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"EURATOM"


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0726/05
0731/05
0089/2/05
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0664/2/04
0806/04
0805/04
0576/04
0280/04
0578/04
0636/04
0571/04
0939/04
0664/04B
0804/04
1013/04
0649/03
Drucksache 194/12

... /EG nicht umgesetzt worden, da die Annahme der Änderungen der Anhänge II (Überwachung) und III (Spezifikationen für die Analyse der Parameter) noch aussteht. Vor rund sechs Jahren wurden technische Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgearbeitet. Dazu hat ein Konsultationsprozess mit der in Artikel 31 des Euratom-Vertrags vorgesehenen Sachverständigengruppe, dem gemäß der



Drucksache 554/12

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments und zur Aufhebung des Beschlusses 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission



Drucksache 611/12

... Die Frage der Rückstellungen für die Entschädigung von Opfern im Fall von Störfällen oder Unfällen im Nuklearbereich wird gegenwärtig in den EU-Rechtsvorschriften gar nicht behandelt. Dieses Thema war als solches nicht Teil der Stresstests. In Artikel 98 des Euratom-Vertrags sind jedoch Richtlinien des Rates mit verbindlichen diesbezüglichen Maßnahmen vorgesehen. Daher wird die Kommission - ausgehend von einer Folgenabschätzung und innerhalb der Grenzen der Zuständigkeit der EU - prüfen, inwiefern die Situation potenzieller Opfer eines Nuklearunfalls in Europa verbessert werden sollte. Sie beabsichtigt, verbindliche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Versicherung und Haftung im Nuklearbereich vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang sollte es auch um die Frage des Schadenersatzes für Schädigungen der natürlichen Umwelt gehen.



Drucksache 795/1/12

... Es wird betont, dass die Endlagerung der in Deutschland entstandenen radioaktiven Abfälle ausschließlich im Inland erfolgen darf. Ein vom Bundesumweltministerium erarbeiteter und in die Länderanhörung gegebener Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/70 EURATOM (Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/1/12




1. Zu Artikel 1 § 57b Absatz 5 Satz 2

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 544/12

... (6) "Finanzierung aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union" eine gemäß Teil 1 des Titels IV der Verordnung des Rates (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 17 (nachstehend "die Haushaltsordnung") gewährte Finanzhilfe oder einen gemäß [...]18 gewährten [Beitrag];

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Anhörungen interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Statut der Europäischen politischen Parteien Europäischen politischen Stiftungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Eintragung

Artikel 4
Verfassung und interne Demokratie europäischer politischer Parteien

Artikel 5
Verfassung europäischer politischer Stiftungen

Artikel 6
Eintragung

Artikel 7
Überprüfung der Eintragung

Kapitel III
Rechtsstatus Europäischer politischer Parteien Europäischer politischer Stiftungen

Artikel 8
Rechtspersönlichkeit

Artikel 9
Rechtliche Anerkennung und Handlungsfähigkeit

Artikel 10
Anwendbares Recht

Artikel 11
Beendigung des europäischen Rechtsstatus und Auflösung

Kapitel IV
Finanzierung

Artikel 12
Finanzierungsbedingungen

Artikel 13
Antrag auf Finanzierung

Artikel 14
Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel

Artikel 15
Spenden und Beiträge

Artikel 16
Nichtdiskriminierende steuerliche Behandlung der Spenden und Spender

Artikel 17
Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament

Artikel 18
Finanzierungsverbot

Kapitel V
Kontrolle Transparenz

Artikel 19
Rechnungslegung und Berichtspflichten

Artikel 20
Ausführung und Kontrolle

Artikel 21
Technische Unterstützung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Anhörungen und Abhilfemaßnahmen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Transparenz

Artikel 25
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 26
Rechtsbehelf

Artikel 27
Bewertung

Artikel 28
Durchführungsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten und Geltung


 
 
 


Drucksache 513/11 (Beschluss)

... 3. Der Verordnungsvorschlag stützt sich als Rechtsgrundlage auf den Euratom-Vertrag, insbesondere auf die Artikel 31 und 32 des Euratom-Vertrags. Es ist jedoch unklar, ob den Bestimmungen der Artikel 31 und 32 eine Ermächtigung zum Erlass der vorgeschlagenen Regelungen zu entnehmen ist. Die Bezugnahme des Euratom-Vertrags (als Ganzes) ist zu unspezifisch, um als Rechtsgrundlage in Frage zu kommen. Es bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit der angeführten Ermächtigungsgrundlagen. Der Bezug auf die Artikel 31 und 32 des Euratom-Vertrags reicht hierfür jedenfalls nicht aus.



Drucksache 266/11 (Beschluss)

... Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Regelung das Ziel, die auf Grund aller Freigaben hervorgerufene hypothetische Strahlenexposition der Bevölkerung zu berechnen. Sie beruft sich dabei auf die Anhang I der Richtlinie 96/29 Euratom.



Drucksache 400/11

... (EG, Euratom)



Drucksache 276/3/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 513/11

... Die für Beförderer radioaktiven Materials auf europäischer Ebene geltenden Rechtsvorschriften stützen sich in Bezug auf den Verkehrsbereich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in Bezug auf den Strahlenschutz, einschließlich der Vorschriften für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung, auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).



Drucksache 713/11

... /EG, Euratom des Rates;



Drucksache 387/11 (Beschluss)

... /EG in den Geltungsbereich der Grundnormen im Sinne des Artikels 30 des Euratom-Vertrags fallen und es deshalb im Interesse der Einheitlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit der Rechtsvorschriften zum Strahlenschutz auf Gemeinschaftsebene gerechtfertigt ist, die Anforderungen an die Überwachung von Radioaktivitätswerten in einen gesonderten, auf der Grundlage des Artikels 31 des Euratom-Vertrags erlassenen Rechtsakt aufzunehmen. Er unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die entsprechenden Radioaktivitätsparameter in Anhang I Teil C der Richtlinie



Drucksache 82/11

... Die vom Bundesrat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 (vgl. BR-Drucksache 333/10(B), Ziffer 19) benannte Bundesratsbeauftragte für das Fünfte Spezifische Programm "EURATOM" - Fusionsenergie



Drucksache 836/11

... (8) Diese Verordnung sollte in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. XX/XX vom XX.XX.2012 über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union umgesetzt werden. Die finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.



Drucksache 125/11

... (5) Im Einklang mit Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften kann der Direktor der Agentur die Einstellung von Staatsangehörigen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die im Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte sind, genehmigen - beschließt: Artikel 1



Drucksache 86/11

... - Das siebte Rahmenprogramm6 (RP7) mit seinem Haushaltsvolumen von 53,3 Mrd. EUR unterstützt EU-weit Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Seine Maßnahmen werden über vier spezifische Programme durchgeführt: Zusammenarbeit, Ideen, Menschen und Kapazitäten. Es unterstützt ferner die Kernforschung (Euratom) und die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC)7. - Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation8 (CIP) mit einem Haushalt von 3, 6 Mrd. EUR soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern und richtet sich hauptsächlich an KMU. Es erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln und fördert die Entwicklung besserer Dienste und Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationstätigkeit. Es finanziert transnationale Unterstützungsdienste für Unternehmen und Innovationstätigkeit. Es bezieht auch Cluster, öffentliche Aufträge und nicht technische Innovationshemmnisse ein. Das Programm unterstützt auch die Entwicklung der Informationsgesellschaft durch Anreize für die Markteinführung und Anwendung von IKT und begünstigt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz.



Drucksache 639/1/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011)



Drucksache 513/1/11

... 3. Der Verordnungsvorschlag stützt sich als Rechtsgrundlage auf den Euratom-Vertrag, insbesondere auf die Artikel 31 und 32 des Euratom-Vertrags. Es ist jedoch unklar, ob den Bestimmungen der Artikel 31 und 32 eine Ermächtigung zum Erlass der vorgeschlagenen Regelungen zu entnehmen ist. Die Bezugnahme des Euratom-Vertrags (als Ganzes) ist zu unspezifisch, um als Rechtsgrundlage in Frage zu kommen. Es bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit der angeführten Ermächtigungsgrundlagen.



Drucksache 387/1/11

... /EG in den Geltungsbereich der Grundnormen im Sinne des Artikels 30 des Euratom-Vertrags fallen und es deshalb im Interesse der Einheitlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit der Rechtsvorschriften zum Strahlenschutz auf Gemeinschaftsebene gerechtfertigt ist, die Anforderungen an die Überwachung von Radioaktivitätswerten in einen gesonderten, auf der Grundlage des Artikels 31 des Euratom-Vertrags erlassenen Rechtsakt aufzunehmen. Er unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die entsprechenden Radioaktivitätsparameter in Anhang I Teil C der Richtlinie



Drucksache 276/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen



Drucksache 141/11

... Gemäß dem Euratom-Vertrag sind Forschungsprogramme im Nuklearbereich auf fünf Jahre begrenzt. Die Geltungsdauer der derzeit in Kraft befindlichen Rechtsakte endet mit Ablauf des Jahres 2011. Zusammen mit dieser Begründung wird ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 vorgelegt.



Drucksache 266/1/11

... Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Regelung das Ziel, die auf Grund aller Freigaben hervorgerufene hypothetische Strahlenexposition der Bevölkerung zu berechnen. Sie beruft sich dabei auf die Anhang I der Richtlinie 96/29 Euratom.



Drucksache 387/11

... Entwurf gemäß Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Vorlage beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/11




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung in innerstaatliches Recht

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 873/11

... /EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz fallen und auf dieser Grundlage förderfähig sind, können nicht nach dieser Verordnung finanziert werden.



Drucksache 280/11

... - gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften1, insbesondere auf die Artikel 37 und 38,



Drucksache 352/11

... 5. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch die Anwendung von Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie - bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten - durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gemäß der Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 12 und (Euratom, EG) Nr. 2185/96 13 des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1073/1 99914 des Europäischen Parlaments und des Rates.



Drucksache 805/11

... (m) die Einrichtung einer internen Auditstelle gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission;



Drucksache 640/11

... (15) Im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Investitionsmöglichkeiten auszuweiten, die in den betreffenden Mitgliedstaaten entstehen, kann die Kommission mit einzelstaatlichen oder internationalen öffentlichen Einrichtungen oder privatrechtlichen, im öffentlichen Auftrag tätigen Einrichtungen, die ausreichende Sicherheiten bieten gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften10, auch Risikoteilungsinstrumente einrichten und gemäß Vorschriften und Bedingungen, die mit denen der EIB vergleichbar sind.



Drucksache 850/11

... /Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1) betreffen.



Drucksache 276/5/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 276/6/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz



Drucksache 809/11

... (4) einen einzigen Vorschlag für die Teile von "Horizont 2020", die dem Euratom-Vertrag entsprechen



Drucksache 639/2/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss



Drucksache 58/11

... /Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (ABl. EU L 172/18).



Drucksache 83/11

... (5) Im Einklang mit Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften kann der Direktor der Agentur die Einstellung von Staatsangehörigen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die im Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte sind, genehmigen —



Drucksache 402/11

... (2) Für die aufgrund dieser Verordnung als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfen werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr.480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen4 entsprechende Beträge in den Fonds eingestellt.



Drucksache 276/11 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages



Drucksache 639/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 276/2/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 46. Im Paket der Vorschläge beurteilt der Bundesrat jedoch den vorliegenden Vorschlag des Euratom-Programms kritisch. Zwar kommt der Sicherheitsforschung, einschließlich der Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nicht unerhebliche Bedeutung zu, was größtmögliche Sicherheit für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken und Endlagerkonzepte angeht, was für die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, vermehrt Mittel in diesem Bereich zu akquirieren und die Strategie weiter auf die Sicherheitsforschung zu fokussieren. Die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel sind jedoch überhöht. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des Rahmenprogramms zwischen nuklearem und nichtnuklearem Bereich (vor allem erneuerbare Energien/Umwelttechnologien) würde damit auch zukünftig zu einseitig zu Gunsten der Nuklearenergie erfolgen. Im Sinne des notwendigen Umbaus hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung sollte daher stattdessen das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden.



Drucksache 82/1/11

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für das fünfte spezifische Programm "EURATOM" der spezifischen Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium für Wissenschaft und Kunst (RD Wolfgang Hendricks).



Drucksache 722/11

... (13) Die zur finanziellen Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. xxx/20xx des Rates vom xxx über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. xxx/20xx der Kommission vom xxx mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. xxx/20xx des Rates vom xxx erlassen (Angaben der neuen Haushaltsordnung und der Durchführungsbestimmungen sind hinzuzufügen).



Drucksache 639/11 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011)



Drucksache 810/11

... Gegenstand des vorgeschlagenen Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung (2014- 2018) (im Folgenden "Euratom-Programm") sind Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernenergie (Kernfusion und Kernspaltung) und des Strahlenschutzes. Der Vorschlag ist Bestandteil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020". Im Rahmenprogramm werden das Gesamtbudget für direkte und indirekte Maßnahmen, die Ziele der FuE-Tätigkeiten und die Instrumente für deren Unterstützung festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 276/1/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -



Drucksache 808/11

... Die Vorschläge für das Programm "Horizont 2020" unterstützen in ganzer Linie die Strategie Europa 2020, in der die zentrale Rolle herausgestellt wird, die Forschung und Innovation bei der Verwirklichung der Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zukommt. Das Paket umfasst einen Vorschlag für ein Rahmenprogramm "Horizont 2020", einen Vorschlag für einen einheitlichen Satz von Beteiligungs- und Verbreitungsregeln, einen Vorschlag für ein einziges spezifisches Programm zur Durchführung von "Horizont 2020" sowie einen eigenen Vorschlag für die Teile von "Horizont 2020", die sich auf den Euratom-Vertrag beziehen.



Drucksache 723/11

... (4) Diese Maßnahmen sollten in einem Verbraucherprogramm für die Jahre 2014-2020 (im Folgenden "Programm"), das den Rahmen für die Finanzierung von Maßnahmen der Union bietet, festgelegt werden. Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften10 soll die vorliegende Verordnung die Rechtsgrundlage für die Maßnahme und für die Durchführung des Programms darstellen. Diese Verordnung baut auf den Maßnahmen auf - und setzt sie fort -, die gemäß dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013)11 finanziert werden.



Drucksache 347/11

... (26) Da das Tätigkeitsfeld der europäischen Normung zur Unterstützung der politischen und rechtsetzenden Maßnahmen der Europäischen Union sehr groß ist und da es unterschiedliche Arten der Normungstätigkeit gibt, sind unterschiedliche Finanzierungsmodalitäten notwendig. Es handelt sich hauptsächlich um Finanzhilfen für die europäischen und nationalen Normungsgremien ohne Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 22 und gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 23. Die gleichen Bestimmungen sollten im Übrigen für die Einrichtungen gelten, die zwar nicht als europäische Normungsgremien im Sinne dieser Verordnung anerkannt sind, jedoch in einem Basisrechtsakt ermächtigt wurden, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsgremien vorbereitende Arbeiten für die europäische Normung auszuführen.



Drucksache 869/11

... Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates6 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.



Drucksache 334/11

... 11. Siehe Artikel 28 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).



Drucksache 401/11

... - die aus dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates (nachfolgend „Eigenmittelbeschluss 2007”) übernommenen Durchführungsbestimmungen, beispielsweise der Verweis auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), das nunmehr Gegenstand einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ist;



Drucksache 635/11

... (37) Zum Schutz der finanziellen Interessen des EU-Haushalts sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um sich davon zu überzeugen, dass die aus dem EGFL und dem ELER finanzierten Maßnahmen tatsächlich und korrekt durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Unregelmäßigkeiten oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens der Begünstigten verhindern, aufdecken bzw. wirksam bekämpfen. Zu diesem Zweck sollte die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften 22 Anwendung finden.



Drucksache 805/1/11

... 50. Im Paket der Vorschläge beurteilt der Bundesrat jedoch den vorliegenden Vorschlag des Euratom-Programms kritisch. Zwar kommt der Sicherheitsforschung, einschließlich der Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nicht unerhebliche Bedeutung zu, was größtmögliche Sicherheit für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken und Endlagerkonzepte angeht, was für die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, vermehrt Mittel in diesem Bereich zu akquirieren und die Strategie weiter auf die Sicherheitsforschung zu fokussieren. Die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel sind jedoch überhöht. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des Rahmenprogramms zwischen nuklearem und nichtnuklearem Bereich (vor allem erneuerbare Energien/Umwelttechnologien) würde damit auch zukünftig zu einseitig zu Gunsten der Nuklearenergie erfolgen. Im Sinne des notwendigen Umbaus hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung sollte daher stattdessen das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden.



Drucksache 82/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für das fünfte spezifische Programm "EURATOM" der spezifischen Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium für Wissenschaft und Kunst (RD Wolfgang Hendricks).



Drucksache 804/11

... Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Verordnung vor allem das Lenkungsschema für die Programme und ihre Finanzierung für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt sind. Diesem Schema zufolge können umfangreiche mit dem Betrieb der Systeme zusammenhängende Aufgaben an die Agentur für das Europäische GNSS übertragen werden, die eine Einrichtung der Europäischen Union im Sinne des Artikels 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften darstellt. Dazu will die Kommission mit der Agentur eine oder mehrere Übertragungsvereinbarungen schließen.



Drucksache 140/11 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011)



Drucksache 276/4/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 399/11

... Muss ein verbürgtes Darlehen aus der Zahlungsbilanzfazilität oder dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus aus dem Haushalt der Europäischen Union zurückgezahlt werden, können gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 können zusätzliche Eigenmittel erhoben werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Eine solche Mittelaufstockung erfordert einen Berichtigungshaushalt. Bei jedem Berichtigungshaushalt sind die Obergrenzen des MFR zu beachten. Angesichts des Umfangs der erforderlichen Mittel für Darlehensgarantien im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität oder des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus müsste der MFR in einem solchen Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geändert werden.



Drucksache 819/11

... (19) Im Rahmen dieser Verordnung sollte Unterstützung nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften42 gewährt werden. Durch das LIFE-Programm finanzierte Projekte sollten bestimmte Förderkriterien erfüllen, damit die bestmögliche Verwendung der EU-Fonds sichergestellt wird und ein europäischer Mehrwert gewährleistet ist. Projekte mit bereichsübergreifenden Auswirkungen sollten gefördert werden. Außerdem sollte die Kommission bei der Durchführung von Projekten ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen unterstützen und fördern.



Drucksache 183/11

... Im Beschluss 2009/496/EG, Euratom 2 wird ausführlicher erläutert, wie die Organe ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Legislativtexten nachkommen. Eine interinstitutionelle Einrichtung – das Amt für Veröffentlichungen – übernimmt die Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union und garantiert dessen Authentizität.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.