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109 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-intern"


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Drucksache 66/19

... (4) In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Oktober 2014 hat der Europäische Rat das verbindliche Ziel der Union gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Der Europäische Rat erklärte zudem, wie wichtig es sei, dass im Verkehrssektor die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden, und ersuchte die Kommission, weitere Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept zu prüfen, mit dem u.a. die Emissionsreduktion, erneuerbare Energiequellen und die Energieeffizienz im Verkehrssektor gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


Drucksache 474/18 (Beschluss)

... Nach dem im Jahr 2015 eingerichteten EU-Internetforum sowie dem von Instagram, Google+, Snapchat und Dailymotion in diesem Jahr unterzeichneten Verhaltenskodex stellt der Verordnungsvorschlag die erste verbindliche Maßnahme im Bereich der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte dar.



Drucksache 474/1/18

... 3. Nach dem im Jahr 2015 eingerichteten EU-Internetforum sowie dem von Instagram, Google+, Snapchat und Dailymotion in diesem Jahr unterzeichneten Verhaltenskodex stellt der Verordnungsvorschlag die erste verbindliche Maßnahme im Bereich der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte dar.



Drucksache 660/17

... In seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 201614 erklärte der Rat, dass das derzeitige Mehrwertsteuersystem verbessert werden sollte, während die Kommission noch das endgültige Mehrwertsteuersystem für den EU-internen Handel ausarbeitet. In diesem Zusammenhang forderte der Rat Änderungen in vier Bereichen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 659/17

... Dieser Vorschlag ist Teil eines Legislativpakets zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union, das auf dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat der Gegenstände beruht, um einen robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen. Ein Legislativvorschlag für ein solches einfacheres und weniger betrugsanfälliges endgültiges Mehrwertsteuersystem für den EU-internen Handel wurde ins Arbeitsprogramm der Kommission für 20171 aufgenommen. Diese Vorschläge für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Union umfassen auch Verbesserungen des derzeitigen Mehrwertsteuersystems, die von den Mitgliedstaaten gefordert wurden2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 17

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 119/17

... -Emissionen pro Jahr um rund 17 Mio. Tonnen zu senken. Das bedeutet, dass der Luftverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wie jeder andere Wirtschaftssektor seinen Beitrag dazu leistet, die EU-internen Emissionen zu verringern. Der Vorschlag stellt einerseits sicher, dass die EU im Einklang mit ihren klimapolitischen Zielen weiterhin über das EU-EHS eine erhebliche Verringerung der Emissionen aus dem Luftverkehr bewirkt, und hält gleichzeitig die Dynamik der Arbeiten in der ICAO zum konkreten Einsatz des GMBM aufrecht, um die erzielte globale Klimaschutzwirkung zu maximieren. Die Revisionsklausel gibt ein positives Signal dafür, dass die EU beabsichtigt, den GMBM anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 290/16

... Drittens gilt es, alle Arten von Online-Plattformen für Probleme wie Aufstachelung zum Terrorismus, sexueller Missbrauch von Kindern und Hassreden zu sensibilisieren, damit diese freiwillige und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten treffen. Die Branche hat in diesem Bereich bereits viele lobenswerte Initiativen ergriffen. Verschiedene Interessengruppen bemühen sich um gemeinsame Lösungen auf freiwilliger Basis zur Erkennung und Bekämpfung illegaler oder schädlicher Inhalte im Internet wie etwa im Dialog mit IT-Unternehmen im Hinblick auf einen Verhaltenskodex gegen Hassreden im Internet, im EU-Internetforum zu terroristischen Inhalten und in der CEO-Koalition für die Online-Sicherheit von Kindern. Online-Plattformen entwickeln sich weiter und dringen in neue Bereiche vor - so müssen auch derartige Bemühungen in der gesamten EU fortgeführt und ausgeweitet werden, damit sich ihre positive Wirkung auf die Gesellschaft noch verstärkt.



Drucksache 79/16

... Wie im Bericht zur Lage der Energieunion2 hervorgehoben, bestehen außerdem nach wie vor erhebliche geopolitische Herausforderungen im Zusammenhang mit einer sicheren und krisenfesten Versorgung mit fossilen Brennstoffen; dies betrifft vor allem Rohstoffe, bei denen die EU in hohem Maß von Einfuhren abhängig ist. Vor diesem Hintergrund bleibt eine stärkere Diversifizierung der Erdgasversorgung der EU ein wichtiges Ziel, zumal die EU-interne Erzeugung in den kommenden Jahrzehnten weiter zurückgehen wird. Die aus der wachsenden Einfuhrabhängigkeit resultierende Unsicherheit kann verringert werden, wenn das Gassystem auch künftig flexibel und dazu fähig ist, auf Lieferschwankungen zu reagieren. Die vorliegende Strategie zielt darauf ab, das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) und Gasspeichern auszuschöpfen, um das Gasversorgungssystem der EU stärker zu diversifizieren und flexibler zu gestalten und so einen Beitrag zu dem zentralen Ziel der Energieunion, nämlich einer sicheren, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Gasversorgung, zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 46/16

... Die EU ist bestrebt, im Bereich des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie hohe interne Standards anwendet und ähnliche Maßnahmen im Ausland fördert. Sie weiß, dass es einer stetigen Wachsamkeit bedarf, um zu verhindern, dass EU-interne steuerliche Maßnahmen negative Spillover-Effekte auf Drittländer haben, und sie trägt den Schwachpunkten von Entwicklungsländern im Steuerbereich gebührend Rechnung. Beispielsweise sollten Mitgliedstaaten bei der Aushandlung bilateraler Steuerabkommen mit Ländern mit niedrigem Einkommen einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, bei dem die besondere Situation dieser Länder berücksichtigt wird. So sind etwa Entwicklungsländer in hohem Maße von einer quellenbasierten Besteuerung abhängig, weshalb die Quellenbesteuerung ausgehender Zahlungen einen wesentlichen Teil ihrer Steuereinnahmen darstellt. Steuerabkommen haben jedoch vor den nationalen Vorschriften Vorrang, was in vielen Entwicklungsländern zu einer Verringerung der erhobenen Quellensteuer führt. Der Aktionsplan von Addis Abeba und die Umsetzung der Maßnahmen des BEPS-Projekts der OECD, die sich auf abkommensrechtliche Fragen beziehen, könnten eine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten darstellen, bestimmte Aspekte ihrer bilateralen Steuerabkommen mit Entwicklungsländern zu überdenken, wie etwa die Bestimmungen zur Quellensteuer. Die Kommission wird im Rahmen der Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen eine Debatte mit den Mitgliedstaaten eröffnen, die die faire Behandlung von Entwicklungsländern in bilateralen Steuerabkommen zum Gegenstand haben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 335/16

... Im Dezember 2015 richtete die EU das "EU-Internetforum" ein, über das sich die Wirtschaft, die Mitgliedstaaten, Partner aus den Bereichen Strafverfolgung und Zivilgesellschaft zusammengeschlossen haben, um auszuloten, wie der Online-Propaganda mit terroristischen und extremistischen Inhalten durch intensivere, freiwillige Zusammenarbeit entgegengetreten werden könnte, ohne Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gefährden.



Drucksache 335/1/16

... 8. Der Bundesrat empfiehlt des Weiteren eine kritischkonstruktive Prüfung der unter Abschnitt 2 beschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung extremistischen Materials im Internet. Speziell die Zusammenarbeit von Europol und Internetplattformen im Rahmen des EU-Internetforums sowie das im "Code of Conduct" geforderte Vorgehen berühren das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das in Deutschland besonderen Schutz genießt. Hiernach wird die Entscheidung darüber, welches Material gelöscht wird, von einer Ermittlungsbehörde den Unternehmen übergeben, die sie auf Grundlage ihrer internen Richtlinien treffen; oder aber die Unternehmen entscheiden, welche Inhalte gegen nationales Recht verstoßen. Dies beurteilt der Bundesrat angesichts der differenzierten Rechtsprechung auf diesem Gebiet als problematisch. Er regt an, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um gleichermaßen die Verbreitung extremistischen Materials zu verhindern und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Auch die beschriebene gemeinsame Meldeplattform, die technisch verhindern soll, dass bereits gelöschtes Material erneut hochgeladen wird, sollte im Hinblick auf mögliche falsche Verdächtigungen streng evaluiert werden. Dementsprechend begrüßt und unterstützt der Bundesrat die Ankündigung, die Anwendung der Verfahren zu Meldung und Entfernung von Inhalten transparenter zu machen. Eine umfassende Transparenz dieser Verfahren ist von höchster Wichtigkeit in Anbetracht der Umstände, dass eine gerichtliche Prüfung in jedem Einzelfall angesichts der Menge des Materials nicht möglich erscheint.



Drucksache 500/15

... Eine wirksame Handelspolitik sollte ferner mit der Entwicklungspolitik und allgemein mit der Außenpolitik der EU sowie mit den nach außen gerichteten Zielen der EU-internen Politik im Einklang stehen, damit sich diese Aspekte gegenseitig verstärken. Die Handelspolitik wirkt sich erheblich auf die geopolitische Landschaft aus - und umgekehrt. In Kombination mit der Entwicklungszusammenarbeit ist sie außerdem in Entwicklungsländern ein starker Wachstumsmotor. Die EU wird in ihrer Handelspolitik ihr langfristiges Engagement für nachhaltige Entwicklung fortsetzen und so zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beitragen, die vor kurzem im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung(2) vereinbart wurden. Schließlich verstärkt die Handelspolitik die Wirkung des EU-Binnenmarktes, indem sie dessen Regeln mit dem Welthandelssystem verknüpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 71/15

... Die EU wird ferner ihre Partnerschaft mit Norwegen, dem zweitgrößten Erdöl- und Erdgaslieferanten der EU, weiter ausbauen. Sie wird Norwegen auch in Zukunft in vollem Umfang in die EU-interne Energiepolitik einbeziehen. Die EU wird auch ihre Partnerschaften mit Ländern wie den USA und Kanada weiterentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 479/13

... Innerhalb der EU umfasst der illegale Handel die illegale/unerlaubte Herstellung und den illegalen/unerlaubten Vertrieb im Zollgebiet der EU (auch zwischen verschiedenen Steuergebieten). Der illegale Vertrieb umfasst in der EU produzierte Waren, die zur Ausfuhr oder zur EU-internen Auslieferung angemeldet und unter Aussetzung der MwSt- und Verbrauchsteuerpflicht befördert werden, aber nie das Steuergebiet der EU verlassen, oder die einem Empfänger in der EU geliefert werden, der im Verbrauchsteuerdokument im EMCS10 oder in der MwSt-Erklärung angegeben ist, sowie eingeführte Waren, die unter Aussetzung der MwSt- und Verbrauchsteuerpflicht in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU übergeführt und dann ohne Enrichtung der MwSt und Verbrauchsteuer illegal vertrieben werden. Zudem umfasst er den Rückzug von Waren aus dem Versandverfahren, die anschließend illegal innerhalb der EU verkauft werden (nicht entrichtete Zölle, MwSt und Verbrauchsteuer).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 247/13

... • Wie kann am besten eine größere Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden, indem EU-intern (z.B. durch den Ausbau der notwendigen Verbindungsleitungen) für einen reibungslos und effizient funktionierenden Energiebinnenmarktes gesorgt und EU-extern die Energieversorgungswege diversifiziert werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 430/13

... Insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, aber auch andere Staaten haben während der Verhandlungen das Ziel verfolgt, in Artikel 21 regionalen Integrationsorganisationen (RIO) mit Kompetenzen in vom Vertrag geregelten Feldern die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden. Dies hätte der EU den Beitritt erlaubt, die Möglichkeit zur unmittelbaren Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Vertragsumsetzung gegeben und gleichzeitig Vereinfachungen bei der möglichen Anpassung EU-interner Regelungen mit sich gebracht. Zudem hätte die EU dadurch auch aktiver ihre bereits ohne den Vertrag bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Errichtung von effektiven Transferkontrollen einbringen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 369/12

... Bei der Erarbeitung dieses Vorschlags hat die Kommission eine Reihe von Alternativen in informellen Konsultationen geprüft. Eine Alternative bestand darin, dass die Union und der betroffene Mitgliedstaat gemeinsam als Schiedsbeklagte auftreten. Nach Auffassung der Kommission bietet sich diese Alternative für die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten nicht an. Erstens wäre dabei kein angemessener Mechanismus für die Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit zwischen dem betroffenen Mitgliedstaat und der Union vorgesehen. Im Falle eines Mitgliedstaats, der eine Zahlung aufgrund eines Schiedsspruchs leistet und dann versucht, seine Zahlung von der Europäischen Union erstattet zu bekommen, indem er selbst zu bestimmen versucht, welche Faktoren unionsrechtlich erforderlich sind, stünde diese Vorgehensweise weder im Einklang mit den Haushaltsverfahren, noch wäre sie wirksam, noch würde sie der Rolle der Kommission bei der Durchführung des Unionsrechts gerecht. Zweitens könnte es zu Widersprüchen bei der Abwehr der Ansprüche kommen, wenn die Mit-Schiedsbeklagten gegensätzliche oder abweichende Argumente anführen. Dies wäre unvereinbar mit dem Grundsatz der geschlossenen völkerrechtlichen Vertretung, wie ihn der Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellt hat. Drittens könnte es dazu führen, dass ein Gericht in einer Situation, in der die beiden Mit-Schiedsbeklagten abweichende Positionen in der Frage vertreten, eine Entscheidung über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten fällen müsste; ein Szenario, in dem eine dritte Partei eine Stellungnahme zu einer rein EU-internen Angelegenheit abgibt, sollte vermieden werden. In einem Szenario schließlich, in dem ein Anspruch erfolgreich abgewehrt und dem Schiedsbeklagten Kostenersatz zugesprochen wird, ist nicht zu erwarten, dass ein Gericht der Union und dem betroffenen Mitgliedstaat die Erstattung ihrer Kosten zugestehen würde. Es ist nicht akzeptabel, dass die der Union zu erstattenden Kosten gekürzt werden, um die Kosten zu decken, die einem mit-schiedsbeklagten Mitgliedstaat entstanden sind (oder umgekehrt). Das Ergebnis wäre eine unvollständige Erstattung der unionsseitig bereitgestellten Mittel mit der Folge, dass die Haushaltsneutralität der Maßnahme für die Union nicht gewährleistet wäre.

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Drucksache 369/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Die Zuständigkeit der Union für den Abschluss von Investitionsschutzübereinkünften und die völkerrechtliche Zuständigkeit der Union im Rahmen dieser Übereinkünfte

1.3. Zuweisung der finanziellen Zuständigkeit

1.4. Die Rolle der Union und der Mitgliedstaaten bei der Abwicklung von Streitigkeiten

1.5. Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen gegen die Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Präsentation des Vorschlags

3.2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2.2. Kapitel II: Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit

3.2.3. Kapitel III: Abwicklung von Streitigkeiten

3.2.4. Kapitel IV: Vergleich

3.2.5. Kapitel V: Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit

Artikel 3
Aufteilungskriterien

Kapitel III
Abwicklung von Streitigkeiten

Abschnitt 1
Abwicklung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung

Artikel 4
Von der Union gewährte Behandlung

Abschnitt 2
Abwicklung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 5
Von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 6
Konsultationen

Artikel 7
Einleitung eines Schiedsverfahrens

Artikel 8
Status als Schiedsbeklagter

Artikel 9
Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch einen Mitgliedstaat

Artikel 10
Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch die Union

Artikel 11
Übernahme der etwaigen finanziellen Zuständigkeit durch den Mitgliedstaat, wenn die Union als Schiedsbeklagte auftritt

Kapitel IV
Vergleich

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung

Artikel 13
Beilegung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 14
Vergleich durch einen Mitgliedstaat

Kapitel V
Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

Artikel 15
Geltungsbereich

Artikel 16
Verfahren zur Leistung der aus Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

Artikel 17
Verfahren in Ermangelung einer Vereinbarung über die finanzielle Zuständigkeit

Artikel 18
Vorauszahlung der Schiedskosten

Artikel 19
Zahlung durch einen Mitgliedstaat

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 20

Artikel 21
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 22


 
 
 


Drucksache 223/12

... Da die Arbeitskräftenachfrage in den dynamischsten Wirtschaftsbranchen bis 2020 deutlich steigen, jene für geringqualifizierte Tätigkeiten jedoch weiter sinken wird, ist verstärkt mit Qualifikationsdefiziten bei berufsbezogenen Kompetenzen zu rechnen. Kurzfristig könnte der Mangel an bestimmten Arbeitskräften und/oder die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage in den EU-27 durch EU-interne Mobilität ausgeglichen werden. Langfristig und vor allem angesichts der demografischen Entwicklung in der EU ist die Wirtschaftsmigration Drittstaatsangehöriger von zentraler Bedeutung für den EU-Arbeitsmarkt. Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten beeinflusst die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art der Immigration jedoch negativ, während einige Mitgliedstaaten aufgrund der Wirtschaftskrise mit der Emigration hochqualifizierter Fachkräfte konfrontiert sind.

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Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 758/12

... Der jüngste EURES-Beschluss44 zur Umwandlung des Europäischen Arbeitsvermittlungs-Netzwerks in ein ergebnisorientiertes Instrument für den Abgleich und die Vermittlung von Stellen ist für junge Menschen unmittelbar relevant, denn das Netzwerk soll gerade auch auf arbeitsbezogene Lehr- und Praktikumsstellen ausgedehnt werden. Darüber hinaus plant die Kommission, ihre Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" weiterzuentwickeln und so EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Alter zwischen 18 und 30 Jahren bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat zu helfen. Das System verbindet individuelle Abgleich- und Vermittlungsleistungen mit finanziellen Anreizen der EU (Zuschüsse zu den Reisekosten für Bewerbungsgespräche, vorbereitende Schulungen und Eingliederungsmaßnahmen). Ausgehend von diesen Schritten wird die Kommission im Jahr 2013 eine Initiative zum Thema öffentliche Arbeitsverwaltungen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarkts zu verbessern. Diese Stellen werden eine größere Rolle zu spielen haben, denn sie müssen alle Beschäftigungschancen nutzen, die durch EU-interne Mobilität geschaffen werden können, und damit die Beschäftigungsperspektiven der EU-Bürgerinnen und -Bürger - insbesondere der jungen Menschen - sichern. Dadurch werden sie den europäischen Arbeitsmarkt effizienter machen, weil das Risiko größerer Missverhältnisse verringert wird, und einen Beitrag dazu leisten, dass es in Zukunft gar nicht erst zu Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten kommt.... doch weitere Anstrengungen sind notwendig

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Drucksache 758/12




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen

III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später

... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen

IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie

Eine Jugendgarantie

V. Gezielte EU-Initiativen

1. Qualitätsrahmen für Praktika

2. Europäische Ausbildungsallianz

3. Mobilität für junge Menschen

VI. Wie geht es weiter?


 
 
 


Drucksache 367/12

... Im Laufe der Jahre hat die Europäische Kommission eine Vielzahl an Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels finanziert. 34 Die Zielgruppen der Projekte waren unterschiedlich und das Thema wurde von verschiedenen Seiten beleuchtet. Die Kommission wird sicherstellen, dass Informationen zu allen EU-finanzierten Projekten zu internen wie externen Aspekten des Menschenhandels auf der EU-Internetseite über die Bekämpfung des Menschenhandels veröffentlicht werden. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den Bedarf an mehr Kohärenz bei den sektorenübergreifenden, den Menschenhandel betreffenden Politikbereichen und Initiativen überdenken und diese Projekte 2014 umfassend auf den Prüfstand stellen, um die geografischen Gebiete, Tätigkeitsfelder, unterschiedlichen Akteure und Arten von Projekten sowie ihre Ergebnisse und Empfehlungen zu erfassen. Diese Überprüfung wird künftige Projekte stärken und eine zuverlässige Grundlage für kohärente, kosteneffiziente und strategische EU-Maßnahmen und -Förderinitiativen schaffen.



Drucksache 610/12

... Der Binnenmarkt für Waren macht etwa 75 % des EU-internen Handels aus und bietet ein enormes, ungenutztes Potenzial zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft. Globalisierung, Spezialisierung und Innovation haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Herstellungsverfahren, und die Unterscheidung zwischen "Produkten" und "Dienstleistungen" wird zunehmend unklar. Durch diesen Prozess können jedoch neue Barrieren und Hindernisse entstehen. Daher müssen die Regeln und Verfahren des Binnenmarkts mit diesen Entwicklungen Schritt halten. 20 Jahre nach der Strategie von 1992 kam es bei einer ganzen Reihe von Produkten immer noch zu keiner Harmonisierung, und in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften enthaltene Klauseln werden oft nicht korrekt angewandt. Nächstes Jahr wird die Kommission den Acquis für Industrieprodukte einer kritischen Bewertung unterziehen, dabei eine Studie und eine breit angelegte Konsultation durchführen und einen Fahrplan für eine Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte vorlegen.

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Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 872/11

... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.

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Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 228/11

... Angesichts seiner besonderen Verwaltungsstruktur und um die Verwirklichung der finanziellen Autonomie seiner Autonomen Gemeinschaften zu erleichtern, sollte Spanien ermächtigt werden, regional höhere Beträge der allgemeinen Energieverbrauchsteuer anzuwenden. Dies gilt auch für Frankreich, das die Finanzkraft der im Dezentralisierungsprozess befindlichen Verwaltungsregionen stärken muss. Es ist jedoch dafür zu sorgen, dass konkurrierende Energiequellen weiterhin gleich behandelt werden. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass eine derartige Staffelung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und den EU-internen Verkehr von Energieerzeugnissen nicht stört.

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Drucksache 228/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 7

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 14a

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 20

Artikel 27
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27a
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 27b
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27c
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 29

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 143/11

... Höhere EU-interne Investitionen bieten eine wichtige Chance für höhere Produktivität, Wertschöpfung und Produktion in einer Vielzahl von Industriezweigen der EU (z.B. Automobilfertigung, Stromerzeugung, Industrie- und Netzanlagen, energieeffiziente Baumaterialien und Bausektor), die Schlüsselindustrien sind für die Schaffung künftigen Wachstums und künftiger Arbeitsplätze.

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Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 142/11 (Beschluss)

... endg. ) hervor, dass bei einer Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent, EU-intern eine Reduzierung der CO



Drucksache 232/11

... - EU-interner Handel mit Waren und Dienstleistungen: 2009 machte der EU-interne Handel mit Waren 37 % des BIP (4 320 Mrd. EUR) und mit Dienstleistungen 10,5 % des BIP (1 233 Mrd. EUR) aus. 69

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Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 580/11

... Besonders wichtig für die Steigerung der Qualität ist es, die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden von außerhalb der EU zu gewinnen und neue Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln. Dadurch können für die Hochschulen auch bedeutende Einnahmequellen entstehen. Auch wenn einige Mitgliedstaaten für Studierende sehr attraktiv sind20, muss die EU als Ganzes die besten Studierenden und Forschenden anziehen, wenn sie im Wettbewerb mit den USA bestehen will.21 Europas Attraktivität lässt sich steigern, wenn man sich dringend um eine Reihe von Problemen kümmert - auch was die EU-interne Mobilität betrifft -, etwa steigende Kosten und uneinheitliche Qualität, komplizierte Anerkennung akademischer Grade, intransparente Einstellungs- und unattraktive Arbeitsbedingungen für Forscher sowie Schwierigkeiten, Visa für Studium und Arbeit zu erhalten.

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Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation

Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

3. Kohäsionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 347/11

... Das Ziel, die Funktionsweise des Binnenmarktes zu gewährleisten, indem Hemmnisse aufgrund der unterschiedlichen nationalen Produktnormen im EU-internen Handel verringert werden, könnte von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden. Es wurde deshalb im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip für angebracht erachtet, wegen des Umfangs und der Auswirkungen des Problems, dieses Ziel auf EU-Ebene zu verwirklichen.

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Drucksache 347/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen

Artikel 3
Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien

Artikel 4
Transparenz von Normen

Artikel 5
Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten

Kapitel III
Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union

Artikel 6
Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten

Artikel 7
Normungsaufträge für europäische Normungsgremien

Artikel 8
Einwände gegen harmonisierte Normen

Kapitel IV
Normen im IKT-Bereich

Artikel 9
Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich

Artikel 10
Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Kapitel V
Finanzierung der europäischen Normung

Artikel 11
Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union

Artikel 12
Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union

Artikel 13
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 14
Verwaltungsmaßnahmen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung

Artikel 16
Delegierte Rechtsakte

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Berichte

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Nationale Normungsgremien

Artikel 22
Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Aufhebungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Normungsgremien:

Anhang II
Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT

Anhang III
Organisationen Europäischer Interessengruppen


 
 
 


Drucksache 763/11

... Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Berichtspflichten im Rahmen des überarbeiteten Überwachungssystems auf neue Bereiche der UNFCCC wie Finanzierung und technologische Unterstützung ähnlich große Vorteile bringen wird. Die Berichterstattung nach dem überarbeiteten Überwachungssystem wird eine detailliertere Auswertung und Bewertung der Daten der Mitgliedstaaten gestatten und gewährleisten, dass Datenlücken und Datenschwächen (zwei Bereiche der Berichterstattung, die für die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene wesentlich sind) genau identifiziert und konkrete Maßnahmen getroffen werden, um diese zu beheben. Die Berichterstattung nach dem überarbeiteten System wird außerdem zumindest einige gemeinsame Mindestnormen gewährleisten, da Informationen bisher eher uneinheitlich mitgeteilt wurden. Auch die künftige Anwendung von Verstoßverfahren ist von Bedeutung, weil auf diese Weise sichergestellt wird, dass etwaige noch offene Fragen EU-intern und nicht innerhalb der UNFCCC geregelt werden, wo die politischen und rechtlichen Implikationen groß sein könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/11




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation

Konsultation der Mitgliedstaaten

Folgenabschätzung

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Artikel 4
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Kapitel 3
Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau

Artikel 5
Nationale Inventarsysteme

Artikel 6
Inventarsystem der Union

Artikel 7
Treibhausgasinventare

Artikel 8
Vorläufige Treibhausgasinventare

Artikel 9
Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen

Artikel 10
Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr

Kapitel 4
Register

Artikel 11
Errichtung und Führung von Registern

Artikel 12
Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls

Kapitel 5
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken

Artikel 13
Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen

Artikel 14
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen

Artikel 15
Berichterstattung über Prognosen

Kapitel 6
Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen

Artikel 16
Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen

Artikel 17
Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern

Artikel 18
Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften

Artikel 19
Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen

Kapitel 7
Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten

Artikel 20
Expertenprüfung der Inventare

Artikel 21
Auswirkungen von Neuberechnungen

Kapitel 8
Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen

Artikel 22
Fortschrittsbewertung

Artikel 23
Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll

Kapitel 9
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 24
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union

Artikel 25
Rolle der Europäischen Umweltagentur

Kapitel 10
Befugnisübertragung

Artikel 26
Ausführliche Berichterstattungsvorschriften

Artikel 27
Vorschriften für nationale Systeme

Artikel 28
Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel 11
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Ausschussverfahren

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Aufhebung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Treibhausgase

Anhang II
Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 738/10

... Auf internationaler Ebene werden die Warnungen vor einer sich künftig verknappenden Ölversorgung wenig beachtet7. Trotz gravierender Gasversorgungskrisen, die ein Warnschuss waren und die Anfälligkeit Europas aufgezeigt haben, gibt es noch immer keinen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Partner-, Liefer- oder Transitländer. Die Möglichkeiten einer weiteren Erschließung EU-interner fossiler Energieträger, darunter nichtkonventionelles Gas, bestehen, und ihre künftige Rolle muss in aller Objektivität geprüft werden.

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Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 462/10

... Ein wichtiger Aspekt der EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung sowie der einschlägigen Bemühungen der Mitgliedstaaten ist die Finanzierung. Für EU-interne Aktionen wurden die Mittel über das Programm "

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Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 799/10

... Die Tatsache, dass inländische und EU-interne Umsätze6 für MwSt-Zwecke nach wie vor unterschiedlich behandelt werden, kann das gute Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das MwSt-Recht der EU den Mitgliedstaten zahlreiche Optionen und Sonderregelungen zugesteht, die dazu führen, dass die Bestimmungen EU-weit voneinander abweichen.

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Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 561/10

... - Die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken durch EU-Programme und -Initiativen wird einer Überprüfung unterzogen, ausgeweitet und mit nationalen und regionalen Mitteln kombiniert. Die internationale Ausrichtung wird stärker betont. Die Initiative "Jugend in Bewegung" trägt zu dem Ziel bei, bis zum Jahr 2020 allen jungen Menschen in Europa die Möglichkeit zu geben, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren, worunter auch die Ausbildung am Arbeitsplatz fällt. Teil des Pakets "Jugend in Bewegung" ist auch ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates im Hinblick auf die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; hierzu wird ein Mobilitätsanzeiger vorgelegt, mit dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gemessen werden. Es wird eine spezielle Website zu "Jugend in Bewegung" eingerichtet, die Informationen über Mobilität und Lernmöglichkeiten in der EU9 bereithält, und die Kommission wird einen speziellen Jugendausweis im Rahmen von "Jugend in Bewegung" einführen, der die Mobilität erleichtern soll. Mit der neuen EU-internen Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" wird jungen Menschen der Zugang zu Beschäftigungsangeboten und die Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert und werden die Arbeitgeber ermuntert, mobilen jungen Arbeitnehmern eine Anstellung zu bieten. Außerdem wird die Kommission erwägen, die vorbereitende Maßnahme "Erasmus für Jungunternehmer" in ein Programm zur Förderung der Mobilität von Unternehmern umzuwandeln.

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Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 70. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission, an den wichtigsten Grundsätzen des Dublin-Systems festzuhalten (Nummer 5.2.2 der Mitteilung). Er bekräftigt, dass Solidaritätsmechanismen für besonders belastete Mitgliedstaaten nicht durch eine Aufweichung des Dublin-Systems (vgl. u. a. BR-Drucksache 965/08 (Beschluss), mit der der Bundesrat die Aussetzung von Rücküberstellungen abgelehnt Auch die freiwillige EU-interne Wiederansiedlung von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, kann ein Element zur Herstellung von Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bilden. Entsprechende Verfahren dürfen nach Auffassung des Bundesrats auch in Zukunft ausschließlich auf freiwilliger Grundlage vorgesehen werden. Im Übrigen sollte von der Etablierung dauerhafter Systeme - wie von der Kommission ab 2013 vorgeschlagen - Abstand genommen werden, bis die Gesamtwirkung des Instruments eingehend untersucht ist.

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Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 553/09

... E. in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte umzusetzen,

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Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... Auch die freiwillige EU-interne Wiederansiedlung von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, kann ein Element zur Herstellung von Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bilden. Entsprechende Verfahren dürfen nach Auffassung des Bundesrats auch in Zukunft ausschließlich auf freiwilliger Grundlage vorgesehen werden. Im Übrigen sollte von der Etablierung dauerhafter Systeme - wie von der Kommission ab 2013 vorgeschlagen - Abstand genommen werden, bis die Gesamtwirkung des Instruments eingehend untersucht ist.

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Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 765/09

... 4. begrüßt den Beschluss von SWIFT vom Juni 2007, alle EU-internen Finanzüberweisungsdaten in zwei europäische Rechenzentren zu verlagern; weist den Rat darauf hin, dass dieser Beschluss im Einklang mit der belgischen Datenschutzbehörde, der Forderung der Arbeitsgruppe der Europäischen Union gemäß Artikel 29 und der Auffassung des Europäischen Parlaments gefasst wurde;



Drucksache 394/08

... C. in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz zweifellos direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen,

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Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 914/08

... Worten: Die EU hat die ersten Schritte unternommen, den Kreislauf aus steigendem Energieverbrauch, zunehmenden Einfuhren und zunehmendem Abfluss von Vermögen aus EU-interner Wertschöpfung an die Energieerzeuger zu durchbrechen. Gegenwärtig importiert Europa 54 % der benötigten Energie5. Diese Einfuhren stellen zu aktuellen Preisen ein Volumen von 350 Mrd. EU-1 dar, das sind ca. 700 EU-1 jährlich pro EU-Bürger. Dem Energiehandel kommt zwar eine positive Rolle zu, doch muss im gesamten europäischen Energiesystem auf Energieeffizienz, Verringerung der

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Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 260/08

... a) überlastete großstädtische und städtische Bereiche, wo die meisten Verkehrsbewegungen stattfinden b) die wichtigsten europäischen Fernverkehrskorridore, auf die sich der größte Teil des EU-internen und internationalen Handels konzentriert,



Drucksache 915/08

... In den vergangenen Jahren hat das Risiko von Versorgungsunterbrechungen bei Erdöl aus mehreren Gründen zugenommen. Die aktuelle internationale Entwicklung und EU-interne Entwicklungen (mehrere Erweiterungen, Vollendung des Binnenmarktes, abnehmende Binnenproduktion der EU etc.) sind Faktoren, die eine Aktualisierung der vor 40 Jahren eingeführten Gemeinschaftsvorschriften für die Bevorratung erforderlich machen.

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Drucksache 915/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsgrundsatz

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Zusätzliche Informationen

5 Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Sicherheitsvorräte – Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen

Artikel 4
Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen

Artikel 5
Verfügbarkeit der Vorräte

Artikel 6
Verzeichnis der Sicherheitsvorräte - Jahresbericht

Artikel 7
Einrichtung zentraler Bevorratungsstellen

Artikel 8
Aufgabenübertragung durch Unternehmen

Artikel 9
Anlage spezifischer Vorräte

Artikel 10
Verwaltung der spezifischen Vorräte

Artikel 11
Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und zentralen Bevorratungsstellen über spezifische

Artikel 12
Wirkung der Übertragungen und Vereinbarungen

Artikel 13
Statistische Erfassung der Vorräte gemäß Artikel 3

Artikel 14
Statistische Erfassung der spezifischen Vorräte

Artikel 15
Statistiken über kommerzielle Vorräte

Artikel 16
Datenverarbeitung

Artikel 17
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe

Artikel 18
Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse

Artikel 19
Kontrollen durch die Kommission

Artikel 20
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 21
Notfallverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Adressaten

Anhang I
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents der Einfuhren von Erdölerzeugnissen

Anhang II
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents des Inlandsverbrauchs:

Anhang III
Methoden zur Berechnung der gehaltenen Vorräte:

Anhang IV
Modalitäten der Erstellung von Statistiken über die Höhe der gemäß Artikel 3 zu haltenden Bestände und deren Übermittlung an die Kommission:

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.