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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Zulassung"


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Drucksache 34/1/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das bestehende EU-Zulassungsverfahren zu einer Vereinheitlichung des Binnenmarktes im Arzneimittelbereich geführt hat. Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag legt die Kommission eine inhaltlich weitreichende Initiative im Bereich der Arzneimittel- und Medizinproduktebewertung vor. Die Kommission beabsichtigt, mit diesem Vorschlag bindende klinische Bewertungen für weite Bereiche der Arzneimittel und der Medizinprodukte einzuführen. Nach Artikel 5 Nummer 1 a) des Verordnungsvorschlags sind alle Arzneimittel von der bindenden Bewertung betroffen, die dem Zulassungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 34/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das bestehende EU-Zulassungsverfahren zu einer Vereinheitlichung des Binnenmarktes im Arzneimittelbereich geführt hat. Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag legt die Kommission eine inhaltlich weitreichende Initiative im Bereich der Arzneimittel- und Medizinproduktebewertung vor. Die Kommission beabsichtigt, mit diesem Vorschlag bindende klinische Bewertungen für weite Bereiche der Arzneimittel und der Medizinprodukte einzuführen. Nach Artikel 5 Nummer 1a) des Verordnungsvorschlags sind alle Arzneimittel von der bindenden Bewertung betroffen, die dem Zulassungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 51/15

... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 33) diverse Änderungen mit Wirkung zum 13.12.2014 erfahren. Die bedeutsamste Änderung stellt die Abschaffung des Systems der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch dar. Freiwillige Angaben der Marktbeteiligten zum Rindfleisch bleiben möglich, können künftig aber nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden. Vielmehr müssen sie künftig lediglich den horizontalen, allgemein geltenden Vorschriften entsprechen. Diese Änderungen im EU-Recht sind in den nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Dabei soll auch eine zweckmäßige Änderung der Zuständigkeit für die Kontrolle der obligatorischen Angaben vorgenommen werden. Aktuell ist die Kontrollzuständigkeit zwischen Bund (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)) und den Ländern aufgeteilt: Die Kontrolle von obligatorischen Herkunftsangaben übernimmt die BLE bei Betrieben, die auch fakultative Angaben machen, sowie bei Betrieben, die eine EU-Zulassung besitzen. Schon seit Begründung der aktuellen Zuständigkeitsregelung im Jahr 2000 ist die BLE für die bundesweite Kontrolle der fakultativen Etikettierung zuständig und hat ihre diesbezügliche Eignung bewiesen. Auch die von ihr kontrollierten obligatorischen Angaben werden in Betrieben, die in ganz Deutschland gelegen sind, überprüft. Die aktuell zwischen dem Bund und den Ländern geteilte Zuständigkeit hat sich jedoch aufgrund größerer Reibungsverluste bei der Feststellung der Zuständigkeit nicht bewährt. Durch die vollständige Übertragung der Kontrollzuständigkeit auf den Bund soll dessen Funktionsfähigkeit im Rahmen von Marktordnungsmaßnahmen gesichert werden. Gleichzeitig ermöglicht dies eine Verschlankung der Aufgaben des Bundes, da dieser dann keine privaten Kontrollstellen mehr anerkennen muss, die von den Ländern für die Aufgabenwahrnehmung als Beliehene eingesetzt werden können und wurden. Weiterhin führt die Zuständigkeitsübertragung auf den Bund zu einer Effektivitätssteigerung und verbessert die Möglichkeiten der Bekämpfung Landesgrenzen überschreitender Betrugsfälle im Bereich der Rindfleischetikettierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

§ 4
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 6
Auskunftserteilung

Artikel 2
Bekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzgebung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Verwaltung

4 Länder

5 Bayern

5 Brandenburg

5 Hamburg

Mecklenburg -Vorpommern

Rheinland -Pfalz

Sachsen -Anhalt

Schleswig -Holstein

5 Thüringen

4 Bund

IV. Ausführungen zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

VI. Evaluation

VI. Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4c

Zu Nummer 4d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3152: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Länder

II.3.2 Bund


 
 
 


Drucksache 183/15

... zugelassen sind. Die Richtlinie berührt in keiner Weise das wissenschaftsbasierte EU-Zulassungsverfahren gemäß der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Derzeitiger Rechtsrahmen

2.1. Einleitung

2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln

3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung des Vorschlags

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 34a
Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 58/1/14

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen auf EUEbene um die sogenannte "optout"-Lösung im EU-Zulassungsregime für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) darauf hinzuwirken, eine für die EU-Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbieten zu können. Die Neuregelung sollte unabhängig von der bisherigen Möglichkeit eines nationalen Anbauverbotes auf Grund der Schutzklausel im EU-Gentechnikrecht ausgestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/14




1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen

2. Folgende Absätze sind anzufügen:

3. Folgende Absätze sind anzufügen:

4. Folgender Absatz ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 105/14

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene um die sogenannte "optout"-Lösung im EU-Zulassungsregime für GVO darauf hinzuwirken, eine für die EU-Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbieten zu können. Die Neuregelung sollte unabhängig von der bisherigen Möglichkeit eines nationalen Anbauverbotes aufgrund der Schutzklausel im EU-Gentechnikrecht ausgestaltet werden.



Drucksache 104/14

... Derzeit gelten nach EU-Vorschriften erteilte Zulassungen ohne Einschränkung im gesamten europäischen Binnenmarkt. Ein Mitgliedsstaat kann eine EU-Zulassung nur aussetzen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die begründete Zweifel an der bestehenden Sicherheitsbewertung rechtfertigen. Im Fall einer Zulassung könnte ein nationales Anbauverbot - wie seinerzeit für den gentechnisch veränderten Mais MON810 ausgesprochen - nach geltendem EU-Recht für den Mais 1507 derzeit nicht ausgesprochen werden.



Drucksache 329/11

... Mit dieser Verordnung werden in Anlage 1 sechzehn Positionen neu eingefügt. Davon entfallen zwei Positionen auf Arzneimittel mit nationalen Zulassungen und fünf Positionen auf Arzneimittel mit EU-Zulassungen; auf Grund von Voten des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht wird die Sammelposition "Lokalanästhetika" gestrichen und infolgedessen werden weitere neun Positionen neu eingefügt. Die für den Wirkstoff Orlistat bestehende Ausnahme von der Verschreibungspflicht wird erweitert. Schließlich werden vier Positionen dem jeweils bestehenden Zulassungsstatus entsprechender Arzneimittel angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

1. Die Position „Ipratropiumbromid“ wird wie folgt gefasst:

2. Die Position

3. Die Position

4. Die Position „Metronidazol“ wird wie folgt gefasst:

5. Die Position

6. Die Position „Tylvalosin Acetylisovaleryltylosin “ wird wie folgt gefasst:

7. Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 804/10

... Mit dieser Verordnung werden in Anlage 1 sechzehn Positionen neu eingefügt; davon entfallen fünf auf Arzneimittel mit Neuzulassungen (eine nationale und vier EU-Zulassungen), zehn auf redaktionelle Änderungen und eine (Pseudoephedrin) auf eine Neuregelung der Verschreibungspflicht nach Anhörung von Sachverständigen. Ferner werden sechs weitere Voten des Sachverständigenausschusses (SVA) für Verschreibungspflicht umgesetzt. Auf Grund dessen werden in zwei Fällen weitere Ausnahmen von der Verschreibungspflicht geschaffen, in zwei Fällen wird das seinerzeit Gewollte klargestellt, in einem Fall wird die Verordnung an den bestehenden Zulassungsstatus angepasst und in einem Fall wird eine redaktionelle Änderung ohne Auswirkungen auf materielles Recht vorgenommen. Vier weitere nomenklatorische Neuregelungen ohne Änderung materiellen Rechts werden ohne Votum des SVA durchgeführt. Schließlich erfolgt mit der Streichung von § 8 eine Rechtsbereinigung: Die darin enthaltene Übergangsregelung endete am 1. Oktober 2010.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zehnte Verordnung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu den Positionen

Zur Position Eltrombopag

Zur Position Pazopanib

Zur Position Pseudoephedrin

Zur Position Roflumilast

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)


 
 
 


Drucksache 440/10

... im Rahmen des EU-Zulassungssystems herangezogenen) Gründe stützen, um den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen müssen mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sein, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Bezug auf inländische und ausländische Erzeugnisse sowie die Bestimmungen über mengenmäßige Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 34 und 36 AEUV). Schließlich müssen sie im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU stehen, insbesondere denjenigen auf der Ebene der Welthandelsorganisation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 529/09

... fünfzehn neue Stoffe bzw. Zubereitungen aufgenommen; für dreizehn entsprechende Arzneimittel liegt eine EU-Zulassung vor und für zwei Arzneimittel eine nationale Zulassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Position Antihistaminika - zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft -

Zur Position Ethinylestradiol-3- propan-2-sulfonat

Zur Position Fluticason-17-propionat

Zur Position Methylestrenolon

Zur Position Nitenpyram - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Oxyphenisatindiacetat

Zur Position Rauwolfia und ihre Zubereitungen

Zur Position rac-Sapropterin

Zu den Positionen

Zur Position Zuclopenthixolacetat

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zur Position Azacitidin

Zur Position Dimetinden

Zur Position Doripenem

Zur Position Etravirin

Zur Position Hydroxocobalamin - zur Behandlung einer bekannten oder vermuteten Zyanidvergiftung -

Zur Position Icatibant

Zur Position Lacosamid

Zur Position Lapatinib

Zur Position Ranolazin

Zur Position Rivaroxaban

Zur Position Romiplostim

Zur Position Rosuvastatin

Zur Position Sapropterin einschließlich seiner Stereoisomerengemische

Zur Position Sugammadex

Zur Position Tolperison

Zur Position Urofollitropin

Zur Position Zubereitung aus Orbifloxacin, Mometason und Posaconazol - zur Anwendung bei Tieren -

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 944: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongioforme Enzephalopathien (BMG)


 
 
 


Drucksache 811/09

... Durch diese Verordnung werden in Anlage 1 zwanzig Stoffe bzw. Zubereitungen von Stoffen neu aufgenommen; für elf entsprechende Arzneimittel liegt jeweils eine EU-Zulassung vor und für zwei jeweils eine nationale Zulassung. Vier Positionen werden redaktionell eingefügt auf Grund der Streichung von zwei Zubereitungen, eine Position wird eingefügt auf Grund einer partiellen Unterstellung unter die Verschreibungspflicht und zwei neue Positionen werden für Tierarzneimittel eingefügt, für die eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird. Darüber hinaus werden vier Positionen ohne Änderung des materiellen Rechts aus der Anlage 1 gestrichen: Die Einzelpositionen von zwei Zubereitungen werden neu eingefügt und die beiden restlichen Positionen sind bereits durch Sammelpositionen erfasst. Weiterhin werden drei Positionen nach Sachverständigenvoten modifiziert: Bei zwei dieser drei Positionen werden Ausnahmen von der Verschreibungspflicht definiert; bei einem Tierarzneimittel wird eine Ausnahme von der Verschreibungspflicht aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1

§ 9

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zur Position Gadofosveset

Zur Position Natalizumab

Zur Position Zubereitung aus Artemether und Lumefantrin

Zur Position Zubereitung aus Quinupristin und Dalfopristin

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zur Position Agomelatin

Zu den Positionen Artemether und Lumefantrin

Zur Position Bazedoxifen und seine Ester

Zur Position Capsaicin und seine Ester

Zu den Positionen Dalfopristin und Quinupristin

Zur Position Dapoxetin

Zur Position Degarelix

Zur Position Eptotermin alfa

Zur Position Eslicarbazepin und seine Ester

Zur Position Lasofoxifen und seine Ester

Zur Position Mifamurtid und seine Ester

Zur Position Na-Nifurstyrenat – zur Anwendung bei Tieren –

Zur Position Prasugrel

Zur Position Sarafloxacin – zur Anwendung bei Tieren –

Zur Position Toloniumchlorid Toluidinblau – zur parenteralen Anwendung –

Zur Position Tolvaptan

Zur Position Ulipristal und seine Ester

Zur Position Zubereitung aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid und seinen Estern

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1075: Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 391/09

... 5 Angleichung (neue EU-Zulassungsdokumente)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... 5 Angleichung (neue EU-Zulassungsdokumente)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 842/08

... geändert. Es werden dreizehn neue Stoffe bzw. Zubereitungen aufgenommen; für acht entsprechende Arzneimittel liegt eine EU-Zulassung vor und für fünf eine nationale Zulassung. Darüber hinaus wird eine Position aus der Anlage gestrichen (Tierarzneimittel). Eine Sammelposition wird ohne Änderung materiellen Rechts und unter Einfügung entsprechender Einzelpositionen geändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Position 2,5-Dihydroxybenzolsulfonsäure

Zur Position Enterococcus faecium - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Rauwolfia-Alkaloide

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zur Position Ajmalin und seine Ester

Zur Position Ambrisentan

Zur Position Calciumdobesilat

Zur Position Dabigatran und seine Ester

Zur Position Febuxostat

Zur Position Fosaprepitant

Zur Position Histrelin

Zur Position Kalium - zur parenteralen Anwendung, in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l -

Zur Position Methylnaltrexoniumsalze

Zur Position Micafungin

Zur Position Peforelin - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Rauwolfia-Arten, ihre Zubereitungen und Alkaloide

Zur Position Reserpin

Zur Position Rupatadin

Zur Position Tafluprost

Zur Position Theodrenalin - zur parenteralen Anwendung -

Zur Position Trometamol

Zur Position Tylvalosin - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Zubereitung aus Adapalen und Benzoylperoxid

Zur Position Zubereitung aus Nicotinsäure und Laropiprant

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 718: Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-ÄVO)


 
 
 


Drucksache 300/08

... Die Verordnung wird im verfügenden Teil und in Anlage 1 geändert. Im Verordnungstext wird § 3 redaktionell geändert. In die Anlage 1 werden 19 neue Stoffe und Zubereitungen aufgenommen und dadurch Arzneimittel, die diese Stoffe enthalten, der Verschreibungspflicht unterstellt: 17 davon haben eine EU-Zulassung und 2 Arzneimittel haben eine nationale Zulassung. Darüber hinaus wird ein Wirkstoff aus der Anlage gestrichen und somit werden die diesen Stoff enthaltenden Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen. Zwei Sammelpositionen werden unter Einfügung der entsprechenden Einzelpositionen aufgehoben. Zwei Positionen für bisher apothekenpflichtige Arzneimittel werden neu aufgenommen; zwei Positionen werden auf Grund einer erweiterten Verschreibungspflicht geändert. Eine Position wird auf Grund von Regelungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zur Position Gonadotropine.

Zur Position Pyriproxifen

Zur Position Quellfähige Stoffe in Form von Stiften, Sonden, Meißeln oder dergleichen

Zur Position Weibliche Geschlechtshormone

Zu Buchstabe b

Zu den Positionen Allylestrenol, Anageston, Chlormadinon, Delmadinonacetat, Demegeston, Desogestrel, Dienestrol, Dienogest, Diethylstilbestrol, Dimethisteron, Droloxifen, Drospirenon, Dydrogesteron, Epimestrol, Estradiol, Estrogen, konjugiertes, Ethinylestradiol, Ethinylestradiolpropylsulfonat, Ethisteron, Etynodiol, Gestoden, Gestonoron, Hydroxyprogesteron, Lynestrenol, Medrogeston, Medroxyprogesteron, Megestrol, Mestranol, Methallenestril, Methylestrenolon, Moxestrol, Nomegestrol, Norelgestromin, Norethisteron, Noretynodrel, Norgestimat, Norgestrel, Norgestrienon, Polyestradiol, Progesteron, Proligeston, Promegeston, Promestrien, Quinestrol, Quingestanol und Trimegeston

Zu den Positionen Choriongonadotropin, Choriogonadotropin human alpha-subunit protein moiety reduced , Choriogonadotropin human beta-subunit protein moiety reduced , Follitropin”, Gonadotropin humanes und Pferdeserum und Lutropin

Zur Position Acetylcholin – zur parenteralen Anwendung –

Zur Position Aliskiren”

Zur Position Amifampridin”

Zur Position 5-Amino-4-Oxopentansäure

Zur Position Anidulafungin

Zur Position Deslorelin - zur Anwendung bei Tieren -

Zur Position Epoetin zeta

Zur Position Fluticasonfuroat

Zur Position Johanniskraut

Zur Position Maraviroc

Zur Position Nelarabin

Zur Position Nepafenac

Zur Position Nilotinib

Zur Position PEG-Epoetin beta

Zur Position Pyriprol – zur Anwendung bei Tieren –

Zur Position Raltegravir”

Zur Position Retapamulin”

Zur Position Rifaximin”

Zur Position Temsirolimus

Zur Position Therapieallergene”

Zur Position Trabectedin

Zur Position Vildagliptin

Zur Position Zubereitung aus Vildagliptin und Metformin

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 456: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln


 
 
 


Drucksache 789/08

... a) Für den betroffenen pharmazeutischen Unternehmer entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten. Die Verschreibungspflicht für die genannten Stoffe und die Bereitstellung von Informationsbroschüren für Ärzte und Apotheker sowie für in Frage kommende Erkrankte wurden bereits durch die jeweilige EU-Zulassung begründet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

§ 3a

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grundlagen

II. Regelungsinhalt

III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

IV. Befristung

V. Geschlechterspezifische Aspekte

VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht

VII. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 338/07

... sollen 17 neue Stoffe und Zubereitungen der Verschreibungspflicht unterstellt werden, davon 11 auf Grund von EU-Zulassungen, 4 auf Grund nationaler Zulassungen und 2, die in derzeit nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln enthalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d

2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g

1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nummer 4

Zur Position Gonadotropine

Zur Position Interferon gamma 1b

Zur Position Weibliche Geschlechtshormone

Zu Buchstabe c

Zur Position Aprotinin

Zur Position Butorphanol und seine Ester

Zur Position Cilostazol

Zur Position Dasatinib

Zur Position Deferasirox

Zur Position Exenatide

Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:

Zur Position Lactobacillus salivarius

Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:

Zur Position Mitratapid

Zur Position Osateron und seine Ester

Zur Position Pyriproxifen

Zur Position Sitaxentan

Zur Position E -Stiripentol

Zur Position Vareniclin

Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 113/1/07

... Nach der Änderung des EU-Hygienerechts hat sich an den grundlegenden Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen und innerstaatlichen Handels von EG-zugelassenen Betrieben nichts geändert. Auch ein nach altem Fleischhygienerecht registrierter Schlachtbetrieb kann die Schlachtkörper nach einer EU-Zulassung in allen Mitgliedstaaten vermarkten. Ebenso sind der Vermarktung innerstaatlich keine Grenzen gesetzt. Sämtliche Kontrollen, die sich auf den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beziehen, obliegen dem Bund im Rahmen des Außenvertretungsrechts. Für die Kontrollen des Handels von Rindfleisch im innerstaatlichen Bereich werden immer wieder die nach EU-Hygienerecht zugelassenen Betriebe die Knotenpunkte des Handels sein. Daher ist es sinnvoll, die bisherige Regelung beizubehalten, da ansonsten ein nicht unerheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen würde.

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Drucksache 113/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 784/06

... 23 neue Stoffe bzw. Zubereitungen aus Stoffen ergänzt, davon 15, die in Arzneimitteln mit EU-Zulassungen enthalten sind, 2 in Arzneimitteln mit nationalen Zulassungen und 6 Positionen werden auf Grund redaktioneller Änderungen eingefügt. Weiterhin werden 2 Positionen auf Grund von Voten des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht geändert; 17 Positionen werden in Folge redaktioneller Änderungen aufgehoben. Eine vorhandene Position wird redaktionell geändert.

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Drucksache 784/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 322/06

... b) deren Wirkungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind (10, davon 6 mit EU-Zulassungen).

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Drucksache 322/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 4 wird wie folgt gefasst:

3. Die Anlage wird wie folgt geändert

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 48
des Arzneimittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 909/1/06

... 5. Bei Lebensmittelkontrollen u. a. von Obst und Gemüse werden immer wieder Rückstände von nicht in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Es ist sicherzustellen, dass für Drittländer bestimmte Pflanzenschutzmittel ohne EU-Zulassung auf keinen Fall innerhalb der EU vertrieben bzw. reimportiert werden dürfen.

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Drucksache 909/1/06




Zu Artikel 13

Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 528/06 (Beschluss)

... 5. Gemäß dem Verordnungsvorschlag sollen als bedenklich eingestufte Wirkstoffe bei einer vergleichenden Bewertung durch andere Wirkstoffe oder auch nichtchemische Verfahren ersetzt werden können, obwohl sie unabhängig voneinander die strengen EU-Zulassungskriterien erfüllt haben. Dieses Vorgehen engt die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene entscheidend ein und sollte daher geändert werden. Für die Pflanzenschutzmittelhersteller und landwirtschaftlichen Betriebe dürfen Transparenz und Planungs- und Investitionssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt werden.



Drucksache 528/1/06

... 5. Gemäß dem Verordnungsvorschlag sollen als bedenklich eingestufte Wirkstoffe bei einer vergleichenden Bewertung durch andere Wirkstoffe oder auch nichtchemische Verfahren ersetzt werden können, obwohl sie unabhängig voneinander die strengen EU-Zulassungskriterien erfüllt haben. Dieses Vorgehen engt die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene entscheidend ein und sollte daher geändert werden. Für die Pflanzenschutzmittelhersteller und landwirtschaftlichen Betriebe dürfen Transparenz und Planungs- und Investitionssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt werden.



Drucksache 69/18 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.