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"Eigenantrages"


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Drucksache 479/1/08

... -- Die Regelung lässt die weitere Möglichkeit offen, den Sitz einer SPE vor einem drohenden Insolvenzverfahren ins Ausland zu verlegen. Der Insolvenzantrag eines Gläubigers würde zwar - abgesehen von den gegen die Formulierung bestehenden Bedenken - eine Sitzverlegung ausschließen (Artikel 35 Abs. 2 des Verordnungsvorschlags). Nicht ausgeschlossen wäre jedoch eine Sitzverlegung, bevor ein Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Im Rahmen der gesetzgeberischen Umsetzung sollte eine strafbewehrte Insolvenzantragspflicht für die Leitungsorgane der SPE eingeführt werden (vgl. § 64 GmbHG). Weil diese Frist kürzer wäre als die bei der Sitzverlegung zu beachtende Monatsfrist (Artikel 36 Abs. 2 des Verordnungsvorschlags), würde damit auch einem Hinauszögern des Eigenantrages bis nach der erfolgten Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat entgegengewirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 479/08 (Beschluss)

... -- Die Regelung lässt die weitere Möglichkeit offen, den Sitz einer SPE vor einem drohenden Insolvenzverfahren ins Ausland zu verlegen. Der Insolvenzantrag eines Gläubigers würde zwar - abgesehen von den gegen die Formulierung bestehenden Bedenken - eine Sitzverlegung ausschließen (Artikel 35 Abs. 2 des Verordnungsvorschlags). Nicht ausgeschlossen wäre jedoch eine Sitzverlegung, bevor ein Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Im Rahmen der gesetzgeberischen Umsetzung sollte eine strafbewehrte Insolvenzantragspflicht für die Leitungsorgane der SPE eingeführt werden (vgl. § 64 GmbHG). Weil diese Frist kürzer wäre als die bei der Sitzverlegung zu beachtende Monatsfrist (Artikel 36 Abs. 2 des Verordnungsvorschlags), würde damit auch einem Hinauszögern des Eigenantrages bis nach der erfolgten Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat entgegengewirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.