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"EU-Vergleich"
Drucksache 146/1/12
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, Bremen, Hamburg
Nationales Reformprogramm 2012
... 3. Im EU-Vergleich ist Deutschland einer der wenigen Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen nicht reduziert werden konnte (2005: 18,4 Prozent, 2010: 19,7 Prozent; Daten von Eurostat/EU-SILC).
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... - Mit einer Ausweitung der Möglichkeiten zur Steuerentlastung auf Leicht- und mittelschwere Öle wird Bedürfnissen von Unternehmen Rechnung getragen, die aus technischen Gründen für bestimmte Verfahren nur Leichtöl verheizen können. Bisher konnten diese Öle und die ihnen von der Beschaffenheit her ähnlichen Energieerzeugnisse nur zu den Steuersätzen für Kraftstoffe verheizt werden. - Die Betriebe der Forst- und Landwirtschaft werden unterstützt, indem der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro und die Obergrenze von 10 000 l je Betrieb gestrichen werden. Damit wird der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weiterhin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich verstärkt entlastet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 26 Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
1. Bund
2. Länder und Kommunen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)
Drucksache 74/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder sehen allerdings mit Sorge, dass Deutschland bisher noch keine nachhaltigen Erfolge vorweisen kann und im EU-Vergleich nach wie vor einen der hinteren Plätze einnimmt. Sie können nicht erkennen, wie die Bundesregierung ihre im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie gegebene Zusage, die geschlechtsspezifische Lohnlücke bis zum Jahr 2010 auf 15 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf 10 Prozent zu reduzieren, auf der Grundlage der bisher freiwilligen Maßnahmen einlösen kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 25a Absatz 1 Satz 6 - neu - KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 25a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 KWG
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 765/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... Eine vollständige Harmonisierung hätte für die Mitgliedstaaten zur Folge, dass sie ihre nationalen Vorschriften auch im Bereich des Vertrags- und Leistungsstörungsrechts anzugleichen hätten und nicht mehr über das in der Richtlinie vorgegebene Verbraucherschutzniveau hinausgehen dürften. Die Bundesrepublik Deutschland wäre von Letzterem in besonderer Weise betroffen, da das deutsche Verbraucherrecht ein im EU-Vergleich sehr hohes Schutzniveau aufweist.
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 765/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... 16. Eine vollständige Harmonisierung hätte für die Mitgliedstaaten zur Folge, dass sie ihre nationalen Vorschriften auch im Bereich des Vertrags- und Leistungsstörungsrechts anzugleichen hätten und nicht mehr über das in der Richtlinie vorgegebene Verbraucherschutzniveau hinausgehen dürften. Die Bundesrepublik Deutschland wäre von Letzterem in besonderer Weise betroffen, da das deutsche Verbraucherrecht ein im EU-Vergleich sehr hohes Schutzniveau aufweist.
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
Drucksache 521/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles KOM (2007) 424 endg.; Ratsdok. 12169/07
... 5. Der Bundesrat bekräftigt den nach wie vor dringenden Handlungsbedarf zur Verringerung der gravierenden Entgeltdifferenz im EU-Vergleich und erinnert insbesondere die Tarifvertragsparteien an ihre Verantwortung bei der konsequenten Umsetzung des Gleichheitsgebots. Durch den Einsatz diskriminierungsfreier Systeme bei der Arbeitsbewertung sollen geschlechtsbezogene Ungleichbehandlungen mit systematischen Entgeltdifferenzen und anderen Benachteiligungen zügig abgebaut werden.
Drucksache 521/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles KOM (2007) 424 endg.; Ratsdok. 12169/07
... 5. Der Bundesrat bekräftigt den nach wie vor dringenden Handlungsbedarf zur Verringerung der gravierenden Entgeltdifferenz im EU-Vergleich und erinnert insbesondere die Tarifvertragsparteien an ihre Verantwortung bei der konsequenten Umsetzung des Gleichheitsgebots. Durch den Einsatz diskriminierungsfreier Systeme bei der Arbeitsbewertung sollen geschlechtsbezogene Ungleichbehandlungen mit systematischen Entgeltdifferenzen und anderen Benachteiligungen zügig abgebaut werden.
Drucksache 894/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung
... Die Bundesregierung hat seit 1998 in der Familienpolitik eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen, die zu größerer Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität für Familien in unserer Gesellschaft beitragen sollen. Sie hat in der Familienpolitik einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Deutschland liegt bei der materiellen Familienförderung heute im EU-Vergleich im oberen Drittel. Deshalb tritt neben die materiellen Leistungen nun als weiterer Bestandteil der "Agenda 2010" der Schwerpunkt der Verbesserung der Infrastruktur für Familien. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:
Bericht
I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001
II. Stellungnahme der Bundesregierung
III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94
IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung
V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung
VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung
VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung
VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.