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"EU-einheitlichen"
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung zur Frage der Drittlandsimporte eher vage bleibt und konkrete Antworten fehlen, wie eine konsequente handelspolitische Absicherung gelingen kann. Er bittet daher die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei Verhandlungen zu künftigen Freihandelsabkommen und WTO-Vereinbarungen die Ziele der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" konsequent durchgesetzt und Wettbewerbsverzerrungen durch diese Anforderungen nicht entsprechende Lebensmittelimporte, die zu Lasten der europäischen Landwirtschaft gehen, verhindert werden. Flankierend sollte eine verbindliche und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbare durchgängige Kennzeichnung der Rohstoffherkünfte von Lebensmitteln außerhalb der EU geprüft werden. Ebenso müssen sich freiwillige Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt-, Ressourcen-, Klima- und Tierwohlbereich in einer klar definierten und möglichst EU-einheitlichen Kennzeichnung wiederfinden.
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 12. Er stellt fest, dass die Mitteilung zur Frage der Drittlandimporte eher vage bleibt und konkrete Antworten fehlen, wie eine konsequente handelspolitische Absicherung gelingen kann. Er bittet daher die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei Verhandlungen zu künftigen Freihandelsabkommen und WTO-Vereinbarungen die Ziele der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" konsequent durchgesetzt und Wettbewerbsverzerrungen durch diesen Anforderungen nicht entsprechende Lebensmittelimporte, die zu Lasten der europäischen Landwirtschaft gehen, verhindert werden. Flankierend sollte eine verbindliche und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbare durchgängige Kennzeichnung der Rohstoffherkünfte von Lebensmitteln außerhalb der EU geprüft werden. Ebenso müssen sich freiwillige Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt-, Ressourcen-, Klima- und Tierwohlbereich in einer klar definierten und möglichst EU-einheitlichen Kennzeichnung wiederfinden.
Drucksache 219/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten
... 5. Vor diesem Hintergrund sieht er das Vorhaben eines EU-einheitlichen Impfkalenders kritisch. Hier muss darauf geachtet werden, dass nicht für Mitgliedstaaten, in denen bereits ein umfassendes Impfangebot mit entsprechender Kos-tentragung besteht, Signale ausgehen, bestehende Standards zu relativieren oder zu senken.
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 29. Innerhalb von EU-einheitlichen Leitplanken muss die GAP den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität als bisher bei der Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen geben. Anspruchsvolle Förderziele können nur mit regionalen Gestaltungsspielräumen erreicht werden. Die Programmierung des regionalen ELER-Mitteleinsatzes muss weiterhin den Ländern überlassen bleiben, um ihre spezifischen Erfordernisse umsetzen zu können.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 45. Innerhalb von EU-einheitlichen Leitplanken muss die GAP den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität als bisher bei der Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen geben. Anspruchsvolle Förderziele können nur mit regionalen Gestaltungsspielräumen erreicht werden. Die Programmierung des regionalen ELER-Mitteleinsatzes muss weiterhin den Ländern überlassen bleiben, um ihre spezifischen Erfordernisse umsetzen zu können.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 219/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten
... 5. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat das Vorhaben eines EU-einheitlichen Impfkalenders kritisch. Hier muss darauf geachtet werden, dass nicht für Mitgliedstaaten, in denen bereits ein umfassendes Impfangebot mit entsprechender Kostentragung besteht, Signale ausgehen, bestehende Standards zu relativieren oder zu senken.
Drucksache 698/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final; Ratsdok. 12422/17
... - Für nicht erforderlich hält der Bundesrat es, zum jetzigen Zeitpunkt die Zuständigkeit für die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übertragen. Diese Dienste unterliegen ab Anfang Januar 2018 erstmals EU-einheitlichen Aufsichtsstandards, deren Einhaltung von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht wird. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese einheitlichen Standards für das gewünschte Maß an Konvergenz in der Aufsicht sorgen werden. Von daher ist aus Sicht des Bundesrates derzeit das Bedürfnis nicht ausreichend belegt, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten zum jetzigen Zeitpunkt unmittelbar auf die ESMA zu übertragen.
Drucksache 698/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final; Ratsdok. 12422/17
... - Für nicht erforderlich hält er es, zum jetzigen Zeitpunkt die Zuständigkeit für die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungs-diensten auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übertragen. Diese Dienste unterliegen ab Anfang Januar 2018 erstmals EU-einheitlichen Aufsichtsstandards, deren Einhaltung von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht wird. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese einheitlichen Standards für das gewünschte Maß an Konvergenz in der Aufsicht sorgen werden. Von daher ist aus Sicht des Bundesrates derzeit das Bedürfnis nicht ausreichend belegt, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdiensten zum jetzigen Zeitpunkt unmittelbar auf die ESMA zu übertragen.
Drucksache 49/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final in Verbindung mit
... 6. Artikel 59 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags gestrichen werden sollte, da nicht die Notwendigkeit einer EU-einheitlichen Regelung zur Frage der Gebührenerhebung besteht;
Zu BR-Drucksache 49/14
Zur Vorlage insgesamt
Zu BR-Drucksache 52/14
Zur Vorlage insgesamt
Drucksache 49/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final
... 6. Artikel 59 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags gestrichen werden sollte, da nicht die Notwendigkeit einer EU-einheitlichen Regelung zur Frage der Gebührenerhebung besteht;
Zu BR-Drucksache 49/14
Zur Vorlage insgesamt
Zu BR-Drucksache 52/14
Zur Vorlage insgesamt
Drucksache 286/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final
... 4. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b gestrichen wird. Mit der genannten Änderung der bestehenden Richtlinie 96/53/EG wird der grenzüberschreitende Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen erleichtert, welche die EU-einheitlichen Standards überschreiten. Auch wenn dies nur zwischen benachbarten Mitgliedstaaten der EU erlaubt werden soll, die solche Abweichungen bereits im nationalen Binnenverkehr gestatten, ist dies ein falsches Signal für den Verkehr im gemeinsamen EU-Markt.
Drucksache 286/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final
... 6. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b gestrichen wird. Mit der genannten Änderung der bestehenden Richtlinie 96/53/EG wird der grenzüberschreitende Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen erleichtert, welche die EU-einheitlichen Standards überschreiten. Auch wenn dies nur zwischen benachbarten Mitgliedstaaten der EU erlaubt werden soll, die solche Abweichungen bereits im nationalen Binnenverkehr gestatten, ist dies ein falsches Signal für den Verkehr im gemeinsamen EU-Markt.
Drucksache 576/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konsultative Mitteilung zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor - COM(2013) 517 final
... - im Rahmen der geplanten neuen EU-Düngemittelverordnung ein EU-einheitlicher anspruchsvoller Grenzwert für Cadmium in mineralischen Phosphatdüngern festgelegt wird sowie die Festlegung eines EU-einheitlichen anspruchsvollen Grenzwertes für Uran vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Studien geprüft wird.
Drucksache 576/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konsultative Mitteilung zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor - COM(2013) 517 final
... 5. - im Rahmen der geplanten neuen EU-Düngemittelverordnung ein EU-einheitlicher anspruchsvoller Grenzwert für Cadmium in mineralischen Phosphatdüngern festgelegt wird sowie die Festlegung eines EU-einheitlichen anspruchsvollen Grenzwertes für Uran vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Studien geprüft wird.
Drucksache 100/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas -Emissionshandelsgesetzes
... Hierzu kann nach Nummer 1 eine juristische Person mit den Aufgaben und Befugnissen einer Zulassungsstelle für Einzelsachverständige beliehen werden. Durch die Zulassung erhalten die Einzelsachverständigen den Status einer Prüfstelle nach § 21 und dürfen dieselben Prüftätigkeiten durchführen wie die Prüforganisationen, die nach dem EU-einheitlichen Akkreditierungsverfahren zugelassen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 21 Prüfstellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Wirtschaft:
Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle
Personal - und Sachaufwand
Fallgruppe 2: Prüfstellen
4 Personalaufwand
4 Sachaufwand
Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber
4 Informationspflichten
Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2. Verwaltung:
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu 2. Änderung von § 2
Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6
Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2
Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2
Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2
Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4
Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2
Zu 9. Änderung von § 19
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 10. Änderung von § 21
Zu 11. Änderung von § 22
Zu 12. Änderung von § 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 13. Änderung von § 25
Zu 14. Änderung von § 28
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 15. Änderung von § 33
Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten
a Wirtschaft
b Vollzugsaufwand
c Bürgerinnen und Bürger
Drucksache 48/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Im Sinne der Wiedererkennbarkeit sollte die Kennzeichnung anhand eines einheitlichen und einfachen, verständlichen Logos erfolgen. Die Vorarbeiten der Wirtschaft zur Entwicklung eines EU-einheitlichen Logos haben begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen.
Drucksache 48/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Im Sinne der Wiedererkennbarkeit sollte die Kennzeichnung anhand eines einheitlichen und einfachen, verständlichen Logos erfolgen. Die Vorarbeiten der Wirtschaft zur Entwicklung eines EU-einheitlichen Logos haben begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... 5. Es muss an den Ursachen der Finanzmarktkrise, den nicht transparenten Risiken, angesetzt werden. Die Risiken sind generell und nicht durch Einzelfallentscheidungen der Aufsichtsbehörde - wie es Konzept des Gesetzentwurfs ist - im Wege einer EU-einheitlichen Regulierung durch die bankaufsichtlichen Anforderungen zu erfassen und einzudämmen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 49/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... 3. - Der Bundesrat sieht in der von der Kommission vorgeschlagenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ab 2017 an die nach einem vorgegebenen, EU-einheitlichen Rechenverfahren ermittelten "
Drucksache 49/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... - Der Bundesrat sieht in der von der Kommission vorgeschlagenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ab 2017 an die nach einem vorgegebenen, EU-einheitlichen Rechenverfahren ermittelten "
Drucksache 277/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... d) Es muss an den Ursachen der Finanzmarktkrise, den nicht transparenten Risiken, angesetzt werden. Die Risiken sind generell und nicht durch Einzelfallentscheidungen der Aufsichtsbehörde - wie es Konzept des Gesetzentwurfs ist - im Wege einer EU-einheitlichen Regulierung durch die bankaufsichtlichen Anforderungen zu erfassen und einzudämmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 45 Absatz 1 Satz 1
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.