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"EU-Kompetenzen"
Drucksache 306/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Bevölkerungsschutz notwendigen europäischen Solidarität. Er ist jedoch der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag der Kommission die EU-Kompetenzen überschreitet, erheblich in die nationalen Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten eingreift und mit dem Grundsatz der Subsidiarität nicht im Einklang steht.
Drucksache 633/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative - COM(2017) 482 final
... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.
Drucksache 756/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2017) 772 final; Ratsdok. 14884/17
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Bevölkerungsschutz notwendigen europäischen Solidarität. Er ist jedoch der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag die EU-Kompetenzen überschreitet, erheblich in die nationalen Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten eingreift und mit dem Grundsatz der Subsidiarität nicht im Einklang steht.
Drucksache 633/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative - COM(2017) 482 final
... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission "Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... - Im Rahmen der Weiterentwicklung der WWU sollte das Europäische Parlament unter Beachtung der Gemeinschaftsmethode eng eingebunden und seine Rolle gestärkt werden. Betreffen Maßnahmen auf europäischer Ebene - entweder im Rahmen der EU oder durch eine intensivierte Abstimmung der Mitgliedstaaten - EU-Kompetenzen, muss das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, entweder im Rahmen der Mitentscheidung oder der Anhörung. Beispielsweise sollte das Europäische Parlament unter anderem im Rahmen des Europäischen Semesters vor der Formulierung grundsätzlicher Aspekte (z.B. des Jahreswachstumsberichts) bzw. zu die EU oder die Eurozone als Ganzes betreffenden konkreten Empfehlungen konsultiert werden. Wenn wir die verbindlichere Koordinierung spezifischer Elemente des Euro-Plus-Pakts auf europäischer Ebene einführen, so sollte das Europäische Parlament auch hier konsultiert werden. Die meisten Mitglieder der Gruppe waren der Ansicht, dass, wenn eine Maßnahme nur den Euroraum und andere Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen, betrifft, die EP-Abgeordneten aus diesen Ländern eine besondere Rolle innehaben sollten - unter voller Achtung der Integrität der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes in ihrer Gesamtheit. Werden Mittel aus einem möglichen zentralen Budget, das diese Staaten umfasst, zur Unterstützung von Strukturreformen in einem dieser Mitgliedstaaten eingesetzt, muss das Europäische Parlament entsprechend den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren zustimmen; hierbei müssen die Abgeordneten aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten wiederum eine spezifische Rolle innehaben.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Zwar sieht der Vertrag von Lissabon zum Teil von den Ländern kritisierte Erweiterungen von EU-Kompetenzen (z.B. in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sport und Tourismus) vor. Insgesamt werden aber durch den Vertrag von Lissabon nur in begrenztem Umfang zusätzliche Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen. Insbesondere werden in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Eigenheiten der bisherigen Dritten Säule aufgelöst und einzelne zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
Im Einzelnen:
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
Drucksache 275/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Durch die neuen Bestimmungen zur Kompetenzordnung im Vertrag von Lissabon machen die Mitgliedstaaten deutlich, dass die Grenzen der EU-Kompetenzen künftig verstärkt zu achten und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten und Regionen zu wahren sind und sich die EU bei der Ausübung ihrer Kompetenzen in strikter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf das beschränken muss, was die Mitgliedstaaten selbst nicht ausreichend regeln können.
Drucksache 606/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Zwar sieht der Vertrag von Lissabon zum Teil von den Ländern kritisierte Erweiterungen von EU-Kompetenzen (z.B. in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sport und Tourismus) vor. Insgesamt werden aber durch den Vertrag von Lissabon nur in begrenztem Umfang zusätzliche Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen. Insbesondere werden in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Eigenheiten der bisherigen Dritten Säule aufgelöst und einzelne zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
2 I.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
2 II.
Drucksache 489/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 3. Gleichwohl nimmt der Bundesrat die im Weißbuch Sport der Kommission enthaltenen Zielsetzungen mit Besorgnis zur Kenntnis, da im Ergebnis deutliche Tendenzen zu einer Ausweitung der EU-Kompetenzen in Handlungsfelder des Sports hinein zu erkennen sind, die in ihrer Zielsetzung über die derzeitigen Inhalte der Erklärung von Nizza und die bestehenden vertraglichen Regelungen hinausgehen. Die Gemeinschaft verfügt im Bereich des Sports nur über beschränkte Kompetenzen.
Drucksache 928/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 928/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 67. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen,
Drucksache 489/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 2. Gleichwohl nimmt der Bundesrat die im Weißbuch Sport der Kommission enthaltenen Zielsetzungen mit Besorgnis zur Kenntnis, da im Ergebnis deutliche Tendenzen zu einer Ausweitung der EU-Kompetenzen in Handlungsfelder des Sports hinein zu erkennen sind, die in ihrer Zielsetzung über die derzeitigen Inhalte der Erklärung von Nizza und die bestehenden vertraglichen Regelungen hinausgehen. Die Gemeinschaft verfügt im Bereich des Sports nur über beschränkte Kompetenzen.
Drucksache 462/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
... - Verbesserung der Kompetenzordnung insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, sowie die Beibehaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei auch künftig alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 49. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen, sondern werden auch künftig keine Anwendungsbereiche für allgemeine vertragliche Regelungen (wie z.B. das von der Kommission angesprochene Diskriminierungsverbot) gesehen.
Drucksache 462/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
... - Verbesserung der Kompetenzordnung insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, sowie die Beibehaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei auch künftig alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 371/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 983/2/04
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat begrüßt, dass es gelungen ist, im Verfassungsvertrag wesentliche Länderanliegen zu verteidigen und darüber hinaus weitere Verbesserungen zu erzielen. Zu begrüßen ist, dass es in Einzelfällen gelungen ist, die Ausweitung von EU-Kompetenzen zu verhindern.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
- Subsidiaritätsrüge:
- Klagerecht des Bundesrates:
- Passerelle-Klausel:
2 V.
- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:
- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:
- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:
- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:
- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:
- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:
- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:
- Erfolgskontrolle:
2 VI.
Drucksache 983/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat begrüßt, dass es gelungen ist, im Verfassungsvertrag wesentliche Länderanliegen zu verteidigen und darüber hinaus weitere Verbesserungen zu erzielen. Zu begrüßen ist, dass es in Einzelfällen gelungen ist, die Ausweitung von EU-Kompetenzen zu verhindern.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 174/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 637/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2017 - Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt COM(2016) 710 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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