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"EU-Institut"
Drucksache 745/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen KOM (2006) 545 endg.; Ratsdok. 14349/06
... Energieeffizienz beginnt in den eigenen vier Wänden. Die Kommission und die anderen EU-Institutionen werden deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und neue, energieeffiziente Technologien in ihren Gebäuden, Fahrzeugen, Büroeinrichtungen und sonstigen energieverbrauchenden Anlagen einsetzen sowie entsprechende Leitlinien für ihre Dienststellen herausgeben. Mit Hilfe des Gemeinschaftssystems für das
Anhang
1. Einleitung
2. Ziel und Dimension
3. Einsparpotential und Auswirkungen
4. Kontext
5. Strategien und Massnahmen
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Vorrangige Maßnahme 1
Vorrangige Maßnahme 2
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Vorrangige Maßnahme 3
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Vorrangige Maßnahme 4
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Vorrangige Maßnahme 5
Vorrangige Maßnahme 6
Vorrangige Maßnahme 7
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Vorrangige Maßnahme 8
Vorrangige Maßnahme 9
5.6. Internationale Partnerschaften
Vorrangige Maßnahme 10
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Maßnahmenvorschläge42
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
2. Verbesserte Energieumwandlung
3. Im Verkehr etwas bewegen
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
5. Änderung des Umgangs mit Energie
6. Internationale Partnerschaften
Drucksache 394/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat - Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... " vorangehe, und der tatsächlichen Tendenz innerhalb der Kommission, neue europäische Institutionen einrichten zu wollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, der Einrichtung immer weiterer EU-Institutionen entgegenzuwirken.
Drucksache 395/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Die Zeit der Reflexion und Plan D KOM (2006) 212 endg.; Ratsdok. 9393/06
... Dieser Plan stellt zwar eine Reaktion auf die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden dar, ist aber nicht zur Rettung der Verfassung bestimmt. Er ist im Übrigen nicht auf die Zeit der Reflexion begrenzt, sondern steht am Beginn eines langfristigen demokratischen Reformprozesses. Das politische Ziel ist, die Bürger an den Maßnahmen der EU Teil haben zu lassen, die Maßnahmen verständlich und relevant zu konzipieren und die EU-Institutionen zur Rechenschaft und Zuverlässigkeit gegenüber jenen zu verpflichten, für die sie tätig sind. Das setzt einen Prozess voraus, der, wenn er zu greifbaren und tragfähigen Ergebnissen führen soll, eine gewisse Zeit braucht. Vor allem aber müssen sich die Mitgliedstaaten, aber auch die EU-Institutionen, ernsthaft engagieren. Ausschlaggebend für den Erfolg wird im Endeffekt sein, inwieweit die EU fähig und willens ist, zuzuhören, Feedback zu verarbeiten und politische Ergebnisse zu liefern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Schwerpunkte der DEBATTEN
2.1. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas
2.2. Die Europäische Union und ihre Rolle
2.3. Europas Grenzen und seine Rolle in der Welt
2.4. Die Arbeitsweise der Europäischen Union: Mehr konkrete Maßnahmen, weniger Worte
3. Schlussfolgerungen
Anhang
1. Beispiele für seit Oktober 2005 durchgeführte Maßnahmen
Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion
Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben
2. Bewertung
Drucksache 606/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Synergien und die gegenseitige Ergänzung zwischen dem Gemeinschaftsprogramm und den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten sind der Schlüssel zum Erfolg der erneuerten Strategie von Lissabon. Im Sinne der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung und um dieses Programm erfolgreich umzusetzen wird die Europäische Kommission eng mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zusammenarbeiten und von den Sachkenntnissen anderer EU-Institutionen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und, im Finanzbereich, der Europäischen Investitionsbank profitieren.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Sonstiges
Vorschlag
Kapitel I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers
Artikel 4 Vollständiger Auftraggeberdatensatz
Artikel 5 Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung
Artikel 6 Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft
Artikel 7 Geldtransfers in Drittländer
Kapitel III Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten
Artikel 8 Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber
Artikel 9 Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber
Artikel 10 Einschätzung des Risikos
Artikel 11 Datenspeicherung
Kapitel IV Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister
Artikel 12 Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer
Artikel 13 Technische Beschränkungen
Kapitel V Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 14 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 15 Strafen
Artikel 16 Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 17 Ausschuss
Kapitel VI Ausnahmeregelungen
Artikel 18 Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft
Artikel 19 Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Mitteilung
1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit
2. EIN Auftrag zum Handeln
3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung
3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums
3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen
3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen
4. Fazit
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... - in Kenntnis des Vorschlags für ein Weißbuch über die europäische Verteidigung, vorgelegt vom EU-Institut für Sicherheitsstudien im Mai 2004,
Drucksache 491/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der Europäischen Union
... 23. befürwortet die kontinuierliche Weiterentwicklung innerhalb der EU-Institutionen, die dahin geht, den „Roma-to-Roma"-Ansatz, wie er von der OSZE entwickelt wurde, bei der künftigen Einstellung von Personal für die Roma betreffenden wie auch für sonstige Stellen einzubeziehen;
Drucksache 730/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 444 endg.; Ratsdok. 12732/05
... Bei der Ausarbeitung der vorliegenden Vorschläge hat die Kommission - wie bereits beim Rahmenprogramm - die Ansichten berücksichtigt, die die anderen EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sowie viele Interessengruppen, darunter auch die Wissenschaftsgemeinschaft und die Industrie, im Zuge einer breiten Konsultation geäußert haben. Die Vorschläge für die spezifischen Programme stützen sich ferner auf die ausführliche Folgenabschätzung, die für den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2 Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen
7.2 GFS direkte Maßnahmen
8. Wachstum durch einen EFR des Wissens
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - Programm GFS-Euratom
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen
3.1.1. Charakterisierung, Zwischen- und Endlagerung von abgebranntem Brennstof
3.1.2. Trennung, Transmutation und Konditionierung
3.1.3. Aktinidengrundlagenforschung
3.1.4. Kerntechnische Daten
3.1.5. Medizinische Anwendungen aus der kerntechnischen Forschung
3.1.6. Messung der Radioaktivität in der Umwelt
3.1.7. Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung
3.2. Kerntechnische Sicherheit
3.2.1. Kernreaktorsicherheit
3.2.2. Brennstofsicherheit in Leistungsreaktoren in der EU
3.2.3. Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme
3.3. Sicherheitsüberwachung
3.3.1. Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich
3.3.2. Zusatzprotokoll
3.3.3. Erfassung von Informationen zur nuklearen Nonproliferation aus öffentlich zugänglichen Quellen
3.3.4. Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und nuklearforensische Analyse
Ethische Aspekte
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Die EU hat langjährige Erfahrung in der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in der Förderung der Geschlechtergleichstellung. Sie wird in diesem Bereich auch weiterhin gezielt agieren. Die Kommission hat vor kurzem die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vorgeschlagen, das die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts unterstützen soll1. Für das Jahr 2006 plant sie die Vorlage von Vorschlägen zum Follow-up der gegenwärtigen Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005). Diese Mitteilung wird einen Fahrplan für die künftige Tätigkeit im Bereich der Geschlechtergleichstellung präsentieren.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
Drucksache 518/2/05
Antrag der Länder Bayern, Hessen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte
... 1. Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Erwägungen die Einrichtung einer EU-Grundrechteagentur für nicht erforderlich. Seit den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden hat sich die europapolitische Diskussion erheblich fortentwickelt. Die Fragen von Entbürokratisierung, Deregulierung, Kompetenzabgrenzung und -rückübertragung sowie die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips stellen sich noch drängender als zuvor. Die Konsequenz dieser Diskussion muss sein, den Trend der ständigen Kompetenzübertragung auf die europäische Ebene zu stoppen. Dies gilt konsequenterweise auch für die Tendenz innerhalb der Kommission, immer neue EU-Agenturen und EU-Institutionen zu errichten. Ungeachtet dessen nimmt der Bundesrat jedoch zur Kenntnis, dass die Entscheidung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einer EU-Agentur für Grundrechte auszubauen, auf europäischer Ebene im Grundsatz bereits getroffen worden ist.
Drucksache 518/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte
... Die Errichtung einer Agentur wurde grundsätzlich einhellig befürwortet. Einigkeit bestand auch darüber, dass die Agentur unabhängig von den EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und NRO sein müsse. In den meisten Beiträgen wurde betont, dass Überschneidungen mit der auf nationaler und internationaler Ebene bereits geleisteten Arbeit vermieden werden müssten. Auf der Grundlage von Synergieeffekten sollte die Agentur Beziehungen zu anderen Gremien und Organisationen, insbesondere zum Europarat, aufbauen.
Drucksache 313/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004
... Petitionen sind ein wertvolles Mittel, um Einzelpersonen in die Lage versetzen, bei EU-Institutionen formal Gehör zu finden, und eine direkte Verbindung zwischen ihnen und ihren gewählten Vertretern herzustellen. Durch Petitionen kann das Europäische Parlament Kenntnis von Verstößen gegen das EU-Recht oder Fällen falscher Anwendung erhalten und daraufhin Schritte einleiten, um für Abhilfe zu sorgen, oder in Erfahrung bringen, auf welchen Gebieten das EU-Recht möglicherweise überarbeitet werden muss, womit der erforderliche Informationsrückfluss zur Auswirkung von Entscheidungen gegeben ist.
Drucksache 896/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Zukunft des europäischen Migrationsnetzes KOM (2005) 606 endg.; Ratsdok. 15240/05
... Zum einen gibt es trotz der ungeheuren Menge von Informationen zur internationalen Migration keinen einfachen Zugriff auf diese Informationen, da sie nicht zentral zur Verfügung stehen. Eine einzige Stelle für das Filtern und Zusammenfassen dieser Informationen, die als Clearingstelle dienen könnte, wäre daher für die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten - und zwar sowohl für die politischen Entscheidungsträger als auch für die Öffentlichkeit - sehr nützlich.
1. Einleitung
2. politischer Hintergrund
3. INFORMATIONSLÜCKEN
4. DAS gegenwärtige EMN
4.1. Stellung und Struktur
4.2. Finanzierung
4.3. Aufgaben und wichtigste Erfolge
4.4. Evaluierung
5. Europäisches Migrationsnetz der Zukunft
5.1. Allgemeine Zielsetzung und Maßnahmenbereiche
5.2. Konkrete Aufgaben
5.3. Beziehungen zu anderen informationserhebenden Stellen und institutionellen Akteuren
5.4. Form und Struktur
Option 1: Bei der Kommission angesiedeltes Netz
Option 2: Agentur
6. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 : NATIONAL Contact POINTS AND COORDINATOR National Contact Points:
Anhang 2 : REFERENCES
Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... • Die Kommission könnte den Mitgliedstaaten und den anderen EU-Institutionen jedes Jahr in einer Arbeitsunterlage ihrer Dienststellen über die Fortschritte bei der Umsetzung des EPSKI berichten.
Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen
1. Hintergrund
2. Zielsetzung
3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI
3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll
3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte
4. wesentliche Grundsätze
5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen
6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI
6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen
6.2. Interdependenzen
6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI
7. nationale kritische Infrastrukturen NKI
7.1. Rolle der NKI im EPSKI
7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen
7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde
7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI
8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen
9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI
9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI
9.2. Einheitliche Methodik
9.3. Finanzierung
9.4. Kontrolle und Bewertung
Drucksache 785/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten KOM (2005) 518 endg.; Ratsdok. 13629/05
... Die Kommission hat sich für die optimistische Sichtweise entschieden und hält im Großen und Ganzen eine einheitliche EU-Methode für realisierbar. Diese positive Schlussfolgerung macht sie jedoch davon abhängig, dass verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind: 1) Alle EU-Institutionen und Mitgliedstaaten verwenden zur Bewertung der Verwaltungskosten auf EU-Ebene dieselbe Definition und Grundgleichung und dasselbe Berichtsformular. 2) Die einheitliche EU-Methode wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt. 3) Mehr Mitgliedstaaten aus allen Teilen der Union erklären sich zur Mitwirkung bereit. 4) Für Abschätzung und Bewertung stehen in der Kommission ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung.
Mitteilung
1. Verwaltungskosten und bessere Rechtsetzung
2. QUANTIFIZIERUNG des administrativen Aufwands IN der EU - gegenwärtiger STAND
3. MACHBARKEIT einer einheitlichen EU-Methode
4. Mehrwert einer einheitlichen EU-Methode
5. GRUNDRISS einer einheitlichen EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten
6. Dienächsten Schritte
Drucksache 518/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Grundrechte '
... 1. Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Erwägungen die Einrichtung einer EU-Grundrechteagentur für nicht erforderlich. Seit den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden hat sich die europapolitische Diskussion erheblich fortentwickelt. Die Fragen von Entbürokratisierung, Deregulierung, Kompetenzabgrenzung und -rückübertragung sowie die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips stellen sich noch drängender als zuvor. Die Konsequenz dieser Diskussion muss sein, den Trend der ständigen Kompetenzübertragung auf die europäische Ebene zu stoppen. Dies gilt konsequenterweise auch für die Tendenz innerhalb der Kommission, immer neue EU-Agenturen und EU-Institutionen zu errichten. Ungeachtet dessen nimmt der Bundesrat jedoch zur Kenntnis, dass die Entscheidung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einer EU-Agentur für Grundrechte auszubauen, auf europäischer Ebene im Grundsatz bereits getroffen worden ist.
Drucksache 806/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft
... 20. ist der Ansicht, dass die EU-Institutionen in der Erwägung, dass große Teile der indischen Öffentlichkeit und der Geschäftswelt die Union nicht als eine Einheit, sondern als ein Konglomerat von 25 Staaten betrachten, eine Strategie annehmen müssen, die auf Kommunikation und Sichtbarkeit abzielt und die der indischen Gesellschaft und den indischen Behörden ein besseres Verständnis des Vorgehens der Gemeinschaft ermöglicht, einschließlich des Fortschritts bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die das Inkrafttreten der neuen Verfassung für Europa mit sich bringen könnte;
Drucksache 168/1/05
Entwurf für eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen
KOM (2005) 59 endg.; Ratsdok. 7032/05
... Die Ausführung von EU-Bestimmungen darf nur ausnahmsweise durch EU-Institutionen erfolgen, wenn in einem bestimmten Bereich eine einheitliche Verwaltungspraxis zwingend erforderlich ist und die umfassende parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der EU-Institution gewährleistet ist. Regulierungsagenturen sollten unter Berücksichtigung dieser Kriterien der Ausnahmefall sein und müssen auf besonders fachspezifische Bereiche beschränkt bleiben.
Drucksache 37/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... Ziel dieses Grünbuchs ist eine eingehende Diskussion, unter Einbeziehung der
EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und der Zivilgeselleschaft, über die geeignetste
Form von Gemeinschaftsregeln für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten und über den
zusätzlichen Nutzen, der sich aus der Festlegung eines solchen gemeinsamen Rahmens ergibt.
Auf einer öffentlichen Anhörung in 2005 wird die Kommission allen Beteiligten Gelegenheit zu
einer Auseinandersetzung über diesen Fragenkomplex geben.
1. Einführung
2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration
2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?
2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit
2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit
2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en
2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors
2.6. Rechte
2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern
3. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 731/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik KOM (2005) 445 endg.; Ratsdok. 12734/05
... Bei der Ausarbeitung der vorliegenden Vorschläge hat die Kommission - wie bereits beim Rahmenprogramm - die Ansichten berücksichtigt, die die anderen EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sowie viele Interessengruppen, darunter auch die Wissenschaftsgemeinschaft und die Industrie, im Zuge einer breiten Konsultation geäußert haben. Die Vorschläge für die spezifischen Programme stützen sich ferner auf die ausführliche Folgenabschätzung, die für den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm3 vorgenommen wurde, sowie auf das Ergebnis der Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms4.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2 Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen
7.2 GFS direkte Maßnahmen
8. Wachstum durch einen EFR des Wissens
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Anhang Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
1. Einleitung
2. Themenbereiche der Forschung
2.1 Fusionsenergie
Allgemeines Ziel
5 Maßnahmen
i Realisierung des ITER
ii FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER
iii Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
iv Langfristige FuE-Maßnahmen
v Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
vi Infrastrukturen
vii Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik
2.2 Kernspaltung und Strahlenschutz
i Entsorgung radioaktiver Abfälle
5 Ziele
5 Maßnahmen
ii Reaktorsysteme
5 Ziele
5 Maßnahmen
iii Strahlenschutz
5 Ziele
5 Maßnahmen
iv Infrastrukturen
5 Ziele
5 Maßnahmen
v Humanressourcen und Ausbildung
5 Ziele
5 Maßnahmen
3. ETHISCHE Aspekte
Drucksache 694/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirkung der Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in den Entwicklungsländern
... D. in Kenntnis der Tatsache, dass die EIB derzeit eine Überprüfung ihrer Politik betreffend den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen durchführt, bei der Erfordernisse berücksichtigt werden müssen, die sich aus der Anwendung des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf die EU-Institutionen ergeben,
Drucksache 804/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis zum 16. September 2005
... C. unter erneutem Hinweis auf die Bedeutung einer erweiterten und vertieften Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und den EU-Institutionen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung zwischen nationalen oder regionalen Körperschaften sowie internationalen Organisationen und Geldgebern bei der effizienten Umsetzung globaler Politikansätze;
Drucksache 168/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf für eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen
... Die Ausführung von EU-Bestimmungen darf nur ausnahmsweise durch EU-Institutionen erfolgen, wenn in einem bestimmten Bereich eine einheitliche Verwaltungspraxis zwingend erforderlich ist und die umfassende parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der EU-Institution gewährleistet ist. Regulierungsagenturen sollten unter Berücksichtigung dieser Kriterien der Ausnahmefall sein und müssen auf besonders fachspezifische Bereiche beschränkt bleiben.
Drucksache 581/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten
... 52. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen auf, die Teilnahme ohne Wahlrecht legal in der EU lebender Nichtstaatsbürger am öffentlichen und politischen Leben insbesondere durch die Gewährleistung eines angemessenen Beratungs- und Vertretungsmechanismus zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Konvention zur Teilnahme von Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene zu ratifizieren;
Drucksache 607/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament
... Synergien und die gegenseitige Ergänzung zwischen dem Gemeinschaftsprogramm und den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten sind der Schlüssel zum Erfolg der erneuerten Strategie von Lissabon. Im Sinne der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung und um dieses Programm erfolgreich umzusetzen wird die Europäische Kommission eng mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zusammenarbeiten und von den Sachkenntnissen anderer EU-Institutionen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und, im Finanzbereich, der Europäischen Investitionsbank profitieren.
Mitteilung
1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit
2. EIN Auftrag zum Handeln
3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung
3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums
3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen
3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen
4. Fazit
Drucksache 1013/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2003 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2003 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2004/2091(INI)) ... 12. fordert alle EU-Institutionen und -Einrichtungen auf, die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission" umfassend anzuwenden und dabei anzuerkennen, dass der Zugang zu den Dokumenten der europäischen Organe gemäß Artikel 42 der Charta der Grundrechte ein Grundrecht darstellt, und aufrichtig das Ziel zu verfolgen, Entscheidungen
Drucksache 38/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36 /EU
/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM(2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16
Drucksache 87/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- COM(2016) 850 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.