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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eigenkapitalerleichterungen"


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Drucksache 63/19 (Beschluss)

... 22. Hinsichtlich der Einführung eines "green supporting factor" nimmt der Bundesrat die Antwort der Kommission vom 1. Oktober 2018 zu seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 (vergleiche BR-Drucksache 67/18(B)) zur Kenntnis (vergleiche zu BR-Drucksache 67/18(B)). Die Kommission teilt darin mit, sie teile die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die allein ausschlaggebende Erwägung bleiben muss. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht pauschal zu Eigenkapitalerleichterungen führen, da Nachhaltigkeit nicht mit (wirtschaftlicher) Risikofreiheit gleichzusetzen ist. Eigenkapitalanforderungen müssen sich weiterhin allein am messbaren Risikogehalt orientieren.

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Drucksache 63/19 (Beschluss)




2 Allgemeines

Nachhaltiges Finanzwesen


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 26. Hinsichtlich der Einführung eines "green supporting factor" nimmt der Bundesrat die Antwort der Kommission vom 1. Oktober 2018 zu seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 (vergleiche BR-Drucksache 67/18(B)) zur Kenntnis (vergleiche zu BR-Drucksache 67/18(B)). Die Kommission teilt darin mit, sie teile die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die allein ausschlaggebende Erwägung bleiben muss. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht pauschal zu Eigenkapitalerleichterungen führen, da Nachhaltigkeit nicht mit (wirtschaftlicher) Risikofreiheit gleichzusetzen ist. Eigenkapitalanforderungen müssen sich weiterhin allein am messbaren Risikogehalt orientieren.

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Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Bei der Einführung des IRB-Basisansatzes (Ende 2006) ist im Jahr 2006 eine einjährige Parallelrechnung von Basel I und Basel II notwendig. Darüber hinaus sind für die folgenden drei Jahre Untergrenzen (95 % ab dem Jahresende 2006, 90 % ab dem Jahresende 2007 und 80 % ab dem Jahresende 2008) festgelegt, welche die möglichen Eigenkapitalerleichterungen des IRB-Basisansatzes beschränken. Somit werden die gewünschten Erleichterungen für die Mittelstandsunternehmen nur sehr begrenzt wirksam werden und die Kreditwirtschaft hat weniger Anreize zur Verwendung aufwändiger Verfahren zur Messung und Steuerung der Kreditrisiken, wenn sich dies nicht auszahlt. Auf die Schwellenwerte sollte daher verzichtet werden. Sollte dies nicht erreichbar sein, muss aber auf jeden Fall sichergestellt werden, dass mit Ablauf der ersten drei Jahre der Anwendung die Floors nicht mehr beibehalten werden.

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Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.