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0576/04
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0578/04
0636/04
0571/04
0939/04
0664/04B
0804/04
1013/04
0649/03
Drucksache 510/1/15

... 94. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 15/15

... (2) Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union kann das OLAF gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates(6) und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2988/95 des Rates(7) Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit unter die EU-Garantie fallenden Maßnahmen Betrug, Korruption, Geldwäsche oder sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegen. Das OLAF kann den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten die im Laufe von Untersuchungen erlangten Informationen übermitteln. Werden solche rechtswidrigen Handlungen nachgewiesen, so unterstützt die EIB Bemühungen um Rückforderungen in Bezug auf ihre unter die EU-Garantie fallenden Maßnahmen.(8) Finanzierungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit unter diese Verordnung fallenden Tätigkeiten unterzeichnet werden, müssen Klauseln beinhalten, die - im Einklang mit der EFSI-Vereinbarung, der EIB-Politik und den geltenden Rechtsvorschriften - einen Ausschluss von EIB-Finanzierungen und -Investitionen und erforderlichenfalls angemessene Rückforderungsmaßnahmen in Fällen von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen gestatten. Der Beschluss über einen Ausschluss von einer EIB-Finanzierung oder -Investition wird im Einklang mit der einschlägigen Finanzierungs- oder Investitionsvereinbarung gefasst.



Drucksache 390/15 (Beschluss)

... /EURATOM geänderte Rechtslage angepasst ist und diese deshalb unvollständig wiedergibt.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 62. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 71/1/15

... 24. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Forschungsmittel im Bereich der Nuklearforschung, die sich beispielsweise im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über 2 Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umzuschichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/15




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 71/15 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat hält fest, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher deutlich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Gleichzeitig hat eine Aufwertung beider Bereiche im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" stattgefunden. Diese Entwicklung sollte künftig noch verstärkt werden. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Forschungsmittel im Bereich der Nuklearforschung, die sich beispielsweise im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über 2 Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umzuschichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 456/15 (Beschluss)

... /EURATOM des Rates vorgesehen ist, kann in der Anwendung zu Missverständnissen führen. Mit der Änderung wird im Sinne einer besseren Verständlichkeit eine unmissverständliche Formulierung angestrebt, die in der Verordnung ohnehin häufig verwendet wird. Formulierungen ohne den Zusatz "für radioaktive Stoffe" werden entsprechend ergänzt. Ausnahmen bilden Formulierungen, bei denen es um Parameterwerte bestimmter radioaktiver Stoffe oder Parameterwerte der in § 3 Nummer 9c TrinkwV 2001 definierten "Richtdosis" geht, da sich hier der Bezug zu radioaktiven Stoffen anderweitig ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9a TrinkwV 2001 ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9b und Nummer 9c TrinkwV 2001 und Nummer 17 Anlage 3a zu §§ 7a, 9, 14a

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Nummer 9c TrinkwV 2001

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 7 TrinkwV 2001

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 Absatz 5 TrinkwV 2001 und Nummer 15 Buchstabe b § 25 Nummer 3 TrinkwV 2001

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14a Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 TrinkwV 2001


 
 
 


Drucksache 260/1/15

... /EURATOM. Die Regelung zielt auf Tätigkeiten, die mit der Handhabung, Vorbehandlung, Behandlung, Konditionierung, Lagerung radioaktiver Abfälle zusammenhängen. Wenn im Anwendungsbereich nur allgemein der Umgang mit radioaktiven Stoffen mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, erwähnt wird, kann dies im Vollzug zu Unklarheiten führen, da auch Labore und medizinische Einrichtungen im Rahmen ihrer Umgangsgenehmigung radioaktive Abfälle lagern mit dem Ziel, diese geordnet zu beseitigen, dies aber nicht selbst durchführen, sondern die Abfälle einem Dritten überlassen bzw. sie an die Landessammelstellen abgeben. Die zutreffenden Ausführungen in der Gesetzesbegründung reichen für die Vollzugspraxis nicht aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 § 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9h Nummer 2 AtG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 456/15

... /EURATOM des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 296 vom 7.11.2013, S. 12) erlassen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 7a
Radiologische Anforderungen

§ 14a
Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe

§ 20a
Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe

Anlage 3a
(zu §§ 7a, 9, 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe

Teil I
Parameterwerte für Radon, Tritium und Richtdosis

Teil II
Berechnung der Richtdosis

Anmerkung 1:

Teil III
Durchführung, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

1. Untersuchungskonzept

a Erstuntersuchung

b Regelmäßige Untersuchungen

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

a Radon

b Tritium

c Richtdosis

aa Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,1 Becquerel pro Liter

bb Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,05 Becquerel pro Liter

cc Einzelnuklidbestimmung

3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

VIII. Evaluation

IX. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

X. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Die Verordnung enthält folgende Vorgaben an die Wirtschaft:

2.2 Durch die Verordnung werden folgende Informations- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt:

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Teil I Zu Teil II Zu Teil III

Zu 1. Untersuchungskonzept

Zu 2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

Zu 3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3197: Entwurf eines Gesetzes zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 71/15

... Die EU ist in hohem Maße von der Einfuhr von Kernbrennstoffen und damit verbundener Dienstleistungen in die Mitgliedstaaten abhängig, in denen die Kernenergie Teil des Energiemix ist. Die Diversifizierung der Versorgung ist wichtig, damit ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Kommission wird die Anforderungen an die gemäß Artikel 41 des Euratom-Vertrags vorzulegenden Informationen über Vorhaben für kerntechnische Anlagen aktualisieren und überarbeiten.



Drucksache 600/15

... Die Vorschläge haben keine Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union, weshalb ihnen kein Finanzbogen im Sinne des Artikels 31 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates) beigefügt ist. 2015/0276 (COD)



Drucksache 19/14

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates



Drucksache 448/14

... Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Erstattung von im Rahmen der Haushaltsdisziplin übertragener Mitteln an die Betriebsinhaber nach Maßgabe des Artikels 169 Absatz 3 der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABL. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), die durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 547/2014 (ABl. L 163 vom 29.5.2014, S. 18) geändert worden ist, in Verbindung mit den Artikeln 25 und 26 Absatz 5 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) in der jeweils geltenden Fassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Erstattungsfaktor

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Erstattungsbetrag

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung

II. Folgen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

3.3 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3.4 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3065: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Haushaltsdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Empfänger von Direktzahlungen - Haushaltsdisziplin - Erstattungsverordnung -

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 148/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 308/14

... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union, weshalb ihm kein Finanzbogen im Sinne des Artikels 31 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates) beigefügt ist.



Drucksache 437/14

... Die Vertragsparteien, Mitgliedstaaten der Europäischen Union - gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend "Beschluss" genannt), in Anbetracht der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des genannten Eigenmittelbeschlusses (nachstehend "Verordnung" genannt), in der Erwägung, dass die zentrale Zollabwicklung und andere Vereinfachungen der Zollförmlichkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (nachstehend "modernisierter Zollkodex" genannt) zur Schaffung günstiger Handelsbedingungen beitragen können, in der Erwägung, dass die einzige Bewilligung nach Artikel 1 Nummer 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission bis zum Beginn der Anwendbarkeit des modernisierten Zollkodex vergleichbare Erleichterungen bietet, in Anbetracht der Erklärung des Rates vom 25. Juni 2007 über die Aufteilung der Kosten für die Erhebung von Zöllen, die MwSt. sowie Statistiken im Rahmen des zentralisierten Clearing-Systems sowie der gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission vom 25. Juni 2007 über die Bewertung der Funktionsweise des zentralisierten Clearing-Systems, in Anbetracht der Artikel 17 und 120 des modernisierten Zollkodex, wonach die von den Zollbehörden erlassenen Entscheidungen gemeinschaftsweit gelten und die Ergebnisse der Überprüfungen überall im Gebiet der Gemeinschaft die gleiche Beweiskraft haben, in Erwägung nachstehender Gründe:



Drucksache 259/14 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Einsetzung eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien - COM(2014) 340 final; Ratsdok. 10943/14



Drucksache 174/14

Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates



Drucksache 258/1/14

... 6. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, mehr Transparenz beim Abschluss von zwischenstaatlichen Abkommen mit Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der EU zu schaffen. Eine verpflichtende Einbeziehung in die Verhandlungen mit Drittstaaten oder ein Vetorecht in Anlehnung an den Euratomvertrag lehnt der Bundesrat jedoch ab, da hierdurch in die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten eingegriffen würde.



Drucksache 174/14 (Beschluss)

Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates



Drucksache 478/14 (Beschluss)

Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 19/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 4. Er unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, mehr Transparenz beim Abschluss von zwischenstaatlichen Abkommen mit Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der EU zu schaffen. Eine verpflichtende Einbeziehung in die Verhandlungen mit Drittstaaten oder ein Vetorecht in Anlehnung an den Euratomvertrag lehnt der Bundesrat jedoch ab, da hierdurch in die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten eingegriffen würde.



Drucksache 478/14

Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 629/14

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrags



Drucksache 630/13

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates - COM(2013) 580 final



Drucksache 202/13

... endgültig - Bericht über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Akt von 1976 in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung) und über die Teilnahme von Bürgern der Europäischen Union an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG).



Drucksache 212/13

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - COM(2013) 153 final



Drucksache 32/13

... Für die in Satz 2 genannten Strahlenschutzmessgeräte soll auch zukünftig die Physikalisch-Technische Bundesanstalt allein sicherstellen, dass die auf dem Markt verfügbaren Messgeräte die hohen Qualitätsanforderungen an Dosismessungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Arbeitskräfte sowie der Patienten und Probanden vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erfüllen. Diese Messgeräte werden im Anwendungsbereich der auf Grund des Artikels 2 Buchstabe b in Verbindung mit den Regelungen des Kapitels III, insbesondere der Artikel 30 und 31, des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) erlassenen europäischen Richtlinien eingesetzt, die in Deutschland im



Drucksache 589/13

... (24) Der Finanzbeitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen BBI sollte im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den einschlägigen Vorschriften für die indirekte Mittelverwaltung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/201227 verwaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 348/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt zudem die grundlegende Ausrichtung des EU-Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) mit dem Ziel, Forschungsschwerpunkte zu bilden, nationale Forschungskapazitäten zu bündeln und sich für eine bessere transeuropäische Vernetzung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Energiefahrplans 2050 (COM(2011) 885 final) bedauert er jedoch eine falsche Priorisierung der Forschungs- und Innovationsvorhaben. So macht die unter 2.3. dargestellte Übersicht der Forschungsausgaben nach Energieerzeugungssektoren ein deutliches Ungleichgewicht zwischen nachhaltigen Forschungsausgaben und solchen im nuklearfossilen Komplex deutlich. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Feststellung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM(2011) 812 final und stellt erneut fest, dass die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel überhöht sind und dass das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden sollte (Ziffer 46, BR-Drucksache 805/11(B)). Insbesondere sollten aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen im Bereich "Netze und Speichertechnologie" unternommen werden, da sie entscheidend für ein sinnvolles Lastmanagement im Zusammenhang mit fluktuierend eingespeisten erneuerbaren Energien sind.



Drucksache 516/13

... Die Agentur wendet die Sicherheitsgrundsätze gemäß den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen an, die im Anhang zum Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung von Verschlusssachen."



Drucksache 674/13 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür - COM(2013) 607 final; Ratsdok. 13253/13



Drucksache 212/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - COM(2013) 153 final



Drucksache 184/13

... (15) Das Programm zur SST-Unterstützung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union18 von der Union finanziert werden. Die EU-Finanzmittel für das Programm zur SST-Unterstützung sollten aus den im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehenen einschlägigen Programmen umgeschichtet werden.



Drucksache 372/13

... - unter Hinweis auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten1, insbesondere Artikel 3 Absatz 7,



Drucksache 535/13

... /EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 48) eine Verbringung radioaktiver Abfälle einschließlich abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung außerhalb Deutschlands ermöglicht würde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 527/13

... /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 755/13

... Die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union, weshalb ihr kein Finanzbogen im Sinne des Artikels 31 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates) beigefügt ist.



Drucksache 518/13

... Was die Mittelzuweisungen für die Kernforschung einerseits und die Energieforschung außerhalb des Euratom-Programms andererseits anbelangt, möchten die Kommission auf Folgendes hinweisen:



Drucksache 590/13

... (7) Bei der Fortführung der Unterstützung für das Forschungsprogramm zu Brennstoffzellen und Wasserstoff sollten auch die Erfahrungen des Gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff" berücksichtigt werden, einschließlich der Ergebnisse der ersten Zwischenbewertung und der Empfehlungen der Interessenträger 15 ; die Unterstützung sollte im Interesse von Effizienz und Vereinfachung mit stärker zweckgerichteten Strukturen und Regeln geleistet werden. Im Hinblick darauf sollte das Gemeinsame Unternehmen "Brennstoffzellen und Wasserstoff 2" eine speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Finanzregelung im Einklang mit Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union 16 festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 290/13

... Nach Artikel 98 des Euratom-Vertrags treffen die Mitgliedstaaten "alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung der Gefahren auf dem Kerngebiet zu erleichtern". Um das moralische Risiko zu mindern, den Opferschutz in verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und die Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewältigen (da Divergenzen bei der Haftung der Betreiber von Nuklearanlagen den Wettbewerb verzerren können), braucht die EU kohärente Rechtsvorschriften.



Drucksache 348/13

... 5. Die Aufwendungen im Nuklearbereich betreffen Euratom.



Drucksache 674/1/13

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür - COM(2013) 607 final; Ratsdok. 13253/13



Drucksache 348/1/13

... 6. Der Bundesrat unterstützt zudem die grundlegende Ausrichtung des EU-Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) mit dem Ziel, Forschungsschwerpunkte zu bilden, nationale Forschungskapazitäten zu bündeln und sich für eine bessere transeuropäische Vernetzung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Energiefahrplans 2050 (COM(2011) 885 final) bedauert er jedoch eine falsche Priorisierung der Forschungs- und Innovationsvorhaben. So macht die unter 2.3. dargestellte Übersicht der Forschungsausgaben nach Energieerzeugungssektoren ein deutliches Ungleichgewicht zwischen nachhaltigen Forschungsausgaben und solchen im nuklearfossilen Komplex deutlich. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Feststellung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM(2011) 812 final und stellt erneut fest, dass die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel überhöht sind und dass das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden sollte (Ziffer 46, BR-Drucksache 805/11(B)). Insbesondere sollten aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen im Bereich "Netze und Speichertechnologie" unternommen werden, da sie entscheidend für ein sinnvolles Lastmanagement im Zusammenhang mit fluktuierend eingespeisten erneuerbaren Energien sind.



Drucksache 648/13

... Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde mit Beschluss der Kommission vom 28. April 1999 eingerichtet. Ziel war eine wirksamere Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die Interessen der Europäischen Gemeinschaft gerichteten rechtswidrigen Handlungen. Die Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und (EURATOM) Nr.1074/1999 des Rates sowie die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 25. Mai 1999 legen fest, wie das OLAF seine Untersuchungen durchzuführen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/13




1. Hintergrund:

2. Geänderte OLAF-Verordnung

3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens

4. Fazit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 527/1/13

... /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final



Drucksache 630/13 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates - COM(2013) 580 final



Drucksache 527/13 (Beschluss)

... /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final



Drucksache 568/12

... (17) Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen. Es sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern, und die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht widmungsgemäß verwendete Beträge gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften21, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten 22 und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)23 wieder einzuziehen.



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... 8. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 331/1/12

... 11. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 795/12

... Die Neufassung des § 57b dient weiterhin der Gewährleistung des erforderlichen hohen Sicherheitsniveaus bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II zum Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung nach Artikel 30 des EURATOM-Vertrages.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen/ Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit Europarecht

B. Zu den einzelnen Artikeln

I. Zu Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4 und 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu Satz 8

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2383: Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 579/12

... /Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 werden die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen festgelegt. Nach Artikel 30 EAGV sind unter diesen Grundnormen zu verstehen:



Drucksache 409/12

... In der Folge ist schrittweise ein Corpus verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen entstanden. In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/9514 des Rates wurden verwaltungsrechtliche Bestimmungen über die Behandlung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Handlungen festgelegt, die von verwaltungsrechtlichen sektorspezifischen Bestimmungen 15 flankiert wurden. Neben den oben genannten, sich speziell auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU beziehenden Rechtsvorschriften horizontaler Art gibt es eine Reihe verwaltungsrechtlicher EU-Vorschriften, die einschlägige Bestimmungen über das Vorgehen gegen rechtswidrige Handlungen zum Nachteil des EU-Haushalts enthalten. 16



Drucksache 413/12

... /Euratom des Rates24, die Richtlinie



Drucksache 369/12

... (18) Die Kommission sollte intensive Konsultationen mit dem betroffenen Mitgliedstaat führen, damit ein Einverständnis über die Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit erzielt werden kann. Befindet die Kommission, dass ein Mitgliedstaat zuständig ist, und ist der Mitgliedstaat damit nicht einverstanden, so sollte die Kommission die auferlegten Zahlungen leisten, gleichzeitig aber einen Beschluss an den Mitgliedstaat richten, in dem sie ihn auffordert, die betreffenden Beträge zuzüglich etwaiger Zinsen dem Haushalt der Europäischen Union zuzuführen. Die etwaigen Zinsen sollten sich nach [Artikel 71 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften6 (in der geänderten Fassung)7] berechnen. Ein Rückgriff auf Artikel 263 AEUV ist möglich, falls ein Mitgliedstaat die Auffassung vertritt, dass der Beschluss die Kriterien dieser Verordnung nicht erfüllt.



Drucksache 448/12

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Bestimmung des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz zum Standort der historischen Archive der Europäischen Organe - COM(2012) 456 final



Drucksache 16/12

... (52) Die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine 34 sollte für die Berechnung der in der vorliegenden Richtlinie genannten Fristen gelten.



Drucksache 575/12

... 18. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. L 124 vom 8.6.1971, S. 1 bedeutet "Tage" im Sinne dieser Verordnung "Kalendertage".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.