5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden

5.3 Durchführungsanleitung

5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben

5.3.2 Ersteinstufung

5.3.3 Feineinstufung

5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis

5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit

5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben

5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben

5.4 Glossar

5 Hauptmerkmal

5 Beurteilungsmerkmal

5 Beurteilungskriterium

5 Beurteilungsstufen

Anlage 3
(zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)

Anlage 4
(zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 584/06 (Beschluss)

... a) die stärkere Einbeziehung der Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung unter Wahrung der Belange kleiner und mittlerer Betriebe sowie landwirtschaftlicher Erzeuger. Dies sollte mit dem Ziel erfolgen, die Transparenz bezüglich Produktionsverhältnissen, Herkunft, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrollen zu verbessern;



Drucksache 664/1/06

... erzeugnissen in eine Risikokategorie eingestuft werden sollen. Die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten Kriterien sind hierzu nicht geeignet, da das von der AFFL-ALB-Arbeitsgruppe erarbeitete Beurteilungssystem ausschließlich für die Beurteilung von Lebensmittelbetrieben konzipiert wurde. Sicherlich lassen sich die Beurteilungsmerkmale der Hauptmerkmale II bis IV (Verhalten des Unternehmers, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen, Hygienemanagement) auch für diese Unternehmen beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Überschrift

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , Buchstabe b § 2 Abs. 2 , Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 5 Abs. 2 Nr. 1 , Nr. 12 Buchstabe b § 10

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe e § 2 Abs. 6

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 8 Abs. 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 9 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 11 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Satz 2 *

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 12

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 13 Abs. 2

10. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe a § 17 Abs. 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 18 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 21 Abs. 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 26 zu Anlage 2 zu § 7 Nr. 5.3.7.3


 
 
 


Drucksache 584/1/06

... a) die stärkere Einbeziehung der Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung unter Wahrung der Belange kleiner und mittlerer Betriebe sowie landwirtschaftlicher Erzeuger. Dies sollte mit dem Ziel erfolgen, die Transparenz bezüglich Produktionsverhältnissen, Herkunft, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrollen zu verbessern;



Drucksache 664/06 (Beschluss)

... erzeugnissen in eine Risikokategorie eingestuft werden sollen. Die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten Kriterien sind hierzu nicht geeignet, da das von der AFFL-ALB-Arbeitsgruppe erarbeitete Beurteilungssystem ausschließlich für die Beurteilung von Lebensmittelbetrieben konzipiert wurde. Sicherlich lassen sich die Beurteilungsmerkmale der Hauptmerkmale II bis IV (Verhalten des Unternehmers, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen, Hygienemanagement) auch für diese Unternehmen beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV-Rahmen-Überwachung

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Überschrift

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ,

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 8 Abs. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 9 Abs. 1

5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 11 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 12

7. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 13 Abs. 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe a § 17 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 18 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 21 Abs. 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 26 zu Anlage 2 zu § 7 Nr. 5.3.7.3


 
 
 


Drucksache 826/05 (Beschluss)

... Verpflichtung nachkommen, wenn sie aufgrund eigener oder ihnen von anderer Seite zur Kenntnis gelangter konkreter Hinweise (z.B. nach Abgang der Ware auflaufender Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen bzw. Befunde der Eingangskontrolle belieferter Unternehmen) erkennen oder infolge weniger konkreter aber doch relativ eindeutiger Hinweise (z.B. Häufung von Verbraucherbeschwerden) Grund zur Annahme haben, dass ein von ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel für den Verzehr durch Menschen ungeeignet bzw. gesundheitsschädlich ist. Wenn ein Lebensmittelunternehmer, der ein nicht sicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht hat, seiner Handlungs- und Meldeverpflichtung nicht nachkommt, werden folglich von ihm weder die erforderlichen Maßnahmen ergriffen noch erhält die zuständige Behörde Kenntnis von dem betreffenden Vorgang und kann evtl. erforderliche Zusatzmaßnahmen nicht ergreifen. Dies kann aufgrund von Fahrlässigkeit geschehen, ist aber insbesondere immer dann der Fall, wenn nicht sichere Lebensmittel in Kenntnis ihrer mangelhaften Beschaffenheit mit krimineller Absicht in den Verkehr gebracht werden.



Drucksache 826/05

... Sie setzt voraus, dass die betreffenden Lebensmittelunternehmer dieser Verpflichtung nachkommen, wenn sie aufgrund eigener oder ihnen von anderer Seite zur Kenntnis gelangter konkreter Hinweise (z.B. nach Abgang der Ware auflaufender Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen bzw. Befunde der Eingangskontrolle belieferter Unternehmen) erkennen oder infolge weniger konkreter aber doch relativ eindeutiger Hinweise (z.B. Häufung von Verbraucherbeschwerden) Grund zur Annahme haben, dass ein von ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel für den Verzehr durch Menschen ungeeignet bzw. gesundheitsschädlich ist. Wenn ein Lebensmittelunternehmer, der ein nicht sicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht hat, seiner Handlungs- und Meldeverpflichtung nicht nachkommt, werden folglich von ihm weder die erforderlichen Maßnahmen ergriffen noch erhält die zuständige Behörde Kenntnis von dem betreffenden Vorgang und kann evtl. erforderliche Zusatzmaßnahmen nicht ergreifen. Dies kann aufgrund von Fahrlässigkeit geschehen, ist aber insbesondere immer dann der Fall, wenn nicht sichere Lebensmittel in Kenntnis ihrer mangelhaften Beschaffenheit mit krimineller Absicht in den Verkehr gebracht werden.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 183/19 PDF-Dokument



Drucksache 417/14 PDF-Dokument



Drucksache 609/16 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument



Drucksache 664/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.