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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Effizienzkriterien"


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Drucksache 191/1/14

... Ausgleichsregelung mit der Einhaltung von Effizienzkriterien zu verbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 758/13

... Nach Artikel 15 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die nationalen Regulierungsbehörden, die Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber das Energieeffizienzpotenzial intelligenter Netze maximieren und die Energieeffizienz bei Auslegung und Betrieb der Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur beurteilen und verbessern. Ferner müssen sie sicherstellen, dass Netztarife und -regulierung spezifische Energieeffizienzkriterien erfüllen und eine Laststeuerung nicht behindern. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewerten und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Netzinfrastruktur bestimmen. Der Artikelsieht einen vorrangigen Zugang und eine vorrangige Inanspruchnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vor und soll nachfrageseitigen Ressourcen, vor allem der Laststeuerung (Demand Response), hinsichtlich der Teilnahme an den Großhandels- und Einzelhandelsmärkten die gleiche Ausgangslage wie der Versorgerseite verschaffen. Insbesondere werden der Zugang und die Teilnahme von Laststeuerungs-Dienstleistern an den Märkten für Ausgleichsleistungen, Reservedienste und andere Systemdienste gefördert. Dazu sind die technischen oder vertraglichen Modalitäten für die Teilnahme festzulegen, wobei auch Aggregatoren und andere Laststeuerungs-Dienstleister einzubeziehen sind.



Drucksache 688/12

... "g) Näheres zur Ermittlung der Hocheffizienzkriterien, Abschreibungskriterien, zur Berechnung und zum Nachweis des Nutzungsgrads und zu den Hauptbestandteilen der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (§ 53a) zu bestimmen und den am Betrieb von solchen Anlagen Beteiligten Pflichten zum Nachweis der dort genannten Voraussetzungen aufzuerlegen,



Drucksache 346/1/12

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Energiegewinnung mit Erneuerbaren Energien die Möglichkeit der lokalen und regionalen Wertschöpfung eröffnet und so zu einer Stärkung des ländlichen Raums führen kann. Die Energiegewinnung vor Ort ermöglicht die Einbindung lokaler Akteure in die Wertschöpfungskette auch bei Berücksichtigung umfassender und langfristiger Kosteneffizienzkriterien.



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Energiegewinnung mit Erneuerbaren Energien die Möglichkeit der lokalen und regionalen Wertschöpfung eröffnet und so zu einer Stärkung des ländlichen Raums führen kann. Die Energiegewinnung vor Ort ermöglicht die Einbindung lokaler Akteure in die Wertschöpfungskette auch bei Berücksichtigung umfassender und langfristiger Kosteneffizienzkriterien.



Drucksache 878/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass es den jeweiligen nationalen Stellen überlassen bleiben muss, ob sie in den Mechanismus der Ausgleichsleistungsberechnung Effizienzkriterien integrieren. Soweit sie sich hierzu entschließen, darf bei einer Übererfüllung vorgegebener Effizienzkriterien auch ein angemessener Zusatzertrag beim Erbringer der Dienstleistung verbleiben. Insoweit greift das Verbot der Überkompensation nicht.



Drucksache 878/1/11

... 10. Der Bundesrat legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass es den jeweiligen nationalen Stellen überlassen bleiben muss, ob sie in den Mechanismus der Ausgleichsleistungsberechnung Effizienzkriterien integrieren. Soweit sie sich hierzu entschließen, darf bei einer Übererfüllung vorgegebener Effizienzkriterien auch ein angemessener Zusatzertrag beim Erbringer der Dienstleistung verbleiben. Insoweit greift das Verbot der Überkompensation nicht.



Drucksache 280/11

... 16. weist darauf hin, wie wichtig KMU für die europäische Wirtschaft sind, und begrüßt deshalb, dass die EIB-Finanzierung für KMU zwischen 2008 und 2010 auf einen Gesamtbetrag von 30,8 Milliarden EUR angestiegen ist, und erkennt an, dass dieser Betrag den Zielbetrag von 7,5 Milliarden EUR für diesen Zeitraum übersteigt; begrüßt, dass im März 2010 das europäische PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument mit einer Finanzausstattung von 200 Millionen EUR von der Kommission und der Bank eingerichtet wurde; betont allerdings die Schwierigkeiten, vor denen KMU bei dem Versuch, Darlehen zu erhalten, stehen, und fordert in diesem Zusammenhang die EIB auf, bei ihrer Kreditvergabe durch Finanzmittler die Transparenz weiter zu erhöhen; fordert hierfür die Festlegung eindeutiger Finanzierungsbedingungen sowie strengerer Effizienzkriterien bei der Kreditvergabe für ihre Finanzmittler; fordert eine Verpflichtung der EIB, jährlich über ihre Kreditvergabe an KMU Bericht zu erstatten, einschließlich einer Bewertung der Zugänglichkeit und der Wirksamkeit dieser Kreditvergabe, sowie über die Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen größeren Verbreitungsgrad zu erreichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 379/11

... Die Mitgliedstaaten können Primärenergieeinsparungen aufgrund der Erzeugung von Wärme und Strom sowie von mechanischer Energie wie nachfolgend dargestellt berechnen, ohne dass – um die nicht im Rahmen von KWK erzeugten Wärme- und Stromanteile des gleichen Prozesses auszunehmen – auf Anhang I zurückgegriffen wird. Diese Erzeugung kann als hocheffiziente KWK gelten, wenn sie den Effizienzkriterien unter Buchstabe a dieses Anhangs entspricht und wenn bei KWK-Blöcken mit einer elektrischen Leistung von über 25 MW der Gesamtwirkungsgrad über 70 % liegt. Die in KWK erzeugte Strommenge aus einer solchen Erzeugung wird jedoch für die Ausstellung eines Herkunftsnachweises und für statistische Zwecke nach Anhang I bestimmt.

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Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 142/11

... Das größte Energieeinsparpotenzial liegt im Gebäudesektor. Schwerpunkt des Plans sind Instrumente, die die Sanierung öffentlicher und privater Gebäude in Gang setzen und die Energieeffizienz der darin verwendeten Komponenten und Geräte verbessern sollen. Im Plan wird die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors herausgestellt, da vorgeschlagen wird, die Sanierung öffentlicher Gebäude durch ein verbindliches Ziel zu beschleunigen und für öffentliche Ausgaben Energieeffizienzkriterien einzuführen. Ferner ist vorgesehen, dass Versorgungsunternehmen dazu verpflichtet werden, ihren Kunden eine Senkung ihres Energieverbrauchs zu ermöglichen.



Drucksache 738/10

... Die Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Jedes Jahr tätigen sie Ausgaben in Höhe von ca. 1 500 Mrd. EUR, was 16 % des BIP der EU entspricht. In den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte auf Effizienzkriterien geachtet werden, um mehr Energieeinsparungen zu erzielen und innovative Lösungen zu verbreiten, insbesondere im Gebäude- und im Verkehrssektor. Das Potenzial marktgestützter und anderer politischer Instrumente, wie etwa Steuern, zur Verbesserung der Energieeffizienz sollte vollständig ausgeschöpft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 40/10

... Um ein Aufsplitterung vergaberechtlicher Regelungen zu vermeiden, werden diese Vorgaben in die VgV übernommen. Dies dient zum einen der Anwenderfreundlichkeit, und zum anderen wird so die Anwendung von Energieeffizienzkriterien im Vergabeverfahren am besten gewährleistet. Gleichzeitig wird dem Beschluss der Bundesregierung vom 28.06.2006 zur Vereinheitlichung des Vergaberechts Rechnung getragen. Entsprechende Regelungen finden sich in § 7 Abs. 4 SektVO.



Drucksache 231/10

... 13. Erstellung und Veröffentlichung von Listen mit Energieeffizienzkriterien für technische Spezifikationen verschiedener Produktkategorien, wobei für die Erstellung dieser Listen gegebenenfalls eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder vergleichbare Methoden zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen sind;



Drucksache 252/09

... 8. ist der Auffassung, dass Bestimmungen, die die beispielgebende Rolle des öffentlichen Sektors stärken, unterstützt werden sollten; hält die Festlegung von Energieeffizienzkriterien bei der Auftragsvergabe durch Behörden aufgrund der steigenden Energiekosten für zweckmäßig;



Drucksache 49/09

... ; dies kann einmalig durch den betreffenden Mitgliedstaat anhand einer Studie erfolgen, die zur Aufstellung einer Liste von Energieeinsparungsmaßnahmen für durchschnittliche örtliche Marktbedingungen unter Einhaltung von Kosteneffizienzkriterien führt. Vor Baubeginn können gegebenenfalls spezifische Studien angefordert werden, wenn die Maßnahme bzw. die Maßnahmen als durchführbar gilt bzw. gelten.



Drucksache 522/09

... " erfolgen. Dies dient zum einen der Anwenderfreundlichkeit und zum anderen wird so die Anwendung von Energieeffizienzkriterien im Vergabeverfahren am besten gewährleistet.



Drucksache 240/09

... Dem steigenden Verbrauch, der sich aus der wachsenden Nutzung von IKT-Produkten ergibt, wird mit mehreren bereits bestehenden Rechtsinstrumenten entgegengetreten. Entsprechend der Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Ökodesign-Richtlinie)19 werden Mindestanforderungen an den Energieverbrauch bestimmter Produkte wie externer Netzteile und Computer festgelegt. Die Verordnung über das Energy-Star-Programm20 regelt die Vergabe des Energy-Star-Zeichens an die energieeffizientesten Geräte auf dem Markt und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung anspruchsvoller Energieeffizienzkriterien bei der Beschaffung von Bürogeräten.



Drucksache 282/07

Satz 2 greift eine in Erwägungsgrund 12 der Richtlinie vorgezeichnete Vereinfachungsmöglichkeit auf. Nach dem Erwägungsgrund kann die Prüfung "einmalig durch den betreffenden Mitgliedstaat anhand einer Studie erfolgen, die zur Aufstellung einer Liste von Energieeinsparungsmaßnahmen für durchschnittliche örtliche Marktbedingungen unter Einhaltung von Kosteneffizienzkriterien führt. Vor Baubeginn können gegebenenfalls spezifische Studien angefordert werden wenn die Maßnahme bzw. die Maßnahmen als durchführbar gilt bzw. gelten."



Drucksache 524/07

... • Aufnahme der Wassernutzungseffizienzkriterien in die Leistungsstandards für Gebäude bei der Harmonisierung von Lebenszyklusbewertungen und Zertifizierungen von Umweltprodukten.



Drucksache 207/1/06

... nutzung voranzutreiben, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Formulierung von anspruchsvollen Zielen für Mindestanteile von Energie aus Biomasse am gesamten Energiemix [in] der EU einzusetzen. Diese Ziele müssen sowohl umwelt- und ressourcenorientierten als auch volkswirtschaftlichen Effizienzkriterien gerecht werden. Neben den positiven Wirkungen für den Klimaschutz könnten somit auch die weltweite Vorreiterrolle und Spitzenposition der EU in der Nutzung und Entwicklung regenerativer Energiequellen unterstützt und ausgebaut werden, so dass positive Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Energieversorgungssicherheit zu erwarten sind.



Drucksache 10/06

... - die Einführung von Effizienzkriterien für ausgewählte Verwertungsprozesse in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die LAGE

3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik

4. Massnahmen

5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?

6. Internationale Situation

7. Überwachung und Bewertung

8. Überprüfung

Anhang I
: Wichtigste Maßnahmen

1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften

Definition von Abfällen

Definition von Verwertung und Beseitigung

Definition von Recycling

2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik

3. Ausbau der Wissensgrundlage

4. Abfallvermeidung

5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft

Gleiche Bedingungen für das Recycling

Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern

Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung

4 Recyclingziele

Bewirtschaftung biologischer Abfälle

Bewirtschaftung von Altölen

Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung

Forschung und Technologie

Best -Practices

Staatliche Beihilfen

Anhang II
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/06 (Beschluss)

... nutzung voranzutreiben, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Formulierung von anspruchsvollen Zielen für Mindestanteile von Energie aus Biomasse am gesamten Energiemix in der EU einzusetzen. Diese Ziele müssen sowohl umwelt- und ressourcenorientierten als auch volkswirtschaftlichen Effizienzkriterien gerecht werden. Neben den positiven Wirkungen für den Klimaschutz könnten somit auch die weltweite Vorreiterrolle und Spitzenposition der EU in der Nutzung und Entwicklung regenerativer Energiequellen unterstützt und ausgebaut werden, so dass positive Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Energieversorgungssicherheit zu erwarten sind.



Drucksache 745/06

... – Entwicklung von strengeren Energieeffizienzkriterien für Bürogeräte (2007-2011)



Drucksache 4/2/06

... Die Abfallverbrennung in Müllverbrennungsanlagen kann dann als Verwertung anerkannt werden, wenn in einer solchen Anlage anspruchsvolle, aber angemessene Energieeffizienzkriterien eingehalten werden (die Überprüfung der von der Kommission dazu vorgeschlagenen Formel wird bereits an anderer Stelle verlangt). Für den Fall des Nachweises einer angemessenen Energieeffizienz kann es dann allerdings nicht mehr darauf ankommen, ob die Energieumwandlung unter Verbrennung von Siedlungsabfällen oder von sonstigen Abfällen erfolgt ist. Die von der Kommission vorgeschlagene Formulierung erweist sich deshalb als zu eng und sollte entsprechend angepasst werden.



Drucksache 499/06

... ") anzubieten. Ausgewählte Frequenzbänder sollten anhand wirtschaftlicher Effizienzkriterien in einem EU-Ausschussverfahren EU-weit entweder für die Nutzung im Rahmen einer Allgemeingenehmigung oder für den Frequenzhandel freigegeben werden. Nach diesem Verfahren könnten in geeigneten Fällen auch gemeinsame Genehmigungsbedingungen für die Frequenznutzung erlassen werden (siehe 5.3.3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/06




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Hintergrund

3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele

4 Marktentwicklung

Konsultation der Interessengruppen

4 Zusammenfassung

4. Technologie- und Markenentwicklung

5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation

5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen

5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes

5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7

5.3.2. Einsprüche

5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung

5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge

5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte

5.5. Erhöhung der Sicherheit

5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 914/05

... - Effizienzkriterien für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/05




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Das Potenzial der Biomasse

1.2. Kosten und Nutzen

1.3. Nutzung von Biomasse im Verkehr, zur Strom- und Wärmeerzeugung

2. Biomasse zur Wärmeerzeugung

2.1. Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

2.2. Erneuerung bei der Fernwärme

3. Strom AUS Biomasse

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie

4.2. Der Fahrzeugmarkt

4.3. Ausgewogenheit zwischen Inlandserzeugung und Einfuhren

4.4. Normen

4.5. Beseitigung technischer Hemmnisse

4.6. Einsatz von Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage

5. QUERSCHNITTSTHEMEN

5.1. Biomasseversorgung

Gemeinsame Agrarpolitik GAP

5 Forstwirtschaft

5 Abfälle

Tierische Nebenprodukte

5 Normen

Verbesserung der Lieferkette

Einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse

5.2. Finanzielle Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse durch die EU

5.3. Staatliche Beihilfen

6. Forschung

7. Schlussfolgerung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 565/04

... Soweit dies angemessen ist, werden die Begünstigten im Wege einer Ausschreibung unter Anwendung von Effizienzkriterien der Wirtschaftlichkeit, der Umweltwirkung und des Tierschutzes ausgewählt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.