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"EU-Grenzwerten"
Drucksache 7/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... 5. Er teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.
Drucksache 7/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... 6. Der Bundesrat teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.
Drucksache 610/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle gesundheitlicher Lärmbelastung durch Motorradlärm
... Zusätzlich sind die verminderten Geräuschgrenzwerte der UN-R41.04 innerhalb der EU-Emissionsstufe Euro 4 einzuhalten. Diese stellen gegenüber den bisherigen EU-Grenzwerten je nach Fahrzeug-Klasse eine Reduzierung um ca. 2 bis 3 dB(A) dar. Hierbei müssen Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t an Stelle des bisherigen maximalen Fahrgeräuschs von 80 dB(A) einen Grenzwert von 78 dB(A) und ab dem 1. Januar 2017 von 77 dB(A) einhalten.
Drucksache 817/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... Eine möglichst rasche Verschärfung der Geräuschvorschriften ist auch deshalb geboten, da der größte Teil des Fahrzeugbestandes bereits unter den künftigen EU-Grenzwerten liegt und somit Verbesserungen mit Folgestufen erreichbar sind.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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