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170 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EUROJUST"


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Drucksache 47/20

... Die mögliche Errichtung der EUStA ist in Artikel 86 AEUV vorgesehen. Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013, zusammen mit dem Entwurf für die Eurojust-Verordnung (jetzt: Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 325/20

... Um die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Geldwäschefällen zu verbessern, finanziert32 die Kommission das operative Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMON), das die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammenbringt. Das Netz erleichtert grenzüberschreitende Finanzermittlungen und hat globale Reichweite. Die Arbeit des Netzes sollte ausgebaut und gefördert werden, und es sollte mit einem operativen Haushalt ausgestattet werden, um in konkreten Fällen Unterstützung zu leisten. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sich daran beteiligen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die Unterstützung von Eurojust nutzen, damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche erleichtert wird. Schließlich wird die Europäische Staatsanwaltschaft, die Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, für die Ermittlung und Verfolgung von Geldwäschedelikten im Zusammenhang mit Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts zuständig sein.



Drucksache 367/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung



Drucksache 560/19 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung



Drucksache 560/19

Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung



Drucksache 444/18

... Die Europäische Union geht - unter Wahrung der Grenzen des Vertrags3 - entschlossen gegen terroristische Bedrohungen vor, insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von 20154 und der Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion5. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Spielraum und die Mittel für Anschläge zu nehmen, terroristische Straftaten unionsweit unter Strafe zu stellen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung zu verbessern, die Radikalisierung zu bekämpfen und den Schutz der Außengrenzen der Union zu verstärken. Die Rolle der Agenturen der Union, insbesondere von Eurojust und Europol, wurde gestärkt, die die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in der EU erleichtern, einschließlich der Koordinierung und des Informationsaustauschs in Terrorismusfällen auf Ersuchen der nationalen Behörden. Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Online-Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen6.



Drucksache 444/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission, einen Vorschlag für die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten vorzulegen. Terroristische Netzwerke sind heute international tätig; ihre Bekämpfung erfordert notwendigerweise auch effektive, grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der Strafverfolgung. Europol und Eurojust unterstützen die nationalen Strafverfolgungsbehörden hierbei bereits entscheidend, ihr Aufgabenbereich ist jedoch auf die Koordination von Strafverfolgungsaktivitäten und die Erleichterung des Informationsaustauschs beschränkt. Insofern scheint es konsequent, die EUStA als EU-Strafverfolgungsbehörde, die über EU-weite Ermittlungsbefugnisse verfügt, mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden terroristischen Straftaten zu betrauen.



Drucksache 217/18

... "Vertreter des Rechnungshofs, der EUStA sowie von Eurojust und/oder Europol können auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Generaldirektors oder des Überwachungsausschusses ad hoc zu diesen Zusammenkünften eingeladen werden.";



Drucksache 444/1/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission, einen Vorschlag für die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten vorzulegen. Terroristische Netzwerke sind heute international tätig; ihre Bekämpfung erfordert notwendigerweise auch effektive, grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der Strafverfolgung. Europol und Eurojust unterstützen die nationalen Strafverfolgungsbehörden hierbei bereits entscheidend, ihr Aufgabenbereich ist jedoch auf die Koordination von Strafverfolgungsaktivitäten und die Erleichterung des Informationsaustauschs beschränkt. Insofern scheint es konsequent, die EUStA als EU-Strafverfolgungsbehörde, die über EU-weite Ermittlungsbefugnisse verfügt, mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden terroristischen Straftaten zu betrauen.



Drucksache 654/17

... Auch die Ermittlungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberkriminalität müssen verbessert werden; Gleiches gilt für das Verständnis der durch den Cyberraum ermöglichten Kriminalität und die Ermittlungsoptionen von Staatsanwälten und Richtern. Eurojust und Europol tragen in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratergruppen innerhalb des bei Europol angesiedelten Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und mit den Netzen aus Leitern der Referate für Computerkriminalität und den auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälten zur Erreichung dieses Ziels und zu einer verbesserten Koordinierung bei. Die Kommission wird für die Bekämpfung der Cyberkriminalität 10,5 Mio. EUR bereitstellen, die hauptsächlich aus ihrem Fonds für die innere Sicherheit: Polizei kommen werden. Da auch Schulungen ein wichtiges Element sind, hat die Europäische Gruppe für Schulung und Ausbildung in Bezug auf Cyberkriminalität eine Reihe nützlicher Materialien erstellt. Diese sollten nun mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) in großem Maßstab unter den an der Strafverfolgung beteiligten Berufsgruppen verbreitet werden.



Drucksache 369/16

... Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung enthält der Vorschlag außerdem Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europ8 arat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind. Die in Bezug auf diesen Vorschlag wichtigsten Agenturen und Einrichtungen sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)9, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)10, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)11, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)12, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)13, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)14, das Europäische Polizeiamt (Europol)15, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)16, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)17 und die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)18.



Drucksache 522/16

... Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird außerdem von zentraler Bedeutung für die Sicherheit sein. Sie wird mit anderen EU-Agenturen wie Europol und Eurojust zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Kriminalität, wie zum Beispiel Migrantenschleusung, Menschenhandel und Terrorismus, zu verhindern oder aufzudecken.12 Darüber hinaus wird sie die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen mit ihrem Knowhow unterstützen, beispielsweise bei Einsätzen gegen Schleuser. Die Mitglieder der Teams, die im Rahmen des Grenzmanagements operativ tätig sind, werden nunmehr auch die Möglichkeit haben, die einschlägigen europäischen Datenbanken, einschließlich



Drucksache 335/16

... Die Europäische Kommission unterstützt bereits die Mitgliedstaaten - die primär dafür zuständig sind - in ihren Bemühungen, Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Radikalisierung (2015)21 überwacht Eurojust Trends und Entwicklungen unter dem Aspekt des in den Mitgliedstaaten auf Terrorismus sowie Radikalisierung und Gewaltbereitschaft anzuwendenden Rechtsrahmens sowie der relevanten Rechtsprechung (u.a. Alternativen zu Strafverfolgung und Inhaftierung), um diese Informationen Politikverantwortlichen zur Verfügung zu stellen und in die Ausarbeitung zukünftiger Initiativen einfließen zu lassen. Dies geschieht u.a. mit Hilfe des Monitors für Verurteilungen wegen Terrorismus und im Rahmen der taktischen Sitzungen von Eurojust zu Terrorismusfragen. Darüber hinaus finanziert die Kommission 2015 und 2016 die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates mit 8 Mio. EUR; diese Mittel fließen in die Entwicklung von Resozialisierungs- und Deradikalisierungsprogrammen in und außerhalb von Haftanstalten, von Instrumenten zur Risikobewertung und in Fachkräfteschulungen.



Drucksache 298/14

... Die Mitgliedstaaten arbeiten mit Hilfe des Sekretariats des Rates, der Kommission, Eurojust, Europol und anderen zuständigen EU-Agenturen jährlich operative Aktionspläne aus, die den Prioritäten Rechnung tragen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität festgelegt hat.24 Die Umsetzung dieser Aktionspläne wird regelmäßig kontrolliert. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten mit einer Kofinanzierung der betreffenden Maßnahmen zu unterstützen.



Drucksache 87/13

... • Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität23; Ziel ist die Förderung und Verbesserung der Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten u.a. bei der Bekämpfung von Euro-Fälschungen;



Drucksache 479/13

... Da die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels vor allem die Aufgabe der Zollbehörden ist, haben die Polizeibehörden je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Funktionen. Allerdings spielt die Polizei eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Straftaten wie Geldwäsche. Das Europäische Polizeiamt (Europol) unterstützt die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität, insbesondere der illegalen Herstellung und des illegalen Vertriebs von Tabakerzeugnissen in der EU einschließlich des organisierten Mehrwertsteuerbetrugs. Eurojust34 unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ihre Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung schwerer Straftaten wirksamer zu machen.



Drucksache 631/1/13

... 17. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag von der Prämisse ausgeht, dass sich alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands - an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Die Abschätzung der Kostenfolgen unter Einbeziehung der Einsparungen bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Eurojust beruht ebenfalls auf dieser Annahme. Sollte die Europäische Staatsanwaltschaft indes lediglich im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet werden, werden abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Kosten deutlicher höher ausfallen, weil die bisherigen Strukturen in einem gewissen Umfang aufrechterhalten bleiben müssten.



Drucksache 92/13

... Am 28. März 2012 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) an20. Dieses Zentrum besteht seit dem 11. Januar 2013 als Teil des Europäischen Polizeiamts (EUROPOL) und dient als zentrale Anlaufstelle für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in der EU. Das EC3 soll cyberkriminalistische Fachkompetenzen bündeln, um die Mitgliedstaaten beim Aufbau geeigneter Kapazitäten zu unterstützen, die Ermittlungsarbeiten der Mitgliedstaaten bei Cyberstraftaten unterstützen sowie in enger Zusammenarbeit mit Eurojust zum gemeinsamen Sprachrohr aller mit der Untersuchung von Cyberstraftaten befassten Ermittler der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der EU werden.



Drucksache 632/1/13

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13



Drucksache 631/13 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag von der Prämisse ausgeht, dass sich alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands - an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Die Abschätzung der Kostenfolgen unter Einbeziehung der Einsparungen bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Eurojust beruht ebenfalls auf dieser Annahme. Sollte die Europäische Staatsanwaltschaft indes lediglich im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet werden, werden abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Kosten deutlicher höher ausfallen, weil die bisherigen Strukturen in einem gewissen Umfang aufrechterhalten bleiben müssten.



Drucksache 632/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13



Drucksache 235/12

Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes



Drucksache 409/12

... Die Kommission hat mehrere Anhörungen interessierter Kreise durchgeführt. Unter anderem hat sie am 25. Oktober 2011 Strafrechtsexperten und 6. Dezember 2012 in einer gesonderten Sitzung Beamte der Mitgliedstaaten zu diesem Thema gehört. An der letztgenannten Sitzung nahmen auch Vertreter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments teil. Die Meinungen der Strafverfolgungsdienste der Mitgliedstaaten wurden über Fragebögen und im Rahmen der Diskussionen auf dem von Eurojust am 23. Juni 2011 und am 16. Dezember 2011 in Den Haag veranstalteten Forum für Generalanwälte eingeholt. Außerdem lud die Kommission Vertreter des Europäischen Steuerzahlerbundes zu einer Sachverständigensitzung am 25. Januar 2012 ein.



Drucksache 51/1/12

... 25. Für das Gebot, dass das mitgliedstaatliche Recht den jeweiligen Umständen Rechnung trägt, bedarf es einer solchen Kategorienbildung nicht. Der Hinweis, dass ähnliche Bestimmungen bereits im Europol- und Eurojust-Beschluss enthalten sind, kann die mangelnde Praktikabilität nicht in Frage stellen. Die Polizei- und Justizbehörden haben es allein in Deutschland jährlich mit einer siebenstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren zu tun; dies übertrifft jedenfalls die Fallbelastung von Eurojust um ein Vielfaches.



Drucksache 235/12 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes



Drucksache 463/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates 8 eingesetzte Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), die durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates 9 errichtete Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust), das durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates10 errichtete Europäische Polizeiamt (Europol), die durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates11 errichtete Europäische Polizeiakademie (CEPOL), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates12 errichtete Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates13 gegründete Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).



Drucksache 367/12

... Gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force, FATF)29 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollten die Mitgliedstaaten 2013 ihre Finanzermittlungen zu Menschenhandelsfällen proaktiv führen, Daten zur Verwendung in der Europol-Arbeitsdatei zu Analysezwecken übermitteln und weiterhin mit EU-Agenturen wie Eurojust und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zusammenarbeiten.



Drucksache 427/12 (Beschluss)

Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust



Drucksache 427/12

Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust



Drucksache 652/12

... Durch diese Initiative sollen der Rahmen und die Voraussetzungen für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geschaffen werden, die sich vorrangig dem Schutz der finanziellen Interessen der Union widmen soll. Die Initiative wird mit Vorschlägen zur Reform von Eurojust und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU einhergehen. (2. Quartal 2013)



Drucksache 135/12

... 3. Schlussfolgerungen des Rates "Justiz und Inneres" zur Einziehung und Vermögensabschöpfung vom Juni 2010, Ratsdokument 7769/3/10. Vgl. hierzu auch die Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität 2011 von Europol (Zusammenfassung) und den Jahresbericht 2010 von Eurojust.



Drucksache 850/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes



Drucksache 554/11

... 2. Bevor die Kommission einen Beschluss fasst, hat sie die Möglichkeit, (a) von den Mitgliedstaaten, Frontex, Europol, Eurojust, der Agentur für Grundrechte oder jeder anderen Einrichtung der Union weitere Informationen anzufordern, mit der Unterstützung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, von Frontex, Europol und jeder anderen zuständigen europäischen Einrichtung Kontrollbesuche durchzuführen, um Informationen zu gewinnen oder zu überprüfen, die für die Entscheidung über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen von Bedeutung sind.



Drucksache 836/11

... (d) Europol, Interpol und Eurojust;



Drucksache 334/1/11

... - Der Bundesrat erkennt an, dass unbeschadet der unmittelbaren Kontakte Koordinierungsbedarf bestehen kann. Dem wird jedoch bisher schon Rechnung getragen durch die Kontaktstellen im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) und durch EUROJUST, das erst 2009 mit neuen Befugnissen ausgestattet wurde.



Drucksache 370/11

... - der PSK und der COSI (Ausschuss für Innere Sicherheit, der durch den AEUV eingeführt wurde) sowie das SITCEN, die Kommission und andere im Bereich der Sicherheit tätige Agenturen wie EUROPOL, EUROJUST und FRONTEX zusammenarbeiten werden und den EU-Organen eine gemeinsame Bedrohungsanalyse vorlegen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 850/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes



Drucksache 821/11

... (v) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten9. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)10, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)11, das Europäische Migrationsnetzwerk12, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)13, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)14, die Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)15, das Europäische Polizeiamt (Europol)16, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)17, die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts18 sowie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)19.



Drucksache 334/11

... - Seit der Errichtung von Eurojust im Jahr 2002 ist die Zahl der von den einzelstaatlichen Behörden zwecks Koordinierung und Beratung an Eurojust verwiesenen Fälle (schwere Straftaten) von 208 auf 1372 Fälle im Jahr 2009 stetig angestiegen.8 Angesichts des geltenden Mandats von Eurojust zeigt dies, wie sich die Fälle mit grenzübergreifender Dimension entwickelt haben.



Drucksache 334/11 (Beschluss)

... - Der Bundesrat erkennt an, dass unbeschadet der unmittelbaren Kontakte Koordinierungsbedarf bestehen kann. Dem wird jedoch bisher schon Rechnung getragen durch die Kontaktstellen im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) und durch EUROJUST, das erst 2009 mit neuen Befugnissen ausgestattet wurde.



Drucksache 667/11

... Für die Strafverfolgungsbehörden ist Drogenhandel eine der größten grenzüberschreitenden Herausforderungen in Europa. Seit 2004 beschäftigt sich Eurojust mehr mit Drogenhandel als mit allen anderen Arten von Straftaten. In diesem Zeitraum hat die Zahl von Drogendelikten, die Eurojust übertragen wurden, von 77 auf 254, d.h. um mehr als das Dreifache 13 zugenommen, und dieser Trend setzt sich 2011 fort. 2010 hing rund ein Drittel der von Europol geleisteten operativen Unterstützung für nationale Strafverfolgungsbehörden mit illegalem Drogenhandel 14 zusammen. Eurojust und Europol tragen zunehmend zur Koordinierung grenzübergreifender Untersuchungen innerhalb der EU sowie mit Drittländern bei.



Drucksache 707/10

... Zudem ersetzt der Rahmenbeschluss nicht die auf EU-Ebene erlassenen sektorspezifischen Vorschriften über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, 41 insbesondere nicht die Rechtsakte über Europol, Eurojust, das Schengener Informationssystem (SIS) und das Zollinformationssystem (ZIS)42, die entweder spezielle Datenschutzvorschriften enthalten und/oder auf die Datenschutzübereinkommen des Europarates verweisen. Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit haben alle Mitgliedstaaten zugesagt, die Empfehlung R (87) 15 des Ministerkomitees des Europarates zu beachten, die die Grundsätze der Konvention Nr. 108 auf polizeiliche Angelegenheiten überträgt. Sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich.



Drucksache 280/10

... EUROJUST 47

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/10




Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Vorschlag

Kapitel I
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Artikel 1
Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 4
Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann

Artikel 5
Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung

Kapitel II
Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Artikel 6
Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 7
Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung

Kapitel III
Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 9
Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art

Artikel 10
Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 11
Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 12
Übermittlung der Beweismittel

Artikel 13
Rechtsbehelfe

Artikel 14
Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 15
Informationspflicht

Artikel 16
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 17
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 18
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen

Artikel 19
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 20
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 21
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 22
Vernehmung per Telefonkonferenz

Artikel 23
Informationen über Bankkonten

Artikel 24
Informationen über Bankgeschäfte

Artikel 25
Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 26
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 27
Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Mitteilungen

Artikel 29
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Bericht über die Anwendung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang
A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme

B Identität der betroffenen Personen

C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat

D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung

E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde

F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung

G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung

H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung

I Schlussbestimmungen und Unterschrift

Anhang
B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung

B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1

C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird

D Unterschrift und Datum


 
 
 


Drucksache 246/10 (Beschluss)

... 24. Deutschland hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein.



Drucksache 188/1/10

... 52. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung eines Europäischen Staatsanwalts ein.



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 52. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung eines Europäischen Staatsanwalts ein.



Drucksache 58/10

... a) ihr Geltungsbereich auf alle EU-Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, die derzeit nicht erfasst sind, so den Europäischen Rat, die EZB, den Gerichtshof, Europol und Eurojust, ausgeweitet wird,



Drucksache 181/10

... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen5, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen bei denen im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt. Die oben genannten Ziele sind in vollem Umfang vereinbar mit diesen Rechtsakten sowie mit dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und mit den Mandaten von Europol und Eurojust.



Drucksache 462/10

... Europol erhielt eine neue Rechtsgrundlage, die ihm ein effektiveres Arbeiten ermöglicht, und außerdem wurde die Zusammenarbeit mit Eurojust verbessert. Europol hat wesentlich zur Umsetzung einer ganzen Reihe von Teilaspekten der Terrorismusbekämpfungsstrategie beigetragen, z.B. im Wege des Informationsaustauschs und durch seine Arbeitsdateien zu Analysezwecken sowie durch die Konzipierung von eher strategischen Instrumenten wie der europäischen Bombendatenbank und dem Frühwarnsystem für Explosivstoffe sowie für chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe (CBRN-Material).



Drucksache 129/10

... – 2008 leitete Eurojust 83 Verfahren wegen Menschenhandels ein, was im Vergleich mit 2007 (71 Verfahren) eine Zunahme von über 10 % bedeutet;



Drucksache 246/1/10

... 24. Deutschland hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein.



Drucksache 693/10

... Legislativvorschlag zur Stärkung und zur Zukunft von Eurojust



Drucksache 643/10

... Der Beschluss 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 20), im Folgenden ZIS-Beschluss genannt, wurde am 30. November 2009 vom Rat angenommen. Der Beschluss regelt die Einrichtung und den Betrieb der Datenbanken ZIS und FIDE. Der Beschluss richtet diese Datenbanken nicht erstmals neu ein, sondern übernimmt und aktualisiert die bisherigen Regelungen des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (BGBl. 2004 II S. 86), des so genannten ZIS-Übereinkommens. Darüber hinaus gibt der Beschluss EUROPOL und EUROJUST einen lesenden Zugriff auf die Datenbanken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 840/10

... 30. Einschließlich Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust nach Artikel 85 AEUV.



Drucksache 772/10

... Dadurch dass die kriminellen Netzwerke grenzüberschreitend agieren, müssen Polizei, Zoll, Grenzschutz und Justizbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzend zu den Tätigkeiten von Eurojust, Europol und OLAF verstärkt gemeinsame Operationen durchführen. Solche Operationen, in die auch gemeinsame Ermittlungsteams9 einbezogen werden, sollten - wenn nötig kurzfristig - mit voller Unterstützung der Kommission durchgeführt werden, wenn sie im Einklang mit den Prioritäten, strategischen Zielen und Plänen stehen, die der Rat nach einschlägigen Bedrohungsanalysen festgelegt hat10.



Drucksache 246/10

... Die geordnete Rechtspflege darf nicht dadurch gefährdet werden, dass zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten ungerechtfertigte Unterschiede bestehen: So sollten Straftäter nicht die Möglichkeit haben, sich der Verfolgung und Haft dadurch zu entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben und die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtssystemen ausnutzen. Wir brauchen eine tragfähige europäische Verfahrensgrundlage. Ein neues und umfassendes System für die Beweiserhebung in grenzübergreifenden Strafsachen sowie ein besserer Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden über begangene Straftaten sind wichtige Instrumente zur Entwicklung eines funktionierenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Kommission wird die Arbeiten an einer europäischen Staatsanwaltschaft auf der Grundlage von Eurojust vorantreiben. Die europäische Staatsanwaltschaft soll mit der Ermittlung, Strafverfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU betraut werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission weitere Überlegungen über die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) anstellen.



Drucksache 748/10

... 2. Die Kommission kann Frontex, Europol, Eurojust oder andere relevante europäische Einrichtungen auffordern, einen Vertreter als Beobachter bei einem Ortstermin, der ein durch ihr Mandat gedecktes Gebiet betrifft, zu benennen.



Drucksache 43/10

... (2) Ist der zuständigen Behörde des Vollstreckungsstaats oder des Anordnungsstaats nicht bekannt welche Behörde im jeweils anderen Staat zuständig ist, so versucht sie, diese mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln – auch über die durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI des Rates vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes1 eingerichteten Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes, das nationale Mitglied von Eurojust oder ihr nationales Eurojust-Koordinierungssystem – in Erfahrung zu bringen.



Drucksache 501/09

... n) eine weiter reichende Koordinierung und Komplementarität zwischen bestehenden und geplanten EU-Agenturen wie Europol, Eurojust, Frontex und Cepol einführt, da diese Stellen über ihre erst im Anfangsstadium befindliche und unsichere Zusammenarbeit hinausgehen und eine engere Verbindung zu den entsprechenden nationalen Diensten herstellen sollten, indem sie ein höheres Maß an Effizienz und Sicherheit erreichen und dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten verstärkt Rechenschaft ablegen und ihre Transparenz unter Beweis stellen müssen,



Drucksache 555/09

... – an der Kontrolle von Europol und Eurojust zusammen mit dem Europäischen Parlament;



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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