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0769/05
0894/05
0726/05
0137/05
0731/05
0137/05B
0565/04
Drucksache 786/10

... Dieses Ziel zu erreichen wird keine leichte Aufgabe. Krisenbedingt sank die Beschäftigungsquote auf 69 % und die Arbeitslosenquote stieg auf 10 %; geht man nun davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt 2010-2011 stabilisiert, so müsste die Beschäftigung durchschnittlich um etwas über 1 % pro Jahr ansteigen, wenn bis zum Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % erreicht werden soll. Infolge des Geburtenrückgangs wird die EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) bereits ab 2012 zahlenmäßig abnehmen – selbst wenn die Zuwanderung bestehen bleibt. Kompetente Arbeitskräfte sind eine Schlüsselvoraussetzung für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und innovative Wirtschaft gemäß den Europa-2020-Zielen. In Zeiten von Haushaltszwängen und einem noch nie dagewesenen globalen Wettbewerbsdruck muss den EU-Strategien in den Bereichen Beschäftigung und Kompetenzen, die dazu beitragen, den Übergang zu einer grünen, intelligenten und innovativen Wirtschaft zu gestalten, Priorität eingeräumt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 747/10

... Über 50 % aller europäischen Bürger/innen sind der Meinung, dass Diskriminierung wegen einer Behinderung oder des Alters in der EU weitverbreitet ist. 13 Wie in den Artikeln 1, 21 und 26 der EU-Charta und den Artikeln 10 und 19 AEUV gefordert, wird die Kommission die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen fördern und dabei einen zweigleisigen Ansatz verfolgen, bei dem zum einen die geltenden EU-Rechtsvorschriften herangezogen werden, um Schutz vor Diskriminierungen zu bieten, und zum anderen eine aktive Politik zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung der Chancengleichheit im Rahmen der EU-Strategien durchgeführt wird. Die Kommission wird auch dem Aspekt der Mehrfachdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen, die aus weiteren Gründen wie Staatsangehörigkeit, Alter, Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung sowie sexuelle Ausrichtung Diskriminierungen ausgesetzt sind, Aufmerksamkeit schenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele MAßNAHMEN

2.1. Aktionsbereiche

1. Zugänglichkeit

2. Teilhabe

3. Gleichstellung

4. Beschäftigung

5. Allgemeine und berufliche Bildung

6. Sozialer Schutz

7. Gesundheit

8. Maßnahmen im Außenbereich

2.2. Durchführung der Strategie

1. Bewusstseinsbildung

2. Finanzielle Unterstützung

3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung

4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen

3. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 793/09

... Auch andere Bereiche der EU-Politik können dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Darum geht es auch in den Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die in der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung genannt werden.16 Das Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitswesen wird durch die in der Lissabon-Strategie verankerten übergeordneten Ziele der EU verstärkt, Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger sozialer Solidarität zu schaffen. Die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz tragen dazu bei, die Zahl der Unfälle am Arbeitsplatz und der berufsbedingten Erkrankungen zu senken. Die EU-Umweltpolitik und die Marktpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützen ein breites Spektrum von Initiativen, die zur Verbesserung der Gesundheit beitragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/09




Mitteilung

1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen

2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU

3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU

4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz

5. Hauptprobleme

Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung

Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung

Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen

Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik

6. Weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 507/09

... H. in der Erwägung, dass die mangelnde Bereitschaft zur aktiven und zügigen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss im Interesse der korrekten Anwendung des Gemeinschaftsrechts Zweifel am Wunsch und an der Absicht der betreffenden Mitgliedstaaten aufkommen lässt, EU-Strategien und -Ziele ordnungsgemäß umzusetzen, und daher die verantwortlichen Stellen der Gefahr von Maßnahmen in Form von Sanktionen und Geldstrafen, die in den Verträgen vorgesehen sind, sowie der öffentlichen Kritik aussetzt,



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