[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Effizienzgebot"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 469/1/12

... -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) korrekt in das nationale Recht umgesetzt. Die Bestimmung fordert nicht nur, dass die Wassergebührenpolitik einen Anreiz zur effizienten Nutzung (des bereits gewonnenen) Wassers selber leistet, sondern auch zur Nutzung der Wasserressourcen, also bspw. des vorhandenen Grundwasserdargebots insgesamt. Auch die in den meisten Ländern geltenden Bestimmungen über Wasserentnahmeentgelte haben gerade zum Ziel, die vorhandenen Wasserressourcen effizient(er) zu nutzen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Formulierung begrenzt die Wirkung des Effizienzgebotes daher in sachlich nicht gerechtfertigter Weise und setzt Artikel 9 WRRL nicht in vollem Umfang um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG

§ 72
Hochwasser

11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG

12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 469/12 (Beschluss)

... 00_60gs.htm) korrekt in das nationale Recht umgesetzt. Die Bestimmung fordert nicht nur, dass die Wassergebührenpolitik einen Anreiz zur effizienten Nutzung (des bereits gewonnenen) Wassers selber leistet, sondern auch zur Nutzung der Wasserressourcen, also bspw. des vorhandenen Grundwasserdargebots insgesamt. Auch die in den meisten Ländern geltenden Bestimmungen über Wasserentnahmeentgelte haben gerade zum Ziel, die vorhandenen Wasserressourcen effizient(er) zu nutzen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Formulierung begrenzt die Wirkung des Effizienzgebotes daher in sachlich nicht gerechtfertigter Weise und setzt Artikel 9 WRRL nicht in vollem Umfang um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

7. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

8. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 552/06 (Beschluss)

... /EG) nicht. Allenfalls die Regelung zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Artikel 6 Abs. 2 der UVP-Richtlinie lege zu Gunsten eines bestimmbaren Personenkreises Rechte fest, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können. Im Übrigen obliege es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht vor den nationalen Gerichten klageweise geltend gemacht werden können. Die Praxis, Verfahrensfehler nur dann als erheblich anzuerkennen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Sachentscheidung ohne sie anders ausgefallen wäre, schränke auch den Rechtsschutz nicht so weitgehend ein, dass das gemeinschaftsrechtliche Effizienzgebot nicht mehr angemessen zum Tragen käme (vgl. BVerwGE 100, 238 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 4a - neu -In § 2 ist nach Absatz 4 folgender Absatz 4a einzufügen:

7. Zu § 3 Abs. 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -Dem § 3 Abs. 2 sind folgende Sätze anzufügen:

9. Zu § 3

10. Zu § 4


 
 
 


Drucksache 552/1/06

... /EG) nicht. Allenfalls die Regelung zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Artikel 6 Abs. 2 der UVP-Richtlinie lege zu Gunsten eines bestimmbaren Personenkreises Rechte fest, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können. Im Übrigen obliege es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht vor den nationalen Gerichten klageweise geltend gemacht werden können. Die Praxis, Verfahrensfehler nur dann als erheblich anzuerkennen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Sachentscheidung ohne sie anders ausgefallen wäre, schränke auch den Rechtsschutz nicht so weit gehend ein, dass das gemeinschaftsrechtliche Effizienzgebot nicht mehr angemessen zum Tragen käme (vgl. BVerwGE 100, 238 ff.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2

7. Zu § 2 Abs. 4a - neu -

8. Zu § 3 Abs. 2

9. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -

10. Zu § 3

11. Zu § 4

12. Zu § 4 Abs. 1


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.