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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Rechtsgrundlagen"


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Drucksache 603/16

... § 14a ist an die geänderten EU-Rechtsgrundlagen anzupassen. Die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "Deminimis"-Beihilfen (ABl. EU (Nr.) L 379 S. 5) ist zum 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten und wurde zum 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf "Deminimis"- Beihilfen (ABl. EU (Nr.) L 352 S. 1) abgelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 405/16

... Für die Wirtschaft könnte grundsätzlich zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch die auf der Grundlage dieses Gesetzes geplante Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322) entstehen. Da die Verordnung jedoch nach derzeitigem Stand ausnahmslos Anforderungen enthalten wird, die der bereits geltenden Rechtslage entsprechen, entsteht durch die Verordnung voraussichtlich kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Umsetzung der genannten EU-Rechtsgrundlagen geht nicht über eine 1:1 - Umsetzung hinaus. Durch den beabsichtigten Erlass vereinfachter Regelungen für sog. Amateursorten von Obst und für Obstsorten, die zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können, wird zwar von einer in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellten EU-Regelung Gebrauch gemacht. Diese Regelung kommt allerdings den Forderungen der interessierten Kreise entgegen, die solche Sorten ansonsten nicht vermarkten könnten. Außerdem sind die vereinfachten Regelungen für Obstsorten, die zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können, bereits Gegenstand des geltenden Rechts. Die One in, one out - Regel kommt deshalb nicht zur Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 57a
Gesamtliste der Obstsorten, Gemeinsames Sortenverzeichnis

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Umwelt

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 441/12 (Beschluss)

... - Die Kontrollmöglichkeit für im Verkehr befindliche Fahrzeuge bedarf verbindlicher EU-Rechtsgrundlagen und praxistauglicher Prüfverfahren, die mit dem Fahrgeräusch korrelieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle gesundheitlicher Lärmbelastung durch Motorradlärm


 
 
 


Drucksache 441/12

... - Die Kontrollmöglichkeit für im Verkehr befindliche Fahrzeuge bedarf verbindlicher EU-Rechtsgrundlagen und praxistauglicher Prüfverfahren, die mit dem Fahrgeräusch korrelieren.



Drucksache 43/07

... - Anpassung der Einfuhrliste an Aktualisierungen der EU-Rechtsgrundlagen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.