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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Standardkostenmodell"


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Drucksache 157/09

... Die Bestandsmessung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU (http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdensreduction/action_program_de.htm) anhand des EU-Standardkostenmodells ergab, dass durch eine Beseitigung der MwSt-bedingten Hindernisse für die elektronische Rechnungsstellung auf mittlere Sicht Kosten von maximal 18 Mrd. EUR eingespart werden könnten, wenn alle Rechnungen elektronisch übermittelt würden. Bei vorsichtigerer Schätzung der Differenz der Kosten von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen unter Berücksichtigung der Anzahl der für MwSt-Zwecke auszustellenden Rechnungen und der Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten, in denen die beiden Rechnungsarten bereits gleichbehandelt werden würde sich für die Unternehmen eine geringere, aber immer noch sehr beachtliche Kosteneinsparung ergeben.

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Drucksache 157/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Förderung von KMU

Beitrag zur Betrugsbekämpfung

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Recht auf Vorsteuerabzug

Cash -accounting-Regelung

Ausstellung einer Rechnung

Anzuwendende Vorschriften

5 Rechnungsangaben

Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben

Elektronische Rechnungsstellung

Aufbewahrung von Rechnungen

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

3 Entsprechungstabelle

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG

Artikel 67a

Artikel 167a

Artikel 180

Artikel 218a

Artikel 219a

Artikel 220a

Artikel 221

Artikel 222

Artikel 223

Artikel 226a

Artikel 226b

Artikel 230

Artikel 232

Artikel 243

Artikel 244

Artikel 247

Artikel 248a

Artikel 249

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 718/08

... Die wichtigsten Informationen für die Folgenabschätzung stammen aus der Erhebung eines Konsortiums von Vertragnehmern, das die Verwaltungskosten in großem Maßstab ermittelte und seinen Abschlussbericht am 31. Juli 2008 vorlegte. Der Bericht stützt sich auf das EU-Standardkostenmodell.

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Drucksache 718/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Begründung und Ziele der Initiative

2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Berichtspflichten

2.2.2. Gründung von Gesellschaften oder Kapitalaufstockung infolge einer Verschmelzung oder Spaltung

2.2.3. Vereinfachte Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften

2.2.4. Veröffentlichungs- und Dokumentationsanforderungen

2.2.5. Schutz der Gläubiger

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Maßnahmen auf EU-Ebene sind deshalb erforderlich, weil sich die im Vorschlag behandelten Berichterstattungs- und Dokumentationsanforderungen aus EU-Vorschriften ergeben. In einigen Bereichen, die unter den Vorschlag fallen, haben die Mitgliedstaaten bereits die

4. Vereinfachung

5. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 78/855/EWG

Artikel 9

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 10

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 110/08

... • Quantifizierung: In einer Folgenabschätzung sollten, soweit dies möglich und angemessen ist, die Folgen quantifiziert werden, ohne Unwägbarkeiten zu verschweigen. Trotz aller Fortschritte (z.B. werden Verwaltungskosten systematisch berücksichtigt und, wenn sie erheblich sind, anhand des EU-Standardkostenmodells ermittelt) ist eine Quantifizierung aufgrund unzureichender oder unzuverlässiger Daten oft nicht möglich. Eine bessere Unterstützung und Anleitung erfordert an dieser Stelle eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den übrigen Beteiligten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/08




Mitteilung

I. Einleitung

II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften

1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

2. Verringerung der Verwaltungslasten

III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess

1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess

2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert

3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten

4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen

IV. Gemeinsame Verantwortung

1. Effizientere Beschlussfassung in der EU

2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts

V. Die globale Ordnung mitgestalten

VI. Nächste Schritte

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Verringerung der Verwaltungslasten

Folgenabschätzungen für geplante Initiativen

Gemeinsame Verantwortung

Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Eine globale Ordnung mitgestalten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 431/08

... Die Leitlinien für Folgenabschätzungen der Kommission sehen vor, dass das EU-Standardkostenmodell zu verwenden ist, um die den Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Behörden auferlegten Verwaltungskosten bewerten zu können. Die systematische Quantifizierung dieser Kosten erweist sich häufig als schwierig, weil auf nationaler und regionaler Ebene oft nur wenige Daten zur Verfügung stehen. Die Kommission erkennt jedoch an, dass alles getan werden muss, um die diesen Zielgruppen auferlegten Kosten zu minimieren.

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Drucksache 431/08




Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009

Punkt 3 – Soziales Europa

Punkt 4 – Klimawandel

Punkt 5 – Marktbeobachtung

Punkt 6 – Regelung für KMU

Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung

Punkt 9 – Kohäsionspolitik

Punkt 10 – Finanzdienstleistungen

Punkt 11 – Meerespolitik

Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft

Punkt 13 - Verkehrspolitik

Punkt 15 - EURODAC

Punkt 16 - Asyl

Punkt 17 – Zuwanderung

Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren

Punkt 19 – Zivilschutz

Punkt 20 – Gesundheitswesen

Punkt 21 – Chancengleichheit

Punkt 22 – Demografie

Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik

Punkt 25 - Personal

Punkt 26 – Übersetzung

Punkt 27 – Agenturen


 
 
 


Drucksache 390/07

... Bezüglich des eigenen Zuständigkeitsbereichs berichtet die Kommission, im letzten Jahr u. a. 67 Folgenabschätzungen durchgeführt und eine externe Evaluierung ihres Folgenabschätzungssystems eingeleitet zu haben. Ferner berichtet die Kommission, die Umsetzung des Vereinfachungsprogramms fortgesetzt und die Vereinfachungsmaßnahmen in das Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2007 aufgenommen, das EU-Standardkostenmodell zur Feststellung der Verwaltungskosten in den Leitfaden zur Folgenabschätzung aufgenommen und die Einrichtung eines Aktionsprogramms zur Reduzierung der Verwaltungskosten in der EU vorgeschlagen sowie die Sichtung anhängiger Vorschläge früherer Kommissionen abgeschlossen und das Programm zur Kodifizierung und Aufhebung überholter Rechtsvorschriften wiederbelebt zu haben. Daneben wird ein Ansteigen der Zahl der durchgeführten Konsultationen gegenüber dem Vorjahr festgestellt sowie eine stärkere Nutzung von SINAPSE((Scientific INformAtion for Policy Support in Europe - Wissenschaftliche Informationen zur Unterstützung der Politik in Europa), der Schnittstelle zwischen Sachverständigen und (EU)-Entscheidungsträgern, angekündigt. Des Weiteren wird über die Einführung einer gemeinsamen Methode zur Beurteilung der Verwaltungskosten (vorgeschlagener) Rechtsvorschriften sowie über die Vorlage des ersten Fortschrittsberichts über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds unter Ankündigung von 43 neuen Initiativen zur Ergänzung des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms 2006 bis 2009 berichtet.

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Drucksache 390/07




1. Bessere Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.1.1. Anhörung interessierter Kreise

1.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

1.1.3. Folgenabschätzung

1.1.4. Wahl des Instruments Selbstregulierung und Koregulierung

1.1.5. Minimierung der durch EU-Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten

1.1.6. Sichtung und Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

1.1.7. Vereinfachung und Aktualisierung des Acquis communautaire

1.1.8. Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts

1.2. Maßnahmen der EU-Organe, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Anhang
Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, Konsultationspapiere und Berichte:


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.