[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Regulierungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 63/1/15

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass das Hauptaugenmerk der zahlreichen Vorschläge auf der Standardisierung und Harmonisierung bisher national geregelter Rechtsbereiche - zum Beispiel im Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht liegt, zumal auf den genannten Gebieten keine umfassende Regulierungskompetenz der EU besteht. Auch eine kritische Analyse, ob andere Maßnahmen in Betracht kommen, enthält das Grünbuch nicht. An Stelle allgemein verpflichtender neuer EU-Regulierungen hielte es der Bundesrat für zielführender, zunächst einmal länderspezifisch tatsächlich bestehende Hindernisse zu ermitteln und diese, zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Semesters, individuell anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... 19. Er begrüßt, dass die Kommission im Grünbuch die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Investitionen, insbesondere von so genannten grünen Anleihen, würdigt und die Bereitschaft zum Ausdruck bringt, die Fortentwicklung dieser Kategorie von Investitionen zu fördern. Der Markt für "grüne Anleihen" ist in stetigem Wachstum begriffen. Hier bestehen vielfältige Investitionsmöglichkeiten, beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes und bei anderen Projekten der ökologischen Nachhaltigkeit. Um das vorhandene Wachstumspotenzial konsequent auszuschöpfen, sollten systematisch entsprechende Anreize gesetzt werden. Der Bundesrat bittet daher die Kommission, ihr Bemühen mit Nachdruck zu intensivieren, diese Kategorie von Anlagemöglichkeiten durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es aber ausreichend, dass die EU und insbesondere die Europäische Investitionsbank die angestrebten freiwilligen Leitlinien der Marktteilnehmer ("Grundsätze für grüne Anleihen") unterstützt, um so Mindeststandards, zum Beispiel zu den Investitionsbereichen und zur Berichterstattung, festzulegen. Zusätzliche EU-Regulierungen erscheinen derzeit nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 779/06

... auf EU-Regulierungen und ist damit auch international anerkannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 917/1/04

... 37. Darüber hinaus muss die EU auch Maßnahmen in eigener Kompetenz ergreifen, mit denen die Erreichung der Lissabon-Ziele erleichtert wird. Hierzu gehört - wie auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier feststellt - die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Abbau belastender, insbesondere kostenintensiver EU-Regulierungen bzw. der Verzicht auf überzogene neue Regulierungen. Die Deregulierungsinitiative sollte sich jedoch nicht nur auf Bestimmungen beziehen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasten, sondern auch auf Bestimmungen erstrecken, welche die Aufgaben der Verwaltung betreffen. Dies trüge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und dadurch zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei. Nicht zuletzt sind auch ausreichende Handlungsspielräume der Wirtschaft und Bürger für die Akzeptanz der europäischen Politik unerlässlich.



Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 22. Darüber hinaus muss die EU auch Maßnahmen in eigener Kompetenz ergreifen, mit denen die Erreichung der Lissabon-Ziele erleichtert wird. Hierzu gehört - wie auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier feststellt - die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Abbau belastender, insbesondere kostenintensiver EU-Regulierungen bzw. der Verzicht auf überzogene neue Regulierungen. Die Deregulierungsinitiative sollte sich jedoch nicht nur auf Bestimmungen beziehen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasten, sondern auch auf Bestimmungen erstrecken, welche die Aufgaben der Verwaltung betreffen. Dies trüge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und dadurch zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei. Nicht zuletzt sind auch ausreichende Handlungsspielräume der Wirtschaft und Bürger für die Akzeptanz der europäischen Politik unerlässlich. Nur bei freien, möglichst wenig regulierten Märkten kann europäisches Kapital in Europa gehalten werden bzw. außereuropäisches Kapital angezogen werden.



Drucksache 917/3/04

... 15. Darüber hinaus muss die EU auch Maßnahmen in eigener Kompetenz ergreifen, mit denen die Erreichung der Lissabon-Ziele erleichtert wird. Hierzu gehört - wie auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier feststellt - die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Abbau belastender, insbesondere kostenintensiver EU-Regulierungen bzw. der Verzicht auf überzogene neue Regulierungen. Die Deregulierungsinitiative sollte sich jedoch nicht nur auf Bestimmungen beziehen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasten, sondern auch auf Bestimmungen erstrecken, welche die Aufgaben der Verwaltung betreffen. Dies trüge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und dadurch zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei. Nicht zuletzt sind auch ausreichende Handlungsspielräume der Wirtschaft und Bürger für die Akzeptanz der europäischen Politik unerlässlich.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.