49 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"EU-Kompetenz"
Drucksache 306/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Bevölkerungsschutz notwendigen europäischen Solidarität. Er ist jedoch der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag der Kommission die EU-Kompetenzen überschreitet, erheblich in die nationalen Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten eingreift und mit dem Grundsatz der Subsidiarität nicht im Einklang steht.
Drucksache 633/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative - COM(2017) 482 final
... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.
Drucksache 756/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2017) 772 final; Ratsdok. 14884/17
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu der im Bevölkerungsschutz notwendigen europäischen Solidarität. Er ist jedoch der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag die EU-Kompetenzen überschreitet, erheblich in die nationalen Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten eingreift und mit dem Grundsatz der Subsidiarität nicht im Einklang steht.
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... 3. Was die Informationsplattform betrifft, so wird der Großteil der in dem Vorschlag angeführten Informationen bereits von den Mitgliedstaaten erhoben und an die EU-Plattformen (insbesondere an das Portal "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" und das EU-Kompetenzpanorama) weitergegeben. Mil dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass diese Informationen im Kontext eines einheitlichen Rahmens erhoben werden, um ihre Kohärenz und Qualität zu wahren. Alle Berichterstattungspflichten werden vorher mit den Mitgliedstaaten erörtert. Es besteht nicht die Absicht, durch " Webcrawling" Daten von den Mitgliedstaaten ohne deren Zustimmung zu erheben.
Drucksache 633/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative - COM(2017) 482 final
... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Dieser Vorschlag bedeutet daher eine Weiterentwicklung des Europasses von einem Angebot von Dokumenten hin zu einer Dienstleistungsplattform; er erweitert das Aktivitätsspektrum und gewährleistet, dass die Nutzerbedürfnisse Ausgangspunkt für die Dienste des Rahmens bilden. Der neue Europass-Rahmen wird Informationen bündeln, die derzeit mithilfe verschiedener Instrumente bereitgestellt werden: des Portals "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" (das Informationen über Lernmöglichkeiten und Qualifikationen bietet), des EU-Kompetenzpanoramas (das Informationen über Kompetenzen u.a. auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige umfasst) sowie des ESCO-Portals (europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die eine gemeinsame Terminologie für die Beschreibung einzelner Fähigkeiten und zugehöriger Begriffe für Beschäftigungs- und Bildungszwecke bietet). Bisher unterstützt das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), eine Agentur der Europäischen Union, die Entwicklung und Umsetzung dieser Instrumente. Zweitens wird der neue Europass-Rahmen lokale Dienste umfassen, die gewährleisten sollen, dass die Angebote möglichst breite Zielgruppen erreichen, auch diejenigen, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten und bei ihrer Nutzung haben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 415/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Die E-Rechnungsrichtlinie regelt die Verpflichtung zur Stellung, Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen ausschließlich für den sog. oberschwelligen Vergabebereich, für dessen Regelung eine einschlägige EU-Kompetenz besteht. Da der oberschwellige Vergabebereich lediglich einen geringen Teil der von der öffentlichen Hand ausgeschriebenen Aufträge umfasst, ist es angezeigt, die elektronische Rechnungsstellung auch für den unterschwelligen Bereich zu regeln. Dem entsprechend erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auch auf Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Das wird in Absatz 1 Satz 2 auch ausdrücklich klargestellt. Andernfalls ließe sich das Ziel, die Rechnungskommunikation im Sinne des Bürokratieabbaus und der verwaltungsinternen Prozessoptimierung zu vereinfachen, zu standardisieren und interoperabel auszugestalten, nur unzureichend gewährleisten. Insbesondere ist es aus Sicht der rechnungsstellenden Unternehmen nicht praktikabel, die Form der Rechnungsstellung von einer vorherigen Prüfung des Auftragswertes abhängig zu machen. Eine solche Differenzierung der Rechnungsstellung nach oberschwelligen und unterschwelligen Aufträgen würde für eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen eine Umgestaltung der internen Buchhaltungssysteme erforderlich machen und damit zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand an Prüfpflichten führen. Durch die Vorgaben der E-Rechnungsrichtlinie nicht vorgeprägt sind im Übrigen die Fallgestaltungen, in denen die Ausschreibung eines Rahmenvertrages im oberschwelligen Vergabebereich erfolgt, die nachfolgenden Abrufe hingegen den Schwellenwert für sich betrachtet unterschreiten. Auch bei diesen Fallgestaltungen ist es aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität angezeigt, den Anwendungsbereich der Richtlinie für die bundesrechtliche Umsetzung zu erweitern. Diese Erweiterung hilft entsprechend dem Sinn und Zweck der E-Rechnungsrichtlinie, den Rechnungsstellungsprozess insgesamt unbürokratisch und einfach handhabbar auszugestalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
§ 18 Anwendungsregelung
Artikel 2 Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission "Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 440/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Zudem arbeitet die Europäische Kommission an der Einrichtung eines EU-Kompetenzpanoramas mit aktuellen Prognosen für das Qualifikationsangebot und den Bedarf am Arbeitsmarkt bis 2020, um die europäische Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO) als gemeinsame Schnittstelle zwischen den Welten der Beschäftigung und der Aus- und Fortbildung transparenter zu machen und um die Mobilität zu fördern.
1. Einleitung
2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?
2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung
2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik
3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen
3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld
3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle
3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette
4. Europas stärken und Schwächen
4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten
4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen
4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik
4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden
5. Bisherige Europäische Bemühungen
5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster
5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene
5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette
6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie
6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion
6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa
6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU
7. Die Maßnahmen
7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet
7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte
7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
7.4. Internationale Dimension
8. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Der 2012 eingerichtete europäische Qualifikationsrat für den Handelssektor, der sowohl den Groß- als auch den Einzelhandel abdeckt, soll eine wichtige Rolle dabei spielen, zusammen mit den betreffenden nationalen Qualifikationsräten Informationen zum Qualifikationsangebot in diesem Sektor zusammenzutragen. Die Arbeit dieser Qualifikationsräte wird in das kürzlich gestartete EU-Kompetenzpanorama46 einfließen und dazu beitragen, Qualifikationslücken und Diskrepanzen zu antizipieren und zu vermeiden, indem die Interessenträger über die Entwicklung des Qualifikationsbedarfs und die Beschäftigungssituation informiert werden. Eine bessere Antizipierung wird den Unternehmen in den Mitgliedstaaten sowie Einzelpersonen ermöglichen, sachkundiger Entscheidungen zu treffen und Investitionen zu tätigen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Zu diesem Zweck wurde vor kurzem das EU-Kompetenzpanorama ins Leben gerufen.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 1/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (" ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... 12. http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf europäischen Benchmark für die Beschäftigungsfähigkeit13 zu verbessern und den künftigen Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu antizipieren, insbesondere mit Hilfe des EU-Kompetenzpanoramas.
Mitteilung
1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020
2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen
2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
2.2. Schulabbruch
2.3. Hochschulabschluss
2.4. Strategien für lebenslanges Lernen
2.5. Mobilität zu Lernzwecken
2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020
Anhang Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Europäische Referenzinstrumente
Mobilität zu Lernzwecken
Strategien für lebenslanges Lernen
2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
4 Schulabbruch
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Gerechtigkeit und Vielfalt
4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Drucksache 566/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa - COM(2011) 900 endg.
... Hinsichtlich der EU-Kompetenz für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geht aus der Mitteilung deutlich hervor, dass dieser Begriff sowohl wirtschaftliche Tätigkeiten als auch nichtwirtschaftliche Leistungen abdeckt. In Einklang mit den von Ihnen vorgetragenen Bedenken steht für uns außer Frage, dass nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse weder spezifischen EU-Vorschriften noch den Binnenmarkt-und Wettbewerbsregeln des Vertrags unterliegen. Hinsichtlich bestimmter Aspekte der Organisation dieser Dienstleistungen können andere allgemeine Vorschriften des Vertrags wie etwa das Diskriminierungsverbot jedoch durchaus greifen.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Gewährleistung, dass die EU-Antizipationsinstrumente für Kompetenzen (EU-Kompetenzpanorama, ESCO, CEDEFOP und EUROFUND-Umfragen usw.) auch den entstehenden Bedarf an grünen Kompetenzen erfassen; - Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zum Voneinander-Lernen mit den einschlägigen Akteuren des Arbeitsmarktes im Jahr 2013, insbesondere zur Einbindung der Frage der Kompetenzen und der Ausbildung in den größeren Kontext der einzelstaatlichen grünen Wachstumsstrategien (Programm "Voneinander Lernen" der GD Beschäftigung) und zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um Arbeitssuchende und von Entlassung bedrohte Personen in Richtung grüner Beschäftigungsmöglichkeiten zu orientieren (Dialog zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen);
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... Im Zuge der geplanten Initiative zum EU-Kompetenzpanorama, die die Kommission Ende 2012 startet, wird ein Prognoseinstrument präsentiert werden, mit dem sich überwachen lässt, welche Kompetenzen derzeit und in Zukunft auf den Arbeitsmärkten benötigt werden. Dieses Online-Tool dient zur Darstellung kurz- und mittelfristiger Aussichten für Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Ebene des jeweiligen Landes, der Branche oder der beruflichen Tätigkeit.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... (7) Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die aus dem künftigen Programm "Erasmus für alle" finanziert werden sollen, wie z.B. "Wissensallianzen" oder "Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten", sowie Instrumente zur Vereinfachung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten und Qualifikationen wie z.B. der Europäische Qualifikationsrahmen und eine bessere Vorbereitung auf Qualifikations- und Arbeitsmarkterfordernisse durch die Einrichtung von EU-Branchenräten für Qualifikationen und das EU-Kompetenzpanorama;
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 743/2/12
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission: Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion - Auftakt für eine europäische Diskussion
... 2. Einige der Vorschläge hält der Bundesrat auch in ihrer noch nicht konkret ausformulierten Form für nicht tragbar. Hierzu zählen z.B. die Vorschläge für eine Einführung von Euro-Anleihen, eine Aushöhlung des Nobailout-Gebots, zur eigenen EU-Kompetenz für Besteuerung und Kreditaufnahme sowie zu Eingriffen in nationale Haushalte. u.a. ist auch darauf hinzuweisen, dass Restrukturierungen von Bankenaltlasten keinesfalls zu einer gemeinsamen Haftung führen dürfen und die EZB in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden darf.
Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... - Im Rahmen der Weiterentwicklung der WWU sollte das Europäische Parlament unter Beachtung der Gemeinschaftsmethode eng eingebunden und seine Rolle gestärkt werden. Betreffen Maßnahmen auf europäischer Ebene - entweder im Rahmen der EU oder durch eine intensivierte Abstimmung der Mitgliedstaaten - EU-Kompetenzen, muss das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, entweder im Rahmen der Mitentscheidung oder der Anhörung. Beispielsweise sollte das Europäische Parlament unter anderem im Rahmen des Europäischen Semesters vor der Formulierung grundsätzlicher Aspekte (z.B. des Jahreswachstumsberichts) bzw. zu die EU oder die Eurozone als Ganzes betreffenden konkreten Empfehlungen konsultiert werden. Wenn wir die verbindlichere Koordinierung spezifischer Elemente des Euro-Plus-Pakts auf europäischer Ebene einführen, so sollte das Europäische Parlament auch hier konsultiert werden. Die meisten Mitglieder der Gruppe waren der Ansicht, dass, wenn eine Maßnahme nur den Euroraum und andere Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen, betrifft, die EP-Abgeordneten aus diesen Ländern eine besondere Rolle innehaben sollten - unter voller Achtung der Integrität der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes in ihrer Gesamtheit. Werden Mittel aus einem möglichen zentralen Budget, das diese Staaten umfasst, zur Unterstützung von Strukturreformen in einem dieser Mitgliedstaaten eingesetzt, muss das Europäische Parlament entsprechend den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren zustimmen; hierbei müssen die Abgeordneten aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten wiederum eine spezifische Rolle innehaben.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Darüber hinaus könnten bessere Arbeitsmarktdaten über derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf dazu beitragen, Bereiche mit Beschäftigungswachstum auszumachen und eine bessere Abstimmung zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage zu erreichen. Wie in der Leitinitiative für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten festgehalten, wird die Kommission das "EU-Kompetenzpanorama" erstellen, um die Informationen über den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf zu verbessern. Die Integration der Graduierten in den Arbeitsmarkt lässt sich dadurch weiter verbessern, dass es ihnen leichter gemacht wird, Erfahrungen zu sammeln, beispielsweise durch hochwertige Praktika.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... - ein EU-Kompetenzpanorama und einen europäischen Branchenrat für Qualifikationen für grüne und grünere Arbeitsplätze ausarbeiten;
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Der Vertrag von Lissabon verleiht der EU eine Gesetzgebungskompetenz sowohl für strafrechtliche Verfahren als auch für das materielle Strafrecht. Es ist zwar nicht Aufgabe der EU, nationale Strafgesetzbücher zu ersetzen, aber in den Grenzen der EU-Kompetenz können strafrechtliche Vorschriften der EU einen bedeutenden zusätzlichen Beitrag zu den bestehenden Strafrechtsordnungen leisten.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... • Die Kommission wird mit der Erstellung des EU-Kompetenzpanoramas ab 2012 durch Informationen über das aktuelle und prognostizierte Qualifikationsangebot und über Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu mehr Mobilität auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Kompetenzen für "grüne" Arbeitsplätze gelegt.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - 4. ab 2012 ein EU-Kompetenzpanorama erstellen, um für Arbeitsuchende, Arbeitskräfte, Unternehmen und/oder öffentliche Einrichtungen mehr Transparenz zu bieten. Dieses Panorama wird online zugänglich sein und aktualisierte Vorhersagen zu vorhandenen Kompetenzen und Arbeitsmarkterfordernissen bis zum Jahr 2020 beinhalten. Abrufbar sind:
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 825/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... 16. Der Bundesrat bekräftigt mit Blick auf die anstehende EU-Finanzreform seine erheblichen Zweifel an einer EU-Kompetenz zur Einführung einer umweltschutzbezogenen und steuerähnlichen Abgabe zugunsten des Haushalts der EU.
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 9. begrüßt die institutionellen Auswirkungen des Vertrags von Lissabon, insbesondere die Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung und der qualifizierten Mehrheit auf die gesamte Einwanderungspolitik, die Klarstellung der EU-Kompetenz für Visafragen und Grenzkontrollen, die Ausweitung der EU-Kompetenz auf Asylfragen sowie die Ausweitung der EU-Kompetenz in Bezug auf legale und illegale Einwanderung;
Drucksache 825/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... - Der Bundesrat bekräftigt mit Blick auf die anstehende EU-Finanzreform seine erheblichen Zweifel an einer EU-Kompetenz zur Einführung einer umweltschutzbezogenen und steuerähnlichen Abgabe zugunsten des Haushalts der EU.
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Zwar sieht der Vertrag von Lissabon zum Teil von den Ländern kritisierte Erweiterungen von EU-Kompetenzen (z.B. in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sport und Tourismus) vor. Insgesamt werden aber durch den Vertrag von Lissabon nur in begrenztem Umfang zusätzliche Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen. Insbesondere werden in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Eigenheiten der bisherigen Dritten Säule aufgelöst und einzelne zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
Im Einzelnen:
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
Drucksache 37/2/08
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
... Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an einer EU-Kompetenz zur Einführung einer umweltschutzbezogenen und steuerähnlichen Abgabe zugunsten des Haushalts der EU.
Drucksache 275/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Durch die neuen Bestimmungen zur Kompetenzordnung im Vertrag von Lissabon machen die Mitgliedstaaten deutlich, dass die Grenzen der EU-Kompetenzen künftig verstärkt zu achten und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten und Regionen zu wahren sind und sich die EU bei der Ausübung ihrer Kompetenzen in strikter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf das beschränken muss, was die Mitgliedstaaten selbst nicht ausreichend regeln können.
Drucksache 275/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... 3. Der Bundesrat erwartet, dass die neuen Bestimmungen zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips konkrete Auswirkungen in der EU-Praxis haben. Nötig ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer echten Subsidiaritätskultur in Europa. Der Bundesrat wird seine neuen Rechte der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage nach dem Vertrag von Lissabon dazu nutzen, die Einhaltung der Kompetenzordnung und des Subsidiaritätsprinzips einzufordern. Nach Auffassung des Bundesrates muss auch ein Verstoß gegen die Kompetenzordnung von den nationalen Parlamenten mit einer Subsidiaritätsrüge bzw. -klage geltend gemacht werden können. Zum einen ist das Vorliegen einer ausreichenden EU-Kompetenz eine notwendige Vorfrage für die Frage, ob die Ausübung dieser Zuständigkeit dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Außerdem wäre es widersprüchlich und den nationalen Parlamenten auch politisch nicht vermittelbar, wenn sie zwar Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip, nicht aber den noch schwerer wiegenden Eingriff in ihre Rechte, den ein Handeln der EU ohne Zuständigkeit darstellt, rügen könnten. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vielfach zugleich einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip darstellen wird.
Drucksache 606/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Zwar sieht der Vertrag von Lissabon zum Teil von den Ländern kritisierte Erweiterungen von EU-Kompetenzen (z.B. in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sport und Tourismus) vor. Insgesamt werden aber durch den Vertrag von Lissabon nur in begrenztem Umfang zusätzliche Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen. Insbesondere werden in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Eigenheiten der bisherigen Dritten Säule aufgelöst und einzelne zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen.
2 I.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
2 II.
Drucksache 275/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... 4. Der Bundesrat erwartet, dass die neuen Bestimmungen zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips konkrete Auswirkungen in der EU-Praxis haben. Nötig ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer echten Subsidiaritätskultur in Europa. Der Bundesrat wird seine neuen Rechte der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage nach dem Vertrag von Lissabon dazu nutzen, die Einhaltung der Kompetenzordnung und des Subsidiaritätsprinzips einzufordern. Nach Auffassung des Bundesrates muss auch ein Verstoß gegen die Kompetenzordnung von den nationalen Parlamenten mit einer Subsidiaritätsrüge bzw. -klage geltend gemacht werden können. Zum einen ist das Vorliegen einer ausreichenden EU-Kompetenz eine notwendige Vorfrage für die Frage, ob die Ausübung dieser Zuständigkeit dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Außerdem wäre es widersprüchlich und den nationalen Parlamenten auch politisch nicht vermittelbar, wenn sie zwar Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip, nicht aber den noch schwerer wiegenden Eingriff in ihre Rechte, den ein Handeln der EU ohne Zuständigkeit darstellt, rügen könnten. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vielfach zugleich einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip darstellen wird.
Drucksache 37/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen KOM (2007) 856 endg.; Ratsdok. 5089/08
... 9. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an einer EU-Kompetenz zur Einführung einer umweltschutzbezogenen und steuerähnlichen Abgabe zugunsten des Haushalts der EU.
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... " ergriffen werden können (Artikel 3 des EG-Vertrags), jedoch nicht als globale EU-Kompetenz oder EU-Politik verstanden wird,
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... Für den Fall von Verstößen gegen die mit Durchführungsrechtsvorschrift festgelegen Anforderungen gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 kann nicht im Gesetz selbst, sondern erst durch Rechtsverordnung gemäß § 3 oder § 13 Absatz 3 ein Bußgeld angedroht werden. Andernfalls würde ein solches Bußgeld in unzulässiger Weise pauschal für sämtliche einschlägigen nationalen Rechtsverordnungen und gemeinschaftsrechtlichen Verordnungen vorgesehen; außerdem würde dem Verordnungsgeber der EU die Möglichkeit eröffnet, das nationale Ordnungswidrigkeitenrecht unmittelbar zu gestalten, obwohl dafür keine EU-Kompetenz besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 489/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 3. Gleichwohl nimmt der Bundesrat die im Weißbuch Sport der Kommission enthaltenen Zielsetzungen mit Besorgnis zur Kenntnis, da im Ergebnis deutliche Tendenzen zu einer Ausweitung der EU-Kompetenzen in Handlungsfelder des Sports hinein zu erkennen sind, die in ihrer Zielsetzung über die derzeitigen Inhalte der Erklärung von Nizza und die bestehenden vertraglichen Regelungen hinausgehen. Die Gemeinschaft verfügt im Bereich des Sports nur über beschränkte Kompetenzen.
Drucksache 928/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 928/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 67. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen,
Drucksache 489/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 2. Gleichwohl nimmt der Bundesrat die im Weißbuch Sport der Kommission enthaltenen Zielsetzungen mit Besorgnis zur Kenntnis, da im Ergebnis deutliche Tendenzen zu einer Ausweitung der EU-Kompetenzen in Handlungsfelder des Sports hinein zu erkennen sind, die in ihrer Zielsetzung über die derzeitigen Inhalte der Erklärung von Nizza und die bestehenden vertraglichen Regelungen hinausgehen. Die Gemeinschaft verfügt im Bereich des Sports nur über beschränkte Kompetenzen.
Drucksache 462/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
... - Verbesserung der Kompetenzordnung insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, sowie die Beibehaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei auch künftig alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 49. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen, sondern werden auch künftig keine Anwendungsbereiche für allgemeine vertragliche Regelungen (wie z.B. das von der Kommission angesprochene Diskriminierungsverbot) gesehen.
Drucksache 462/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
... - Verbesserung der Kompetenzordnung insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, sowie die Beibehaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei auch künftig alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 371/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... - Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen, die Einführung von drei Kompetenzkategorien und die Stärkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, wobei klargestellt wird, dass alle der EU nicht übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben,
Drucksache 983/2/04
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat begrüßt, dass es gelungen ist, im Verfassungsvertrag wesentliche Länderanliegen zu verteidigen und darüber hinaus weitere Verbesserungen zu erzielen. Zu begrüßen ist, dass es in Einzelfällen gelungen ist, die Ausweitung von EU-Kompetenzen zu verhindern.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
- Subsidiaritätsrüge:
- Klagerecht des Bundesrates:
- Passerelle-Klausel:
2 V.
- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:
- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:
- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:
- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:
- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:
- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:
- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:
- Erfolgskontrolle:
2 VI.
Drucksache 983/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... Der Bundesrat begrüßt, dass es gelungen ist, im Verfassungsvertrag wesentliche Länderanliegen zu verteidigen und darüber hinaus weitere Verbesserungen zu erzielen. Zu begrüßen ist, dass es in Einzelfällen gelungen ist, die Ausweitung von EU-Kompetenzen zu verhindern.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 174/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Drucksache 637/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2017 - Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt COM(2016) 710 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.