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"EU-intern"
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... (4) In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Oktober 2014 hat der Europäische Rat das verbindliche Ziel der Union gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Der Europäische Rat erklärte zudem, wie wichtig es sei, dass im Verkehrssektor die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden, und ersuchte die Kommission, weitere Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept zu prüfen, mit dem u.a. die Emissionsreduktion, erneuerbare Energiequellen und die Energieeffizienz im Verkehrssektor gefördert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Ausgangsszenario
Option 2 - Anpassung
Option 3 - Weitreichende Konvergenz
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
Anhang
Drucksache 474/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... Nach dem im Jahr 2015 eingerichteten EU-Internetforum sowie dem von Instagram, Google+, Snapchat und Dailymotion in diesem Jahr unterzeichneten Verhaltenskodex stellt der Verordnungsvorschlag die erste verbindliche Maßnahme im Bereich der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte dar.
Drucksache 474/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 3. Nach dem im Jahr 2015 eingerichteten EU-Internetforum sowie dem von Instagram, Google+, Snapchat und Dailymotion in diesem Jahr unterzeichneten Verhaltenskodex stellt der Verordnungsvorschlag die erste verbindliche Maßnahme im Bereich der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte dar.
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... In seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 201614 erklärte der Rat, dass das derzeitige Mehrwertsteuersystem verbessert werden sollte, während die Kommission noch das endgültige Mehrwertsteuersystem für den EU-internen Handel ausarbeitet. In diesem Zusammenhang forderte der Rat Änderungen in vier Bereichen:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 659/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des zertifizierten Steuerpflichtigen - COM(2017) 567 final
... Dieser Vorschlag ist Teil eines Legislativpakets zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union, das auf dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat der Gegenstände beruht, um einen robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen. Ein Legislativvorschlag für ein solches einfacheres und weniger betrugsanfälliges endgültiges Mehrwertsteuersystem für den EU-internen Handel wurde ins Arbeitsprogramm der Kommission für 20171 aufgenommen. Diese Vorschläge für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union umfassen auch Verbesserungen des derzeitigen Mehrwertsteuersystems, die von den Mitgliedstaaten gefordert wurden2.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 17
Artikel 2
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... -Emissionen pro Jahr um rund 17 Mio. Tonnen zu senken. Das bedeutet, dass der Luftverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wie jeder andere Wirtschaftssektor seinen Beitrag dazu leistet, die EU-internen Emissionen zu verringern. Der Vorschlag stellt einerseits sicher, dass die EU im Einklang mit ihren klimapolitischen Zielen weiterhin über das EU-EHS eine erhebliche Verringerung der Emissionen aus dem Luftverkehr bewirkt, und hält gleichzeitig die Dynamik der Arbeiten in der ICAO zum konkreten Einsatz des GMBM aufrecht, um die erzielte globale Klimaschutzwirkung zu maximieren. Die Revisionsklausel gibt ein positives Signal dafür, dass die EU beabsichtigt, den GMBM anzuwenden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Drittens gilt es, alle Arten von Online-Plattformen für Probleme wie Aufstachelung zum Terrorismus, sexueller Missbrauch von Kindern und Hassreden zu sensibilisieren, damit diese freiwillige und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten treffen. Die Branche hat in diesem Bereich bereits viele lobenswerte Initiativen ergriffen. Verschiedene Interessengruppen bemühen sich um gemeinsame Lösungen auf freiwilliger Basis zur Erkennung und Bekämpfung illegaler oder schädlicher Inhalte im Internet wie etwa im Dialog mit IT-Unternehmen im Hinblick auf einen Verhaltenskodex gegen Hassreden im Internet, im EU-Internetforum zu terroristischen Inhalten und in der CEO-Koalition für die Online-Sicherheit von Kindern. Online-Plattformen entwickeln sich weiter und dringen in neue Bereiche vor - so müssen auch derartige Bemühungen in der gesamten EU fortgeführt und ausgeweitet werden, damit sich ihre positive Wirkung auf die Gesellschaft noch verstärkt.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Wie im Bericht zur Lage der Energieunion2 hervorgehoben, bestehen außerdem nach wie vor erhebliche geopolitische Herausforderungen im Zusammenhang mit einer sicheren und krisenfesten Versorgung mit fossilen Brennstoffen; dies betrifft vor allem Rohstoffe, bei denen die EU in hohem Maß von Einfuhren abhängig ist. Vor diesem Hintergrund bleibt eine stärkere Diversifizierung der Erdgasversorgung der EU ein wichtiges Ziel, zumal die EU-interne Erzeugung in den kommenden Jahrzehnten weiter zurückgehen wird. Die aus der wachsenden Einfuhrabhängigkeit resultierende Unsicherheit kann verringert werden, wenn das Gassystem auch künftig flexibel und dazu fähig ist, auf Lieferschwankungen zu reagieren. Die vorliegende Strategie zielt darauf ab, das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) und Gasspeichern auszuschöpfen, um das Gasversorgungssystem der EU stärker zu diversifizieren und flexibler zu gestalten und so einen Beitrag zu dem zentralen Ziel der Energieunion, nämlich einer sicheren, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Gasversorgung, zu leisten.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Die EU ist bestrebt, im Bereich des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie hohe interne Standards anwendet und ähnliche Maßnahmen im Ausland fördert. Sie weiß, dass es einer stetigen Wachsamkeit bedarf, um zu verhindern, dass EU-interne steuerliche Maßnahmen negative Spillover-Effekte auf Drittländer haben, und sie trägt den Schwachpunkten von Entwicklungsländern im Steuerbereich gebührend Rechnung. Beispielsweise sollten Mitgliedstaaten bei der Aushandlung bilateraler Steuerabkommen mit Ländern mit niedrigem Einkommen einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, bei dem die besondere Situation dieser Länder berücksichtigt wird. So sind etwa Entwicklungsländer in hohem Maße von einer quellenbasierten Besteuerung abhängig, weshalb die Quellenbesteuerung ausgehender Zahlungen einen wesentlichen Teil ihrer Steuereinnahmen darstellt. Steuerabkommen haben jedoch vor den nationalen Vorschriften Vorrang, was in vielen Entwicklungsländern zu einer Verringerung der erhobenen Quellensteuer führt. Der Aktionsplan von Addis Abeba und die Umsetzung der Maßnahmen des BEPS-Projekts der OECD, die sich auf abkommensrechtliche Fragen beziehen, könnten eine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten darstellen, bestimmte Aspekte ihrer bilateralen Steuerabkommen mit Entwicklungsländern zu überdenken, wie etwa die Bestimmungen zur Quellensteuer. Die Kommission wird im Rahmen der Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen eine Debatte mit den Mitgliedstaaten eröffnen, die die faire Behandlung von Entwicklungsländern in bilateralen Steuerabkommen zum Gegenstand haben wird.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Im Dezember 2015 richtete die EU das "EU-Internetforum" ein, über das sich die Wirtschaft, die Mitgliedstaaten, Partner aus den Bereichen Strafverfolgung und Zivilgesellschaft zusammengeschlossen haben, um auszuloten, wie der Online-Propaganda mit terroristischen und extremistischen Inhalten durch intensivere, freiwillige Zusammenarbeit entgegengetreten werden könnte, ohne Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gefährden.
Drucksache 335/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 8. Der Bundesrat empfiehlt des Weiteren eine kritischkonstruktive Prüfung der unter Abschnitt 2 beschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung extremistischen Materials im Internet. Speziell die Zusammenarbeit von Europol und Internetplattformen im Rahmen des EU-Internetforums sowie das im "Code of Conduct" geforderte Vorgehen berühren das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das in Deutschland besonderen Schutz genießt. Hiernach wird die Entscheidung darüber, welches Material gelöscht wird, von einer Ermittlungsbehörde den Unternehmen übergeben, die sie auf Grundlage ihrer internen Richtlinien treffen; oder aber die Unternehmen entscheiden, welche Inhalte gegen nationales Recht verstoßen. Dies beurteilt der Bundesrat angesichts der differenzierten Rechtsprechung auf diesem Gebiet als problematisch. Er regt an, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um gleichermaßen die Verbreitung extremistischen Materials zu verhindern und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Auch die beschriebene gemeinsame Meldeplattform, die technisch verhindern soll, dass bereits gelöschtes Material erneut hochgeladen wird, sollte im Hinblick auf mögliche falsche Verdächtigungen streng evaluiert werden. Dementsprechend begrüßt und unterstützt der Bundesrat die Ankündigung, die Anwendung der Verfahren zu Meldung und Entfernung von Inhalten transparenter zu machen. Eine umfassende Transparenz dieser Verfahren ist von höchster Wichtigkeit in Anbetracht der Umstände, dass eine gerichtliche Prüfung in jedem Einzelfall angesichts der Menge des Materials nicht möglich erscheint.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Eine wirksame Handelspolitik sollte ferner mit der Entwicklungspolitik und allgemein mit der Außenpolitik der EU sowie mit den nach außen gerichteten Zielen der EU-internen Politik im Einklang stehen, damit sich diese Aspekte gegenseitig verstärken. Die Handelspolitik wirkt sich erheblich auf die geopolitische Landschaft aus - und umgekehrt. In Kombination mit der Entwicklungszusammenarbeit ist sie außerdem in Entwicklungsländern ein starker Wachstumsmotor. Die EU wird in ihrer Handelspolitik ihr langfristiges Engagement für nachhaltige Entwicklung fortsetzen und so zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beitragen, die vor kurzem im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung(2) vereinbart wurden. Schließlich verstärkt die Handelspolitik die Wirkung des EU-Binnenmarktes, indem sie dessen Regeln mit dem Welthandelssystem verknüpft.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Die EU wird ferner ihre Partnerschaft mit Norwegen, dem zweitgrößten Erdöl- und Erdgaslieferanten der EU, weiter ausbauen. Sie wird Norwegen auch in Zukunft in vollem Umfang in die EU-interne Energiepolitik einbeziehen. Die EU wird auch ihre Partnerschaften mit Ländern wie den USA und Kanada weiterentwickeln.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Innerhalb der EU umfasst der illegale Handel die illegale/unerlaubte Herstellung und den illegalen/unerlaubten Vertrieb im Zollgebiet der EU (auch zwischen verschiedenen Steuergebieten). Der illegale Vertrieb umfasst in der EU produzierte Waren, die zur Ausfuhr oder zur EU-internen Auslieferung angemeldet und unter Aussetzung der MwSt- und Verbrauchsteuerpflicht befördert werden, aber nie das Steuergebiet der EU verlassen, oder die einem Empfänger in der EU geliefert werden, der im Verbrauchsteuerdokument im EMCS10 oder in der MwSt-Erklärung angegeben ist, sowie eingeführte Waren, die unter Aussetzung der MwSt- und Verbrauchsteuerpflicht in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU übergeführt und dann ohne Enrichtung der MwSt und Verbrauchsteuer illegal vertrieben werden. Zudem umfasst er den Rückzug von Waren aus dem Versandverfahren, die anschließend illegal innerhalb der EU verkauft werden (nicht entrichtete Zölle, MwSt und Verbrauchsteuer).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... • Wie kann am besten eine größere Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden, indem EU-intern (z.B. durch den Ausbau der notwendigen Verbindungsleitungen) für einen reibungslos und effizient funktionierenden Energiebinnenmarktes gesorgt und EU-extern die Energieversorgungswege diversifiziert werden?
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... Insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, aber auch andere Staaten haben während der Verhandlungen das Ziel verfolgt, in Artikel 21 regionalen Integrationsorganisationen (RIO) mit Kompetenzen in vom Vertrag geregelten Feldern die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden. Dies hätte der EU den Beitritt erlaubt, die Möglichkeit zur unmittelbaren Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Vertragsumsetzung gegeben und gleichzeitig Vereinfachungen bei der möglichen Anpassung EU-interner Regelungen mit sich gebracht. Zudem hätte die EU dadurch auch aktiver ihre bereits ohne den Vertrag bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Errichtung von effektiven Transferkontrollen einbringen können.
Drucksache 369/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch völkerrechtliche Übereinkünfte eingesetzt wurden, deren Vertragspartei die Europäische Union ist - COM(2012) 335 final
... Bei der Erarbeitung dieses Vorschlags hat die Kommission eine Reihe von Alternativen in informellen Konsultationen geprüft. Eine Alternative bestand darin, dass die Union und der betroffene Mitgliedstaat gemeinsam als Schiedsbeklagte auftreten. Nach Auffassung der Kommission bietet sich diese Alternative für die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten nicht an. Erstens wäre dabei kein angemessener Mechanismus für die Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit zwischen dem betroffenen Mitgliedstaat und der Union vorgesehen. Im Falle eines Mitgliedstaats, der eine Zahlung aufgrund eines Schiedsspruchs leistet und dann versucht, seine Zahlung von der Europäischen Union erstattet zu bekommen, indem er selbst zu bestimmen versucht, welche Faktoren unionsrechtlich erforderlich sind, stünde diese Vorgehensweise weder im Einklang mit den Haushaltsverfahren, noch wäre sie wirksam, noch würde sie der Rolle der Kommission bei der Durchführung des Unionsrechts gerecht. Zweitens könnte es zu Widersprüchen bei der Abwehr der Ansprüche kommen, wenn die Mit-Schiedsbeklagten gegensätzliche oder abweichende Argumente anführen. Dies wäre unvereinbar mit dem Grundsatz der geschlossenen völkerrechtlichen Vertretung, wie ihn der Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellt hat. Drittens könnte es dazu führen, dass ein Gericht in einer Situation, in der die beiden Mit-Schiedsbeklagten abweichende Positionen in der Frage vertreten, eine Entscheidung über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten fällen müsste; ein Szenario, in dem eine dritte Partei eine Stellungnahme zu einer rein EU-internen Angelegenheit abgibt, sollte vermieden werden. In einem Szenario schließlich, in dem ein Anspruch erfolgreich abgewehrt und dem Schiedsbeklagten Kostenersatz zugesprochen wird, ist nicht zu erwarten, dass ein Gericht der Union und dem betroffenen Mitgliedstaat die Erstattung ihrer Kosten zugestehen würde. Es ist nicht akzeptabel, dass die der Union zu erstattenden Kosten gekürzt werden, um die Kosten zu decken, die einem mit-schiedsbeklagten Mitgliedstaat entstanden sind (oder umgekehrt). Das Ergebnis wäre eine unvollständige Erstattung der unionsseitig bereitgestellten Mittel mit der Folge, dass die Haushaltsneutralität der Maßnahme für die Union nicht gewährleistet wäre.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Einleitung
1.2. Die Zuständigkeit der Union für den Abschluss von Investitionsschutzübereinkünften und die völkerrechtliche Zuständigkeit der Union im Rahmen dieser Übereinkünfte
1.3. Zuweisung der finanziellen Zuständigkeit
1.4. Die Rolle der Union und der Mitgliedstaaten bei der Abwicklung von Streitigkeiten
1.5. Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen gegen die Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Präsentation des Vorschlags
3.2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
3.2.2. Kapitel II: Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit
3.2.3. Kapitel III: Abwicklung von Streitigkeiten
3.2.4. Kapitel IV: Vergleich
3.2.5. Kapitel V: Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit
Artikel 3 Aufteilungskriterien
Kapitel III Abwicklung von Streitigkeiten
Abschnitt 1 Abwicklung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung
Artikel 4 Von der Union gewährte Behandlung
Abschnitt 2 Abwicklung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung
Artikel 5 Von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung
Artikel 6 Konsultationen
Artikel 7 Einleitung eines Schiedsverfahrens
Artikel 8 Status als Schiedsbeklagter
Artikel 9 Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch einen Mitgliedstaat
Artikel 10 Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch die Union
Artikel 11 Übernahme der etwaigen finanziellen Zuständigkeit durch den Mitgliedstaat, wenn die Union als Schiedsbeklagte auftritt
Kapitel IV Vergleich
Artikel 12 Beilegung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung
Artikel 13 Beilegung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung
Artikel 14 Vergleich durch einen Mitgliedstaat
Kapitel V Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen
Artikel 15 Geltungsbereich
Artikel 16 Verfahren zur Leistung der aus Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen
Artikel 17 Verfahren in Ermangelung einer Vereinbarung über die finanzielle Zuständigkeit
Artikel 18 Vorauszahlung der Schiedskosten
Artikel 19 Zahlung durch einen Mitgliedstaat
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 20
Artikel 21 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 22
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Da die Arbeitskräftenachfrage in den dynamischsten Wirtschaftsbranchen bis 2020 deutlich steigen, jene für geringqualifizierte Tätigkeiten jedoch weiter sinken wird, ist verstärkt mit Qualifikationsdefiziten bei berufsbezogenen Kompetenzen zu rechnen. Kurzfristig könnte der Mangel an bestimmten Arbeitskräften und/oder die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage in den EU-27 durch EU-interne Mobilität ausgeglichen werden. Langfristig und vor allem angesichts der demografischen Entwicklung in der EU ist die Wirtschaftsmigration Drittstaatsangehöriger von zentraler Bedeutung für den EU-Arbeitsmarkt. Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten beeinflusst die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art der Immigration jedoch negativ, während einige Mitgliedstaaten aufgrund der Wirtschaftskrise mit der Emigration hochqualifizierter Fachkräfte konfrontiert sind.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Der jüngste EURES-Beschluss44 zur Umwandlung des Europäischen Arbeitsvermittlungs-Netzwerks in ein ergebnisorientiertes Instrument für den Abgleich und die Vermittlung von Stellen ist für junge Menschen unmittelbar relevant, denn das Netzwerk soll gerade auch auf arbeitsbezogene Lehr- und Praktikumsstellen ausgedehnt werden. Darüber hinaus plant die Kommission, ihre Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" weiterzuentwickeln und so EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Alter zwischen 18 und 30 Jahren bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat zu helfen. Das System verbindet individuelle Abgleich- und Vermittlungsleistungen mit finanziellen Anreizen der EU (Zuschüsse zu den Reisekosten für Bewerbungsgespräche, vorbereitende Schulungen und Eingliederungsmaßnahmen). Ausgehend von diesen Schritten wird die Kommission im Jahr 2013 eine Initiative zum Thema öffentliche Arbeitsverwaltungen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarkts zu verbessern. Diese Stellen werden eine größere Rolle zu spielen haben, denn sie müssen alle Beschäftigungschancen nutzen, die durch EU-interne Mobilität geschaffen werden können, und damit die Beschäftigungsperspektiven der EU-Bürgerinnen und -Bürger - insbesondere der jungen Menschen - sichern. Dadurch werden sie den europäischen Arbeitsmarkt effizienter machen, weil das Risiko größerer Missverhältnisse verringert wird, und einen Beitrag dazu leisten, dass es in Zukunft gar nicht erst zu Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten kommt.... doch weitere Anstrengungen sind notwendig
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Im Laufe der Jahre hat die Europäische Kommission eine Vielzahl an Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels finanziert. 34 Die Zielgruppen der Projekte waren unterschiedlich und das Thema wurde von verschiedenen Seiten beleuchtet. Die Kommission wird sicherstellen, dass Informationen zu allen EU-finanzierten Projekten zu internen wie externen Aspekten des Menschenhandels auf der EU-Internetseite über die Bekämpfung des Menschenhandels veröffentlicht werden. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den Bedarf an mehr Kohärenz bei den sektorenübergreifenden, den Menschenhandel betreffenden Politikbereichen und Initiativen überdenken und diese Projekte 2014 umfassend auf den Prüfstand stellen, um die geografischen Gebiete, Tätigkeitsfelder, unterschiedlichen Akteure und Arten von Projekten sowie ihre Ergebnisse und Empfehlungen zu erfassen. Diese Überprüfung wird künftige Projekte stärken und eine zuverlässige Grundlage für kohärente, kosteneffiziente und strategische EU-Maßnahmen und -Förderinitiativen schaffen.
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Der Binnenmarkt für Waren macht etwa 75 % des EU-internen Handels aus und bietet ein enormes, ungenutztes Potenzial zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft. Globalisierung, Spezialisierung und Innovation haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Herstellungsverfahren, und die Unterscheidung zwischen "Produkten" und "Dienstleistungen" wird zunehmend unklar. Durch diesen Prozess können jedoch neue Barrieren und Hindernisse entstehen. Daher müssen die Regeln und Verfahren des Binnenmarkts mit diesen Entwicklungen Schritt halten. 20 Jahre nach der Strategie von 1992 kam es bei einer ganzen Reihe von Produkten immer noch zu keiner Harmonisierung, und in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften enthaltene Klauseln werden oft nicht korrekt angewandt. Nächstes Jahr wird die Kommission den Acquis für Industrieprodukte einer kritischen Bewertung unterziehen, dabei eine Studie und eine breit angelegte Konsultation durchführen und einen Fahrplan für eine Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte vorlegen.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 228/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom KOM (2011) 169 endg.
... Angesichts seiner besonderen Verwaltungsstruktur und um die Verwirklichung der finanziellen Autonomie seiner Autonomen Gemeinschaften zu erleichtern, sollte Spanien ermächtigt werden, regional höhere Beträge der allgemeinen Energieverbrauchsteuer anzuwenden. Dies gilt auch für Frankreich, das die Finanzkraft der im Dezentralisierungsprozess befindlichen Verwaltungsregionen stärken muss. Es ist jedoch dafür zu sorgen, dass konkurrierende Energiequellen weiterhin gleich behandelt werden. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass eine derartige Staffelung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und den EU-internen Verkehr von Energieerzeugnissen nicht stört.
Drucksache 143/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... Höhere EU-interne Investitionen bieten eine wichtige Chance für höhere Produktivität, Wertschöpfung und Produktion in einer Vielzahl von Industriezweigen der EU (z.B. Automobilfertigung, Stromerzeugung, Industrie- und Netzanlagen, energieeffiziente Baumaterialien und Bausektor), die Schlüsselindustrien sind für die Schaffung künftigen Wachstums und künftiger Arbeitsplätze.
Mitteilung
1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa
2. Etappenziele bis 2050
Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050
Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990
3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren
Tabelle
Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß
Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung
Bebaute Umwelt
Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige
Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung
4. In eine CO2-arme Zukunft investieren
Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen
Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe
Neue Arbeitsplätze
Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit
5. Die internationale Dimension
6. Fazit
Drucksache 142/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... endg. ) hervor, dass bei einer Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent, EU-intern eine Reduzierung der CO
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... - EU-interner Handel mit Waren und Dienstleistungen: 2009 machte der EU-interne Handel mit Waren 37 % des BIP (4 320 Mrd. EUR) und mit Dienstleistungen 10,5 % des BIP (1 233 Mrd. EUR) aus. 69
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Besonders wichtig für die Steigerung der Qualität ist es, die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden von außerhalb der EU zu gewinnen und neue Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln. Dadurch können für die Hochschulen auch bedeutende Einnahmequellen entstehen. Auch wenn einige Mitgliedstaaten für Studierende sehr attraktiv sind20, muss die EU als Ganzes die besten Studierenden und Forschenden anziehen, wenn sie im Wettbewerb mit den USA bestehen will.21 Europas Attraktivität lässt sich steigern, wenn man sich dringend um eine Reihe von Problemen kümmert - auch was die EU-interne Mobilität betrifft -, etwa steigende Kosten und uneinheitliche Qualität, komplizierte Anerkennung akademischer Grade, intransparente Einstellungs- und unattraktive Arbeitsbedingungen für Forscher sowie Schwierigkeiten, Visa für Studium und Arbeit zu erhalten.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 347/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 98/34 /EG, 2004/22 /EG, 2007/23 /EG, 2009/105 /EG und 2009/23 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 315 endg.
... Das Ziel, die Funktionsweise des Binnenmarktes zu gewährleisten, indem Hemmnisse aufgrund der unterschiedlichen nationalen Produktnormen im EU-internen Handel verringert werden, könnte von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden. Es wurde deshalb im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip für angebracht erachtet, wegen des Umfangs und der Auswirkungen des Problems, dieses Ziel auf EU-Ebene zu verwirklichen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen
Artikel 3 Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien
Artikel 4 Transparenz von Normen
Artikel 5 Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten
Kapitel III Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union
Artikel 6 Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten
Artikel 7 Normungsaufträge für europäische Normungsgremien
Artikel 8 Einwände gegen harmonisierte Normen
Kapitel IV Normen im IKT-Bereich
Artikel 9 Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich
Artikel 10 Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Kapitel V Finanzierung der europäischen Normung
Artikel 11 Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union
Artikel 12 Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union
Artikel 13 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 14 Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel VI Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung
Artikel 16 Delegierte Rechtsakte
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Berichte
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Änderungen
Artikel 21 Nationale Normungsgremien
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Aufhebungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Normungsgremien:
Anhang II Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT
Anhang III Organisationen Europäischer Interessengruppen
Drucksache 763/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU KOM (2011) 789 endg.
... Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Berichtspflichten im Rahmen des überarbeiteten Überwachungssystems auf neue Bereiche der UNFCCC wie Finanzierung und technologische Unterstützung ähnlich große Vorteile bringen wird. Die Berichterstattung nach dem überarbeiteten Überwachungssystem wird eine detailliertere Auswertung und Bewertung der Daten der Mitgliedstaaten gestatten und gewährleisten, dass Datenlücken und Datenschwächen (zwei Bereiche der Berichterstattung, die für die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene wesentlich sind) genau identifiziert und konkrete Maßnahmen getroffen werden, um diese zu beheben. Die Berichterstattung nach dem überarbeiteten System wird außerdem zumindest einige gemeinsame Mindestnormen gewährleisten, da Informationen bisher eher uneinheitlich mitgeteilt wurden. Auch die künftige Anwendung von Verstoßverfahren ist von Bedeutung, weil auf diese Weise sichergestellt wird, dass etwaige noch offene Fragen EU-intern und nicht innerhalb der UNFCCC geregelt werden, wo die politischen und rechtlichen Implikationen groß sein könnten.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
• Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation
• Konsultation der Mitgliedstaaten
• Folgenabschätzung
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Artikel 4 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Kapitel 3 Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau
Artikel 5 Nationale Inventarsysteme
Artikel 6 Inventarsystem der Union
Artikel 7 Treibhausgasinventare
Artikel 8 Vorläufige Treibhausgasinventare
Artikel 9 Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen
Artikel 10 Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr
Kapitel 4 Register
Artikel 11 Errichtung und Führung von Registern
Artikel 12 Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Kapitel 5 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken
Artikel 13 Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen
Artikel 14 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen
Artikel 15 Berichterstattung über Prognosen
Kapitel 6 Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen
Artikel 16 Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen
Artikel 17 Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern
Artikel 18 Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften
Artikel 19 Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen
Kapitel 7 Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten
Artikel 20 Expertenprüfung der Inventare
Artikel 21 Auswirkungen von Neuberechnungen
Kapitel 8 Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen
Artikel 22 Fortschrittsbewertung
Artikel 23 Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll
Kapitel 9 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 24 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union
Artikel 25 Rolle der Europäischen Umweltagentur
Kapitel 10 Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausführliche Berichterstattungsvorschriften
Artikel 27 Vorschriften für nationale Systeme
Artikel 28 Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel 11 Schlussbestimmungen
Artikel 30 Ausschussverfahren
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Aufhebung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Treibhausgase
Anhang II Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang II Entsprechungstabelle
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Auf internationaler Ebene werden die Warnungen vor einer sich künftig verknappenden Ölversorgung wenig beachtet7. Trotz gravierender Gasversorgungskrisen, die ein Warnschuss waren und die Anfälligkeit Europas aufgezeigt haben, gibt es noch immer keinen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Partner-, Liefer- oder Transitländer. Die Möglichkeiten einer weiteren Erschließung EU-interner fossiler Energieträger, darunter nichtkonventionelles Gas, bestehen, und ihre künftige Rolle muss in aller Objektivität geprüft werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Ein wichtiger Aspekt der EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung sowie der einschlägigen Bemühungen der Mitgliedstaaten ist die Finanzierung. Für EU-interne Aktionen wurden die Mittel über das Programm "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... Die Tatsache, dass inländische und EU-interne Umsätze6 für MwSt-Zwecke nach wie vor unterschiedlich behandelt werden, kann das gute Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das MwSt-Recht der EU den Mitgliedstaten zahlreiche Optionen und Sonderregelungen zugesteht, die dazu führen, dass die Bestimmungen EU-weit voneinander abweichen.
1. Einführung
2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand
2.1. Komplexität des jetzigen Systems
2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts
2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems
2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
3. zu behandelnde Fragen
4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt
4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland
4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat
4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems
4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren
4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen
4.3 Andere Varianten
5. Weitere Kernfragen
5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden
5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
5.1.4. Internationale Dienstleistungen
5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt
5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren
5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren
5.2.3. MwSt-Sätze
5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands
5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
5.3.2. Kleinunternehmen
5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle
5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen
5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen
5.4 Ein robusteres MwSt-System
5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung
5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug
5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems
5.6. Sonstige Themen
6. Ihre Meinung zählt
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... - Die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken durch EU-Programme und -Initiativen wird einer Überprüfung unterzogen, ausgeweitet und mit nationalen und regionalen Mitteln kombiniert. Die internationale Ausrichtung wird stärker betont. Die Initiative "Jugend in Bewegung" trägt zu dem Ziel bei, bis zum Jahr 2020 allen jungen Menschen in Europa die Möglichkeit zu geben, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren, worunter auch die Ausbildung am Arbeitsplatz fällt. Teil des Pakets "Jugend in Bewegung" ist auch ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates im Hinblick auf die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; hierzu wird ein Mobilitätsanzeiger vorgelegt, mit dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gemessen werden. Es wird eine spezielle Website zu "Jugend in Bewegung" eingerichtet, die Informationen über Mobilität und Lernmöglichkeiten in der EU9 bereithält, und die Kommission wird einen speziellen Jugendausweis im Rahmen von "Jugend in Bewegung" einführen, der die Mobilität erleichtern soll. Mit der neuen EU-internen Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" wird jungen Menschen der Zugang zu Beschäftigungsangeboten und die Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert und werden die Arbeitgeber ermuntert, mobilen jungen Arbeitnehmern eine Anstellung zu bieten. Außerdem wird die Kommission erwägen, die vorbereitende Maßnahme "Erasmus für Jungunternehmer" in ein Programm zur Förderung der Mobilität von Unternehmern umzuwandeln.
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 70. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission, an den wichtigsten Grundsätzen des Dublin-Systems festzuhalten (Nummer 5.2.2 der Mitteilung). Er bekräftigt, dass Solidaritätsmechanismen für besonders belastete Mitgliedstaaten nicht durch eine Aufweichung des Dublin-Systems (vgl. u. a. BR-Drucksache 965/08 (Beschluss), mit der der Bundesrat die Aussetzung von Rücküberstellungen abgelehnt Auch die freiwillige EU-interne Wiederansiedlung von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, kann ein Element zur Herstellung von Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bilden. Entsprechende Verfahren dürfen nach Auffassung des Bundesrats auch in Zukunft ausschließlich auf freiwilliger Grundlage vorgesehen werden. Im Übrigen sollte von der Etablierung dauerhafter Systeme - wie von der Kommission ab 2013 vorgeschlagen - Abstand genommen werden, bis die Gesamtwirkung des Instruments eingehend untersucht ist.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... E. in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte umzusetzen,
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Auch die freiwillige EU-interne Wiederansiedlung von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, kann ein Element zur Herstellung von Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bilden. Entsprechende Verfahren dürfen nach Auffassung des Bundesrats auch in Zukunft ausschließlich auf freiwilliger Grundlage vorgesehen werden. Im Übrigen sollte von der Etablierung dauerhafter Systeme - wie von der Kommission ab 2013 vorgeschlagen - Abstand genommen werden, bis die Gesamtwirkung des Instruments eingehend untersucht ist.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 765/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen
... 4. begrüßt den Beschluss von SWIFT vom Juni 2007, alle EU-internen Finanzüberweisungsdaten in zwei europäische Rechenzentren zu verlagern; weist den Rat darauf hin, dass dieser Beschluss im Einklang mit der belgischen Datenschutzbehörde, der Forderung der Arbeitsgruppe der Europäischen Union gemäß Artikel 29 und der Auffassung des Europäischen Parlaments gefasst wurde;
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... C. in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz zweifellos direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen,
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Worten: Die EU hat die ersten Schritte unternommen, den Kreislauf aus steigendem Energieverbrauch, zunehmenden Einfuhren und zunehmendem Abfluss von Vermögen aus EU-interner Wertschöpfung an die Energieerzeuger zu durchbrechen. Gegenwärtig importiert Europa 54 % der benötigten Energie5. Diese Einfuhren stellen zu aktuellen Preisen ein Volumen von 350 Mrd. EU-1 dar, das sind ca. 700 EU-1 jährlich pro EU-Bürger. Dem Energiehandel kommt zwar eine positive Rolle zu, doch muss im gesamten europäischen Energiesystem auf Energieeffizienz, Verringerung der
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... a) überlastete großstädtische und städtische Bereiche, wo die meisten Verkehrsbewegungen stattfinden b) die wichtigsten europäischen Fernverkehrskorridore, auf die sich der größte Teil des EU-internen und internationalen Handels konzentriert,
Drucksache 915/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten KOM (2008) 775 endg.; Ratsdok. 15910/08
... In den vergangenen Jahren hat das Risiko von Versorgungsunterbrechungen bei Erdöl aus mehreren Gründen zugenommen. Die aktuelle internationale Entwicklung und EU-interne Entwicklungen (mehrere Erweiterungen, Vollendung des Binnenmarktes, abnehmende Binnenproduktion der EU etc.) sind Faktoren, die eine Aktualisierung der vor 40 Jahren eingeführten Gemeinschaftsvorschriften für die Bevorratung erforderlich machen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.