[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Grenzwert"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 7/17 (Beschluss)

... 5. Er teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.



Drucksache 7/1/17

... 6. Der Bundesrat teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.



Drucksache 249/16

... Für einige Karzinogene (z.B. Chrom(VI)-Verbindungen, Hartholzstäube und Quarzfeinstaub) ergab sich ein eindeutiger bevorzugter Wert. Für andere Karzinogene (z.B. 2-Nitropropan und Acrylamid) wurden für die Ausgangssituation (keine Maßnahmen) und die Festlegung eines EU-Grenzwerts ähnliche Kosten/Nutzen ermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel

- Auswirkungen auf die Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3 bis 5

Anhang

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Anhang
Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)

A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ

B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E


 
 
 


Drucksache 610/14

... Zusätzlich sind die verminderten Geräuschgrenzwerte der UN-R41.04 innerhalb der EU-Emissionsstufe Euro 4 einzuhalten. Diese stellen gegenüber den bisherigen EU-Grenzwerten je nach Fahrzeug-Klasse eine Reduzierung um ca. 2 bis 3 dB(A) dar. Hierbei müssen Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t an Stelle des bisherigen maximalen Fahrgeräuschs von 80 dB(A) einen Grenzwert von 78 dB(A) und ab dem 1. Januar 2017 von 77 dB(A) einhalten.



Drucksache 745/12 (Beschluss)

... 14. Zum prioritären Ziel 3 "Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität" (Ziffern 42 bis 52) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die bereits vorhandenen EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht weiter verschärft werden. Bei der Festlegung von EU-Immissionsgrenzwerten für den Verkehrslärm sollte berücksichtigt werden, dass die Empfehlungen der WHO keine echten Grenzwerte sind. Die EU sollte die bisherigen Vorgaben zur Bekämpfung von Luftverschmutzung und Lärm weiterentwickeln und an das technisch und wirtschaftlich Machbare herangehen. Darüber hinausgehende zusätzliche Vorgaben sind abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... 15. Zum prioritären Ziel 3 "Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität" (Ziffern 42 bis 52) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die bereits vorhandenen EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht weiter verschärft werden. Bei der Festlegung von EU-Immissionsgrenzwerten für den Verkehrslärm sollte berücksichtigt werden, dass die Empfehlungen der WHO keine echten Grenzwerte sind. Die EU sollte die bisherigen Vorgaben zur Bekämpfung von Luftverschmutzung und Lärm weiterentwickeln und an das technisch und wirtschaftlich Machbare herangehen. Darüber hinausgehende zusätzliche Vorgaben sind abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 817/1/11

... Eine möglichst rasche Verschärfung der Geräuschvorschriften ist auch deshalb geboten, da der größte Teil des Fahrzeugbestandes bereits unter den künftigen EU-Grenzwerten liegt und somit Verbesserungen mit Folgestufen erreichbar sind.



Drucksache 751/06

... /EG um. Die Verordnung reduziert den EU-Grenzwert für den Schalldruckpegel am Innenohr von 87 dB (A) (bzw. L

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen

§ 5
Fachkunde

Abschnitt 3
Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm

§ 6
Auslösewerte bei Lärm

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition

§ 8
Gehörschutz

Abschnitt 4
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen

§ 9
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen

§ 10
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 11
Unterweisung der Beschäftigten

§ 12
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 14
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Abschnitt 6
Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften

§ 15
Ausnahmen

§ 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsvorschriften

Anhang Vibrationen

1. Hand-Arm-Vibrationen

2. Ganzkörper-Vibrationen

Artikel 2
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung weiterer Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A.I. Ausgangslage

A.II. Ausführung

A.III. Kosten und Preiswirkungen

A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

A.III.2 Sonstige Kosten

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 490/03 (Beschluss)

... Zu einer zusätzlichen Verschärfung gegenüber dem EU-Grenzwert führt das in § 2 Nr. 8 neu eingeführte Berechnungsverfahren durch das Verbot der Umrechnung auf den Bezugssauerstoffgehalt für Zeiten, in denen der gemessene Sauerstoffgehalt unter diesem Bezugssauerstoffgehalt liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV)

1. Zu § 1 Abs. 1

2. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2

3. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 11

4. Zu § 2 Nr. 2

5. Zu § 2 Nr. 3 Buchstabe b

6. Zu § 2 Nr. 3 Buchstabe b und c

7. Zu § 2 Nr. 3 Buchstabe b und c

8. Zu § 2 Nr. 13

9. Zu § 2 Nr. 16

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a

11. Zu § 3 Abs. 1a - neu -In § 3 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

12. Zu § 3 Abs. 8 Buchstabe a

13. Zu § 3 Abs. 8 Buchstabe b

14. Zu § 3 Abs. 10

15. Zu § 3 Abs. 13

16. Zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a

17. Zu § 4 Abs. 8

18. Zu § 4 Abs. 10

19. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

20. Zu § 5 Abs. 5 - neu -

21. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a

22. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a

23. Zu § 6 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 11 Satz 1

24. Zu § 6 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 10 Satz 1

25. Zu § 6 Abs. 8 Satz 2 - neu -

26. Zu § 6 Abs. 10 Satz 1 und Abs. 11 Satz 1

27. Zu § 7

28. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2

29. Zu § 14 Abs. 2 und 3 Satz 1

30. Zu § 14 Abs. 3 Satz 1

31. Zu § 15 Abs. 7a - neu -

32. Zu § 15 Abs. 9 Satz 2

33. Zu § 15 Abs. 9 Satz 2

34. Zu § 16 Abs. 1 Satz 3 - neu -

35. Zu § 16 Abs. 2 Satz 3

36. Zu § 16 Abs. 3

37. Zu § 17 Abs. 4 Satz 1

38. Zu § 19 Abs. 1 Satz 2

39. Zu § 19 Abs. 3

40. Zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b

41. Zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c - neu -

42. Zu § 20 Abs. 3 Satz 1

43. Zu § 21 Abs. 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.