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"EU-Institution"
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Oktober 2007 zur Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing durch die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen mit Indikatoren zu Frauen und Armut (13947/07),
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Der Erfolg der Union bei der Umsetzung dieses Plans wird von der engen Zusammenarbeit der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und aller relevanten Akteure abhängen. Die Kommission zählt auf die Mitwirkung und das Engagement aller von diesem ehrgeizigen Unterfangen betroffenen Kreise.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 15. Der Bundesrat befürwortet, die Erschließung zusätzlicher privater Finanzmittel für geeignete Projekte zu prüfen. Hierbei können neue Finanzierungsinstrumente oder in geeigneten Fällen auch projektbezogene Anleihen in Erwägung gezogen werden. Die Ausgabe solcher Anleihen sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien kann allerdings ausschließlich Aufgabe der Europäischen Investitionsbank (EIB), nationaler Staatsbanken, privater Banken oder Konsortien unter Einschluss der EIB, nicht aber anderer EU-Institutionen sein. Die Ausgabenobergrenzen und das Verschuldungsverbot dürfen nicht aufgeweicht werden.
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... Die Unterstützung einer starken und geschlossenen Verbrauchervertretung auf EU-Ebene trägt zu einem konsolidierten Input der Verbraucher für den EU-Entscheidungsprozess, die EU-Institutionen und den Dialog auf EU-Ebene bei. Hiermit wird außerdem ganz unmittelbar den besonders schwachen Verbraucherorganisationen in den neuen Mitgliedstaaten Hilfestellung geleistet und ihre Handlungskompetenz gesteigert. Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit (Capacity-Building) der nationalen Verbraucherorganisationen fördern die Entwicklung transnationaler Netze der Teilnehmer - auch zwecks Mentoring und Peer-Review.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
... 21. Buchstabe c spiegelt die in Artikel 2 des Protokolls Nr. 8 zum Vertrag von Lissabon vorgesehenen Bedingungen wider, Wonach der Beitritt der EU die Zuständigkeiten der Union und die Befugnisse ihrer Organe unberührt lässt. Diese Bestimmung verdeutlicht auch, dass der EU durch den Beitritt zur Konvention Verpflichtungen auferlegt werden im Hinblick auf die Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen ihrer Institutionen, Organe, Einrichtungen oder Stellen oder von in ihrem Namen handelnden Personen. Da der Gerichtshof nach Maßgabe der Konvention zudem dafür zuständig ist, die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Personen und den Hohen Vertragsparteien (und die Rechtsstreitigkeiten zwischen Hohen Vertragsparteien) sowie in Bezug auf die Auslegung der Konventionsbestimmungen beizulegen, sind auch die Entscheidungen des Gerichtshofs in Rechtssachen, in denen die EU als Partei auftritt, gegenüber den EU-Institutionen verbindlich, wozu auch die EuGH-Entscheidungen zählen.6
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... 11. IPM ('Interactive Policy Making') gestattet es sowohl den nationalen Verwaltungen als auch den EU-Institutionen, die Bedürfnisse von Bürgern und Unternehmen besser zu verstehen. Dieses System wurde eingeführt, um die Konsultation von Interessengruppen durch die Verwendung einfach zu nutzender und direkter Online-Fragebögen einfacher zu gestalten, die den Interessenten die Teilnahme und den politischen Entscheidungsträgern die Analyse der Ergebnisse erleichtern.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Binnenmarktakte
1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt
1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen
a Höhere Kosteneffizienz
b Größere Benutzerfreundlichkeit
c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen
d Sichere Grundlage
e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte
2. Strategie für weitere Ausweitung
2.1. Grundprinzipien des IMI
a Wiederverwendbarkeit
b Organisatorische Flexibilität
c Einfache vereinbarte Verfahren
d Mehrsprachigkeit
e Benutzerfreundlichkeit
f Datenschutz
g Keine IT-Kosten für die Nutzer
2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems
2.3. Potenzielle neue Funktionen
2.4. Potenzielle neue Politikbereiche
2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen
2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke
3. Herausforderungen einer Systemausweitung
3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten
3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems
3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen
a Finanzierung
b Ressourcen der Kommission
c Nationale Ressourcen
3.4. Einfache Handhabung
3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen
a Tägliche Verwaltung des Systems
b Politische Entscheidungen
c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen
d Ausbau der Governance-Struktur
3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau
a Leistung
b Sicherheit
4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte
4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit
4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System
4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung
4.4. Weitere IT-Entwicklung
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die gemeinsamen Bemühungen der EU-Institutionen und anderer Interessengruppen werden der Schlüssel zum Erfolg der Innovationsunion sein.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... 1) dieser Mitteilung an die anderen EU-Institutionen und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 193/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa KOM (2010) 133 endg.
... Die Europäische Union muss sich auf das starke Engagement der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft stützen, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
3. Künftige Herausforderungen
3.1. Politische Maßnahmen für eine wirksame Integration der Roma
3.1.1. Finanzinstrumente
3.1.2. Integrierter Ansatz und Mainstreaming
3.2. Kohärente Politik
4. Entwicklung von Modellansätzen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 32. Der Bundesrat befürwortet, die Erschließung zusätzlicher privater Finanzmittel für geeignete Projekte zu prüfen. Hierbei können neue Finanzierungsinstrumente oder in geeigneten Fällen auch projektbezogene Anleihen in Erwägung gezogen werden. Die Ausgabe solcher Anleihen sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien kann allerdings ausschließlich Aufgabe der EIB, nationaler Staatsbanken, privater Banken oder Konsortien unter Einschluss der EIB, nicht aber anderer EU-Institutionen sein. Die Ausgabenobergrenzen und das Verschuldungsverbot dürfen nicht aufgeweicht werden.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
II.6. Maßnahmen im Außenbereich
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 831/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Die unter Frage 7 angesprochene Möglichkeit der Bereitstellung von Leitlinien der EU-Institutionen erscheint für eine Behandlung des ausländischen Personenstands nicht ausreichend, da ihnen als bloße Empfehlungen die hinreichende Verbindlichkeit fehlen würde. Etwaige Empfehlungen der Kommission könnten sich vor diesem Hintergrund allenfalls auf den Bedarf und den Rahmen einer Harmonisierung des Internationalen Privatrechts beziehen.
Zu Frage 1:
Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:
Zu Frage 11:
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... In dieser Mitteilung legen wir dar, wie wir erreichen wollen, dass unsere Handels- und Investitionspolitik zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum beiträgt, wodurch wiederum mehr Arbeitsplätze geschaffen und unser soziales Gemeinwesen abgesichert werden sollten. Dies setzt ein energisches Engagement aller Interessenträger, der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten voraus.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 32. Der Bundesrat befürwortet, die Erschließung zusätzlicher privater Finanzmittel für geeignete Projekte zu prüfen. Hierbei können neue Finanzierungsinstrumente oder in geeigneten Fällen auch projektbezogene Anleihen in Erwägung gezogen werden. Die Ausgabe solcher Anleihen sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien kann allerdings ausschließlich Aufgabe der EIB, nationaler Staatsbanken, privater Banken oder Konsortien unter Einschluss der EIB, nicht aber anderer EU-Institutionen sein. Die Ausgabenobergrenzen und das Verschuldungsverbot dürfen nicht aufgeweicht werden.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die EU kann es sich nicht leisten, ihre energiepolitischen Ziele nicht zu erreichen. Daher schlägt die Kommission eine neue Energiestrategie zum Zeithorizont 2020 vor. Die Strategie soll die bislang getroffenen Maßnahmen konsolidieren und Maßnahmen in Bereichen, in denen sich neue Herausforderungen abzeichnen, beschleunigen. Sie ist das Ergebnis eingehender Debatten innerhalb der EU-Institutionen und umfassender öffentlicher Konsultationen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 831/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Die unter Frage 7 angesprochene Möglichkeit der Bereitstellung von Leitlinien der EU-Institutionen erscheint für eine Behandlung des ausländischen Personenstands nicht ausreichend, da ihnen als bloße Empfehlungen die hinreichende Verbindlichkeit fehlen würde. Etwaige Empfehlungen der Kommission könnten sich vor diesem Hintergrund allenfalls auf den Bedarf und den Rahmen einer Harmonisierung des Internationalen Privatrechts beziehen.
Zu Frage 1:
Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:
Zu Frage 11:
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Die Sichtbarkeit der EU ist kein Selbstzweck. Die Öffentlichkeit der EU hat ein Recht auf genaue, umfassende Informationen über die Reaktion der EU auf Katastrophen. Die EU ist derzeit der weltweit größte Geber von humanitärer Hilfe, doch sind ihre Hilfsmaßnahmen trotz ihrer anerkannten Wirksamkeit nicht immer sichtbar für die EU-Bürger, die begünstigten Entwicklungsländer oder die internationalen Partner der EU. Dadurch werden im Zeitalter der Globalisierung die Glaubwürdigkeit und die Verhandlungsposition der EU auf internationaler Ebene erheblich geschwächt. Auch für die Kommunikation muss daher ein wirksames Konzept der Szenarioplanung entwickelt werden. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten müssen die EU-Institutionen eine Kommunikationsstrategie entwickeln, die die Sichtbarkeit der EU-Katastrophenabwehr verbessern wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Andere EU-Organe – sowohl der Rat als auch das Parlament – und EU-Institutionen und ganz besonders der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss haben dazu beigetragen, die Sichtbarkeit und die politische Wirkung dieser Initiativen zu erhöhen; sie haben auch neue Möglichkeiten für die Einbindung von Stakeholderinnen und Stakeholdern sowie für den Austausch vorgeschlagen. Sie alle fordern, dass der im Rahmen des Europäischen Jahres eröffnete Dialog weitergeführt wird, vor allem durch den regelmäßigen Informationsaustausch über Fortschritte bei den Armutsreduktionszielen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... " als oberster Ebene. Die große Mehrheit der Akteure sowie die EU-Institutionen und die beratenden Gremien zogen diese Option den beiden anderen von der Kommission vorgelegten Planungsoptionen vor. Sie führten hierfür verschiedene technische, wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche und politische Argumente an.
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
1. Einleitung
2. Im Anschluss an das Grünbuch
3. Methodik für die TEN-V-Planung
Planung des Gesamtnetzes
Planung des Kernnetzes
Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen
Innovative Infrastrukturmaßnahmen
4. DIE TEN-V-Umsetzung
4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente
4.2. Finanzierung
5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik
3 Anmerkungen
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 35. zeigt sich beunruhigt, dass die fortschreitende Regionalisierung der Beziehungen zwischen AKP-Staaten und der Europäischen Union eine Gefahr für die Kohärenz und die Stärke der AKP-Gruppe darstellen könnte und die Funktionsweise der im Cotonou-Abkommen vorgesehenen gemeinsamen AKP-EU-Institutionen behindern könnte;
Drucksache 631/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 2. Er ist der Auffassung, dass das Thema "Intelligente Regulierung" den gesamten Politikzyklus betrifft und ein gemeinsames Ziel darstellt, das aber in jeweils eigenständiger Verantwortung der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten liegt. In diesem Sinne sieht der Bundesrat in der Verbesserung des regulatorischen Umfelds in der EU, einschließlich der Verringerung der Bürokratiekosten, ein Schlüsselelement der Europa-2020-Strategie. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa insgesamt geliefert.
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... – Zugang zu Kapital und erschwinglichen Krediten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen, ist für das Wachstum der lokalen Landwirtschaft, der Industrie und des Dienstleistungssektors von entscheidender Bedeutung und fördert die Hebelwirkung zwischen Hilfe und Finanzinstrumenten. Ist der Zugang zu inländischem Kapital schwierig oder unmöglich, könnte die EU außerdem die schrittweise Entwicklung des heimischen Bankensystems und lokaler Kapitalmärkte unterstützen, wodurch sich die Beteiligung inländischer oder ausländischer Investoren an entwicklungsrelevanten Maßnahmen erreichen lässt, für die sich anderenfalls wegen der möglichen Risiken keine Investoren gefunden hätten. Dies könnte beispielsweise über einen gemeinsam von den EU-Institutionen, europäischen Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen betriebenen integrierten EU-Fonds oder EU-Mechanismus geschehen, der zur Förderung privater Investitionen in Entwicklungsländern eng abgestimmte Möglichkeiten für zinsbegünstigte Darlehen, gegebenenfalls technische und finanzielle Hilfe sowie eine Risikobeteiligung bieten würde.
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen" Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben (eventuell in Form von EU-Empfehlungen), damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen"
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... Weitere Vereinfachungen können nur mit dem vollen Engagement und der politischen Unterstützung der anderen EU-Institutionen, insbesondere des Rates und des Europäischen Parlaments, erreicht werden. Um ein ausgewogeneres Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle sowie zwischen Risikobereitschaft und Risikovermeidung zu erreichen, müssen diffizile Kompromisse geschlossen werden, wobei die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten ist. Die Debatte über ein forschungsspezifisches "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...
3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren
3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln
3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems
3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung
4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft
5. Der weitere Weg
6. Fazit
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... 1. Ein gemeinsamer Ansatz der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Sozialpartner muss der Flexicurity neuen Schwung verleihen. Ausgehend von den gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz bilden die in dieser Leitinitiative vorgeschlagenen Prioritäten die Grundlage für eine umfassende Debatte über die Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten (z. B. vertragliche Vereinbarungen ohne Laufzeitende oder Reform der Leistungssysteme). Diese Prioritäten könnten Anfang 2011 auf einer von der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Sozialpartnern organisierten Stakeholderkonferenz zum Thema Flexicurity diskutiert werden. Der Konsens hinsichtlich des Flexicurity-Ansatzes als wichtiger Beitrag zum Beschäftigungsziel der Strategie „Europa 2020“ sollte im ersten Halbjahr 2012 in einer Mitteilung zu neuem Schwung für die Flexicurity konsolidiert werden.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 631/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 2. Er ist der Auffassung, dass das Thema "Intelligente Regulierung" den gesamten Politikzyklus betrifft und ein gemeinsames Ziel darstellt, das aber in jeweils eigenständiger Verantwortung der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten liegt. In diesem Sinne sieht der Bundesrat in der Verbesserung des regulatorischen Umfelds in der EU, einschließlich der Verringerung der Bürokratiekosten, ein Schlüsselelement der Europa-2020-Strategie. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa insgesamt geliefert.
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Allgemeines Ziel dieser Strategie ist es, Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ihre vollen Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt an der Gesellschaft und der europäischen Wirtschaft teilzuhaben, vor allem im Rahmen des Binnenmarkts. Um dieses Ziel zu erreichen und eine wirksame Durchführung des VN-Übereinkommens in der ganzen EU zu gewährleisten, bedarf es einer kohärenten Vorgehensweise. In der Strategie werden die Maßnahmen auf EU-Ebene benannt, mit denen die nationalen Maßnahmen ergänzt werden sollen, und es werden die Mechanismen8 aufgezeigt, die zur Durchführung des VN-Übereinkommens auf EU-Ebene, auch innerhalb der EU-Institutionen, notwendig sind. Außerdem verdeutlicht die Strategie, welche Unterstützung in den Bereichen Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Forschung, Bewusstseinsbildung, Statistik und Datensammlung erforderlich ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 64. fordert, dass die nationalen Parlamente stärker in die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einbezogen werden; die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und den EU-Institutionen sollte die Anpassung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Praktiken bei der Umsetzung des EU-Rechts erleichtern sowie die Kommunikation mit den Bürgern verbessern und diesen die Rechte bewusst machen, die mit dem Status als Unionsbürger verbunden sind;
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 56. fordert die EU-Institutionen erneut zur Schaffung eines spezifischen Finanzierungsinstruments zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie und zur deutlichen, vorhersehbaren und planbaren Zentralisierung aller vorhandenen Finanzierungsquellen auf; wirft die Frage auf, inwieweit die Gemeinsame Strategie ohne neue Mittel oder eine Umschichtung vorhandener Mittel ihre hochfliegenden Ambitionen erfüllen oder einen echten Mehrwert schaffen wird;
Drucksache 133/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon
... A. in der Erwägung, dass eine demokratische und bürgernahe Europäische Union eine enge Zusammenarbeit der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten mit der Zivilgesellschaft auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert,
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 23. betont die Tatsache, dass bilaterale und regionale Freihandelsabkommen keine vollständige Antwort auf die Fragen des weitreichenden Marktzugangs sein können; fordert die Europäische Union indessen auf, systematisch in all ihre bilateralen und regionalen Handelsabkommen ausdrücklich auch Bestimmungen über die breite und offene Nutzung des Internets für den elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen und unbehinderte Informationsflüsse aufzunehmen, wie beispielsweise keine unnötigen Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Informationsfluss zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten und die Grundsätze einer nichtdiskriminierenden und transparenten Regulierung, die möglichst wenig Einschränkungen für den Handel mit sich bringt, auf Internetgeschäfte anzuwenden; unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union, einen Kooperationsdialog über Regelungsfragen als Teil ihrer bilateralen Abkommen mit Handelspartnern aus Drittländern zu etablieren; fordert die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten auf, bei Abschluss solcher Abkommen bereit zu sein, einen Beitrag zu diesem Kooperationsdialog zu leisten;
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... A. in der Erwägung, dass städtische Belange zwar in die Zuständigkeit nationaler, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften fallen, städtische Gebiete aber auch eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung der Strategien von Lissabon und Göteborg spielen und deshalb als wichtige Priorität für die Kohäsionspolitik angesehen werden, für die die EU-Institutionen verantwortlich sind,
Drucksache 674/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezüglich der finanziellen Verwaltung KOM (2009) 384 endg.; Ratsdok. 12425/09
... • Artikel 88 betrifft den Teilabschluss von Programmen, der für sich ein Instrument mit Potenzial ist, deutlich den Verwaltungsaufwand der Verwaltungsbehörden, zwischengeschalteten Stellen und Endbegünstigten zu verringern, indem der Zeitraum für die Dokumentenaufbewahrung begrenzt wird. Jedoch haben die Mitgliedstaaten gegenwärtig wenig Anreiz, um einen Teilabschluss zu nutzen: derzeit sollen alle Finanzberichtigungen hinsichtlich der Vorhaben, die Gegenstand eines Teilabschlusses gewesen sind, Nettoberichtigungen sein, was bedeutet, dass der Betrag für das Programm verloren geht. Dies ist vollkommen logisch für den Fall, dass eine Berichtigung von einer Rechnungsprüfung der Kommission, OLAF oder dem Rechnungshof ausgelöst wird, da Vorhaben, die in einen Teilabschluss einbezogen sind, vollständig legal und regelmäßig sein müssen. Es wäre jedoch im Falle von Unregelmäßigkeiten, die von den Mitgliedstaaten entdeckt werden, konsequenter (und würde gleichzeitig einen Anreiz liefern, das System zu verwenden), es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Beträge wieder zu verwenden, die sie bei einem Vorhaben korrigieren, welches Gegenstand eines Teilabschlusses ist. Die vorgeschlagene Änderung würde es Mitgliedstaaten ermöglichen, die Beträge für Unregelmäßigkeiten bei Vorhaben, die Gegenstand eines Teilabschlusses sind, die sie selbst entdeckten und korrigierten, wieder zu benutzen. Im Falle einer Unregelmäßigkeit, die von einer EU-Institution entdeckt wird, würde die gegenwärtige Lage unverändert bleiben.
Begründung
1. Hintergrund zum Vorschlag
• Gründe und Ziele für den Vorschlag
• Allgemeiner Zusammenhang
• Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation der Interessensparteien und Impaktanalyse
• Konsultation der interessierten Parteien
• Beschaffung und Nutzung von Fachwissen
• Impaktanalyse
3. Gesetzliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl von Instrumenten
4. Haushaltsauswirkung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 39 Inhalt
Artikel 77 Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 249/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (2008/2246(INI))
... E. in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union 23 000 000 Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern gibt (die 99 % aller Unternehmen ausmachen und mehr als 100 000 000 Menschen beschäftigen) und dass die EU-Institutionen die Pflicht haben, das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung zu gewährleisten und zu verbessern,
Den Prozess der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union schrittweise stärken
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG durchführen und verbessern
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... 5. misst den Organen der Europäischen Union eine Schlüsselrolle im Hinblick auf die Einhaltung dieses Grundsatzes der gleichberechtigten Stellung der Sprachen in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und in den EU-Institutionen selbst wie auch in den Beziehungen der EU-Bürger zu den einzelstaatlichen Verwaltungen sowie den gemeinschaftlichen und internationalen Institutionen und Einrichtungen bei;
Drucksache 410/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum aktiven Dialog mit den Bürgern über Europa (2008/2224(INI))
... 7. betont, dass koordinierte Bemühungen und gemeinsame Maßnahmen vonseiten aller EU-Institutionen und Mitgliedstaaten notwendig sind, wenn mit den Unionsbürgern über europäische Themen kommuniziert wird; nimmt zustimmend Kenntnis von der oben erwähnten gemeinsamen Erklärung vom 22. Oktober 2008, in der klare Ziele für die Verbesserung der Kommunikation der Europäischen Union seitens Parlament, Rat, Kommission und Mitgliedstaaten enthalten sind; ist der Auffassung, dass sie ehrgeiziger sein könnte, da das Parlament eine interinstitutionelle Vereinbarung aller Organe zur Kommunikationspolitik gefordert hatte;
2 Öffentlichkeit
Konstitutionelle und interinstitutionelle Aspekte
Lokal handeln
Bildung, Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien, aktive Bürgerschaft
Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... 20. stellt fest, dass auf EU-Ebene trotz der jüngsten positiven Entwicklungen nach wie vor nicht genügend EU-Institutionen und Personal im Bereich der Rechte der Kinder tätig sind;
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 5. unterstreicht, dass Artikel 7 des EU-Vertrags ein europäisches Verfahren vorsieht, um sicherzustellen, dass schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Europäischen Union nicht stattfinden, dass jedoch von einem solchen Verfahren nie Gebrauch gemacht wurde, obwohl Verstöße in den EU-Mitgliedstaaten begangen werden, wie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte belegt ist; fordert die EU-Institutionen zur Einrichtung eines Monitoring-Mechanismus und zur Festlegung einer Reihe objektiver Kriterien für die Umsetzung von Artikel 7 des EU-Vertrags auf;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 507/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI))
... 2. appelliert an die nationalen und regionalen Parlamente als Vertretungen der Bürger, weiterhin aufmerksam zu verfolgen, wie die Mitgliedstaaten die Verträge und EU-Rechtsakte anwenden, insbesondere im Hinblick auf Umweltthemen, soziale Rechte und Beschäftigungsrechte, die Freizügigkeit, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Grundrechte der Bürger, einschließlich des Anspruchs auf rechtmäßig erworbenes Eigentum, Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen und Diskriminierung jeglicher Art und fordert die EU-Institutionen auf, wirksam mit den Bürgern zu kommunizieren, sodass diese ihre Rechte und die Pflichten der nationalen und lokalen Institutionen kennen;
Drucksache 736/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken KOM (2009) 499 endg.; Ratsdok. 13648/09
... Die Mitglieder des ESRB-Verwaltungsrats und die ESRB-Mitarbeiter unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Alle vertraulichen Informationen, von denen die Mitglieder des Verwaltungsrats oder die für den ESRB arbeitenden Personen Kenntnis erhalten, dürfen nur in zusammengefasster oder allgemeiner Form nach außen gegeben werden, damit die betroffenen Institute nicht zu erkennen sind. Diese Geheimhaltungspflichten gelten insbesondere für die Mitarbeiter der EZB, da diese das ESRB-Sekretariat übernimmt. Dabei dürfen Informationen, die die EZB in ihrer Funktion als ESRB-Sekretariat erhält, ausschließlich für die Aufgaben des ESRB verwendet werden. Entsprechend der gängigen Praxis der EU-Institutionen besteht die Schweigepflicht auch nach Beendigung der Tätigkeit für den ESRB fort.
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 50. ist der Auffassung, dass eine verstärkte Umsetzung und Durchsetzung vorhandener arbeitsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des nationalen oder Gemeinschaftsrechts sowie der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein prioritäres Anliegen der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten sein muss;
Drucksache 114/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung KOM (2009) 14 endg.; Ratsdok. 5783/09
... Bei der Realisierung des zweiten und des dritten Aspekts ihres Mandats arbeiten die Ausschüsse der Aufsichtsbehörden unabhängig; die Beaufsichtigung der Finanzinstitute ist als solche nämlich keine Befugnis der EU. Jüngste Bewertungen der Funktionsweise dieser Ausschüsse durch die EU-Institutionen und verschiedene Beratungsgruppen9 soweit die seit 200710 existierende Finanzmarktkrise haben gezeigt, wie notwendig dringende Fortschritte in diesen Bereichen sind.
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... 21. ist der Auffassung, dass die Bedürfnisse jugendlicher Berufseinsteiger entsprechend sorgfältig berücksichtigt und auf nationaler Ebene Strategien entwickelt und Maßnahmen getroffen werden sollten, die den Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt fördern können; ist ferner der Auffassung, dass die Arbeit der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten stets durch einen strukturierten Dialog mit Jugendorganisationen flankiert werden sollte;
Drucksache 251/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der psychischen Gesundheit (2008/2209(INI))
... 2. unterstützt entschieden die Aufforderung, in fünf prioritären Bereichen zusammenzuarbeiten und gemeinsame Maßnahmen der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden und der Sozialpartner zu fördern, um die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger einschließlich aller nach Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder sozioökonomischem Hintergrund unterschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern, indem Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung bekämpft, Präventivmaßnahmen und Selbsthilfeangebote verstärkt sowie Unterstützung und eine angemessene Behandlung von Menschen mit psychischen Problemen sowie Unterstützung ihrer Familien und Betreuer bereitgestellt werden; betont, dass bei dieser Zusammenarbeit das Subsidiaritätsprinzip umfassend gewahrt werden muss;
Drucksache 824/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern KOM (2009) 591 endg.; Ratsdok. 15330/09
... Bis November 2010 wird die Kommission auf der Grundlage der laufenden Gespräche mit den EU-Institutionen und den relevanten Akteuren einen Followup-Bericht zu den vorgeschlagenen Maßnahmen vorlegen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, Mandat, Aktionsradius und Zusammensetzung der bestehenden Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie auszuweiten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Jüngste Preisentwicklungen
Abbildung 1: Jüngste Preisentwicklungen entlang der Lebensmittelversorgungskette, EU-27
3. Bewältigung der grössten Herausforderungen für die europäische Lebensmittelversorgungskette
3.1. Förderung nachhaltiger, marktbasierter Beziehungen zwischen den Akteuren der Lebensmittelversorgungskette
3.1.1. Verhandlungsmacht und potenziell unlautere Handelspraktiken
3.1.2. Marktmacht und potenziell wettbewerbswidrige Praktiken
3.2. Erhöhung der Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zur Förderung des Wettbewerbs und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Preisvolatilität
3.3. Förderung der Integration und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelversorgungskette in allen Mitgliedstaaten
3.3.1. Integration der Lebensmittelversorgungskette
3.3.2. Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette
4. Umsetzung politischer Initiativen
5. Fazit
Drucksache 936/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu dem Jahresbericht 2007 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2008/2158(INI))
... 4. fordert den Bürgerbeauftragten auf, seine Bemühungen weiter fortzusetzen und seine Tätigkeiten wirksam, transparent und flexibel zu propagieren, damit eine echte Kultur der Dienstleistung für den Bürger in den EU-Institutionen und -Organen aufgebaut werden kann;
Drucksache 262/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union als Herausforderung für die neuen Mitgliedstaaten (2077/2140(INI))
... 4. betont die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten, insbesondere während des Übergangsprozesses, und ist der Auffassung, dass eine gute Regierungsführung und die Förderung der Demokratie die Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit darstellen müssen; ruft die EU-Institutionen auf, die auf diesem Gebiet von den neuen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen zu nutzen, um ihre Entwicklungspolitik zu bereichern
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... V. in der Erwägung, dass ein Vertragsverletzungsverfahren zwar erfolgreich sein kann, aber möglicherweise nicht unmittelbar Abhilfe in Bezug auf das vom einzelnen Petenten vorgetragene konkrete Problem schafft; in der Erwägung, dass diese Tatsache das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit der EU-Institutionen, ihren Erwartungen zu entsprechen, schmälert,
Drucksache 498/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... 6. Die Aufgabe der EU-Institutionen im Bereich der Sozialpolitik sollte vorrangig darin bestehen, die notwendigen strukturellen Arbeitsmarktreformen sowie die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Mitgliedstaaten über Erfahrungsaustausch und Benchmarking im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) zu unterstützen. Die aussagekräftigere soziale Folgenabschätzung und ein Mainstreaming sozialer Belange in andere Politikbereiche unterstreichen, dass bei der Realisierung des Binnenmarkts die soziale Dimension vollständig berücksichtigt werden muss. Nach Ansicht des Bundesrates wird aber die bisherige OMK durch Zentralisierung und Aufweichung der Kompetenzverteilung zugunsten der Kommission maßgeblich verändert. Das Setzen von quantifizierten Zielen, die stärkere Überwachung und die verstärkte Bewertung der Fortschritte auf EU-Ebene sowie die Kompetenz der Kommission, Empfehlungen für gemeinsame Grundsätze zu erlassen, verändern auf bedenkliche Weise die Grundphilosophie der OMK als freiwilliges voneinander Lernen. Deshalb wird der Bundesrat die weitere Entwicklung der OMK Sozialschutz besonders kritisch beobachten.
Drucksache 521/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme - bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit KOM (2008) 468 endg.; Ratsdok. 11935/08
... Wie bereits ausgeführt, handelt es sich hier um einen Prozess auf freiwilliger Basis, mit variabler Geometrie und offenem Zugang. Im Rahmen des weiter gefassten Ljubljana-Prozesses ist es jedoch sinnvoll, dass die EU-Institutionen an der Lenkung des Prozesses beteiligt sind. Gleichzeitig sind Trägerschaft und Verantwortung der Mitgliedstaaten hervorzuheben. Die Kommission kann die Vermittlerrolle übernehmen und wird jederzeit auf Anfrage bereit sein, die Mitgliedstaaten, die an Initiativen der gemeinsamen Programmplanung beteiligt sind, zu unterstützen. Sie wird ferner den Rat über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten, so dass dieser eine wirksame Überwachung und Umsetzung sicherstellen kann. Auf diese Weise wird auch der offene Zugang gewährleistet, da alle Mitgliedstaaten über geplante oder laufende Initiativen informiert sind und sich diesen jederzeit anschließen können.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Notwendigkeit eines neuen Konzepts für die Forschungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Entgangene Vorteile durch zersplitterte Forschung
Kasten 1: Zersplitterte öffentliche Forschung im Europäischen Forschungsraum
Warum ein neues Konzept?
Kasten 2: Gemeinsame Programmplanung für den Umgang mit der Alterung der Gesellschaft
2. Gemeinsame Programmplanung – Zusammenarbeiten, um gemeinsame Herausforderungen besser zu bewältigen
Gemeinsame Programmplanung: das Konzept
Gemeinsame Programmplanung: Umstrukturierung als ehrgeiziges Ziel...
... bei einer pragmatischen und flexiblen Vorgehensweise
Nutzen einer gemeinsamen Programmplanung
3. Konkrete Umsetzung der gemeinsamen Programmplanung
Drei Etappen sind auszumachen:
4. Verfahren zur Ermittlung von Bereichen für die gemeinsame Programmplanung
Kasten 3: Kriterien für die Ermittlung von Bereichen für die gemeinsame Programmplanung
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. und 6. Dezember 2007 zur Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing durch die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen und insbesondere den vom portugiesischen Vorsitz ausgearbeiteten Begleitbericht mit Indikatoren zu Frauen und Armut,
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... 5. ist überzeugt davon, dass bestimmte Fragen nur mit regionalen Konzepten, die zu regionalen Lösungen führen, wirkungsvoll behandelt werden können (z.B. Terrorismusbekämpfung, Beseitigung des Menschenhandels, Drogenbekämpfung, Wasserwirtschaft), welche eine verstärkte regionale Zusammenarbeit erforderlich machen fordert die EU-Institutionen deshalb auf, gegebenenfalls für technische Unterstützung zu sorgen, insbesondere bei der Verbreitung von Know-how und in ihrer Funktion als Mittler bei der Förderung des Dialogs zwischen den zentralasiatischen Ländern; hebt jedoch hervor, dass bei den Ländern Zentralasiens unterschiedliche Entwicklungsstufen und große politische, wirtschaftliche und kulturelle Unterschiede festzustellen sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission und der Rat die Verabschiedung länderspezifischer und regionaler Konzepte bei der Planung der künftigen Partnerschaft und Zusammenarbeit anstreben;
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
Drucksache 145/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen " (2007/2106(INI))
... 63. stimmt dem Gedanken zu, dass Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden beginnt; fordert die Kommission, den Rat und seine eigenen Abteilungen auf, Führungsrollen zu übernehmen indem sie für alle Gebäude der EU-Institutionen die Erfüllung vorbildlicher Energieeffizienzmaßstäbe verlangen, und zwar im Zuge einer umfassenden Überprüfung des Energieverbrauchs der Institutionen, die sich auf die Arbeits- und Reiseregelungen, Anreize und Standorte sowie Ausstattung und Beschaffung bezieht;
Drucksache 691/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... 10. Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der EU darf nicht als Argument dienen, die Verwendung der einzelnen Amtssprachen der EU einzuschränken. Der Bundesrat vermisst in diesem Zusammenhang detaillierte Ausführungen zur Situation der Mehrsprachigkeit in den EU-Institutionen und in den Beziehungen der Kommission mit den übrigen EU-Institutionen sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern. Aus Sicht des Bundesrates ist ein stärkeres Bekenntnis der Union zur Sprachenpolitik nötig. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Internetauftritte, Veröffentlichungen und Übersetzungen entscheidungsrelevanter Dokumente sowie der Kontakt mit Unternehmen insbesondere im Hinblick auf Ausschreibungen.
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... 2. dringt darauf, dass die Europäische Union eine konsequente Strategie zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ausarbeitet, die durch aufstrebende Geberländer wie etwa China in Afrika entstehen, wobei diese einem koordinierten Ansatz verschiedener Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen folgen muss; betont, dass eine solche Strategie nicht auf Chinas Methoden und Ziele ausgerichtet sein darf, da dies nicht unbedingt mit den Werten, Grundsätzen und langfristigen Interessen der Europäischen Union vereinbar wäre; merkt an, dass ein solcher Ansatz in den Dialog der Europäischen Union mit der Afrikanischen Union und in die Beziehungen zu sämtlichen afrikanischen Partnern eingebettet werden sollte; betont, dass die Europäische Union mit China in einen entwicklungspolitischen Dialog eintreten sollte um Methoden und Ziele miteinander zu diskutieren, dass die Europäische Union aber weiterhin an ihrem auf Entwicklungszusammenarbeit basierenden Ansatz festhalten muss;
Drucksache 691/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... 10. Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der EU darf nicht als Argument dienen, die Verwendung der einzelnen Amtssprachen der EU einzuschränken. Der Bundesrat vermisst in diesem Zusammenhang detaillierte Ausführungen zur Situation der Mehrsprachigkeit in den EU-Institutionen und in den Beziehungen der Kommission mit den übrigen EU-Institutionen sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern. Aus Sicht des Bundesrates ist ein stärkeres Bekenntnis der Union zur Sprachenpolitik nötig. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Internetauftritte, Veröffentlichungen und Übersetzungen entscheidungsrelevanter Dokumente sowie der Kontakt mit Unternehmen insbesondere im Hinblick auf Ausschreibungen.
Drucksache 110/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... Die Rechtsvorschriften der EU werden von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen. Die nationalen Regierungen und Parlamente setzen sie in nationale Gesetze um und erlassen außerdem Gesetze in eigener Verantwortung, die sie häufig durch regionale und lokale Vorschriften ergänzen. All diese Vorschriften haben Rückwirkungen auf Unternehmen und Bürger. Daher muss die Agenda für eine bessere Rechtsetzung als eine gemeinsame Anstrengung der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten weiterverfolgt werden17. In diesem Zusammenhang wird die Kommission ihren wertvollen Informationsaustausch mit der Gruppe hochrangiger nationaler Rechtsetzungssachverständiger fortsetzen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften
2. Verringerung der Verwaltungslasten
III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess
1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess
2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert
3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten
4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen
IV. Gemeinsame Verantwortung
1. Effizientere Beschlussfassung in der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts
V. Die globale Ordnung mitgestalten
VI. Nächste Schritte
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Verringerung der Verwaltungslasten
Folgenabschätzungen für geplante Initiativen
Gemeinsame Verantwortung
Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Eine globale Ordnung mitgestalten
VII. Fazit
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 7. ist der Auffassung, dass ein solches Weißbuch die Grundlage für eine breit angelegte politische Debatte sein sollte, die öffentlich zu führen ist, insbesondere, zumal die ESS die Grundwerte und die Ziele der Union definiert und veranschaulicht, wofür die Europäische Union steht; unterstreicht, dass eine zukünftige Bewertung der ESS mit größerer demokratischer Rechenschaftspflicht und daher in enger Abstimmung mit allen EU-Institutionen einschließlich des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente erfolgen sollte;
Der Vertrag von Lissabon
Bewertung und Ergänzung der ESS
Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada
Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz
Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik
Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm
Militärische Einsatzkräfte
Finanzierung von ESVP-Einsätzen
ESVP und parlamentarische Kontrolle
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... In Krisenzeiten sind die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen am stärksten auf aktive Solidarität untereinander angewiesen. Wir erleben eine Zeit, in der die EU den europäischen Bürgern zeigen kann, welchen echten Mehrwert sie bewirkt. Aufgrund der Finanzkrise und des Wirtschaftsabschwungs steht Europa heute vor einer seiner bisher größten Herausforderungen. Die Union war gezwungen, rasch, entschlossen und solidarisch handeln.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 146/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma Das Europäische Parlament,
... " und den Roma-Bildungsfonds, die im Jahr 2005 von einer Reihe von Mitglied-, Beitrittsund Drittstaaten ins Leben gerufen wurden und in denen die EU-Institutionen stark präsent sind,
Drucksache 263/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 an den Rat zur Rolle der Europäischen Union im Irak (2007/2181(INI))
... p) Auskunft darüber zu geben, welche privaten Militär- und Sicherheitsfirmen für die Sicherheit der EU-Bediensteten im Irak sorgen; ein Konzept für den Einsatz der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen bei ESVP-Operationen auszuarbeiten und klare Leitlinien für die Inanspruchnahme privater Militär- und Sicherheitsfirmen durch die EU-Institutionen festzulegen;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.