49 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"EU-Einrichtung"
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Um eine angemessene und rechtzeitige Koordinierung zwischen allen Akteuren auf der Grundlage etablierter Kanäle zu gewährleisten, wird die Kommission Koordinierungsmechanismen schaffen, die alle Agenturen und EU-Einrichtungen, die an der Ausarbeitung von COVID-19-bezogenen Leitlinien beteiligt sind, in enger Abstimmung mit dem bestehenden Krisenmanagementsystem miteinander verbinden.
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... In ihrer Mitteilung über Wege zu einer besseren Umsetzung des Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung11 und den zugehörigen Berichten vom Juli 2019 hat die Kommission dargelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine umfassende EU-Politik zur Prävention von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sicherzustellen. Dazu gehören eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, ein detaillierteres und harmonisiertes Regelwerk, eine konsequente Aufsicht von hoher Qualität, unter anderem indem bestimmte Aufsichtsaufgaben auf eine EU-Einrichtung übertragen werden, die Vernetzung zentraler Bankkontenregister und ein stärkerer Mechanismus zur Koordinierung und Unterstützung der Arbeit der zentralen Meldestellen (FIU).
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... in den Mitgliedstaaten der EU-27 umverteilt werden. All dies muss bis zum 30. März 2019 abgeschlossen sein, da es nach dem Austrittsdatum, wie bereits erwähnt, auch mit einer Übergangsregelung nicht möglich sein wird, ein Drittland mit solchen Aufgaben der Union oder der Aufnahme von EU-Einrichtungen zu betrauen.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Bei dem Vorschlag handelte es sich um den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)55, der von der Kommission am 17. Juli 2013 angenommen wurde. Mit dem Vorschlag wurde das Ziel verfolgt, die Europäische Staatsanwaltschaft zu errichten und ihr die Befugnis zu erteilen, Personen, die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU begangen haben, strafrechtlich zu untersuchen und zu verfolgen. Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft sollte es sich um eine dezentral aufgebaute EU-Einrichtung mit einer zentralen Dienststelle handeln. 2013 erhielt die Kommission zu dem Vorschlag 13 begründete Stellungnahmen56, was 18 der 56 möglichen Stimmen entspricht, d.h. einem Viertel der Stimmen der nationalen Parlamente57. In den begründeten Stellungnahmen brachten die Kammern unter anderem Bedenken darüber vor, dass die Kommission nicht ausreichend dargelegt hat, inwieweit der Vorschlag dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, dass bestehende Mechanismen in den Mitgliedstaaten ausreichen würden und dass kein Mehrwert der Maßnahmen belegt werden konnte. Die Parlamente äußerten auch Bedenken im Hinblick auf den Aufbau und den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Die Kommissionsdienststellen werden in enger Zusammenarbeit mit dem EAD, den Mitgliedstaaten und einschlägigen EU-Einrichtungen bis 2018 eine Plattform zur Aus- und Weiterbildung im Bereich der Cyberabwehr einrichten, um dem derzeitigen Kompetenzdefizit auf dem Gebiet der Cyberabwehr zu begegnen. Dies geschieht in Ergänzung der Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur in diesem Bereich und trägt dazu bei, die Kompetenzlücken bei der Cybersicherheit und Cyberabwehr zu schließen.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Dem Kommissionsvorschlag von 2011 ging eine umfassende Konsultation der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und anderer EU-Einrichtungen sowie der breiten Öffentlichkeit voraus. Im Anschluss an die Studie von 2003 veröffentlichte die Kommission am 17. Juli 2006 ein Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtigung der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung10 und leitete auf dieser Grundlage eine umfassende Konsultation ein. Die Kommission setzte eine Sachverständigengruppe (PRM/III) ein, die mit der Ausarbeitung des Vorschlags beauftragt wurde. Die Gruppe, die die verschiedenen europäischen Rechtstraditionen repräsentierte und in der Angehörige der relevanten Berufsgruppen vertreten waren, kam zwischen 2008 und 2010 fünf Mal zusammen. Am 28. September 2009 veranstaltete die Kommission eine öffentliche Anhörung mit etwa hundert Teilnehmern. Im Zuge des Meinungsaustauschs wurr Bedarf an einer güterrechtlichen Regelung auf europäischer Ebene bestätigt, die sich auf die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung der einschlägigen Entscheidungen erstrecken sollte. In einer Sitzung mit Regierungssachverständigen vom 23. März 2010 wurden die Grundzüge des Vorschlags, an dem bereits gearbeitet wurde, erörtert. Die Kommission hat zu den beiden Verordnungsvorschlägen zum Güterrecht eingetragener Partnerschaften bzw. zum ehelichen Güterrecht eine gemeinsame Folgenabschätzung erstellt.
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - Die Kommission möchte die Umsetzung der Agenda 2030 gemeinsam mit dem Rat und dem Europäischen Parlament als Gesetzgebungsorgane und Haushaltsbehörde sowie mit anderen EU-Einrichtungen, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Bürgern und sonstigen Interessenträgern fortführen.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Die Kommission finanziert weiterhin das Beratungsteam für strategische Kommunikation/Strategisches Kommunikationsnetzwerk. Die im Rahmen des Projekts aufgebaute Expertise steht den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft sowie EU-Einrichtungen bei der Ausarbeitung eines geeigneten politischen Rahmens, von Kommunikationskampagnen oder Einzelinitiativen zur Verfügung. Neben der Einrichtung eines Netzwerks für die gemeinsame Nutzung und den Austausch bewährter Verfahren bietet das Projekt praktische Unterstützung und Beratung, die die Entwicklung wirkungsvoller Gegennarrative erleichtern kann.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften sind die Zoll- und Steuerbehörden die maßgeblichen Akteure im Kampf gegen den Schmuggel aus Drittländern. Auch Grenzschutzund Polizeibeamten kommt eine wichtige Rolle zu. Im Kampf gegen die illegale Herstellung und den illegalen Vertrieb in der EU zählen die Polizei und die Steuerbehörden (und in mehreren Mitgliedstaaten auch die Zollbehörden) zu den Hauptakteuren. Alle beteiligten Behörden (Zoll, Steuer, Polizei oder Grenzschutz) stehen vor einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten, von denen einige allgemeiner Natur sind (z.B. Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch, dem Risikomanagement und der Ausrichtung) und einige speziell mit dem illegalen Tabakhandel zusammenhängen. Darüber hinaus sind nicht immer Mechanismen vorhanden, die eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den EU-Einrichtungen ermöglichen, was die Bemühungen behindert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 648/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der OLAF-Governance und Stärkung der Verfahrensgarantien bei OLAF-Untersuchungen - Ein schrittweiser Ansatz zur Begleitung der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 533 final
... Die Stelle zur "Kontrolle der Verfahrensgarantien" würde verwaltungsmäßig der Kommission angegliedert werden und gemäß der geänderten OLAF-Verordnung Unabhängigkeit gegenüber dem OLAF, der Kommission und anderen EU-Einrichtungen genießen. Der/die Kontrollbeauftragte sollte von der Kommission für eine Amtszeit von fünf Jahren benannt werden; in das Verfahren sollte der OLAF-Überwachungsausschuss einbezogen werden. Der/die Kontrollbeauftragte sollte über einen juristischen Hintergrund sowie über langjährige Erfahrung und großer Expertise im Bereich der Grundrechte und des Strafrechts verfügen. Seine/ihre ausschließliche Aufgabe sollte es sein, dafür zu sorgen, dass die bei OLAF-Untersuchungen geltenden Verfahrensgarantien eingehalten und die Untersuchungen so zügig durchgeführt werden, dass unnötige Verzögerungen vermieden werden. Er/sie sollte aus eigener Initiative oder auf der Grundlage einer Beschwerde einer von einer Untersuchung betroffenen Person tätig werden können. Der/die Kontrollbeauftragte hätte die Pflicht, die Beschwerden zügig, aber auch in einem kontradiktorischen Verfahren zu behandeln. Seine/ihre Schlussfolgerungen wären für den Generaldirektor des OLAF formell nicht bindend, allerdings würde das OLAF nur im Wege eines mit Gründen versehenen Vermerks beschließen können, die Schlussfolgerungen des Kontrolleurs abzulehnen; dieser Vermerk wäre dem Abschlussbericht beizufügen, den das OLAF an die zuständigen Justizbehörden übermittelt. Der Generaldirektor des OLAF könnte den Kontrolleur/die Kontrolleurin zu allen Fragen im Zusammenhang mit Verfahrensgarantien - und insbesondere in Fällen, in denen die von einer Untersuchung betroffene Personen nicht informiert werden dürfen - zu Rate ziehen. Der/die Kontrollbeauftragte für Verfahrensgarantien muss über genügend Mitarbeiter verfügen, um seinen/ihren Pflichten zügig nachkommen zu können.
1. Hintergrund:
2. Geänderte OLAF-Verordnung
3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens
4. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 554/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
... (7) Bevor ein Beschluss über die vorübergehende Wiedereinführung bestimmter Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wird, sollte gründlich geprüft werden, inwieweit Maßnahmen, die auf die Beseitigung des ursprünglichen Problems zielen, in Anspruch genommen werden können; dazu gehören neben Hilfsmaßnahmen durch EU-Einrichtungen wie Frontex oder Europol auch Unterstützungsmaßnahmen technischer oder finanzieller Art auf nationaler und/oder auf Unionsebene. Des Weiteren sollte jeder Beschluss über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auf der Grundlage stichhaltiger Informationen gefasst werden, die entweder der die Wiedereinführung beantragende Mitgliedstaat liefern kann oder die aus anderen Quellen, z.B. einem Kontrollbesuch, stammen können.
Vorschlag
Begründung
1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 23 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 23a Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren
Artikel 25 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
Artikel 26 Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln
Artikel 27 Information der Gesetzgeber
Artikel 29 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 30 Information der Öffentlichkeit
Artikel 33a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... . Die Kommission ersucht die Grundrechteagentur, diese Erhebung über Roma auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen und sie regelmäßig durchführen, um die vor Ort erzielten Fortschritte zu messen. Die Grundrechte-Agentur, die mit anderen einschlägigen Gremien wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammenarbeitet, wird Daten zur Situation der Roma in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum sammeln. Auch im Rahmen spezifischer Forschungsarbeiten, die aus dem Programm für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften des 7. Rahmenprogramms finanziert werden, sollen Daten erhoben werden. Während des gesamten Prozesses werden die Kommission, die Grundrechteagentur sowie andere EU-Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 41. betont, dass gemäß dem Vertrag eine europäische Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung unter Beteiligung der Europäischen Verteidigungsagentur festzulegen ist, und fordert in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit der EU-Organe, der EU-Einrichtungen und der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Politik;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 38. fordert die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik, den Rat und die Kommission auf, ein gemeinsames Team von Forschern zusammenzustellen, um einmal jährlich alle Maßnahmen und Missionen der EU und der Mitgliedstaaten in Afghanistan zu bewerten, und zwar anhand klar formulierter qualitativer und quantitativer Indikatoren, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungshilfe (einschließlich Volksgesundheit und Landwirtschaft), die gute Regierungsführung (einschließlich des Justizsektors und der Achtung der Menschenrechte) und die Sicherheit (insbesondere die Ausbildung der afghanischen Polizei); fordert in diesem Zusammenhang auch eine Bewertung der relativen Auswirkungen der EU-Maßnahmen auf die Lage im Land im Allgemeinen sowie der Frage, inwieweit eine Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen EU-Einrichtungen und anderen internationalen Missionen und Maßnahmen stattfindet, sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse und der Empfehlungen einer solchen Bewertung;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 838/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) KOM (2011) 873 endg.
... Entsprechend dem gewählten Ansatz soll im Rahmen von EUROSUR von den bereits vorhandenen Informationen, Kapazitäten und Systemen, die in anderen EU-Einrichtungen zur Verfügung stehen, möglichst umfassend Gebrauch gemacht werden (Artikel 17). Daher soll die Agentur mit dem EU-Satellitenzentrum, der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bei der Erbringung der Dienstleistungen für die gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten sowie mit Europol eng zusammenarbeiten, um Informationen über die grenzüberschreitende Kriminalität auszutauschen.
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... 2. Die zu den Sitzungen der Beobachtungsstelle eingeladenen Vertreter des privaten Sektors decken ein breites und repräsentatives Spektrum von EU-Einrichtungen und nationalen Einrichtungen ab, die die am stärksten betroffenen Branchen und die Branchen mit der größten Erfahrung in der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums repräsentieren. Verbraucherorganisationen und kleine und mittlere Unternehmen sollten angemessen vertreten sein.
Drucksache 808/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse KOM (2011) 810 endg.
... (16) Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007- 2013)12 eingerichtete und von der Kommission verwaltete Teilnehmer-Garantiefonds hat sich als ein wichtiger Sicherungsmechanismus erwiesen, der die Risiken abfedert, die sich aus geschuldeten, aber von säumigen Teilnehmern nicht zurückgezahlten Beträgen ergeben. Daher sollte ein neuer Teilnehmer-Garantiefonds ("der Fonds") eingerichtet werden. Im Hinblick auf eine effizientere Verwaltung und eine bessere Deckung der Risiken der Teilnehmer sollte der Fonds Maßnahmen abdecken, die im Rahmen der Programme durchgeführt werden, die mit dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG, dem Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011)13 und dem Beschluss des Rates [...] vom X 2011 über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (2012-2013) ins Leben gerufen wurden, sowie Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. XX/XX ["Horizont 2020"] und der Verordnung (Euratom) Nr. XX/XX über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" [Euratom H2020] 14 durchgeführt werden. Programme, die von anderen Einrichtungen als EU-Einrichtungen verwaltet werden, sollten von dem Fonds nicht abgedeckt werden.
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Die Sonderstellung des Sports, ein vom Gerichtshof der Europäischen Union eingeführter Rechtsbegriff, der von den EU-Einrichtungen bereits bei verschiedenen Gelegenheiten berücksichtigt sowie im Weißbuch Sport und der ergänzenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ausführlich behandelt wurde, ist inzwischen durch Artikel 165 AEUV anerkannt. Er umfasst all die Merkmale, die die Besonderheit des Sports ausmachen, etwa die wechselseitige Abhängigkeit miteinander im Wettbewerb stehender Gegner oder die Pyramidenstruktur offener Wettkämpfe. Der Begriff der Sonderstellung des Sports wird berücksichtigt, wenn beurteilt wird, ob Sportregeln mit den Anforderungen des EU-Rechts im Einklang stehen (Grundrechte, Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Wettbewerb usw.).
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. EU-weite öffentliche Konsultation
1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Kampf gegen Doping
2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport
2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz
2.4. Gesundheitsförderung durch Sport
2.5. Soziale Integration im und durch den Sport
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Kampf gegen Doping
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports
3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
Nachhaltige Finanzierung des Sports
Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
4. Die Organisation des Sports
4.1. Förderung von Good Governance im Sport
4.2. Sonderstellung des Sports
4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
4.5. Integrität von Sportwettkämpfen
4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
Die Organisation des Sports
Förderung von Good Governance im Sport
Sonderstellung des Sports
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
6. Fazit
Drucksache 804/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme KOM (2011) 814 endg.
... (23) Die Agentur für das Europäische GNSS wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung14 (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen, um die Ziele der Programme Galileo und EGNOS zu erreichen und bestimmte mit der Programmverwaltung verbundene Aufgaben zu erfüllen. Die Behörde ist eine Einrichtung der Europäischen Union im Sinne des Artikels 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und damit an die für solche EU-Einrichtungen geltenden Pflichten gebunden. Ihr sollten bestimmte Aufgaben übertragen werden, die mit der Sicherheit der Programme, mit ihrer möglichen Benennung als zuständige PRS-Behörde und mit ihrer Mitarbeit bei der Kommerzialisierung der Systeme verbunden sind. Es ist ferner angezeigt, dass sie auch Aufgaben erfüllt, die die Kommission ihr durch eine oder mehrere Übertragungsvereinbarungen übertragen kann, die unterschiedliche weitere spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Programmen umfassen, zu denen mit den Betriebsphasen der Systeme verbundene Aufgaben sowie die Werbung für die Anwendungen und Dienste auf dem Satellitennavigationsmarkt gehören. Damit die Kommission als Vertreterin der Union ihre Kontrollbefugnis umfassend ausüben kann, sollten diese Übertragungsvereinbarungen insbesondere die allgemeinen Bedingungen für die Verwaltung der der Agentur für das Europäische GNSS zur Verfügung gestellten Mittel beinhalten.
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Wichtigste Aufgabe wird sein, die Kooperationskanäle und -verfahren mit externen Partnern – vor allem den USA – weiter auszubauen, um zu einer effektiveren und geordneteren Zusammenarbeit sowohl auf der strategischen als auch der praktischen Ebene zu gelangen. Eine solche verstärkte Zusammenarbeit sollte sich nicht nur auf Aspekte der inneren Sicherheit beschränken, sondern auch Drittländer und Regionen in den Blick nehmen, die mit der Bedrohung durch den Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden, wie Afghanistan, Pakistan, Irak, Jemen, Somalia oder die Sahel-Zone. EU-Einrichtungen wie Europol und Eurojust sollten weiterhin intensiv an der Zusammenarbeit mit externen Partnern beteiligt werden, um den durch die EU bedingten Mehrwert zu erhöhen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 840/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente KOM (2010) 776 endg.
... Der Ratsbeschluss stellte in erster Linie darauf ab, die damalige Rechtsgrundlage von Europol durch ein Instrument zu ersetzen, das flexibler als ein internationales Abkommen war. Zudem wurde die auf zwischenstaatlicher Ebene vollzogene Finanzierung durch einen Zuschuss aus dem Haushaltsplan der Gemeinschaft ersetzt, wodurch Europol der Status einer EU-Agentur verliehen wurde. Der Aufbau von Europol als einer für die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden zuständigen EU-Einrichtung, die mit der Sammlung, dem Austausch und der Analyse von Informationen über grenzüberschreitende, zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffende Straftaten befasst ist, blieb im Wesentlichen unverändert, das Mandat von Europol hingegen wurde von der „organisierten Kriminalität" auf „Formen schwerer Kriminalität" ausgeweitet. Darüber hinaus wurden durch den Beschluss weitere Änderungen vorgenommen, die aber am grundsätzlichen Auftrag von Europol, das nach wie vor eine nicht mit Zwangsbefugnissen ausgestattete Unterstützungsstelle für Strafverfolgungsbehörden ist, nichts änderten.
Mitteilung
1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen
2.1. Europäisches Parlament
2.2. Nationale Parlamente
3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments
Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt
Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments
Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente
Ausweitung der Befugnisse von Europol
Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses
Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch
Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol
Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss
Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol
Schärfere Datenschutzbestimmungen
3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31
4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen
4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV
4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon
5. Schlussfolgerungen Empfehlungen
5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums
5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten
5.3. Rollentrennung
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Verstärkte Forschung und Verbreitung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit durch EU-Einrichtungen wie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Im Februar 2008 richtete die Kommission die CBRN-Taskforce ein und beauftragte sie, die CBRN-Strategie auszuarbeiten. Kennzeichnend für die Tätigkeit der Taskforce war vor allem ihr bereichs- und dienststellenübergreifender Ansatz. Die Mitglieder der Taskforce kamen aus den unterschiedlichsten Behörden und Einrichtungen, angefangen von Ministerien (Inneres, Justiz, Verteidigung und Gesundheit) bis zu nationalen Krisenreaktions- und Zivilschutzeinrichtungen, Strahlenschutzbehörden und anderen Ersthelferstellen wie auch forensischen Instituten und Behörden für die nukleare Sicherungskontrolle. Auch Mitarbeiter von EU-Einrichtungen, darunter von Europol und Eurojust, waren vertreten. Das zeigt, wie stark das Interesse vieler Seiten an der Mitarbeit bei der Entwicklung weiterer strategischer Maßnahmen auf europäischer Ebene war.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene
3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU
3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU
4. Der CBRN-Aktionsplan der EU
4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce
4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen
4.3. Arbeitsschwerpunkte
4.4. Prävention
4.5. Detektion
4.6. Vorsorge und Reaktion
4.7. Horizontale Maßnahmen
5. Umsetzung
5.1. Bestehende Strukturen
5.2. CBRN-Beratungsgruppe
5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission
5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung
6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken
7. Außenbeziehungen
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 985/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Europäischen Raumfahrtpolitik: den Weltraum der Erde näher bringen
... – Verwaltungsstruktur des Programms GMES/Kopernikus, einschließlich der Rolle der Europäischen Union und der Einrichtungen, die keine EU-Einrichtungen sind,
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... ) sowie humanitäre Grundsätze für die EU-Einrichtungen und andere Akteure entwickelt und verbreitet werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... Die Kommission hat auch andere EU-Einrichtungen gehört. Das Europäische Parlament hat mehrere hochinteressante Berichte herausgegeben6, und sowohl der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch der Ausschuss der Regionen wurden um Stellungnahme gebeten7. Der Rat hielt seine erste Ministerkonferenz zum Thema Mehrsprachigkeit am 15. Februar 2008 in der Absicht ab, den Boden für eine umfassendere Politik zu bereiten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... • Agenturen, die Dienstleistungen für andere Agenturen und EU-Einrichtungen erbringen:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... Fortschritte beim Dialog und/oder bei der Kooperation mit relevanten EU-Einrichtungen
2 Einleitung
Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012
1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle
3. Verringerung des Drogenangebots
4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
5. Besseres Verständnis des Drogenproblems
I. Koordination
II. Nachfragereduzierung
III. Angebotsreduzierung
IV. Internationale Zusammenarbeit
V. Information, Forschung und Evaluierung
Drucksache 830/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates KOM (2007) 653 endg.; Ratsdok. 15055/07
... Anders als bei der derzeit geltenden Rechtsvorschrift sind in dem Verordnungsvorschlag keine Gemeinschaftsstatistiken über Versandverfahren, Zolllager und Freizonen oder Freilager mehr vorgesehen, da die EU-Einrichtungen keinen Bedarf an derartigen Statistiken angemeldet haben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen
Option A:
Option B:
Option C:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Datenquelle
Artikel 5 Statistische Daten
Artikel 6 Erstellung von Außenhandelsstatistiken
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Übermittlung der Außenhandelsstatistiken an die Kommission (Eurostat)
Artikel 9 Qualitätsbewertung
Artikel 10 Verbreitung der Außenhandelsstatistik
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... 1. Verbesserung der nationalen und internationalen Möglichkeiten zur Erkennung und raschen Aufdeckung von Krankheitsausbrüchen mit epidemiologischem Profil, das auf einen Bioterroranschlag hinweisen könnte. Diese Informationen müssen anderen Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen rasch mitgeteilt werden können. Bei Bedarf könnte auf das Untersuchungsverfahren des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den vermuteten Einsatz von biologischen Waffen oder verdächtige Krankheitsausbrüche zurückgegriffen werden.
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 90/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern KOM (2006) 712 endg.; Ratsdok. 6192/07
... – Schulungen für Beamte der Mitgliedstaaten und der EU-Einrichtungen
1. Einleitung
2. Informationen für den Bürger
2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz
2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern
2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken
2.4. Reisehinweise
2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen
3. Umfang des Schutzes
3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen
3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen
3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen
4. Strukturen und Ressourcen.
4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen
4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten
5. Zustimmung der Drittländerbehörden
6. Fazit
Drucksache 792/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... Beiträge aus den Mitgliedstaaten, anderen EU-Einrichtungen, von den Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen, Drittländern, aus dem Hochschulbereich usw. ein. http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/economic_migration/news_contributions_economic_migration_en.htm). Außerdem fand am 14. Juni 2005 eine öffentliche Anhörung statt.
Drucksache 53/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Möglicher zusätzlicher Schritt: verbindliche Entscheidung durch eine EU-Einrichtung?
Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren
1. Hintergrund
2. Einführung eines Verweisungsverfahrens
1.0. Voraussetzungen
2.0. Verfahren
3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung
4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat
5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats
3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM
Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:
4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3 Fragen
Drucksache 41/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Übermittlung von aus den Tätigkeiten der Sicherheits- und Nachrichtendienste resultierenden Informationen über terroristische Straftaten KOM (2005) 695 endg.; Ratsdok. 5335/06
... - dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden EU-Einrichtungen optimal und in wirksamster Weise eingesetzt werden, um die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zu verbessern,
Begründung
1. Hintergrund
• Allgemeiner Rahmen
• Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
• Folgenabschätzung
2. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Gewähltes Rechtsinstrument
3. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationale Kontaktstellen
Artikel 4 Informationsübermittlung an Europol
Artikel 5 Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... 23. betont, dass es erforderlich ist, durch die effiziente Umsetzung des EU-Ausbildungskonzepts in der ESVP, durch das die Interoperabilität zwischen allen an EU Maßnahmen zur Krisenbewältigung Beteiligten gestärkt wird, eine europäische Sicherheitskultur zu entwickeln; betont in diesem Zusammenhang, dass eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsakademie geschaffen werden sollte, die den EU-Einrichtungen und -Organen kompetentes Personal zur Verfügung stellt, das in der Lage ist, sich effizient mit allen Fragen der ESVP zu befassen; ist der Auffassung, dass diese Akademie auf einer stabilen organisatorischen und finanziellen Grundlage errichtet werden muss;
Drucksache 188/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen KOM (2005) 81 endg.; Ratsdok. 7244/05
... 3. Um Doppelarbeit zu vermeiden und die bestmögliche Nutzung aller Ressourcen sicherzustellen, trägt das Institut bei der Ausführung seiner Tätigkeiten bereits vorhandenen Informationen jedweden Ursprungs und insbesondere den Arbeiten Rechnung, die von den Gemeinschaftsinstitutionen und anderen Einrichtungen, Stellen und zuständigen nationalen und internationalen Organisationen bereits geleistet wurden. Dabei arbeitet es eng mit den zuständigen Dienststellen der Kommission zusammen. Das Institut gewährleistet, gegebenenfalls auf der Basis einer entsprechenden Vereinbarung, eine angemessene Koordination mit allen relevanten Gemeinschaftsagenturen und EU-Einrichtungen.
Drucksache 354/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" 2007 bis 2013
... - in eine EU-Einrichtung umgewandelt wird. sie wird derzeit von den Regierungen finanziert.
Mitteilung
1. Einführung
2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“
2.1. Inhalt und Ziele des Programms
2.2. Europäischer Mehrwert
2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen
3. Rationalisierung und Vereinfachung
3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten
3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen
4. finanzielle Ressourcen
5. Fazit
Anhang zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz
Begründung
1. Hintergrund
2. Begründung der MASSNAHME
2.1. Problemstellung
2.2. Weiteres Vorgehen
2.3. Programmziele
3. Bewertung
4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Wahl des Instruments
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Fazit
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Teilnahme am Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
2. Begründung der MASSNAHME
4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Ziele
Artikel 3 Themenschwerpunkte und spezifische Ziele
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Teilnahme am Programm
Artikel 6 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 7 Durchführung
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Beratungsverfahren
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 803/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als Einrichtung der Europäischen Union KOM (2004) 623 endg.; Ratsdok. 13506/04
... Dieser Vorschlag stellt ab auf die Schaffung einer EU-Einrichtung, die klaren und einheitlichen Regeln unterliegen würde, die in einem Ratsbeschluss enthalten sind, welcher das geeignete Instrument für die Schaffung von EU-Einrichtungen ist. Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung der oben genannten Ziele erforderlich ist.
Drucksache 3/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
Drucksache 37/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
Drucksache 136/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands - COM(2016) 106 final; Ratsdok. 6801/16
Drucksache 166/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
Drucksache 232/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2015/566 und (EU) Nr. 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
Drucksache 326/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Ein Konzept für das weitere Vorgehen COM(2019) 343 final; Ratsdok. 11217/19
Drucksache 478/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final
Drucksache 545/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 680/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013
sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final
Drucksache 750/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds - COM(2017) 827 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.