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54 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Haushaltsmittel"


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Drucksache 28/20

... Um in den kommenden zehn Jahren mindestens 1 Billion EUR zu mobilisieren, ist eine Kombination von EU-Haushaltsmitteln, wie von der Kommission vorgeschlagen, und dadurch angestoßenen öffentlichen und privaten Investitionen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 213/18

... Dieser Gesetzgebungsvorschlag zielt drauf ab, die Ziele der Kapitalmarktunion zu vervollständigen, um die übermäßige Abhängigkeit von der Bankenfinanzierung zu verringern und die marktbasierten Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen zu diversifizieren. Seit der Veröffentlichung des Aktionsplans der Kapitalmarktunion im Jahr 2015 hat die Kommission ein umfassendes Paket von gesetzgeberischen und nichtgesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen, um die Risikokapitalfinanzierung in Europa auszubauen. Diese beinhalten die Schaffung von Risikokapital-Dachfonds mit Unterstützung von EU-Haushaltsmitteln und die Überprüfung der Verordnung über europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und über europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF)14. Insbesondere erweitert die Überarbeitung die Fähigkeit von EuVECA-Fonds, in KMU zu investieren, die auf KMU-Wachstumsmärkten notiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 98. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass Finanzinstrumente lediglich für Erträge generierende Projekte geeignet und somit für kohäsionspolitische Förderungen nur sehr eingeschränkt einsetzbar sind. Sie können keinesfalls generell EU-Haushaltsmittel ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 63. Er weist auch darauf hin, dass Finanzinstrumente lediglich für Erträge generierende Projekte geeignet und somit für kohäsionspolitische Förderungen nur sehr eingeschränkt einsetzbar sind. Sie können keinesfalls generell EU-Haushaltsmittel ersetzen. Er begrüßt insoweit ausdrücklich, dass die Kommission selbst den Einsatz von Finanzinstrumenten nur noch für rentierliche Projekte vorschlägt. Bei nichtrentierlichen Vorhaben scheitert der Einsatz von Darlehen und anderen Finanzinstrumenten regelmäßig aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen. Auch bei rentierlichen Projekten hängt die Sinnhaftigkeit einer Förderung mit Finanzinstrumenten allerdings vom Einzelfall sowie den jeweiligen Kapitalmarktbedingungen und sonstigen Förderkonditionen ab. Daher sollte die Letztentscheidung über den Einsatz von Zuschüssen oder Darlehen bzw. die optimale Mischung dieser Finanzierungsarten auf der nationalen bzw. regionalen Ebene verbleiben. Eine Verpflichtung zur weiteren Erhöhung des Anteils der Finanzierungsinstrumente oder die generelle Festlegung eines Mindestumfangs für Finanzierungsinstrumente bei den ESI-Fonds lehnt der Bundesrat aus diesem Grund ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 521/16

... 3. Wie kann der Erfolg des Einsatzes der EU-Haushaltsmittel angemessen bewertet werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Reaktion auf die Flüchtlingskrise: Die Kommission hat rasch Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen der Migrationskrise auf den Tisch gelegt. Es wurden Schritte zur Bewältigung irregulärer Migrationsströme und zur Rettung von Menschenleben auf See unternommen; des Weiteren wurden als Zeichen der Solidarität mit den exponierten Mitgliedstaaten an den Außengrenzen Vorschläge zur Umverteilung und Neuansiedlung von Asylsuchenden sowie zur Intensivierung der Kontrolle der Außengrenzen und zu Rückführungen gemacht. Im vergangenen Jahr stimmten die Mitgliedstaaten den Vorschlägen der Kommission zur Umsiedlung von 160 000 internationalen Schutz Suchenden aus Italien und Griechenland und zur Neuansiedlung von 22 000 Vertriebenen von außerhalb der EU zu. Bislang wurden weit über 13 000 Personen um- bzw. neu angesiedelt. Im letzten Jahr hat die Kommission eine beispiellose Mobilisierung von EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 10 Mrd. EUR für 2015 und 2016 in die Wege geleitet, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen und den am stärksten betroffenen Ländern beizustehen2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 532/16

... -armen, klimaverträglichen Wirtschaft beizutragen. Solche Reformen sind von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihre Klima- und Umweltziele erreichen und internationale Verpflichtungen einhalten kann, einschließlich ihrer Zusagen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens10 und der Ziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft11 aus dem Jahr 2015. Im Rahmen der G20 treibt die Kommission die Verwirklichung dieser Ziele voran.12 Die Kommission unterstützt die Ausrichtung privater Investitionen auf Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- und andere Umweltziele sowohl mittels politischer Maßnahmen als auch durch öffentliche Investitionen. Es wird daran gearbeitet, im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen die Verfügbarkeit "grüner" Mittel zu verbessern, und zwar durch Zweckbindung von mindestens 20 % der im Zeitraum 2014-2020 verfügbaren EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz und durch Einrichtung einer Plattform für die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft. Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion wurde unterstrichen, dass EU-Standards für grüne Anleihen gefördert werden müssen. Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die in den kommenden Monaten eine umfassende europäische Strategie für grüne Finanzierungen ausarbeiten soll. Um Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) Rechnung zu tragen, hat die EU Offenlegungsverpflichtungen für bestimmte große Unternehmen festgelegt; zudem wird sie nicht verbindliche Berichterstattungsleitlinien annehmen, damit Anleger und Verbraucher angemessen über diese Aspekte informiert werden. Ferner bewertet sie derzeit das Follow-up zur kürzlich durchgeführten Konsultation über langfristige und nachhaltige Investitionen; darin wurde die Bedeutung von ESG-Aspekten für die längerfristige Wertentwicklung von Unternehmen und für Investoren hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 518/16

... Die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden und sind daher besser auf EU-Ebene zu erreichen. Aufgrund der unterschiedlichen budgetären Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten lassen sich die Zielvorgaben besser durch Maßnahmen auf Unionsebene - wegen ihrer größeren Reichweite und Wirkung - erreichen. Maßnahmen auf EU-Ebene ermöglichen insofern Größenvorteile beim Einsatz von EU-Haushaltsmitteln in Kombination mit der Finanzierung der EIB-Gruppe, als private Investitionen EU-weit mobilisiert und die Sachkenntnis und Erfahrung der europäischen Institutionen optimal genutzt werden können. Der Multiplikatoreffekt und die Wirkung vor Ort werden daher sehr viel größer sein als bei einer Investitionsoffensive, die sich auf einen einzigen Mitgliedstaat oder auf eine Gruppe von Mitgliedstaaten beschränkt. Der EU-Binnenmarkt und der Umstand, dass die Projektmittel nicht für bestimmte Länder oder Sektoren vergeben werden, bieten Investoren größere Anreize und senken das Gesamtrisiko.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 26. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Absicht bekundet, [EU-Haushaltsmittel ergebnisorientiert zu verwenden sowie] Spielräume für Vereinfachungen und wirksamen Mitteleinsatz zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Absicht bekundet, EU-Haushaltsmittel ergebnisorientiert zu verwenden sowie Spielräume für Vereinfachungen und wirksamen Mitteleinsatz zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 42/15

... Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative, im Folgenden "YEI") wurde angenommen, nachdem der Europäische Rat vom Februar 2013 seine politische Forderung zum Ausdruck gebracht hatte, dass dem noch nie da gewesenen Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Regionen der Europäischen Union, die mit einer besonders schwierigen Lage konfrontiert sind, begegnet werden müsse. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2013 und in späteren Schlussfolgerungen des Rates wurde erneut betont, dass der Förderung der Jugendbeschäftigung höchste Priorität eingeräumt werden sollte. Der Europäische Rat forderte den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln zur Unterstützung der Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten, dem negativen Trend bei der Jugendbeschäftigung entgegenzuwirken. Ziel der YEI ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Förderung der Jugendbeschäftigung in den Regionen, die am meisten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind, unter anderem durch die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. Die Unterstützung im Rahmen der YEI zielt ausschließlich und unmittelbar auf junge Menschen ab, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und - im Gegensatz zum Europäischen Sozialfonds (ESF) - nicht auf die Förderung von Systemen und Strukturen. Die YEI ist Bestandteil der Programmplanung des ESF, und die Planungsmodalitäten können in Form eines spezifischen operationellen Programms, einer spezifischen Prioritätsachse innerhalb eines operationellen Programms oder eines Teils einer oder mehrerer Prioritätsachsen geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird[, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen]. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 526/13

... Im Bestreben, die finanzielle Unterstützung noch gezielter auf die von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit junger Menschen am stärksten betroffenen Regionen und die betroffenen Personen selbst zu konzentrieren, hat der Europäische Rat im Februar beschlossen, eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg zu bringen, die mit EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 6 Mrd. EUR gefördert werden soll. Die Initiative wird auf einzelne junge Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren abzielen, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch eine allgemeine oder berufliche Ausbildung absolvieren ("not in employment, education or training” -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 184/13

... Mit dem SST-Programm werden die von der Kommission insgesamt für den nächsten MFR vorgeschlagenen EU-Haushaltsmittel nicht überschritten. Es werden keine über den MFR-Vorschlag hinausgehenden Mittel beantragt. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Vorschlags sollten die Finanzmittel für das Programm zur SST-Unterstützung - in voller Übereinstimmung mit der jeweiligen Rechtsgrundlage - aus anderen einschlägigen Programmen umgeschichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 720/12

... Um diese Probleme zu lösen, sehen die Kommissionsvorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-202013 wirksame Instrumente für politische Integration vor, die die Entwicklung einer grünen Infrastruktur sehr erleichtern könnten. Die vorgeschlagene Bindung von 20 % der EU-Haushaltsmittel zwecks Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen dürfte dazu beitragen, dass alle wasserbezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker gefördert werden. Bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit der im Vorschlag der Kommission zur Ökologisierung von Säule I der GAP vorgesehenen Festlegung von Flächen von Umweltinteresse, wie beispielsweise Pufferstreifen, könnten als Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, einer Art grüne Infrastruktur, gewertet werden. Als Alternative zur grauen Infrastruktur könnten Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung auch aus dem Kohäsionsfond und den Strukturfonds unterstützt werden. Der Vorschlag für den neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds sieht Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur vor und unterstützt die Erhaltung und Verbesserung von Umwelt, Biodiversität, Landschaftspflege und traditionellen Merkmalen der Aquakulturgebiete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 720/1/12

... 17. Die vorgeschlagene Bindung von 20 Prozent der EU-Haushaltsmittel zur Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen kann ebenfalls dazu beitragen, wasserbezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker zu fördern. Soweit die Vorschläge der Kommission zur Ökologisierung der GAP realisiert werden sollten, ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen wie Pufferstreifen entlang von Gewässern auch ein wirksamer Beitrag zur Förderung der Wasserrückhaltung und ökologischen Aufwertung der Wasserkörper geleistet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 720/12 (Beschluss)

... 12. Das Erreichen eines guten Zustandes aller Oberflächen- und Grundwasserkörper verlangt erhebliche finanzielle Anstrengungen der Länder. Der Bundesrat befürwortet daher, dass für bestimmte Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmen auch Mittel aus dem EU-Haushalt, europäische Fonds wie Struktur- und Kohäsionsfonds oder die GAP-Fonds, zur Finanzierung herangezogen werden können. Die vorgeschlagene Bindung von 20 Prozent der EU-Haushaltsmittel zur Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen kann ebenfalls dazu beitragen, wasserbezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker zu fördern. Soweit die Vorschläge der Kommission zur Ökologisierung der GAP realisiert werden sollten, ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen wie Pufferstreifen entlang von Gewässern auch ein wirksamer Beitrag zur Förderung der Wasserrückhaltung und ökologischen Aufwertung der Wasserkörper geleistet werden kann.



Drucksache 400/11

... Die durch den neuen rechtlichen Rahmen gebotene Gelegenheit wurde genutzt, um das System innerhalb dieses Rahmens und der durch den Eigenmittelbeschluss gesetzten Grenzen ausreichend flexibel zu gestalten, indem sämtliche die EU-Haushaltsmittel betreffenden praktischen Regelungen, die einem strafferen Verfahren unterliegen sollten, in einer Durchführungsverordnung und nicht in dem Beschluss selbst festgelegt werden. Diese Vorschläge spiegeln die Intentionen des Gesetzgebers wider, die in dem Konvent zur Zukunft Europas zum Ausdruck gebracht wurden und die die Zustimmung der anschließenden Regierungskonferenz fanden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung – warum die Reform notwendig IST

1.1. Das Finanzierungssystem der EU ist veraltet

1.2. Neues Paradigma der EU-Finanzierung

1.3. Neue rechtliche Rahmenbedingungen durch den Vertrag von Lissabon

2. Drei Vorschläge – Ein Beschluss

2.1. Vereinfachung hinsichtlich der Beiträge der Mitgliedstaaten

2.2. Einführung neuer Eigenmittel

2.3. Reform der Korrekturmechanismen

3. Das Eigenmittelpaket

3.1. Rechtsinstrumente

3.2. Schlüsselrolle des Eigenmittelbeschlusses

3.3. Durchführungsverordnung

3.4. Bereitstellung der Eigenmittel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Korrekturmechanismen

Artikel 5
Finanzierung der Korrekturmechanismen

Artikel 6
Universalitätsprinzip

Artikel 7
Übertragung von Überschüssen

Artikel 8
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung beziehungsweise Zahlung an die Kommission

Artikel 9
Durchführungsbestimmungen

Artikel 10
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Veröffentlichung


 
 
 


Drucksache 867/11

... - Bei der schrittweisen Erweiterung der EU handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe, die nur auf EU-Ebene wahrgenommen werden kann. Nur gemeinsam können die Mitgliedstaaten über die Beitrittsanträge neuer Kandidaten entscheiden. Die aus EU-Haushaltsmitteln geleistete Heranführungshilfe soll die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten bei ihren Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft unterstützen: Das IPA bietet ihnen eine Art von "Probelauf" für die Übernahme der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen noch vor dem Beitritt (z.B. Einrichtung von Institutionen für die Verwaltung von EU-Mitteln nach dem Beitritt und/oder die Übernahme des Besitzstands und von EU-Standards). Kein anderes multilaterales oder bilaterales Instrument kann eine solch umfassende Unterstützung anbieten und nur die EU kann definieren, welche Art von Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 653/1/11

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Eine dauerhafte Kofinanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln ist aus Sicht des Bundesrates daher nur bei nachweislich unwirtschaftlichen, aber für den europäischen Energiebinnenmarkt unverzichtbaren, Energieinfrastruktur-vorhaben hinnehmbar, um Wettbewerbsverzerrungen durch Überförderungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 638/11

... (2) Die Tatsache jedoch, dass die Mitgliedstaaten die Stützungsprogramme, einschließlich des für die Betriebsprämienregelung vorgesehenen Teils der EU-Haushaltsmittel, einmal im Jahr ändern können, und die Tatsache, dass die Stützungsprogramme eine Laufzeit von fünf Jahren haben, die Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung dagegen unbefristet gewährt werden, haben insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der für die Betriebsprämienregelung vorgesehenen Mittel einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 635/11

... Für die Bindung der EU-Haushaltsmittel für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum findet Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. CR/xxx Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 667/11

... Die Kommission hat die Absicht, der EU-Drogenpolitik neue Anstöße zu geben. In dem von ihr vorgeschlagenen Haushalt für Europa 20209 sagt sie finanzielle Unterstützung zu, damit den künftigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Drogenproblem begegnet werden kann. Die EU-Haushaltsmittel sollten gezielt für solche Maßnahmen verwendet werden, die eindeutig einen Mehrwert bieten und die folgende Maßnahmen einschließen: Vorgehen gegen neue Drogen, Entwicklung innovativer Praktiken für Prävention oder Behandlung sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und einschlägige Schulungsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 657/11

... Dass EU-Haushaltsmittel über innovative Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden, ist nicht neu, denn solche Instrumente wurden in diesem Zusammenhang erstmals schon vor über zehn Jahren genutzt. Der Begriff "innovatives Finanzierungsinstrument" bezeichnet in dieser Mitteilung alle Interventionen außer der reinen Bezuschussung. In diesem Sinne deckt der Begriff innovative Finanzierungsinstrumente ein breites Spektrum von Fällen ab, in denen die finanzielle Förderung aus dem EU-Haushalt in anderer Form denn als reiner Zuschuss gewährt wird, einschließlich Fälle, in denen EU-Zuschussmittel mit Darlehen von Finanzierungsinstituten kombiniert werden. Hinter einer vermehrten Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente steht jedoch nicht die Absicht, die Zuschussförderung durch Finanzierungsinstrumente zu ersetzen, denn Zuschüsse werden in verschiedenen Bereichen nach wie vor nötig sein; vielmehr geht es darum, die Zuschussförderung zu ergänzen, indem Projekte, die EU-Politikzielen dienen, durch andere Interventionsformen unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben

2.1. Reichweite und Sektoren

2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt

2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente

2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen

2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen

2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern

2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts

3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013

3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten

3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann

3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken

3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten

3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene

3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig

3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen

4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020

5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente

5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente

5.1.1. EU-Instrumente

5.1.2. Strukturfondsinstrumente

5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente

5.1.4. Außenpolitische Instrumente

5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen

5.2.1. Reichweite der Plattformen

5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen

5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente

6. Schlussfolgerung Nächste Schritte

Anhang
Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013

1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite

1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

1.2. Fonds Marguerite

2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT

2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT

3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen

3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF

3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF

4. Strukturfonds

5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich


 
 
 


Drucksache 653/11 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Eine dauerhafte Kofinanzierung von Energieinfrastruktur projekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln ist aus Sicht des Bundesrates daher nur bei nachweislich unwirtschaftlichen, aber für den europäischen Energiebinnenmarkt unverzichtbaren, Energieinfrastruktur-vorhaben hinnehmbar, um Wettbewerbsverzerrungen durch Überförderungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 872/11

... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 648/11

... ii) den Grundsatz, dass die vorschlagenden Organisationen im Interesse einer soliden Verwaltung der EU-Haushaltsmittel Sicherheiten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Programmdurchführung leisten müssen (vgl. Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008) und iii) den Grundsatz, dass sie bei Nichterfüllung von Verpflichtungen mit Sanktionen belegt werden können (vgl. Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/11




1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:

3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5
Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme

4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:

8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.

13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:

Artikel 15a
Befugnisse der Kommission

Artikel 16a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16b
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 738/1/10

... 16. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, einer dauerhaften Ko-Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln entgegenzutreten.



Drucksache 667/1/10

... 40. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission beabsichtigt, den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln auf solche Vorhaben und Programme zu richten, die eine eindeutig positive Wirkung für Europa haben. Dies entspricht auch den bisherigen Forderungen des Bundesrates zum Grünbuch TEN-V der Kommission, wonach solche Maßnahmen Priorität genießen sollen, die hoch wertschöpfende Zentren und Metropolregionen verbinden (vgl. Nummer 3 der Stellungnahme in BR-Drucksache 278/10(B)). Dabei ist eine nachhaltige Mobilitätsstrategie auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin zielführend (vgl. Nummer 57 der Stellungnahme in BR-Drucksache 113/10(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


Drucksache 738/10 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, einer dauerhaften Ko- Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln entgegenzutreten.



Drucksache 667/10 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik eines der erfolgreichsten Instrumente zur solidarischen Unterstützung schwächerer Regionen ist und auch zur Schaffung von Wachstum und Wohlstand in ganz Europa beiträgt. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission auch zukünftig eine Kohäsionspolitik in der gesamten Union und damit in allen Regionen für erforderlich hält, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die harmonische Entwicklung der Union als Ganzes durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern. Auch künftig sollte daher ein erheblicher Teil der EU-Haushaltsmittel für strukturpolitische Förderaktivitäten in den Regionen vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10 (Beschluss)




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 667/2/10

... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik eines der erfolgreichsten Instrumente zur solidarischen Unterstützung schwächerer Regionen ist und auch zur Schaffung von Wachstum und Wohlstand in ganz Europa beiträgt. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission auch zukünftig eine Kohäsionspolitik in der gesamten Union und damit in allen Regionen für erforderlich hält, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die harmonische Entwicklung der Union als Ganzes durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern. Auch künftig sollte daher ein erheblicher Teil der EU-Haushaltsmittel für strukturpolitische Förderaktivitäten in den Regionen vorgesehen werden. In Bekräftigung der bisherigen Beschlüsse2 der Länder hebt der Bundesrat hervor, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/2/10




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

II.6. Maßnahmen im Außenbereich

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 740/10

... Außerdem benötigen Energieinvestitionen nicht nur Unterstützung in Form von Zuschüssen. Entwicklungshilfe allein wird niemals ausreichen, um die für die Versorgung aller Menschen mit nachhaltigem Strom erforderlichen Investitionen von Hunderten von Milliarden Euro zu finanzieren. Derartige Investitionen können durchaus rentabel sein. Daher dürfte die Ergänzung der EU-Haushaltsmittel durch Mittel anderer Geber und Finanzinstitutionen, auch des Privatsektors, in diesem Bereich leichter als in anderen zu realisieren sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/10




Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung

1. Einleitung

2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung

2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis

2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung

2.3. Förderung von Governance

2.4. Sicherheit und Fragilität

2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe

2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe

3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum

3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum

3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung

4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft

4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung

4.2. Energie und Entwicklung

5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 347/10 (Beschluss)

... 1. Die Reformbemühungen der Kommission zur Entbürokratisierung der Verfahren zur Bewirtschaftung der EU-Haushaltsmittel werden zur Kenntnis genommen.



Drucksache 115/10

... Im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Haushaltsordnung nach Artikel 184 HO wird die Kommission gegen Ende des ersten Halbjahres 2010 einen weiteren Änderungsvorschlag vorlegen, Allerdings ist es nach ihrer Auffassung zwingend erforderlich, noch vor und unabhängig von dieser dreijährlichen Überprüfung eine Adhoc-Änderung der HO- und der DB im beschleunigten Verfahren vorzunehmen, um mittels eines soliden Rechtsrahmens sicherzustellen, dass die EU-Haushaltsmittel im Einklang mit dem neuen Vertrag ausgeführt werden. Die im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erforderlichen Änderungen wird die Kommission in Bälde als gesonderten Vorschlag vorlegen.



Drucksache 667/10

... - Konzentration auf Innovation. Finanzmittel für Forschung und Innovation müssen künftig unmittelbar zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beitragen, insbesondere zur Innovationsunion.6 Grundlage sollten die Arbeiten im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sein und der Schwerpunkt sollte auf innovativen Projekten mit deutlichem wirtschaftlichem Potenzial auch unter Einbeziehung von KMU liegen, um die industrielle Grundstruktur Europas zu konsolidieren und auszubauen. Der Erfolg der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis hat gezeigt, dass innovative Förderkonzepte private Investitionen auslösen können. Dieses Instrument hat es vermocht, mit EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR EU-weit zusätzliche FuE-Drittmittel von 16,2 Mrd. EUR aufzubringen. Die Europäischen Technologie-Plattformen haben die Industrie dabei unterstützt, die Prioritäten für das Rahmenprogramm festzulegen. Durch die Gründung öffentlich-privater Partnerschaften konnten die Industrie aktiv beteiligt und gemeinsame Investitionen in industrielle Forschungsprogramme wie die Gemeinsamen Technologieinitiativen ermöglicht werden, an denen deutlich wird, wie dank innovativer Kooperationsformen ein relativ geringer Beitrag aus dem EU-Haushalt große europaweite unternehmerische Projekte anschieben kann. Sämtliche Instrumente sollten im Rahmen einer gemeinsamen Strategie für diesen Zweck zusammenwirken. - Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Europa sieht sich ungeahnten gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die nur mittels großer wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften bewältigt werden können. Der Vorrang sollte den wesentlichen Zielen der EU und insbesondere der Strategie Europa 2020 eingeräumt werden. Die EU könnte beispielsweise dazu beitragen, den jahrzehntelangen Rückstand in der Energieforschung aufzuholen, durch den Europa heute bei der Entwicklung einheimischer Energiequellen und beim Emissionsabbau hinterherhinkt. Durch Europäische Innovationspartnerschaften sollen Sachverstand und Ressourcen gebündelt werden, um Forschung, Entwicklung und die Heranführung von Innovationen an den Markt zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern.

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Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 444/10

... 38. unterstreicht, dass zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft Investitionen in die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig sind, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und immer mehr europäischen Bürgern und Unternehmen Zugang zu neuen Systemen und neuen Anwendungen zu verschaffen; betont, dass Europa bei der Entwicklung von Internet-Technologien eine Führungsrolle innehaben sollte; schlägt vor, in der nächsten Finanziellen Vorausschau die EU-Haushaltsmittel für Forschung im IKT-Bereich zu verdoppeln und die Mittel für die Anwendung von IKT zu vervierfachen;



Drucksache 347/1/10

... 1. Die Reformbemühungen der Kommission zur Entbürokratisierung der Verfahren zur Bewirtschaftung der EU-Haushaltsmittel werden zur Kenntnis genommen.



Drucksache 228/08

... " bezeichnet. Sie sind unabhängige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie werden überwiegend aus Mitteln des EU-Haushalts8 – und in manchen Fällen über unmittelbare Einnahmen aus Gebühren oder Abgaben finanziert. Die Haushaltsordnung enthält wesentliche Bestimmungen, die insbesondere den Stellenplan, die Anwendung der Rahmenfinanzregelung der Agenturen, die Konsolidierung der Konten der Agenturen mit den Konten der Kommission und die Entlastung durch das Europäische Parlament betreffen. Außerdem enthält die Rahmenfinanzregelung gemeinsame Bestimmungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushalts der Agenturen, die Kontrollaspekte einschließen. Für die 20 Agenturen, die aus EU-Haushaltsmitteln finanziert werden, erfolgt die Entlastung unmittelbar durch das Europäische Parlament. Die Grundsätze für die Personalpolitik der Agenturen sind im Statut festgeschrieben. Indem diese Verordnung die Agenturen verpflichtet, im Einvernehmen mit der Kommission allgemeine Vorschriften für die Umsetzung des Statuts zu erlassen zielt sie darauf ab, eine einheitliche Personalpolitik zu gewährleisten und unnötige Unterschiede zwischen der Einstellungs- und Laufbahnpolitik der einzelnen Agenturen zu vermeiden. Hingegen gibt es keine allgemeinen Vorschriften für die Errichtung und Arbeitsweise von Regulierungsagenturen.

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Drucksache 228/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsagenturen Heute

3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen

3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts

3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 798/08

... 3. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags bzw. der verlangten Vorschläge aus den EU-Haushaltsmitteln abgedeckt werden sollten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 821/08

... 3. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags bzw. der verlangten Vorschläge gegebenenfalls durch Bereitstellung von EU-Haushaltsmitteln abzudecken sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge

1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen

1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

1.3. Governance-Maßnahmen

2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen

3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen

3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen

3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses

3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität


 
 
 


Drucksache 349/1/06

... 2. Der Bundesrat begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.



Drucksache 349/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stimmt zwar dem Anliegen der Kommission, die Transparenz der EU Politiken zu stärken, grundsätzlich zu. Er begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.



Drucksache 636/04

... Die Europäische Union schafft eine Zielgemeinschaft. Teile der EU-Haushaltsmittel sind eindeutig für die Verbesserung der Kohäsion bestimmt. Andere Teile dienen der Umsetzung spezifischer Ziele durch EU-Programme. Daher wird es immer Nettoempfänger aus dem und Nettobeitragszahler zum EU-Haushalt geben, auch wenn die Vorteile der EU-Politik der gesamten Union zugute kommen.

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Drucksache 636/04




Begründung

1. Einführung

2. derzeitige Situation des VK IM Vergleich ZU anderen Nettobeitragszahlern

2.1. Relativer Wohlstand

Tabelle

2.2. Nettohaushaltssalden vor VK-Korrektur

Tabelle

Tabelle

3. VORAUSSICHTLICHE Nettosalden Beibehaltung bei des geltenden Eigenmittelbeschlusses

Tabelle

4. Allgemeiner Korrekturmechanismus

4.1. Beschreibung des Mechanismus

4.2 Höhe des Schwellenwertes

Tabelle

4.3. Finanzierungsvorschriften

4.4. Höhe der Korrekturen im Vergleich

5. Vorschlag der Kommission

Tabelle

6. ÜBERGANGSMASSNAHMEN

6.1 Zusätzliche Ausgleichszahlungen für das VK

6.3 Simulierung

2 Schlussfolgerung

Anhang 1
Elemente des vorgeschlagenen allgemeinen Korrekturmechanismus

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 247/18 PDF-Dokument



Drucksache 248/18 PDF-Dokument



Drucksache 271/18 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 563/16 PDF-Dokument



Drucksache 566/10 PDF-Dokument



Drucksache 599/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.