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"EU-Einsatzmittel"
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Erstens wird die Europäische Kommission schnellstens eine spezielle Reserve von EU-Einsatzmitteln einrichten, um eine sinnvolle und kohärente Katastrophenbewältigung durch die EU und eine Behebung der Mängel des derzeitigen freiwilligen Systems im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu ermöglichen: Diese Reserve wird die Bezeichnung rescEU tragen und sich aus Kapazitäten zusammensetzen, die der EU ermöglichen, die Art von Katastrophen zu bewältigen, die in den letzten Jahren am häufigsten das soziale Gefüge in Europa beeinträchtigt haben. Die Reserve wird aus Löschflugzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden, Hochleistungspumpen, Such- und Rettungskapazitäten für Einsätze in Städten und Kapazitäten zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken, wie mobilen Lazaretten und medizinischen Notfallteams, bestehen. Treten nachweisliche neue Kapazitätslücken auf, so kann die Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts festlegen, welche zusätzlichen Kapazitäten in die Reserve rescEU aufgenommen werden könnten.
1. Einleitung
2. BISHERIGES Vorgehen der EU
3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU
3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU
3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz
3.3 Vereinfachung
WICHTIGSTE Massnahmen
4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT
WICHTIGSTE Massnahmen:
5. Schlussfolgerung
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 21. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, in die Überlegungen zum Bevölkerungsschutz in Europa auch chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahrenlagen (CBNR-Lage) einzubeziehen. Kern der Überlegungen sollte sein, wie die EU einen oder mehrere Mitgliedstaaten in einer CBNR-Lage unterstützen kann, um die zusätzlich zu den eigenen Ressourcen benötigte Hilfe anderer Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen zu können. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass jeder Mitgliedstaat für die erforderlichen Ressourcen (Personal und Gerätschaft) selbst verantwortlich bleibt und die EU ausschließlich koordinierend tätig wird. Er weist darauf hin, dass alle Vorschläge und Initiativen auf europäischer Ebene, die auf Anschaffung von Gerät und/oder EU-Truppen abzielen, abzulehnen sind. Solche Ergänzungen seitens der EU bergen die Gefahr, dass im Hinblick auf EU-Einsatzmittel mitgliedstaatliche Anstrengungen reduziert oder gar nicht unternommen werden. Die EU-Einsatzmittel wären somit keine Ergänzung, sondern eine Ersetzung nationaler Ressourcen. Dies ist im Interesse eines wirksamen Katastrophenschutzes in Europa nicht zielführend, zumal damit auf mittlere Sicht eine Kompetenzverschiebung hin zur EU erfolgen würde.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, in die Überlegungen zum Bevölkerungsschutz in Europa auch chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahrenlagen (CBNR-Lage) einzubeziehen. Kern der Überlegungen sollte sein, wie die EU einen oder mehrere Mitgliedstaaten in einer CBNR-Lage unterstützen kann, um die zusätzlich zu den eigenen Ressourcen benötigte Hilfe anderer Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen zu können. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass jeder Mitgliedstaat für die erforderlichen Ressourcen (Personal und Gerätschaft) selbst verantwortlich bleibt und die EU ausschließlich koordinierend tätig wird. Er weist darauf hin, dass alle Vorschläge und Initiativen auf europäischer Ebene, die auf Anschaffung von Gerät und/oder EU-Truppen abzielen, abzulehnen sind. Solche Ergänzungen seitens der EU bergen die Gefahr, dass im Hinblick auf EU-Einsatzmittel mitgliedstaatliche Anstrengungen reduziert oder gar nicht unternommen werden. Die EU-Einsatzmittel wären somit keine Ergänzung, sondern eine Ersetzung nationaler Ressourcen. Dies ist im Interesse eines wirksamen Katastrophenschutzes in Europa nicht zielführend, zumal damit auf mittlere Sicht eine Kompetenzverschiebung hin zur EU erfolgen würde.
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