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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Rechtsetzungsverfahren"


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Drucksache 533/1/16

... Der Bundesrat verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 533/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 242/15 (Beschluss)

... Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 510/1/15

... 13. Der Bundesrat wiederholt seine Auffassung, dass Maßnahmen der besseren Rechtsetzung nicht bezwecken dürfen, bestehende [oder künftige] Standards im Umwelt-, Natur-, {Tier-}, Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz sowie im Arbeitsrecht oder bei der Bürgerbeteiligung in Frage zu stellen. Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 57. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat wiederholt seine Auffassung, dass Maßnahmen der besseren Rechtsetzung nicht dazu führen dürfen, bestehende oder künftige Standards im Umwelt-, Natur-, Tier-, Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz sowie im Arbeitsrecht oder bei der Bürgerbeteiligung in Frage zu stellen. Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/2/15

... Der Bundesrat wiederholt seine Auffassung, dass Maßnahmen der besseren Rechtsetzung nicht dazu führen dürfen, bestehende oder künftige Standards im Umwelt-, Natur-, Tier-, Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz sowie im Arbeitsrecht oder bei der Bürgerbeteiligung in Frage zu stellen. Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 322/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert jedoch die mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens. Er weist darauf hin, dass die Regelung nicht im Rahmen des ordentlichen EU-Rechtsetzungsverfahrens getroffen wurde, zumal in Artikel 16 das Ziel verfolgt wird, spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens den Inhalt dieses Übereinkommens ohnehin in den Rechtsrahmen der Union aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 322/1/14

... 3. Der Bundesrat bedauert jedoch die mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens. Er weist darauf hin, dass die Regelung nicht im Rahmen des ordentlichen EU-Rechtsetzungsverfahrens getroffen wurde, zumal in Artikel 16 das Ziel verfolgt wird, spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens den Inhalt dieses Übereinkommens ohnehin in den Rechtsrahmen der Union aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 792/1/09

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/1/09




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 792/09 (Beschluss)

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/09 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 390/07 (Beschluss)

... Ergänzend zu den bisherigen Bemühungen des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission um eine verstärkte Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Rechtsetzungsverfahren ist der EuGH auch bereits vor Inkrafttreten des Reformvertrags aufgerufen, dem Vorbringen von Verfahrensbeteiligten betreffend die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei seiner Entscheidungsfindung Beachtung zu schenken.



Drucksache 390/1/07

... Ergänzend zu den bisherigen Bemühungen des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission um eine verstärkte Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Rechtsetzungsverfahren ist der EuGH auch bereits vor Inkrafttreten des Reformvertrags aufgerufen, dem Vorbringen von Verfahrensbeteiligten betreffend die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei seiner Entscheidungsfindung Beachtung zu schenken.



Drucksache 414/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten. Zugleich weist der im Grünbuch konstatierte weitergehende Harmonisierungsbedarf wohl tendenziell in Richtung Erhöhung der Standards sowie der Verfahrens- und Schutzrechte.



Drucksache 270/07

... Hauptziel der Gesetze über die Informationsfreiheit ist eine bessere Beteiligung der Bürger am demokratischen Entscheidungsprozess. Daher war es die erste Priorität im Hinblick auf die Umsetzung von Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, den Rechtsetzungsprozess der EU-Organe transparenter und für die breite Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen. Die öffentlichen Register der drei Organe enthalten im Wesentlichen Verweise auf Schriftstücke, die im Rahmen des EU-Rechtsetzungsverfahrens erstellt und zwischen den Organen ausgetauscht wurden. Viele dieser Schriftstücke sind im vollständigen Wortlaut zugänglich. Diese Praxis entspricht Artikel 12 von Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, wo es heißt, dass die Organe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Drucksache 414/1/07

... 4. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.