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"EU-Haushalts"
Drucksache 448/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Haushaltsdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Empfänger von Direktzahlungen (Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung - HDiszErstV )
... § 1 enthält allgemeine Regelungen zum Anwendungsbereich. Die Verordnung dient ausschließlich der Durchführung der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABL. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549), die die Erstattung von im Rahmen der EU-Haushaltsdisziplin übertragenen Mittel an die Empfänger von Direktzahlungen betreffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Erstattungsfaktor
§ 3 Mitteilungen der Länder
§ 4 Erstattungsbetrag
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung
II. Folgen der Verordnung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3.1 Erfüllungsaufwand
3.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
3.3 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3.4 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3065: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Haushaltsdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Empfänger von Direktzahlungen - Haushaltsdisziplin - Erstattungsverordnung -
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 580/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Die erste Komponente des Investitionsprogramms betrifft die Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in den nächsten drei Jahren. Das hier vorgeschlagene Vorgehen soll ausschließlich auf EU-Ebene erfolgen: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und sonstige Wirtschaftsbeteiligte auf, an dieser Initiative mitzuwirken und diese zu ergänzen. Damit möglichst rasch Ergebnisse erzielt werden können, kann das vorgeschlagene Vorgehen über den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen für den EU-Haushalt 2014-2020 finanziert werden.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 580/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird[, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen]. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... 11. Die in dieser Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den EU-Haushaltsplan, die über die in der offiziellen Finanzplanung der Kommission bereits vorgesehenen Mittel hinausgehen würden.
Einführung und Kontext
I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
IV. Marktzugang für grüne KMU
V. Verwaltung
Drucksache 140/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 - 2020 (EUCO 37/ 13)
... 5. Der Bundesrat bedauert die Absenkung der Mittel für Forschung, Bildung und Infrastruktur im Vergleich zum Vorschlag der Kommission vom 30. Juni 2011. Anstatt den EU-Haushaltsrahmen konsequent an den aktuellen Herausforderungen der EU zu orientieren und diese Bereiche zu stärken, wurde gerade hier deutlich gekürzt.
Drucksache 184/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Programms zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum - COM(2013) 107 final
... Mit dem SST-Programm werden die von der Kommission insgesamt für den nächsten MFR vorgeschlagenen EU-Haushaltsmittel nicht überschritten. Es werden keine über den MFR-Vorschlag hinausgehenden Mittel beantragt. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Vorschlags sollten die Finanzmittel für das Programm zur SST-Unterstützung - in voller Übereinstimmung mit der jeweiligen Rechtsgrundlage - aus anderen einschlägigen Programmen umgeschichtet werden.
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sollten über eine sichere Infrastruktur erfolgen. Der Vorschlag wird sich nur dann auf den EU-Haushalt auswirken, wenn die Mitgliedstaaten beschließen, eine bestehende Infrastruktur (z.B. sTESTA) anzupassen, und die Kommission innerhalb des MFF 2014-2020 mit der Durchführung beauftragen. Die einmaligen Anpassungskosten werden mit 1250 000 EUR veranschlagt und würden zulasten des EU-Haushalts, Haushaltslinie 09 03 02 (für die Förderung des Zusammenschlusses und der Interoperabilität nationaler öffentlicher Dienstleistungen online sowie Zugang zu solchen Netzen - Kapitel 09 03, Fazilität "Connecting Europe" - Telekommunikationsnetze) gehen, unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Alternativ hierzu können die Mitgliedstaaten auch entweder die einmaligen Kosten der Anpassung einer bestehenden Infrastruktur gemeinsam übernehmen oder aber auf ihre Kosten die Einrichtung einer neuen Infrastruktur beschließen, deren Kosten auf ungefähr 10 Millionen EUR pro Jahr geschätzt werden.
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... In vielen dieser Bereiche wurde bereits das Fundament gelegt. Nun muss die Priorität auf der beschleunigten und zeitlich vorgezogenen Umsetzung der Maßnahmen liegen. Der Erfolg wird sowohl vom politischen Willen der Mitgliedstaaten als auch von den Kapazitäten des privaten Sektors zur Schaffung von Chancen für junge Menschen abhängen. Die EU kann nicht die auf nationaler Ebene notwendigen Arbeiten leisten. Sie kann aber darauf hinwirken, dass etwas geschieht, indem sie in den länderspezifischen Empfehlungen den dringendsten Reformbedarf aufzeigt, für die Verbreitung bewährter Verfahren sorgt, Investitionen aus dem EU-Haushalt mobilisiert und jungen Menschen dabei behilflich ist, die Vorteile des europäischen Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Soll eine wahrhaft soziale Dimension enstehen, muss der EU-Haushalt voll ausgeschöpft werden, um die soziale Dimension der WWU zu entwickeln. Für die Haushaltsperiode 2014- 2020 wurden die Finanzmittel und Programme aufgestockt. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden weiter als wichtiger Motor für die Umsetzung der notwendigen Reformen und die Modernisierung der Sozialpolitik durch die Mitgliedstaaten dienen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird nach wie vor eine wichtige Rolle spielen; bei der Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme für den Zeitraum 2014-2020 können durch den gezielten Einsatz der EU-Mittel für eine solide Beschäftigungs- und Sozialpolitik in vielen Mitgliedstaaten starke Wachstumsimpulse gegeben werden.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtete Betrugsdelikte und ähnliche rechtswidrige Handlungen sind ein großes, zu Lasten des EU-Haushalts und somit der Steuerzahler gehendes Problem. Wenn EU-Gelder missbraucht werden, besteht die Gefahr, dass das mit dem EU-Haushalt verfolgte Ziel, die Lebensbedingungen zu verbessern sowie Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, nicht erreicht wird. Dies gilt besonders in Zeiten, in denen die Konsolidierung der Haushalte, ein verantwortungsvolles haushaltspolitisches Handeln und Strukturreformen zur Ankurbelung des Wachstums von vorrangiger Bedeutung sind. Laut dem von der Kommission vorgelegten Jahresbericht 2010 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU1 werden trotz des bestehenden Rechtsrahmens alljährlich Fälle von Betrugsverdacht mit einem Gesamtschadensvolumen von ca. 600 Mio. EUR (Einnahmen-und Ausgabenseite des EU-Haushalts) verzeichnet. Es kann davon ausgegangen werden, dass das tatsächliche Schadensvolumen noch größer ist, denn es werden ja nicht alle Fälle aufgedeckt und gemeldet.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 19. Um das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern, müssen die Probleme deshalb auch an der Quelle angegangen werden, unter anderem durch bessere Einbeziehung der Naturkapitalziele in andere Politikbereiche, wobei sicherzustellen ist, dass die politischen Maßnahmen kohärent sind und positive Nebeneffekte erzielen. Die in den Reformvorschlägen der Kommission vorgesehenen Ökologisierungsmaßnahmen, vor allem für die europäische Agrar-, Fischerei- und Kohäsionspolitik, sollen diese Ziele zusammen mit den Vorschlägen für die Ökologisierung des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) fördern. Aquatische Ökosysteme in ländlichen Gebieten sollten beispielsweise davon profitieren, dass die Erzeugerbeihilfen künftig, wie in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehen, an die Erfüllung entsprechender Auflagen der
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 409/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission der Bekämpfung des Betrugs zu Lasten des EU-Haushalts und damit zu Lasten der Steuerzahler hohe Bedeutung beimisst. Der Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und Missbrauch muss in allen Mitgliedstaaten ausnahmslos gewährleistet sein. Als größter Beitragszahler in der EU hat die Bundesrepublik Deutschland hieran ein besonderes Interesse.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Ohne beträchtliche finanzielle Investitionen in das Humankapital wird es nicht möglich sein, dynamische und inklusive Arbeitsmärkte zu schaffen, Missverhältnissen entgegenzuwirken, das Qualifikationsniveau zu verbessern und die geografische Mobilität zu erhöhen. Aus diesem Grund hat die Kommission im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 Mindest-Mittelausstattungen für den Europäischen Sozialfonds für jede Art von Region in einer Gesamthöhe von mindestens 84 Mrd. EUR vorgeschlagen. Zusätzlich zur notwendigen (Neu-)Bewertung der einzelstaatlichen Haushaltsprioritäten im Zuge der intelligenten Haushaltskonsolidierung, die mit Hilfe des Europäischen Semesters koordiniert wird, muss die strikte Ausrichtung des EU-Haushalts an der Strategie "Europa 2020" im nächsten Programmplanungszeitraum als Gelegenheit ergriffen werden, um die EU-Fördergelder intensiver und besser zur Unterstützung der Reformbemühungen der Mitgliedstaaten zu nutzen54.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 623/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - COM(2011) 611 final; Ratsdok. 15253/11
... - Die Pauschalisierung von Personalkosten ist optional; die Möglichkeit der Bezugnahme auf real angefallene Personalkosten bleibt unberührt. - Einige Anmerkungen zu Verwaltungs- und Kontrollsystemen hängen mit der Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung zusammen und müssen in diesem Kontext geklärt werden.
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 12. Das Erreichen eines guten Zustandes aller Oberflächen- und Grundwasserkörper verlangt erhebliche finanzielle Anstrengungen der Länder. Der Bundesrat befürwortet daher, dass für bestimmte Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmen auch Mittel aus dem EU-Haushalt, europäische Fonds wie Struktur- und Kohäsionsfonds oder die GAP-Fonds, zur Finanzierung herangezogen werden können. Die vorgeschlagene Bindung von 20 Prozent der EU-Haushaltsmittel zur Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen kann ebenfalls dazu beitragen, wasserbezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker zu fördern. Soweit die Vorschläge der Kommission zur Ökologisierung der GAP realisiert werden sollten, ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen wie Pufferstreifen entlang von Gewässern auch ein wirksamer Beitrag zur Förderung der Wasserrückhaltung und ökologischen Aufwertung der Wasserkörper geleistet werden kann.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Um diese Probleme zu lösen, sehen die Kommissionsvorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-202013 wirksame Instrumente für politische Integration vor, die die Entwicklung einer grünen Infrastruktur sehr erleichtern könnten. Die vorgeschlagene Bindung von 20 % der EU-Haushaltsmittel zwecks Einbeziehung von Klimaaspekten in den mehrjährigen Finanzrahmen dürfte dazu beitragen, dass alle wasserbezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker gefördert werden. Bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit der im Vorschlag der Kommission zur Ökologisierung von Säule I der GAP vorgesehenen Festlegung von Flächen von Umweltinteresse, wie beispielsweise Pufferstreifen, könnten als Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung, einer Art grüne Infrastruktur, gewertet werden. Als Alternative zur grauen Infrastruktur könnten Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung auch aus dem Kohäsionsfond und den Strukturfonds unterstützt werden. Der Vorschlag für den neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds sieht Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur vor und unterstützt die Erhaltung und Verbesserung von Umwelt, Biodiversität, Landschaftspflege und traditionellen Merkmalen der Aquakulturgebiete.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 332/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 KOM (2011) 398 . endg. und
... Ich freue mich auf die Fortsetzung unseres politischen Dialogs, insbesondere über die künftige Finanzierung des EU-Haushalts.
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Angesichts der Dringlichkeit des Problems der Jugendarbeitslosigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig. Die Kommission appelliert an die EU-Haushaltsbehörde, dafür zu sorgen, dass im Jahr 2013 und danach angemessene Mittel zur Verfügung stehen, damit gezielte Mobilitätssysteme wie "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" weiter gefördert werden können, und an die Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten, die EURES-gestützten Programme weiter auszubauen und sie in ihre normalen Tätigkeiten zu integrieren.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.