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"EU-Rechts"
Drucksache 158/20
... Im Hinblick auf die Einhaltung der Umsetzungsfrist für die dem Artikel 2 zugrundeliegende EU-Rechtsvorschrift soll die Verordnung rechtzeitig in Kraft treten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Anbaumaterialverordnung*
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Erhaltungsmischungsverordnung
3 Anbaumaterialverordnung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Übereinkommens nach Überführung in die EU-Abfallverbringungsverordnung sind zu evaluieren, bevor weitere Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens im Hinblick auf die Verbringung von Kunststoffabfällen diskutiert werden. Diese Diskussion wäre dann im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des
1. Zu Nummer 4, Nummer 5
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5a - neu -
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.
Drucksache 135/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa - COM(2020) 98 final
... 10. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.
Drucksache 483/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Die Verordnung dient der Durchführung des EU-Rechts über die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Bestimmungen sind mit dem EU-Recht vereinbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... /EG ab. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie konsequent dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen geltenden EU-Rechts reguliert bleiben.
Drucksache 202/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
... 5. Der Bundesrat hält eine solche Maßnahme allein jedoch nicht für ausreichend und fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen der am 01. Juli 2020 beginnenden EU Ratspräsidentschaft Deutschlands, für eine weitere Verschärfung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit dem Export von Kunststoffabfällen einzusetzen.
Drucksache 455/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... Neben Messfehlern und Messunsicherheiten können vielfältige weitere Einflüsse zu Ausreißern führen. Da gemäß Anlage 2 Buchstabe c Satz 3 bei mehreren Konzentrationsangaben innerhalb eines Jahres in Anlehnung an die EU-Rechtsprechung der Höchstwert zu verwenden ist, sind generell alle Ausreißer bei den Messergebnissen herauszunehmen. Damit lassen sich stark verzerrte Bilder der tatsächlichen Belastungssituation vermeiden.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
A Änderungen
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 14 Absatz 1, Absatz 5, § 16 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
5. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
6. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
7. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
8. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
9. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
10. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
B Entschließung
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... 5. Er erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur einschließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.
Drucksache 455/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... Neben Messfehlern und Messunsicherheiten können vielfältige weitere Einflüsse zu Ausreißern führen. Da gemäß Anlage 2 Buchstabe c Satz 3 bei mehreren Konzentrationsangaben innerhalb eines Jahres in Anlehnung an die EU-Rechtsprechung der Höchstwert zu verwenden ist, sind generell alle Ausreißer bei den Messergebnissen herauszunehmen. Damit lassen sich stark verzerrte Bilder der tatsächlichen Belastungssituation vermeiden.
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA
5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA
6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA
8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA
10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA
15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 33/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... (Artikel 1) erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an das ab dem 1. Januar 2016 geltende EU-Recht zur Kennzeichnung von Einhufern. Zudem wird neben der Schriftform auch die elektronische Form für Anzeigen gegenüber der zuständigen Behörde oder für Aufzeichnungen ermöglicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Viehverkehrsverordnung
§ 44b Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses
§ 44c Verbot der Übernahme
§ 44d Anzeige der Kennzeichnung
Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel
Artikel 2 Änderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 5 Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Artikel 6 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Artikel 7 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Problem und Ziel
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Am 14. Dezember 2019 wurde das derzeit geltende, unmittelbar anwendbare EU-Recht zur amtlichen Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch ein neues EU-Regelwerk abgelöst. Dies erfordert eine Anpassung der geltenden nationalen Durchführungsvorschriften in der Regel durch eine entsprechende Änderung der Verweise auf die neuen EU-rechtlichen Regelungen. Im Einzelfall bedarf es Änderungen der materiellen Anforderungen. Zudem ist eine Sanktionslücke zu schließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
Artikel 4 Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 157/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel können zum Nachweis von Zoonoseerregern auch alternative Untersuchungsmethoden Anwendung finden, die jedoch nicht immer zu einer Isolation eines Erregers führen. Die Ergänzung "soweit eine Erregerkultur zu einem Isolat führt" ermöglicht die Anwendbarkeit EU-rechtskonformer alternativer Untersuchungsmethoden.
Drucksache 327/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Die Bereitstellung von Mitteln der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung ist für die Mitgliedstaaten optional. Es gäbe also die Alternativen, den Umschichtungssatz entsprechend der großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, weiter zu erhöhen, ggf. bis zu den EU-rechtlich möglichen 15 Prozent oder aber die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nicht vorzunehmen oder einen geringeren Umschichtungssatz als 6 Prozent vorzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 7. Der Bundesrat erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur ein- schließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Die Europäische Union ist und bleibt weltweit die offenste Region für Handel und Investitionen, solange jeder, der hier wirtschaftlich tätig sein möchte, unsere Regeln akzeptiert und einhält. Mit Blick auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor wird die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um sicherzustellen, dass alle Wirtschaftsteilnehmer die EU-Rechtsvorschriften und die internationalen Vorschriften einhalten. Außerdem wird sie erforderlichenfalls neue Vorschriften vorschlagen; ein Beispiel sind die laufenden Arbeiten zur Entwicklung eines Rechtsinstruments, mit dem gegen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen auf den Binnenmarkt vorgegangen werden kann.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 277/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Basis dieser Kernelemente schnellstmöglich ein EU-rechtskonformes Instrument zur Anschlussförderung von
Drucksache 98/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die politischen Instrumente und Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft so anzupassen, dass eine ungehinderte Umsetzung der umweltpolitischen EU-Richtlinien, insbesondere der EU-Nitrat-Richtlinie erfolgen kann. Insofern bekräftigt der Bundesrat die Notwendigkeit, schnellstmöglich wirksame Regelungen zu schaffen, die eine EU-rechtskonforme Umsetzung erlauben. Zugleich müssen jedoch auch die derzeitigen Herausforderungen in der Landwirtschaft durch geeignete Instrumente berücksichtigt werden.
Drucksache 265/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Menge der in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" stark zunehmen wird. Insofern sollte die Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien bei der Fortschreibung der Batterierichtlinie überarbeitet und klarer gefasst werden. Bis diese Überarbeitung erfolgt und in nationales Recht umgesetzt ist soll die vorgeschlagene Ermächtigungsgrundlage dazu dienen, das geschilderte Problem bereits kurzfristiger zu lösen, indem die eingerichteten Rücknahmesysteme für Gerätebatterien auch für die in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" genutzt werden können. Sollte eine solche Regelung nach der aktuell gültigen Batterierichtlinie noch nicht EU-rechtskonform möglich sein, würde die Ermächtigungsnorm zumindest ein schnelles Handeln der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene ermöglichen.
Drucksache 279/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Strategie bereits Meilensteine zur obligatorischen Umsetzung enthält, wonach "Die Kommission darauf hinarbeiten [wird], die Kriterien und Leitlinien für zusätzliche Anweisungen bis Ende 2021 mit den Mitgliedstaaten zu vereinbaren. Die Mitgliedstaaten werden dann bis Ende 2023 Zeit haben, erhebliche Fortschritte bei der gesetzlichen Ausweisung neuer Schutzgebiete und der Integration ökologischer Korridore nachzuweisen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission bis 2024 bewerten, ob die EU auf dem richtigen Weg ist, ihre Ziele für 2030 zu erreichen, oder ob strengere Maßnahmen, einschließlich EU-Rechtsvorschriften, erforderlich sind." (vergleiche BR-Drucksache 279/20, Abschnitt 2.1., Seite 7, Absatz 3).
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Die vorliegende Verordnung dient der 1:1-Umsetzung von EU-Recht, insbesondere der Vorgaben der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung1
§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).
§ 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 15 Übergangsvorschrift
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung
Bundesweite Maßnahmen:
Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe ad
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten
Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs
Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht
Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025
Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags
Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.
Verwaltung der Länder
II.2. Weitere Kosten
II.3. Umsetzung von EU-Recht
II.4. Evaluierung
II.5 KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die politischen Instrumente und Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft so anzupassen, dass eine ungehinderte Umsetzung der umweltpolitischen EU-Richtlinien, insbesondere der EU-Nitrat-Richtlinie erfolgen kann. Insofern bekräftigt der Bundesrat die Notwendigkeit, schnellstmöglich wirksame Regelungen zu schaffen, die eine EU-rechtskonforme Umsetzung erlauben. Zugleich müssen jedoch auch die derzeitigen Herausforderungen in der Landwirtschaft durch geeignete Instrumente berücksichtigt werden.
Drucksache 157/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel können zum Nachweis von Zoonoseerregern auch alternative Untersuchungsmethoden Anwendung finden, die jedoch nicht immer zu einer Isolation eines Erregers führen. Die Ergänzung "soweit eine Erregerkultur zu einem Isolat führt" ermöglicht die Anwendbarkeit EU-rechtskonformer alternativer Untersuchungsmethoden.
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 17. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Der EU-Rechtsrahmen ist weitreichend. Der Kreis der sogenannten Verpflichteten18 und die Liste der Vortaten wurden schrittweise erweitert, das wirtschaftliche Eigentum und der risikobasierte Ansatz stärker in den Fokus gerückt und Hindernisse für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden weitgehend beseitigt. Dieser Rahmen bietet den Mitgliedstaaten ein umfassendes Regelungsumfeld, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Menge der in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" stark zunehmen wird. Insofern sollte die Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien bei der Fortschreibung der Batterierichtlinie überarbeitet und klarer gefasst werden. Bis diese Überarbeitung erfolgt und in nationales Recht umgesetzt ist soll die vorgeschlagene Ermächtigungsgrundlage dazu dienen, das geschilderte Problem bereits kurzfristiger zu lösen, indem die eingerichteten Rücknahmesysteme für Gerätebatterien auch für die in privaten Haushaltungen anfallenden "Industriebatterien" genutzt werden können. Sollte eine solche Regelung nach der aktuell gültigen Batterierichtlinie noch nicht EU-rechtskonform möglich sein, würde die Ermächtigungsnorm zumindest ein schnelles Handeln der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene ermöglichen.
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