Drucksache 334/07
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union
... ". Es ist daher ihre Pflicht, zu betonen, dass das Prinzip der (legislativen) Diskontinuität nicht Teil des gegenwärtigen Vertrages ist und sogar einigen seiner Bestimmungen zuwiderläuft. Der Europäische Gesetzgeber kann sich weigern, Vorschläge der Kommission zu verabschieden. Die Kommission entscheidet jedoch, ob und wann sie ihre Vorschläge zurückzieht. Dies ist Teil des der Kommission durch den Vertrag verliehenen Initiativrechts. Hierdurch kann die Kommission eine ihrer wichtigsten Aufgaben erfüllen, nämlich das Gemeinschaftsinteresse zu vertreten und zu verteidigen indem sie Themen auf der Tagesordnung belässt, die sich möglicherweise gegen die kurzfristigen Interessen einiger EU-Komponenten richten.
Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2006 689 – Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM 2006 690 KOM 2006 691 endgültig .
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