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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Haushaltsmitteln"


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Drucksache 28/20

... Um in den kommenden zehn Jahren mindestens 1 Billion EUR zu mobilisieren, ist eine Kombination von EU-Haushaltsmitteln, wie von der Kommission vorgeschlagen, und dadurch angestoßenen öffentlichen und privaten Investitionen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 213/18

... Dieser Gesetzgebungsvorschlag zielt drauf ab, die Ziele der Kapitalmarktunion zu vervollständigen, um die übermäßige Abhängigkeit von der Bankenfinanzierung zu verringern und die marktbasierten Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen zu diversifizieren. Seit der Veröffentlichung des Aktionsplans der Kapitalmarktunion im Jahr 2015 hat die Kommission ein umfassendes Paket von gesetzgeberischen und nichtgesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen, um die Risikokapitalfinanzierung in Europa auszubauen. Diese beinhalten die Schaffung von Risikokapital-Dachfonds mit Unterstützung von EU-Haushaltsmitteln und die Überprüfung der Verordnung über europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und über europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF)14. Insbesondere erweitert die Überarbeitung die Fähigkeit von EuVECA-Fonds, in KMU zu investieren, die auf KMU-Wachstumsmärkten notiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Reaktion auf die Flüchtlingskrise: Die Kommission hat rasch Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen der Migrationskrise auf den Tisch gelegt. Es wurden Schritte zur Bewältigung irregulärer Migrationsströme und zur Rettung von Menschenleben auf See unternommen; des Weiteren wurden als Zeichen der Solidarität mit den exponierten Mitgliedstaaten an den Außengrenzen Vorschläge zur Umverteilung und Neuansiedlung von Asylsuchenden sowie zur Intensivierung der Kontrolle der Außengrenzen und zu Rückführungen gemacht. Im vergangenen Jahr stimmten die Mitgliedstaaten den Vorschlägen der Kommission zur Umsiedlung von 160 000 internationalen Schutz Suchenden aus Italien und Griechenland und zur Neuansiedlung von 22 000 Vertriebenen von außerhalb der EU zu. Bislang wurden weit über 13 000 Personen um- bzw. neu angesiedelt. Im letzten Jahr hat die Kommission eine beispiellose Mobilisierung von EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 10 Mrd. EUR für 2015 und 2016 in die Wege geleitet, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen und den am stärksten betroffenen Ländern beizustehen2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 518/16

... Die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden und sind daher besser auf EU-Ebene zu erreichen. Aufgrund der unterschiedlichen budgetären Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten lassen sich die Zielvorgaben besser durch Maßnahmen auf Unionsebene - wegen ihrer größeren Reichweite und Wirkung - erreichen. Maßnahmen auf EU-Ebene ermöglichen insofern Größenvorteile beim Einsatz von EU-Haushaltsmitteln in Kombination mit der Finanzierung der EIB-Gruppe, als private Investitionen EU-weit mobilisiert und die Sachkenntnis und Erfahrung der europäischen Institutionen optimal genutzt werden können. Der Multiplikatoreffekt und die Wirkung vor Ort werden daher sehr viel größer sein als bei einer Investitionsoffensive, die sich auf einen einzigen Mitgliedstaat oder auf eine Gruppe von Mitgliedstaaten beschränkt. Der EU-Binnenmarkt und der Umstand, dass die Projektmittel nicht für bestimmte Länder oder Sektoren vergeben werden, bieten Investoren größere Anreize und senken das Gesamtrisiko.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 42/15

... Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative, im Folgenden "YEI") wurde angenommen, nachdem der Europäische Rat vom Februar 2013 seine politische Forderung zum Ausdruck gebracht hatte, dass dem noch nie da gewesenen Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Regionen der Europäischen Union, die mit einer besonders schwierigen Lage konfrontiert sind, begegnet werden müsse. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2013 und in späteren Schlussfolgerungen des Rates wurde erneut betont, dass der Förderung der Jugendbeschäftigung höchste Priorität eingeräumt werden sollte. Der Europäische Rat forderte den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln zur Unterstützung der Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten, dem negativen Trend bei der Jugendbeschäftigung entgegenzuwirken. Ziel der YEI ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Förderung der Jugendbeschäftigung in den Regionen, die am meisten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind, unter anderem durch die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. Die Unterstützung im Rahmen der YEI zielt ausschließlich und unmittelbar auf junge Menschen ab, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und - im Gegensatz zum Europäischen Sozialfonds (ESF) - nicht auf die Förderung von Systemen und Strukturen. Die YEI ist Bestandteil der Programmplanung des ESF, und die Planungsmodalitäten können in Form eines spezifischen operationellen Programms, einer spezifischen Prioritätsachse innerhalb eines operationellen Programms oder eines Teils einer oder mehrerer Prioritätsachsen geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird[, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen]. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 526/13

... Im Bestreben, die finanzielle Unterstützung noch gezielter auf die von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit junger Menschen am stärksten betroffenen Regionen und die betroffenen Personen selbst zu konzentrieren, hat der Europäische Rat im Februar beschlossen, eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg zu bringen, die mit EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 6 Mrd. EUR gefördert werden soll. Die Initiative wird auf einzelne junge Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren abzielen, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch eine allgemeine oder berufliche Ausbildung absolvieren ("not in employment, education or training” -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 872/11

... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 653/1/11

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Eine dauerhafte Kofinanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln ist aus Sicht des Bundesrates daher nur bei nachweislich unwirtschaftlichen, aber für den europäischen Energiebinnenmarkt unverzichtbaren, Energieinfrastruktur-vorhaben hinnehmbar, um Wettbewerbsverzerrungen durch Überförderungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 653/11 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Eine dauerhafte Kofinanzierung von Energieinfrastruktur projekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln ist aus Sicht des Bundesrates daher nur bei nachweislich unwirtschaftlichen, aber für den europäischen Energiebinnenmarkt unverzichtbaren, Energieinfrastruktur-vorhaben hinnehmbar, um Wettbewerbsverzerrungen durch Überförderungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 867/11

... - Bei der schrittweisen Erweiterung der EU handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe, die nur auf EU-Ebene wahrgenommen werden kann. Nur gemeinsam können die Mitgliedstaaten über die Beitrittsanträge neuer Kandidaten entscheiden. Die aus EU-Haushaltsmitteln geleistete Heranführungshilfe soll die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten bei ihren Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft unterstützen: Das IPA bietet ihnen eine Art von "Probelauf" für die Übernahme der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen noch vor dem Beitritt (z.B. Einrichtung von Institutionen für die Verwaltung von EU-Mitteln nach dem Beitritt und/oder die Übernahme des Besitzstands und von EU-Standards). Kein anderes multilaterales oder bilaterales Instrument kann eine solch umfassende Unterstützung anbieten und nur die EU kann definieren, welche Art von Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 667/10

... - Konzentration auf Innovation. Finanzmittel für Forschung und Innovation müssen künftig unmittelbar zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beitragen, insbesondere zur Innovationsunion.6 Grundlage sollten die Arbeiten im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sein und der Schwerpunkt sollte auf innovativen Projekten mit deutlichem wirtschaftlichem Potenzial auch unter Einbeziehung von KMU liegen, um die industrielle Grundstruktur Europas zu konsolidieren und auszubauen. Der Erfolg der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis hat gezeigt, dass innovative Förderkonzepte private Investitionen auslösen können. Dieses Instrument hat es vermocht, mit EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR EU-weit zusätzliche FuE-Drittmittel von 16,2 Mrd. EUR aufzubringen. Die Europäischen Technologie-Plattformen haben die Industrie dabei unterstützt, die Prioritäten für das Rahmenprogramm festzulegen. Durch die Gründung öffentlich-privater Partnerschaften konnten die Industrie aktiv beteiligt und gemeinsame Investitionen in industrielle Forschungsprogramme wie die Gemeinsamen Technologieinitiativen ermöglicht werden, an denen deutlich wird, wie dank innovativer Kooperationsformen ein relativ geringer Beitrag aus dem EU-Haushalt große europaweite unternehmerische Projekte anschieben kann. Sämtliche Instrumente sollten im Rahmen einer gemeinsamen Strategie für diesen Zweck zusammenwirken. - Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Europa sieht sich ungeahnten gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die nur mittels großer wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften bewältigt werden können. Der Vorrang sollte den wesentlichen Zielen der EU und insbesondere der Strategie Europa 2020 eingeräumt werden. Die EU könnte beispielsweise dazu beitragen, den jahrzehntelangen Rückstand in der Energieforschung aufzuholen, durch den Europa heute bei der Entwicklung einheimischer Energiequellen und beim Emissionsabbau hinterherhinkt. Durch Europäische Innovationspartnerschaften sollen Sachverstand und Ressourcen gebündelt werden, um Forschung, Entwicklung und die Heranführung von Innovationen an den Markt zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 347/10 (Beschluss)

... Die Bagatellgrenzen sollen der Vereinfachung des Verfahrensablaufs dienen und solche Rückforderungen/Zinsforderungen verhindern, bei denen der für die Eintreibung erforderliche Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den in Frage stehenden Beträgen steht. Auch verwaltungsintern soll der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Die nationalen Haushaltsordnungen (HHO) enthalten derartige Regelungen. Auch die EU-HHO enthält solche Regelungen, allerdings nur soweit die Mittel von ihr selbst ausgereicht worden sind. Die wichtigsten Fälle der Ausreichung von EU-Haushaltsmitteln betreffen aber die geteilte Mittelverwaltung. Hier will die Kommission in Folge einer Änderung ihrer Rechtsauffassung die erforderliche Flexibilität bei Kleinbeträgen nicht gelten lassen, die sie selbst für sich in Anspruch nimmt.



Drucksache 738/10 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, einer dauerhaften Ko- Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln entgegenzutreten.



Drucksache 347/1/10

... Die Bagatellgrenzen sollen der Vereinfachung des Verfahrensablaufs dienen und solche Rückforderungen/Zinsforderungen verhindern, bei denen der für die Eintreibung erforderliche Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den in Frage stehenden Beträgen steht. Auch verwaltungsintern soll der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Die nationalen Haushaltsordnungen (HHO) enthalten derartige Regelungen. Auch die EU-HHO enthält solche Regelungen, allerdings nur soweit die Mittel von ihr selbst ausgereicht worden sind. Die wichtigsten Fälle der Ausreichung von EU-Haushaltsmitteln betreffen aber die geteilte Mittelverwaltung. Hier will die Kommission in Folge einer Änderung ihrer Rechtsauffassung die erforderliche Flexibilität bei Kleinbeträgen nicht gelten lassen, die sie selbst für sich in Anspruch nimmt.



Drucksache 738/1/10

... 16. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, einer dauerhaften Ko-Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln entgegenzutreten.



Drucksache 667/1/10

... 40. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission beabsichtigt, den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln auf solche Vorhaben und Programme zu richten, die eine eindeutig positive Wirkung für Europa haben. Dies entspricht auch den bisherigen Forderungen des Bundesrates zum Grünbuch TEN-V der Kommission, wonach solche Maßnahmen Priorität genießen sollen, die hoch wertschöpfende Zentren und Metropolregionen verbinden (vgl. Nummer 3 der Stellungnahme in BR-Drucksache 278/10(B)). Dabei ist eine nachhaltige Mobilitätsstrategie auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin zielführend (vgl. Nummer 57 der Stellungnahme in BR-Drucksache 113/10(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


Drucksache 228/08

... " bezeichnet. Sie sind unabhängige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie werden überwiegend aus Mitteln des EU-Haushalts8 – und in manchen Fällen über unmittelbare Einnahmen aus Gebühren oder Abgaben finanziert. Die Haushaltsordnung enthält wesentliche Bestimmungen, die insbesondere den Stellenplan, die Anwendung der Rahmenfinanzregelung der Agenturen, die Konsolidierung der Konten der Agenturen mit den Konten der Kommission und die Entlastung durch das Europäische Parlament betreffen. Außerdem enthält die Rahmenfinanzregelung gemeinsame Bestimmungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushalts der Agenturen, die Kontrollaspekte einschließen. Für die 20 Agenturen, die aus EU-Haushaltsmitteln finanziert werden, erfolgt die Entlastung unmittelbar durch das Europäische Parlament. Die Grundsätze für die Personalpolitik der Agenturen sind im Statut festgeschrieben. Indem diese Verordnung die Agenturen verpflichtet, im Einvernehmen mit der Kommission allgemeine Vorschriften für die Umsetzung des Statuts zu erlassen zielt sie darauf ab, eine einheitliche Personalpolitik zu gewährleisten und unnötige Unterschiede zwischen der Einstellungs- und Laufbahnpolitik der einzelnen Agenturen zu vermeiden. Hingegen gibt es keine allgemeinen Vorschriften für die Errichtung und Arbeitsweise von Regulierungsagenturen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsagenturen Heute

3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen

3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts

3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 821/08

... 3. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags bzw. der verlangten Vorschläge gegebenenfalls durch Bereitstellung von EU-Haushaltsmitteln abzudecken sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge

1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen

1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

1.3. Governance-Maßnahmen

2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen

3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen

3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen

3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses

3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität


 
 
 


Drucksache 798/08

... 3. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags bzw. der verlangten Vorschläge aus den EU-Haushaltsmitteln abgedeckt werden sollten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 349/1/06

... 2. Der Bundesrat begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.



Drucksache 349/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stimmt zwar dem Anliegen der Kommission, die Transparenz der EU Politiken zu stärken, grundsätzlich zu. Er begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.



Drucksache 563/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.