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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Rechtsakten"


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Drucksache 97/11 (Beschluss)

... endg.) sieht hierzu hinreichend klare inhaltliche und zeitliche Grenzen der Befugnisübertragung vor. Zudem werden vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten in Fällen vorgesehen, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden. Dies trägt den Vorgaben des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung.



Drucksache 157/11

... Einige Begriffsbestimmungen sind im Interesse der Kohärenz und ihrer besseren Verständlichkeit und Anwendung halber anderen bereits geltenden oder als Vorschlag vorliegenden EU-Rechtsakten entlehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 853/11

... Der Begriff der sonstigen Werbeinformationen im Sinne der Nummer 6 dient als Oberbegriff für die in den verschiedenen EU-Rechtsakten unterschiedlich definierten Begriffe. Hierunter fällt in Buchstabe a der Begriff der technischen Werbematerialien im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 158/11

... Einige Begriffsbestimmungen sind im Interesse der Kohärenz und ihrer besseren Verständlichkeit und Anwendung halber anderen bereits geltenden oder als Vorschlag vorliegenden EU-Rechtsakten entlehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Trennung

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Bestimmung des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Universelle Anwendung

Artikel 17
Eingriffsnormen

Artikel 18
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 21
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 22
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 23
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 24
Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 26
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 28
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 29
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 30
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 31
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 33
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 34
Revisionsklausel

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 197/11

... Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren jetzt das Standardverfahren für die Annahme von EU-Rechtsakten. Insbesondere ist in Artikel 43 Absatz 2 AEUV verlangt, dass „die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte... sowie die anderen Bestimmungen, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik notwendig sind“, nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Befugnisse der Kommission

Artikel 3
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter

Artikel 4
Produktionserstattung im Zuckersektor

Artikel 5
Beihilfe für die Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke

Artikel 6
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 7
Beihilfe für die Abgabe von Milcherzeugnissen an Schüler

Artikel 8
Beihilfe für Seidenraupenzüchter

Artikel 9
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 10
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 11
Mindestpreise für die Ausfuhr von lebenden Pflanzen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/11

... endg.) sieht hierzu hinreichend klare inhaltliche und zeitliche Grenzen der Befugnisübertragung vor. Zudem werden vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten in Fällen vorgesehen, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden. Dies trägt den Vorgaben des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung.



Drucksache 176/11

... Im Sekundärrecht der EU sind Gewinnspieldienste zwar nicht durch sektorspezifische Vorschriften geregelt, unterliegen aber bestimmten EU-Rechtsakten38. Interessant sind in diesem Zusammenhang 39 die Richtlinie über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 819/11

... Die integrierten Projekte werden in großräumigem Maßstab (regional, multiregional oder national sowie bereichsübergreifend) durchgeführt und sind auf die Umsetzung der durch andere EU-Rechtsakte vorgeschriebenen oder von den Behörden der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten umwelt- und klimapolitischen Aktionspläne oder Strategien ausgerichtet. Im Mittelpunkt der integrierten Projekte für das Teilprogramm Umwelt wird vor allem die Umsetzung von Plänen und Programmen im Zusammenhang mit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 269/11

... Des Weiteren wird die Kommission in der Stellungnahme des Bundesrates aufgefordert, dass in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten getroffen werden.



Drucksache 602/10 (Beschluss)

... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 816/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 184/10 (Beschluss)

... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 602/1/10

... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 841/1/10

... - Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10 (Beschluss)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/1/10




1. Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

2. Zu Artikel 1 Nummer 27


 
 
 


Drucksache 184/1/10

... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.



Drucksache 841/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/10 (Beschluss)




1. Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

2. Zu Artikel 1 Nummer 27


 
 
 


Drucksache 43/1/10

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Verhältnis zu anderen möglicherweise einschlägigen EU-Rechtsakten nicht mit der für die Praxis der Rechtsanwendung erforderlichen Klarheit geregelt ist. Die derzeit vorgesehene Formulierung, wonach andere Rechtsakte unberührt bleiben sollen ("



Drucksache 816/1/10

... 2. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 811/10

... Auch wenn die Sanktionen von Branche zu Branche und EU-Rechtakt zu EU-Rechtsakt gewisse Unterschiede in Art und Umfang aufweisen, wurden in den folgenden Punkten doch einige generelle Unterschiede und Schwächen ermittelt. 18

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor

2.1. Schlüsselbegriffe

2.2. Der EU-Rechtsrahmen

3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen

3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen

3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen

4. VORGESCHLAGENE Massnahmen

4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen

4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung

Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen

Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen

Ausreichend hohe Bußgelder

Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute

Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen

Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße

Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 831/10

... Eine Befreiung von der Legalisation ist auch in EU-Rechtsakten aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgesehen, namentlich in den Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und Nr. 2201/2003, und zwar für Urkunden, die in ihren Anwendungsbereich fallen16.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 601/10 (Beschluss)

... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.

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Drucksache 601/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 601/1/10

... 4. Er fordert die Kommission auf, bei dieser Wahl in allen Fällen, in denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht, gemäß den Vorgaben des Vertrags von Lissabon (Artikel 291 AEUV) die Festlegungen im Wege von Durchführungsrechtsakten zu treffen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn es sich nicht um Rechtsakte handelt, die bislang unter das Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses fallen.

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Drucksache 601/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:

Zu Ziffer 14:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 830/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

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Drucksache 830/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 830/1/10

... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen an den Vertrag von Lissabon an. Er stellt jedoch unter Verweis auf seine Stellungnahme vom 26. November 2010 (BR-Drucksache 601/10(B)) erneut fest, dass der Vorschlag vielfach Befugnisse im Wege von delegierten Rechtsakten (Artikel 290 AEUV) in Fällen festlegt, bei denen eine Notwendigkeit einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten besteht oder bestimmte für die Mitgliedstaaten wesentliche Vorschriften geregelt werden, und damit den Vorgaben zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon nicht ausreichend Rechnung trägt. Zudem vermisst der Bundesrat bei der Wahl zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (Artikel 291 AEUV) eine einheitliche Vorgehensweise, um eine einheitliche Umsetzung der mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten in den EU-Rechtsakten zu gewährleisten.

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Drucksache 830/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 507/09

... M. in der Erwägung, dass das Vertragsverletzungsverfahren selbst dann kein Rechtsbehelf für Petenten ist, wenn der Gerichtshof einem Mitgliedstaat auferlegt, seine Rechtsvorschriften zu ändern, um deren Konformität mit EU-Rechtsakten herzustellen,



Drucksache 325/08

... Diese Bestimmung wird neugefasst, um einen direkten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, die Teil von Verfahren sind, die zur Annahme von EU-Rechtsakten oder von allgemeinen Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter führen. Solche Schriftstücke sollten von vornherein von den Organen zugänglich gemacht werden, sofern keine eindeutige Ausnahmeregelung zum Recht der Öffentlichkeit auf Zugang anwendbar ist.

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Drucksache 325/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten

1.2. Gründe für die Neufassung der bestehenden Verordnung

2. Bei der Überprüfung berücksichtigte Fragen

2.1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2006

2.1.1. Geltungsbereich der Rechtsgrundlage und Zweck der Verordnung

2.1.2. Vollständige Transparenz der Rechtsvorschriften

2.1.3. Vertraulichkeitsbestimmungen

2.1.4. Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten

2.1.5. Register und Archivierungsvorschriften

2.2. Ergebnis der Konsultation der Öffentlichkeit

2.2.1. Aktive Verbreitung

2.2.2. Angleichung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 an das Übereinkommen von Århus

2.2.3. Schutz personenbezogener Daten

2.2.4. Schutz geschäftlicher Interessen

2.2.5. Umgang mit übermäßigen Anträgen

2.2.6. Der Begriff Dokument

2.2.7. Zeitspannen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen

2.2.8. Geltungsbereich der Verordnung

2.2.9. Zugang zu Dokumenten aus Mitgliedstaaten

2.3. Neueste Rechtsprechung

2.3.1. Zugang zu personenbezogenen Daten

2.3.2. Zugang zu Dokumenten aus einem Mitgliedstaat

2.3.3. Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen vor und nach einem besonderen Ereignis

3. Vorgeschlagene Änderungen an Verordnung EG NR. 1049/2001

3.1. Zweck und Begünstigte der Verordnung - Artikel 1 und 2

3.2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich – Artikel 2 und 3

3.3. Ausnahmeregelungen – Artikel 4

3.4. Konsultation Dritter – Artikel 5

3.5. Verfahrensvorschriften – Artikel 6, 8 und 10

3.6. Aktive Verbreitung – Artikel 12

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 506/08

... -(2) Artikel 102 Absatz 1: Der Wortlaut dieser Bestimmung wird verbessert, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sie an die in anderen EU-Rechtsakten verwendete Terminologie anzupassen.

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Drucksache 506/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Beurteilung durch die Kommission

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Entsprechungstabelle

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Zu Artikel 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 115

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 434/06 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat misst dabei der Verbesserung der Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsakten, der systematischen Durchforstung und Vereinfachung des EU-Rechts sowie der Überprüfung von Vorhaben, die sich im Rechtsetzungsverfahren befinden eine besondere Bedeutung bei. Ziel muss es sein, unnötige Bürokratie abzubauen und unnötige neue Bürokratie bereits frühzeitig zu verhindern. Der Bundesrat bekräftigt dabei seine früheren Ausführungen zu der Initiative für eine Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene (Stellungnahme vom 8. Juli 2005, BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) und Stellungnahme vom 10. März 2006, BR-Drucksache 817/05 (Beschluss)). Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen gezielt Bürokratiekosten für Unternehmen aber auch öffentliche Verwaltungen zu senken.



Drucksache 53/06

... Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Europäische Union auch in die Lage versetzen die Zahl der in einigen EU-Rechtsakten aufgeführten Gründe für die Versagung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, die in anderen Mitgliedstaaten ergangen sind, zu reduzieren. Angesichts der derzeitigen Situation bei Kompetenzkonflikten in Strafsachen können einige dieser Ablehnungsgründe allerdings als notwendig angesehen werden. Dies dürfte bei Ablehnungsgründen der Fall sein, die darauf gestützt sind, dass eine Straftat im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaats begangen wurde (vgl. Artikel 4 Absatz 7 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl).

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Drucksache 53/06




Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

1. Hintergrund

2. Einführung eines Verweisungsverfahrens

1.0. Voraussetzungen

2.0. Verfahren

3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung

4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat

5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats

3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM

Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:

4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3 Fragen


 
 
 


Drucksache 434/1/06

... 3. Der Bundesrat misst dabei der Verbesserung der Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsakten, der systematischen Durchforstung und Vereinfachung des EU-Rechts sowie der Überprüfung von Vorhaben, die sich im Rechtsetzungsverfahren befinden, eine besondere Bedeutung bei. Ziel muss es sein, unnötige Bürokratie abzubauen und unnötige neue Bürokratie bereits frühzeitig zu verhindern. Der Bundesrat bekräftigt dabei seine früheren Ausführungen zu der Initiative für eine Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene (Stellungnahme vom 8. Juli 2005, BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) und Stellungnahme vom 10. März 2006, BR-Drucksache 817/05 (Beschluss)). Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, gezielt Bürokratiekosten für Unternehmen aber auch öffentliche Verwaltungen zu senken.



Drucksache 258/06

... Im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit wird zunehmend eine zentrale Verwaltungskompetenz des Bundes erforderlich. Völkerrechtliche Verträge und EU-Rechtsakte verpflichten immer öfter die Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten, eine zentrale Anlaufstelle oder im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu benennen. Zudem bedarf es für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen einer für das Bundesgebiet zentral zuständigen Behörde.

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Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.