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56 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Rechtsetzung"


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Drucksache 351/16

... Arbeitsprogramm mit einer starken REFIT-Dimension. Durch die Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung in allen Arbeitsbereichen der Kommission sollen die Qualität ihrer Vorschläge verbessert und gleichzeitig die bestehenden hohen Standards ihrer politischen Ziele aufrechterhalten werden. Die Mitteilung über die Auflage des REFIT-Programms {COM(2012) 746 final} befasst sich mit den Belastungenfür die Verwaltungen, Unternehmen und Bürger in den Mitgliedstaaten und den Auswirkungen der EU-Rechtsetzung auf die Gesellschaft als Ganzes. Die Kommission hat sich bemüht, eine ausgewogene Zusammensetzung der REFIT-Plattform, deren erste Sitzung am 29. Januar 2016 stattgefunden hat, sowie eine enge Einbindung der Sozialpartner auf allen Ebenen sicherzustellen. Sie hat seit der Annahme ihres Arbeitsprogrammsflir 2016 insgesamt 16 anhängige Rechtsetzungsvorschläge zurückgezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/16




Anhang

Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Bessere Regulierung

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Gleichstellung der Geschlechter

3 Tierschutzstrategie

Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt

3 Umwelt

3 Energieunion

Wirtschafts - und Währungsunion

Horizont 2020

3 Migration

Verbindliches Transparenzregister


 
 
 


Drucksache 62/16

... Verbindlich auf EU-Ebene trat der Gender-Mainstreaming-Ansatz erstmals im Amsterdamer Vertrag zum 1. Mai 1999 in Kraft (vgl. Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 EGV). Seitdem sind im Rahmen der europäischen Rechtsetzung sämtliche EU-Rechtsetzungsvorhaben einem Gender-Mainstreaming zu unterziehen. National sind bei dem vorliegenden Verordnungsvorhaben weitergehende Gesichtspunkte des genannten Ansatzes nicht berührt, da es sich lediglich um eine Straf- und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen unmittelbar geltendes EG-/EU-Recht handelt. Insoweit bestehen hinsichtlich des Gender-Mainstreaming-Aspekts keine materiellen Handlungs- bzw. Regelungsspielräume des nationalen Verordnungsgebers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Abschnitt 8
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Abschnitt 9
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012

Abschnitt 10
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

§ 2
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Abschnitt 8
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 14
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Abschnitt 9
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012

§ 15
Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012

§ 16
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012

Abschnitt 10
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

§ 17
Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

§ 18
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 533/1/16

... Der Bundesrat verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 533/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 319/15

... Der vorliegende Bericht ist der 22. Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU-Rechtsetzung. Er wird gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (im Folgenden "das Protokoll Nr. 2") zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/15




Bericht

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-INSTITUTIONEN

2.1. Kommission

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

a Europäisches Parlament

b Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und Verhältnismässigkeit erhoben WURDEN

4. Schlussfolgerungen

Anhang
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission 2014 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhielt


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 510/1/15

... 7. Wie bereits beim Arbeitsprogramm 2015 (Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 628/14(B)) bittet der Bundesrat die Kommission, im Sinne eines bürgernahen und transparenten EU-Rechtsetzungsprozesses die im Arbeitsprogramm angekündigten Maßnahmenpakete durch konkrete Initiativen zu unterlegen und diese sowie den Zeitplan für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 42. Der Bundesrat sieht unter Bezug auf die Artikel 288, 153 Absätze 2b und 4 AEUV keinen Bedarf dafür, die Mitgliedstaaten darin zu beschränken, ob und wie sie über das in einer Richtlinie gesetzte Mindestniveau hinausgehen ("Gold plating"). Schutzstandards sind in der EU-Rechtsetzung häufig geringer, als sie den politischen Auffassungen und gegebenenfalls verfassungsrechtlichen Vorgaben in einigen Mitgliedstaaten entsprechen. Die Mitgliedstaaten müssen in der Festsetzung dieser Schutzniveaus über dem Mindestniveau frei sein.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 7. Wie bereits beim Arbeitsprogramm 2015 (Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 628/14(B)) bittet der Bundesrat die Kommission, im Sinne eines bürgernahen und transparenten EU-Rechtsetzungsprozesses die im Arbeitsprogramm angekündigten Maßnahmenpakete durch konkrete Initiativen zu unterlegen und diese sowie den Zeitplan für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/2/15

... Der Bundesrat wiederholt seine Auffassung, dass Maßnahmen der besseren Rechtsetzung nicht dazu führen dürfen, bestehende oder künftige Standards im Umwelt-, Natur-, Tier-, Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz sowie im Arbeitsrecht oder bei der Bürgerbeteiligung in Frage zu stellen. Er verweist darauf, dass die Frage der Standardsetzung innerhalb der geregelten EU-Rechtsetzungsverfahren zu klären ist.



Drucksache 322/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert jedoch die mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens. Er weist darauf hin, dass die Regelung nicht im Rahmen des ordentlichen EU-Rechtsetzungsverfahrens getroffen wurde, zumal in Artikel 16 das Ziel verfolgt wird, spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens den Inhalt dieses Übereinkommens ohnehin in den Rechtsrahmen der Union aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 628/1/14

... 7. Der Bundesrat bittet die Kommission, im Sinne eines bürgernahen und transparenten EU-Rechtsetzungsprozesses die im Arbeitsprogramm angekündigten Maßnahmenpakete durch konkrete Initiativen zu unterlegen und diese sowie den Zeitplan für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.



Drucksache 322/1/14

... 3. Der Bundesrat bedauert jedoch die mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens. Er weist darauf hin, dass die Regelung nicht im Rahmen des ordentlichen EU-Rechtsetzungsverfahrens getroffen wurde, zumal in Artikel 16 das Ziel verfolgt wird, spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens den Inhalt dieses Übereinkommens ohnehin in den Rechtsrahmen der Union aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 628/14 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Kommission, im Sinne eines bürgernahen und transparenten EU-Rechtsetzungsprozesses die im Arbeitsprogramm angekündigten Maßnahmenpakete durch konkrete Initiativen zu unterlegen und diese sowie den Zeitplan für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.



Drucksache 719/13

... In ihrer Mitteilung über die regulatorische Eignung von EU-Vorschriften aus dem Jahr 20122, erneuerte die Kommission ihr Engagement, "die Ermittlung unnötiger Kosten sowie von Bereichen zur Leistungsverbesserung zu einem integralen und dauerhaften Bestandteil ihrer Politikgestaltung und Programmplanung für sämtliche Bereiche der EU-Rechtsetzung [zu] machen." Eine gründlichere Evaluierung wird bei der Umsetzung dieses Versprechens eine entscheidende Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/13




1. Einleitung

2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge

2.1. Weitere Entwicklung

2.2. Derzeitige Struktur

3. AUSLÖSER des Wandels

3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität

3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts

3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung

4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz

4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren

4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13

4.3. Förderung einer Evaluierungskultur

4.4. Planung

4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen

4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen

5. GEMEINSAM Verantwortung tragen

6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung


 
 
 


Drucksache 390/12

... Der vorliegende Bericht ist der 19. Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU-Rechtsetzung. Er wird im Einklang mit Artikel 9 des Protokolls (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (im Folgenden: "Protokoll") im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 610/12

... /EG als industriepolitisches Instrument und zur Festlegung künftiger Prioritäten der EU-Rechtsetzung nutzen. Insbesondere wird sie die Mitgliedstaaten anregen, in ihren nationalen Rechtsetzungsverfahren bereits im Entwurfsstadium Folgenabschätzungen und Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 809/12

... Vertrag zum 1. Mai 1999 in Kraft (vgl. Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 EGV). Seitdem sind im Rahmen der europäischen Rechtsetzung sämtliche EU-Rechtsetzungsvorhaben einem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)

Abschnitt 1
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 2
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Abschnitt 2
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

§ 3
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

§ 4
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

Abschnitt 3
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 5
Straftaten nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 6
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Abschnitt 4
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 7
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 8
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

Abschnitt 5
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 9
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 10
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Abschnitt 6
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

§ 11
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

Abschnitt 7
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 12
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 13
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Besondere Rahmenbedingungen der Sanktionsbewehrung der REACH-Verordnung

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

1. Artikel 1 §§ 1 und 2

2. Artikel 1 § 3

3. Artikel 1 § 4

Zu den Tatbeständen im Einzelnen:

4. Artikel 1 § 5

5. Artikel 1 § 6

Zu den Tatbeständen des § 6 Absatz 1 im Einzelnen

6. Artikel 1 §§ 7 und 8

7. Artikel 1 §§ 9 und 10

8. Artikel 1 § 11

9. Artikel 1 § 12

10. Artikel 1 § 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1023: Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit


 
 
 


Drucksache 314/11 (Beschluss)

... Die EU-Rechtsetzung im Bereich der Produktsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Spielzeug-Richtlinie,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

14. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

15. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

17. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

18. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

19. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

21. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 845/1/11

... Durch eine zu enge gesetzliche Anbindung der BaFin an die Empfehlungen der EBA in Satz 5 bliebe zudem außer Betracht, dass die Empfehlungen der EBA lediglich unverbindlichen Charakter haben, auch wenn sie - wie beispielsweise im Fall der Stresstests - durch die Reaktion der Finanzmärkte eine starke faktische Bindungswirkung entfalten. Die EU-Rechtsetzungsorgane haben für die EBA ein austariertes Gefüge aus Empfehlungen und verbindlichen Rechtsetzungskompetenzen festgelegt. Dieses Gefüge gilt es beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 845/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 2 FMStFG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1b KWG

zu a

zu b

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1b Satz 2 ff. KWG


 
 
 


Drucksache 314/1/11

... Die EU-Rechtsetzung im Bereich der Produktsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Spielzeug-Richtlinie,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/11




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Nummer 4a - neu -, Nummer 8 bis 11 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1, § 24 Absatz 2 Satz 1 ProdSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

16. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

17. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

19. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

20. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

21. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

22. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... Die fehlende Konkretisierung im Richtlinienvorschlag verschafft der EBA umfassende Gestaltungsbefugnisse und Eingriffsmöglichkeiten in innere Strukturen von Kreditinstituten. Es fehlt jeglicher Anhaltspunkt, wie die EU-Rechtsetzungsorgane diese Begriffe verstehen. Es ist notwendig, die Formulierungen in Artikel 73 Absatz 1 zu konkretisieren, um die weitgehende Gestaltungskompetenz der EBA zu beschneiden und damit die Entscheidungen weiterhin bei den EU-Rechtsetzungsorganen zu konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 741/11

... Um die in diesem Programm dargelegten Reformen zu verwirklichen, muss die EU-Rechtsetzung auf allen Ebenen gut funktionieren. Von der Planung und Durchführung bis zur Evaluierung und Aktualisierung müssen die Maßnahmen der EU während des gesamten Prozesses überprüft werden, um den höchsten Qualitätsanforderungen an Wirksamkeit und Effizienz zu genügen. Sie müssen gewährleisten, dass der bürokratische Aufwand so gering wie möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung

2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität

3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum

3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten

3.4. Ein offenes Europa für die Bürger

4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung

5.1. Intelligentere Mittelverwendung

5.2. Intelligente Rechtsetzung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 367/11

... Der vorliegende Bericht ist der 18. Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU-Rechtsetzung. Gemäß dem Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung dieser Grundsätze (nachstehend „Protokoll“ genannt) im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Kommission dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament, dem Rat und den nationalen Parlamenten jährlich einen solchen Bericht vor.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 43/2/10

... Damit wird die bisherige Länderhaltung nicht weiter verfolgt, wonach die Prüfung der Rechtsgrundlage Teil der Subsidiaritätsprüfung sei. Vielmehr zeigt gerade die vorgelegte Initiative, dass die Prüfung der Rechtsgrundlage und die Subsidiaritätsprüfung losgelöst voneinander zu sehen sind. Die rechtliche Prüfung von EU-Rechtsetzungsakten muss in zwei Schritten erfolgen. In Schritt 1 wird die Rechtsgrundlage geprüft, in Schritt 2 der Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Diese Reihenfolge ist zwingend.



Drucksache 188/1/10

... 66. Der Bundesrat begrüßt die herausgehobene Bedeutung, welche die Kommission einer plausiblen Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsvorschriften in Zukunft beimessen will. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf eine dauerhafte Reduzierung des Verwaltungsaufwands, sondern auch für eine hohe Qualität und Praxistauglichkeit der EU-Rechtsetzung insgesamt. Er kritisiert, dass die Kommission trotz mehrfacher Aufforderung Folgenabschätzungen weiterhin lediglich bei Vorhaben mit "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 66. Der Bundesrat begrüßt die herausgehobene Bedeutung, welche die Kommission einer plausiblen Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsvorschriften in Zukunft beimessen will. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf eine dauerhafte Reduzierung des Verwaltungsaufwands, sondern auch für eine hohe Qualität und Praxistauglichkeit der EU-Rechtsetzung insgesamt. Er kritisiert, dass die Kommission trotz mehrfacher Aufforderung Folgenabschätzungen weiterhin lediglich bei Vorhaben mit "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 815/1/10

... Da auch die Länder bei der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften direkt betroffen sind, muss gerade vor dem Hintergrund des neuen Instruments der EU-Rechtsetzung im Rahmen delegierter Rechtakte eine Beteiligung der Länder auch im Vorfeld gewährleistet sein und die Anwendung des Instruments der delegierten Rechtsakte muss sehr sorgsam geprüft und begleitet werden können. Eine Ermächtigung für delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV sollte daher ausschließlich in den Fällen vorgesehen werden, in denen bisher nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses verfahren wurde. Sofern bestimmte nicht wesentliche Änderungen oder Ergänzungen im Wege von delegierten Rechtsakten festgelegt werden, sollten diese erst nach vorheriger Anhörung von Experten aus Verwaltungen der Mitgliedstaaten erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/1/10




Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 37


 
 
 


Drucksache 792/1/09

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/1/09




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 792/09 (Beschluss)

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/09 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 13/08

... d) Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Parallelkennzeichnung von Produkten in Zukunft unbefristet zu gestatten. Unabhängig davon, ob dieser Vorschlag die Zustimmung der übrigen EU-Rechtsetzungsorgane erfährt, soll die Ermächtigung jedenfalls weniger streng gefasst werden und dem Verordnungsgeber künftig mehr Flexibilität gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen

Artikel 2
Änderung des Eichgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über die Zeitbestimmung

Artikel 4
Änderung der Sommerzeitverordnung

Artikel 5
Änderung der Einheitenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetzes sowie zur Aufhebung des Zeitgesetzes und zur Änderung der Einheitenverordnung und der Sommerzeitverordnung


 
 
 


Drucksache 499/08 (Beschluss)

... Das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08 (Beschluss)




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen

Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten


 
 
 


Drucksache 746/1/08

... Denn das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "



Drucksache 236/08

... Der Bundesrat kommt mit dieser Stellungnahme der Einladung der Kommission an die nationalen Parlamente nach, auf neue Vorschläge und Konsultationspapiere zu reagieren, um die Politikformulierung und EU-Rechtsetzung zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/08




Anmerkungen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme des Bundesrates zum Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 20061


 
 
 


Drucksache 746/08 (Beschluss)

... Denn das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "



Drucksache 719/1/08

... 2. Der Bundesrat misst dem jährlichen Bericht angesichts fehlender weiterer Erkenntnisquellen auf EU-Ebene zur Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit grundlegende Bedeutung bei der Beurteilung der Reichweite beider Grundsätze in der EU-Rechtsetzungspraxis bei. Nach seiner Auffassung wird allerdings die vorliegende Fassung des Berichts dieser Bedeutung erneut weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht gerecht. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Kommission auch mit dem 15. Bericht ihrer in Ziffer 9 des Protokolls Nummer 30 zum EGV verankerten Verpflichtung, jährlich über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit substantiell zu berichten, nicht hinreichend nachkommt.



Drucksache 719/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat misst dem jährlichen Bericht angesichts fehlender weiterer Erkenntnisquellen auf EU-Ebene zur Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit grundlegende Bedeutung bei der Beurteilung der Reichweite beider Grundsätze in der EU-Rechtsetzungspraxis bei. Nach seiner Auffassung wird allerdings die vorliegende Fassung des Berichts dieser Bedeutung erneut weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht gerecht. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Kommission auch mit dem 15. Bericht ihrer in Ziffer 9 des Protokolls Nummer 30 zum EGV verankerten Verpflichtung, jährlich über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit substantiell zu berichten, nicht hinreichend nachkommt.



Drucksache 499/1/08

... - Das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 360/07

... Verbindlich auf EU-Ebene trat der Gender-Mainstreaming-Ansatz erstmals im Amsterdamer Vertrag zum 1. Mai 1999 in Kraft (vgl. Art. 2 und Art. 3 Abs. 2 EGV). Seitdem sind im Rahmen der europäischen Rechtsetzung sämtliche EU-Rechtsetzungsvorhaben einem Gender-Mainstreaming zu unterziehen. National sind bei dem vorliegenden Verordnungsvorhaben weitergehende Gesichtspunkte des genannten Ansatzes nicht berührt, da es sich lediglich um eine Straf- und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen unmittelbar geltendes EG-Recht handelt. Insoweit bestehen hinsichtlich des Gender-Mainstreaming-Aspekts keine materiellen Handlungs- bzw. Regelungsspielräume des nationalen Verordnungsgebers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

1. Artikel 1 Nr. 1 § 2b –neu -

2. Artikel 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1

3. Artikel 1 Nr. 3 § 5

4. Artikel 1 Nr. 4 § 6a –neu -

5. Artikel 1 Nr. 5 § 7

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung


 
 
 


Drucksache 334/07

... Die Kommission hat transparente und offene Verfahren zur Anhörung der Beteiligten und zum Einholen von Sachverständigenwissen eingerichtet. Die Länder sind häufig unmittelbar von der EU-Rechtsetzung betroffen und verfügen über einen umfangreichen Sachverstand, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Durchsetzung. Somit ist ihr Beitrag als Beteiligte bzw. Sachverständige äußerst willkommen. Daneben betrachtet die Kommission die Bemühungen des Ausschusses der Regionen zur Einrichtung von Netzen regionaler Sachverständiger als eine effiziente und wirksame Möglichkeit, um regionale Beiträge zu sammeln. Die Ergebnisse dieser Anhörung und das eingeholte Sachverständigenwissen werden von der Kommission bei ihren Folgenabschätzungen verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/07




Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2006 689 – Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM 2006 690 KOM 2006 691 endgültig .


 
 
 


Drucksache 689/07

... 5. bedauert den Einsatz von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts durch die Kommission in Fällen, in denen diese einen Ersatz für auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an sich gebotene EU-Rechtsetzung darstellen, bzw. in Fällen, in denen die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf Bereiche projiziert wird, in denen bisher keine Rechtsetzung stattgefunden hat;



Drucksache 390/07 (Beschluss)

... Ergänzend zu den bisherigen Bemühungen des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission um eine verstärkte Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Rechtsetzungsverfahren ist der EuGH auch bereits vor Inkrafttreten des Reformvertrags aufgerufen, dem Vorbringen von Verfahrensbeteiligten betreffend die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei seiner Entscheidungsfindung Beachtung zu schenken.



Drucksache 390/1/07

... Ergänzend zu den bisherigen Bemühungen des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission um eine verstärkte Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Rechtsetzungsverfahren ist der EuGH auch bereits vor Inkrafttreten des Reformvertrags aufgerufen, dem Vorbringen von Verfahrensbeteiligten betreffend die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei seiner Entscheidungsfindung Beachtung zu schenken.



Drucksache 414/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten. Zugleich weist der im Grünbuch konstatierte weitergehende Harmonisierungsbedarf wohl tendenziell in Richtung Erhöhung der Standards sowie der Verfahrens- und Schutzrechte.



Drucksache 270/07

... Hauptziel der Gesetze über die Informationsfreiheit ist eine bessere Beteiligung der Bürger am demokratischen Entscheidungsprozess. Daher war es die erste Priorität im Hinblick auf die Umsetzung von Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, den Rechtsetzungsprozess der EU-Organe transparenter und für die breite Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen. Die öffentlichen Register der drei Organe enthalten im Wesentlichen Verweise auf Schriftstücke, die im Rahmen des EU-Rechtsetzungsverfahrens erstellt und zwischen den Organen ausgetauscht wurden. Viele dieser Schriftstücke sind im vollständigen Wortlaut zugänglich. Diese Praxis entspricht Artikel 12 von Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, wo es heißt, dass die Organe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Drucksache 340/07

... Die redaktionelle Änderung ist aufgrund geänderter Struktur der Verordnung erforderlich. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung an die aktuelle EU-Rechtsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8a

Zu Nr. 8b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 414/1/07

... 4. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten.



Drucksache 434/06 (Beschluss)

... 2. Unabhängig davon begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission den Arbeiten zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsetzung im Jahr 2005 besondere Priorität eingeräumt hat. Damit besteht die Chance, den Rechtsrahmen der EU an die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs um das beste Umfeld insbesondere für Unternehmen anzupassen.



Drucksache 434/1/06

... 2. Unabhängig davon begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission den Arbeiten zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsetzung im Jahr 2005 besondere Priorität eingeräumt hat. Damit besteht die Chance, den Rechtsrahmen der EU an die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs um das beste Umfeld insbesondere für Unternehmen anzupassen.



Drucksache 677/06

... Im Übrigen werden insbesondere Inverkehrbringensanforderungen für Wasch- und Reinigungsmittel geregelt. Adressaten dieser Anforderungen sind primär die Hersteller/ Importeure von Wasch- und Reinigungsmitteln. Weitere Personen (insbesondere Verbraucher/innen) werden von diesen produktbezogenen Regelungen nicht direkt betroffen. Hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften für im häuslichen Bereich benutzte Wasch- und Reinigungsmittel gelten die Bestimmungen der EG-Verordnung unmittelbar und EG-weit einheitlich. Auf den verbleibenden Teil der national zu regelnden Wasch- und Reinigungsmittel werden die harmonisierten EG-Kennzeichnungsbestimmungen übertragen. Angesichts des seit dem 1. Mai 1999 in den Artikel 2 und 3 Abs. 2 des EG-Vertrages festgeschriebenen Grundsatzes, dass sämtliche EU-Rechtsetzungsvorhaben einem Gender-Mainstreaming-Prozess zu unterziehen sind, erübrigen sich hinsichtlich der Übertragung der Kennzeichnungsvorschriften weitergehende Prüfungen zu diesem Abschätzungsprozess.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten

§ 4
Abbaubarkeit von Tensiden

§ 5
Höchstmengen von Phosphorverbindungen

§ 6
Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen

§ 7
Anhörung beteiligter Kreise

§ 8
Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe

§ 9
Angabe der Wasserhärtebereiche

§ 10
Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken

§ 11
Verzeichnis anerkannter Labors

§ 12
Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 13
Überwachung

§ 14
Behördliche Anordnungen

§ 15
Bußgeldvorschriften

§ 16
Kosten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Wirtschaft Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

2. Recht der Bedarfsgegenstände Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG

3. Strafrecht Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG

4. Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelungen nach Artikel 72 Abs. 2 GG

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 286/05

... , die im Dezember 2003 von drei EU-Organen (Europäisches Parlament, Rat und Kommission) getroffen wurde, legt eine Gesamtstrategie für eine bessere Rechtsetzung im gesamten EU-Rechtsetzungsprozess fest. In der IIV werden die Selbstverpflichtungen der Kommission in ihrem Aktionsplan für eine Verbesserung des Regelungsumfelds wiederholt und die Verpflichtungen von Parlament und Rat für eine bessere Rechtsetzung dargelegt. Zu den wichtigsten Elementen zählen eine verbesserte interinstitutionelle Koordinierung und Transparenz, ein stabiler Rahmen für „Soft law“-Instrumente

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05




1. Einführung

A. Bessere Rechtsetzung von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf Ebene der Union wie auch der Mitgliedstaaten

B. Alle Organe der Union sensibilisiert

2. MEHR Einsatz für bessere Rechtsvorschriften auf Unionsebene

A. Folgenabschätzung

B. Prüfung schwebender Rechtsetzungsvorschläge

C. Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften

3. FÖRDERUNG besserer Rechtsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten

A. Bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten

B. Vereinfachung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften

4. BERATUNG durch Experten für Regulierung und durch die Betroffenen Parteien

5. Schlussfolgerung

2 Anhänge

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 629/05

... Verbindlich auf EU-Ebene trat der Gender-Mainstreaming -Ansatz erstmals im Amsterdamer Vertrag zum 1. Mai 1999 in Kraft (vgl. Art. 2 und Art. 3 Abs. 2 EGV). Seitdem sind im Rahmen der europäischen Rechtsetzung sämtliche EU-Rechtsetzungsvorhaben einem Gender-Mainstreaming zu unterziehen. National sind bei dem vorliegenden Verordnungsvorhaben weitergehende Gesichtspunkte des genannten Ansatzes nicht berührt, da es sich lediglich um eine Straf- und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen unmittelbar geltendes EG-Recht echt handelt. Insoweit bestehen Mainstreaming-Aspekts keine materiellen Handlungs- bzw. Regelungsspielräume des nationalen Verordnungsgebers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

3. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt:

§ 6
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe

4. Die bisherigen § § 5a und 6 werden die §§ 7 und 8.

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gender-Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Nr.1 Buchstabe a)

Artikel 1
Nr.1 Buchstabe b)

Artikel 1 Nr. 2 und 3 (Neueinfügung der § § 2a und 6) Zu § 2a

Zu § 6

Artikel 2
(Neubekanntmachungserlaubnis)


 
 
 


Drucksache 817/1/05

... 3. Der Bundesrat betont die hohe Priorität, die er den Arbeiten an einer besseren EU-Rechtsetzung und insbesondere einer umfassenden Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands als wesentlichem Bestandteil der Lissabon-Strategie beimisst. Ein möglichst einfacher, unnötige Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vermeidender EU-Regelungsrahmen ist von zentraler Bedeutung für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat ist mit der Kommission der Auffassung, dass die Initiative zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts vor allem für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa besonders wichtig ist, die 99 % aller Unternehmen und zwei Drittel der Arbeitsplätze stellen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, im Rahmen der Vereinfachung speziell den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen und dabei insbesondere der Verringerung der Belastung für KMU durch Statistiken und Datensammlungen besondere Beachtung zukommen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/05




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 817/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat betont die hohe Priorität, die er den Arbeiten an einer besseren EU-Rechtsetzung und insbesondere einer umfassenden Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands als wesentlichem Bestandteil der Lissabon-Strategie beimisst. Ein möglichst einfacher, unnötige Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vermeidender EU-Regelungsrahmen ist von zentraler Bedeutung für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat ist mit der Kommission der Auffassung, dass die Initiative zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts vor allem für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa besonders wichtig ist, die 99 % aller Unternehmen und zwei Drittel der Arbeitsplätze stellen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, im Rahmen der Vereinfachung speziell den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen und dabei insbesondere der Verringerung der Belastung für KMU durch Statistiken und Datensammlungen besondere Beachtung zukommen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05 (Beschluss)




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

2 Urheberrecht

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechnungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 544/17 PDF-Dokument



Drucksache 651/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.