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"EG-Verordnung"
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Am 14. Dezember 2019 wurden die EG-Verordnung über amtliche Kontrollen im Bereich des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
Artikel 4 Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 11. Der Bundesrat betrachtet daher den vorgelegten Vorschlag für die Interreg-Verordnung als gute Grundlage für die Diskussion der Kommission mit den Mitgliedstaaten, sieht jedoch in entscheidenden Punkten noch Nachbesserungs-bedarf.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 12. Der Bundesrat betrachtet daher den vorgelegten Vorschlag für die Interreg-Verordnung als gute Grundlage für die Diskussion der Kommission mit den Mitgliedstaaten, sieht jedoch in entscheidenden Punkten noch Nachbesserungs-bedarf.
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die der Durchführung der EU-Apostillen-Verordnung dienen, sollen gleichzeitig mit dieser EG-Verordnung am 16. Februar 2019 in Kraft treten; dies betrifft die Artikel 1 und 6 des Gesetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191
§ 1118 Zentralbehörde
§ 1119 Verwaltungszusammenarbeit
§ 1120 Mehrsprachige Formulare
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 4 Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021
Artikel 5 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
Abschnitt 11 Kosten
Abschnitt 12 Übergangsvorschriften
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
§ 3 Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.
Abschnitt 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.
§ 50 Verfahren der nationalen Behörde
Abschnitt 11 Kosten.
Artikel 6 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 8 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Im Weiteren soll mit diesem Verordnungsentwurf die Voraussetzung für eine weitergehende Spezifizierung von Sanktionsvorschriften auf nationaler Ebene geschaffen werden, die durch die EG-Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 47f Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47
3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO
7.1 Zu Buchstabe a
7.2 Zu Buchstabe b
7.3 Zu Buchstabe c
7.4 Zu Buchstabe d
7.5 Zu Buchstabe e
Drucksache 118/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes
... vom Geltungsbereich der EG-Verordnung ausgenommen. Lediglich Wildtiere, bei denen der Verdacht auf das Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, unterfallen dem Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
§ 1 Geltungsbereich
§ 2a Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten
§ 3 Beseitigungspflicht
§ 4 Ausnahmen
§ 10 Aufbewahrungspflicht
§ 12a Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 13a Strafvorschriften
§ 15 Begriffsbestimmungen
§ 16 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Artikel 3
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
Verwaltung der Länder
Verwaltung des Bundes
2.3. Weitere Kosten
Bürgerinnen Bürger
5 Wirtschaft
2.4. Abschließende Stellungnahme
Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... Anlass ist einerseits die EG-Verordnung Nr. 1272/2008, welche die Nomenklatur u.a. für die Einstufung von Stoffen und Gemischen ändert. Diesbezüglich sind nunmehr auch Anpassungen in den Anhängen 1 und 2 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Männern und Frauen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs
Oneinoneout Konzept
Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen
4 Befristung/Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3816: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 650/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingereichten und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i dieser EG-Verordnung der zuständigen Bundesoberbehörde zugeleiteten Antrag zum Anbau von Futtermitteln (statt Lebensmitteln) eine Zusammenfassung der Antragsunterlagen erhalten. Dieser Antrag ist in der jetzigen Fassung von § 16f Absatz 2 Satz 1 noch nicht aufgeführt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu -
5. Hauptempfehlung zu Ziffer 6 nur AV
Zu Artikel 1 Nummer 10
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 10
7. Hauptempfehlung zu Ziffer 8
Zu Artikel 1 Nummer 10
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 10
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16f Absatz 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 1a - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a, Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 5 Satz 1
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 01 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16i Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1
20. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zur Begründung des Gesetzentwurfs
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zur Begründung des Gesetzentwurfs
Drucksache 51/15
... des Europäischen Parlaments und des Rates näher aus. Diese EG-Verordnung hat nunmehr durch die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung
§ 6 Auskunftserteilung
Artikel 2 Bekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzgebung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Verwaltung
4 Länder
5 Bayern
5 Brandenburg
5 Hamburg
Mecklenburg -Vorpommern
Rheinland -Pfalz
Sachsen -Anhalt
Schleswig -Holstein
5 Thüringen
4 Bund
IV. Ausführungen zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
VI. Evaluation
VI. Inkrafttreten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3152: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Länder
II.3.2 Bund
Drucksache 79/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989
... 2. Bei der Elften Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens vom 28. April bis 10. Mai 2013 in Genf wurden Änderungen der Abfalllisten in Anlage IX des Übereinkommens beschlossen. Die Vertragsparteien sind aufgefordert, diese Änderungen in nationales Recht zu übertragen. Die Europä ische Union, die selbst Vertragspartei des Übereinkommens ist, hat diese Änderungen durch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1) umzusetzen. Wenn diese Änderung erfolgt ist, wird es bei gleichem Umweltschutzniveau zu Erleichterungen für die Wirtschaft und die Behörden kommen. Dies resultiert daraus, dass die betreffenden Abfälle derzeit nicht in Anhang III dieser EG-Verordnung gelistet und damit bei Verbringungen in Drittstaaten immer notifizierungsbedürftig sind, künftig aber in der Regel nicht notifizierungsbedürftig sein werden. Bei Verbringungen innerhalb der Europäischen Union ergeben sich keine Änderungen, da die betreffenden Abfälle bisher in Anhang IIIB dieser EG-Verordnung mit einem Wortlaut enthalten sind, der den beschlossenen Änderungen der An lage IX des Basler Übereinkommens im Wesentlichen entspricht.
Drucksache 53/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
... Das Regelungsvorhaben dient der Durchführung von EG-Verordnungen zu den Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbot des Inverkehrbringens
§ 4 Kennzeichnung von Geflügelfleisch
§ 5 Marktnotierungen
§ 6 Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe
§ 7 Analyseverfahren zur Feststellung des Wassergehaltes, Gegenanalyse
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Nachhaltigkeitsprüfung
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2297: Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 306/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
... In Deutschland wird der Zusatz von Farbstoffen zu Arzneimitteln durch die Arzneimittelfarbstoffverordnung geregelt. Bislang dürfen im Rahmen von klinischen Prüfungen bei Menschen nur solche Arzneimittel verwendet werden, die den Anforderungen der EG-Verordnung 1333/2008 und der EU-Verordnung 231/2012 genügen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Maßnahmen und Inhalte
III. Befristung
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Zustimmungsbedürftigkeit und Notifizierung
VII. Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 55/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
... in der Fassung vor Inkrafttreten der oben genannten EG-Verordnung.
1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz
Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der Betriebe der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz (VEBnöW)
2. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz
Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz
3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
5. Zu Artikel 2 § 4a Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 10 Absatz 1 Nummer 4b RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
6. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 3 - neu - RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
7. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
8. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 6 RohrFLtgV
9. Zu Artikel 2 § 8a - neu - RohrFLtgV
'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
§ 8a Überwachung
10. Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 2
12. Zu Artikel 2
13. Zu Artikel 2
Drucksache 668/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG )
... Seither erfolgen die Erhebungen für die vierteljährliche Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich unmittelbar auf der Rechtsgrundlage der EG-Konjunkturstatistikverordnung - ohne nationale Umsetzungsrechtsvorschrift - und die Nutzung der Verwaltungsdaten auf der Rechtsgrundlage des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes. Allerdings ist zur Zeit keine Untergliederung des Merkmals "Beschäftigte" nach Ländern möglich, da dieses Merkmal in der EG-Verordnung nicht vorgesehen ist. Auf der Grundlage der Anzahl der Beschäftigten pro Land in den Betrieben eines sog. "Mehrländerunternehmens" werden die Umsätze auf die Bundesländer aufgeteilt. Um das weiterhin vorhandene regionale Interesse an den nach Ländern untergliederten Informationen befriedigen zu können, soll das außer Kraft getretene DLKonjStatG neu erlassen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Kosten und Preiswirkungen
3. Erfüllungsaufwand, Bürokratiekosten
3.1 Erfüllungsaufwand Bürger
3.2 Erfüllungsaufwand Wirtschaft
3.3 Erfüllungsaufwand Verwaltung
III. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
IV. Nachhaltigkeit
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2291: Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz)
Drucksache 32/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Die Übermittlung von Vor- und Familiennamen als Hilfsmerkmal ermöglicht auf Seiten der Wanderungsstatistik zudem die Ermittlung der Langzeitmigranten. Zur Erfüllung einer neuen Lieferverpflichtung nach der EG-Verordnung Wanderung muss künftig bei einem Zuzug aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Ausland von unter zwölf Monaten (Kurzzeitemigrant) der Zuzug mit dem vorangegangen Fortzug ins Ausland zusammengeführt werden. Bei einem Fortzug ins Ausland mit Aufenthalt von unter zwölf Monaten in Deutschland muss ebenfalls der Fortzug mit dem vorangegangenen Zuzug zusammengeführt werden. Mit dieser Unterscheidung kann künftig eine systematische Überschätzung der Zu- und Fortzüge von Kurzzeitmigranten vermieden werden. Der Informationsgewinn liegt auch im nationalen und im landesinternen Interesse. Ohne die Hilfsmerkmale Vor- und Familienname könnten nur unzuverlässige und kostenintensive Hilfskonstrukte für die Zusammenführung benutzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG
3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,
4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG
5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG
6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG
7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG
8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Parallel zu diesen nationalen Bestrebungen ist im Dezember 2011 die EG-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT-Verordnung) in Kraft getreten. Eine Umsetzung bzw. Konkretisierung der REMIT-Verordnung durch Durchführungsakte der EU-Kommission ist bis Ende 2013 geplant. Damit wird derzeit ein zum Teil vergleichbares aber europaweites Überwachungsregime aufgebaut, nach der die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Handels- und Fundamentaldaten umfassend sammeln und auf Unregelmäßigkeiten hin analysieren soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Neunter Abschnitt
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
§ 58a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
§ 58b Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen
§ 68a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 95a Strafvorschriften
§ 95b Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vorgeschichte
2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
7. Nachhaltigkeit
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 47a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 47e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchtstabe c :
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 95a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 95b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
I. Votum
II. Regelungsschwerpunkte
III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas
IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten
V. Darstellung von Alternativen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... Klarstellung der inhaltlichen Anforderungen der EG-Verordnung 1221/2009 an die Drittlandszulassung von Umweltgutachtern, wie bereits in § 1a Abs. 1 S. 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1
§ 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 72 Hochwasser
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
Artikel 9 Änderung der UAG-Gebührenverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 11 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 12
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 32/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Die Übermittlung von Vor- und Familiennamen als Hilfsmerkmal ermöglicht auf Seiten der Wanderungsstatistik zudem die Ermittlung der Langzeitmigranten. Zur Erfüllung einer neuen Lieferverpflichtung nach der EG-Verordnung Wanderung muss künftig bei einem Zuzug aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Ausland von unter zwölf Monaten (Kurzzeitemigrant) der Zuzug mit dem vorangegangen Fortzug ins Ausland zusammengeführt werden. Bei einem Fortzug ins Ausland mit Aufenthalt von unter zwölf Monaten in Deutschland muss ebenfalls der Fortzug mit dem vorangegangenen Zuzug zusammengeführt werden. Mit dieser Unterscheidung kann künftig eine systematische Überschätzung der Zu- und Fortzüge von Kurzzeitmigranten vermieden werden. Der Informationsgewinn liegt auch im nationalen und im landesinternen Interesse. Ohne die Hilfsmerkmale Vor- und Familienname könnten nur unzuverlässige und kostenintensive Hilfskonstrukte für die Zusammenführung benutzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG
3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7
3 4.
3 5.
6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*
7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3
Zu Ziffer 3 und 5:
Zu Ziffern 5 bis 7:
8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG
9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG
10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG
11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG
12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG
13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG
14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 311/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
... Das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 regelt das internationale Unterhaltsverfahrensrecht neu und erleichtert die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, indem es ein System der effektiven Zusammenarbeit staatlicher zentraler Behörden festlegt, den Antragstellern im Grundsatz kostenfreie Verfahrenskostenhilfe gewährleistet und schließlich das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach dem Vorbild der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1 - Brüssel I-Verordnung) rationalisiert. Bis heute müssen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zwei verfahrensrechtliche Haager Übereinkommen, ein UN-Übereinkommen von 1956 und mehrere EG-Verordnungen beachtet werden. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen Übereinkommen um - das Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 (BGBl. 1961 II, S. 1006) über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
§ 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
Artikel 2 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
§ 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2174: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (BMJ)
Drucksache 672/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... nur solche Personen mit Schlachtungen beauftragen darf, die nachweislich sachkundig sind. Personen, die gewerblich im Rahmen von Hausschlachtungen tätig würden, müssten ihre Sachkunde jedoch nicht nachweisen, sondern lediglich über Fachkenntnisse nach Artikel 7 Absatz 1 der EG-Verordnung 1099/2007 verfügen.
1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:
3. Zu § 4 Absatz 1
4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4
5. Zu § 4 Absatz 5
6. Zu § 4 Absatz 6
7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1
9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:
Zu Satz 2 - neu -:
Zu Satz 3 - neu - :
10. Zu § 5 Absatz 3
11. Zu § 10 Satz 2
12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2
16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:
17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz
18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1
20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3
21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4
22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:
24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:
26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4
27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:
28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.
29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1
30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3
31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:
32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8
33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9
34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:
Drucksache 809/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikalien sicherheit
... Zugleich wird bei dieser Gelegenheit die zum Zwecke einer solchen unmittelbaren Ahndung von Verstößen gegen chemikalienrechtliche EG-Verordnungen bestehende
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)
Abschnitt 1 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 850/2004
§ 1 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
§ 2 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
Abschnitt 2 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen
§ 3 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
§ 4 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen
Abschnitt 3 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
§ 5 Straftaten nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
§ 6 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abschnitt 4 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 689/2008
§ 7 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008
§ 8 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008
Abschnitt 5 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
§ 9 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
§ 10 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
Abschnitt 6 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG
§ 11 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG
Abschnitt 7 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 12 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 13 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Besondere Rahmenbedingungen der Sanktionsbewehrung der REACH-Verordnung
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
1. Artikel 1 §§ 1 und 2
2. Artikel 1 § 3
3. Artikel 1 § 4
Zu den Tatbeständen im Einzelnen:
4. Artikel 1 § 5
5. Artikel 1 § 6
Zu den Tatbeständen des § 6 Absatz 1 im Einzelnen
6. Artikel 1 §§ 7 und 8
7. Artikel 1 §§ 9 und 10
8. Artikel 1 § 11
9. Artikel 1 § 12
10. Artikel 1 § 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1023: Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit
Drucksache 672/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... nur solche Personen mit Schlachtungen beauftragen darf, die nachweislich sachkundig sind. Personen, die gewerblich im Rahmen von Hausschlachtungen tätig würden, müssten ihre Sachkunde jedoch nicht nachweisen, sondern lediglich über Fachkenntnisse nach Artikel 7 Absatz 1 der EG-Verordnung 1099/2007 verfügen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -
2. Zu § 4Absatz 01 - neu -
3. Zu § 4 Absatz 1
4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4
5. Zu § 4 Absatz 5
6. Zu § 4 Absatz 6
7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1
9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -
Zu Satz 2 - neu -:
Zu Satz 3 - neu - :
10. Zu § 5 Absatz 3
11. Zu § 10 Satz 2
12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -
13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -
14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -
15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -
16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz
17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -
18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1
19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3
20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4
21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -
22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -
23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -
24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -
25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4
26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -
27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2
28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1
29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3
30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -
1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8
32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9
3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -
Drucksache 520/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... zuständig. Artikel 44 der EG-Verordnung zielt u.a. darauf ab, die Zulassung zu überprüfen, wenn der Mitgliedstaat zu dem Schluss gelangt, dass die Ziele nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv und Buchstabe b Ziffer i sowie Artikel 7 Absätze 2 und 3 der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 530/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums der Finanzen
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Rund 63 000 deutsche Unternehmen, die derzeit am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet, monatlich statistische Informationen über ihre Warenaus- und -eingänge zu übermitteln. Diese Unternehmen sind berichtspflichtig, weil die Werte ihrer jährlichen Warenbewegungen verbindlich festgelegte Schwellen überschreiten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind nach der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004, die durch die Verordnung (EG) Nr. 222/2009 vom 11. März 2009 geändert worden ist, berechtigt, die Höhe dieser Schwellen eigenständig festzulegen; die Schwellen müssen allerdings den Wert des gesamten Warenhandels des Mitgliedstaates zu einem Mindestgrad abdecken. Dieser Mindestabdeckungsgrad ist in der EG-Verordnung für die Versendung mit 97 Prozent und den Eingang mit 95 Prozent festgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
§ 30 Absatz 4 der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1993), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2238) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Bürokratiekosten
VI. Sonstige Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1816: 16. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Drucksache 710/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV )
... , 1072/2009 und 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt. Die EG-Verordnungen beinhalten im Wesentlichen folgende Regelungen:
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:
E. Bürokratiekosten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
§ 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
§ 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
§ 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (Bundesamt)
2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
§ 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
§ 5 Fahrtenberichtheft
§ 6 Urkundenänderung
§ 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
§ 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
§ 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
§ 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
§ 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
§ 12 Ausnahmen
5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
§ 13 Definition
§ 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
§ 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
5a. Abschnitt Kabotage
§ 17a Befugnis zur Kabotage
6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
§ 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
§ 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
§ 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
§ 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
§ 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
§ 24 Überwachung
8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung und der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 7a
Zu § 8
Zu § 9
Zu §§ 10
Zu § 20
Zu § 21
Zu §§ 22
Zu § 25
Zu § 26
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1633: Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kab tageverkehr o
Drucksache 205/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid -Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV )
... /EG gestützten EG-Verordnungen legen detaillierte Bestimmungen für dieses Arbeitsprogramm fest. Die Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 enthält in Anhang II die abschließende Liste der im Rahmen des Arbeitsprogramms zu prüfenden alten Biozid-Wirkstoffe. Nur Biozid-Produkte, die ausschließlich Wirkstoffe aus dieser Liste enthalten, sind „alte“ und dadurch wie oben dargestellt zunächst von der Zulassungsbedürftigkeit ausgenommene Biozid-Produkte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Pflicht zur Aufbringung der Registriernummer
§ 3 Verfahren zur Erteilung der Registriernummer
§ 4 Elektronisches Verzeichnis
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
5. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1160: Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung – ChemBiozidMeldeV)- BMU
Drucksache 707/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
... , 1072/2009 und 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt. Die EG-Verordnungen beinhalten im Wesentlichen folgende Regelungen:
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Bürokratiekosten
F. Weitere Kosten
Verordnung
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr GBZugV
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Persönliche Zuverlässigkeit
§ 3 Finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 4 Fachliche Eignung
§ 5 Fachkundeprüfung
§ 6 Prüfungsausschuss
§ 7 Gleichwertige Abschlussprüfungen
§ 8 Übergangsregelung für die Anerkennung leitender Tätigkeit
§ 9 Geltungsumfang beschränkter Fachkundebescheinigungen
§ 10 Erlaubnisverfahren
§ 11 Kontrolle
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Inkrafttreten
Anlage 1 ( zu § 10 Absatz 4)
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung und der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1631: Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Drucksache 58/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... ) in Verbindung mit Rechtsverordnungen nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 ChemG erfüllt, die wiederum auf die EG-Verordnung über Stoffe, die zum Schutz der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 38a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Drucksache 321/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetz es
... Die neue EG-Verordnung räumt den Mitgliedstaaten nunmehr außerdem die Option ein, auch Organisationen, die ihren Sitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union haben, zu registrieren (sogenanntes weltweites
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
I. Kosten für die öffentlichen Haushalte
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
III. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Entwurf
Artikel 1
§ 19 Verbot der Validierung von Umwelterklärungen
§ 33 Registrierung im EMAS-Register.
§ 35 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung.
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderungen zur Ausfüllung der Verordnung EG Nr. 1221/2009
2. Sonstige Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Befristung
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1694: Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes (BMU)
Drucksache 853/1/11
... -Emissionen von Straßenfahrzeugen (EG-Verordnung 443/2009) gehalten, bis 2015 einen Hersteller- bzw. Flottendurchschnitt von 130 g CO
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG
11. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG
Drucksache 520/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... zuständig. Artikel 44 der EG-Verordnung zielt u.a. darauf ab, die Zulassung zu überprüfen, wenn der Mitgliedstaat zu dem Schluss gelangt, dass die Ziele nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv und Buchstabe b Ziffer i sowie Artikel 7 Absätze 2 und 3 der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
Drucksache 80/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Lebensmittel-Hygieneverordnung wird bestimmt, dass Jäger, die lediglich kleine Mengen erlegten Wildes oder Fleisch erlegten Wildes abgeben, über vergleichbare Kenntnisse wie kundige Personen im Sinne des Anhangs III Abschnitt IV Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 verfügen müssen. Dieser im Gemeinschaftsrecht definierte Personenkreis erhält durch Anhang III Abschnitt IV Kapitel II Nummer 4 Buchstabe a dieser EG-Verordnung das Recht, Bescheinigungen auszustellen, die dem in dem belieferten zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb tätigen amtlichen Tierarzt in der Konsequenz als Vorzertifikate dienen, deren Inhalt bei der Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung zu berücksichtigen ist. Auch gemeinschaftsrechtlich werden also den kundigen Personen faktisch amtliche Aufgaben zugewiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
§ 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2a Hausschlachtungen
§ 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2c Verbote und Beschränkungen
§ 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
§ 16a Inverkehrbringen erlegten Großwildes
§ 16b Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
§ 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 25 Übergangsvorschriften
Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 4 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
§ 3a Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Artikel 5 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
Artikel 6 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 2a
Zu § 2b
Zu § 2c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 16a
Zu § 16b
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Anlage 8a
Zu Anlage 8b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Die zusätzlichen Informationen müssen bei den Molkereien aufgrund einer EG-Verordnung erhoben werden. Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Die Kuhprämie kann auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben nur als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Dabei sind die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor zu beachten. Insbesondere bedeutet dies dass ein Empfänger in drei aufeinander folgenden Jahren solche De-minimis-Beihilfen nur bis höchstens 7.500 Euro erhalten darf, wobei eine Beihilfe gar nicht gewährt wird wenn mit dem beantragten Betrag diese Grenze überschritten wird. Insoweit sieht die genannte EG-Verordnung bestimmte Verfahrensvorschriften vor. Die Verordnung regelt auch dass Deutschland im Dreijahreszeitraum De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor höchstens bis 297,8 Millionen Euro vergeben darf. Nach derzeitigem Stand sind die vorgesehenen Mittel (85 Millionen Euro in 2010 und 75 Millionen Euro in 2011) innerhalb dieser Obergrenze verfügbar. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird aber vorsorglich in Absatz 3 ermächtigt, durch Rechtsverordnung Durchführungsvorschriften einschließlich der Senkung des Beihilfesatzes zur sachgerechten Beachtung unionsrechtlichen Vorgaben zu erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 17/10
... Mit der Verordnung wird ferner das Waffenembargo gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 281 vom 28. Oktober 2009, S. 7) in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunkts sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird der Gemeinsame Standpunkt nicht durch eine EG-Verordnung, sondern durch die Mitgliedstaaten umgesetzt.
Drucksache 154/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katzen - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetz es
... Das Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung im Hinblick auf Robbenerzeugnisse ergibt sich daraus, dass das Ziel eines gleichmäßig hohen Schutzniveaus über Ländergrenzen hinweg anders nicht gewährleistet werden kann. Hinsichtlich des grundsätzlichen Verbots des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen besteht die Möglichkeit, dass die Bundesländer das Verfahren zur Durchführung der EG-Verordnung Nr. 1007/2009 voneinander abweichend regeln und damit wesentliche Unterschiede in der Überwachung des Verkehrs mit Robbenerzeugnissen in Deutschland entstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes
§ 4 Mitwirkung der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Seefischereigesetzes
§ 7a Mitwirkung der Zollverwaltung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1184: Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell- Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes
Drucksache 18/10
... ) an die Aufhebung des Waffenembargos gegen Usbekistan angepasst und die Verweise der AWV auf die EG-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und über restriktive Maßnahmen gegenüber Iran aktualisiert.
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Verstöße gegen die neue EG-Verordnung bewehrt wären, nicht aber (mehr) Verstöße gegen die (alten) nationalen Regelungen. Bußgeldverfahren, die sich auf Sachverhalte bezögen die vor der Geltung der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 entstanden und nicht abgeschlossen wären, würden vor dem Hintergrund des § 4 Absatz 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 27a Ausnahmen vom Verfütterungsverbot
§ 34b Einfuhrverbote
§ 34c Weitere Einfuhrverbote
§ 35g Straftaten
§ 36 Straftaten
Anlage 8 (zu § 34c Absatz 2) Liste
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 9a Verwendungszwecke für Diätfuttermittel
§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel
§ 13 Angaben
§ 25 Verbotene Stoffe
§ 27 Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote
§ 37c Weitere Anwendung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel
Artikel 3 Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 3 Bescheinigung
Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... , der die Vorgaben der zugrundeliegenden EG-Verordnung Nr. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 159/1/10
... 3. Da die Regelung für Busfahrer im grenzüberschreitenden Personenverkehr durch Artikel 29 der EG-Verordnung 1073/2009 ab 4. Juni 2010 ohnehin allgemeine Geltung in jedem Mitgliedstaat erlangt, erhebt der Bundesrat gegen die Änderung des
Drucksache 291/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
... Des Weiteren wird mit der Verordnung die durch Aufhebung der entsprechenden EG-Verordnung überholte Qualitätsnormenverordnung Blumen aufgehoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Befreiungen
§ 3 Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Verwaltungsbehörde
Artikel 2 Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 887: Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
Drucksache 701/09
... auf die EG-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie mit restriktiven Maßnahmen gegenüber Irak, Simbabwe, Liberia, Birma/Myanmar, der Demokratischen Volksrepublik Korea und der Demokratischen Republik Kongo.
Drucksache 817/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Nach dem Akkreditierungsstellengesetz überwacht die Akkreditierungsstelle ausschließlich akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen im Sinne der EG-Verordnung 765/2008. Die Beleihung der Akkreditierungsstelle bezieht sich somit nur auf die Überwachung akkreditierter Stellen.
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
6. Zu § 4 Satz 1 und 1a - neu -§ 4 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu § 5 Absatz 1
8. Zu § 5 Absatz 2
Drucksache 839/09
... auf die EG-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie mit restriktiven Maßnahmen gegenüber Birma/Myanmar, Iran, Liberia und der Demokratischen Volksrepublik Korea.
Drucksache 466/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik
... Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung mit Beschluss vom 6. Mai 2004 gebeten, regelmäßig über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik zu berichten (vgl. Nr. 1 IV in Bundestagsdrucksache 15/2957). Mit ihrem Bericht über den Verhandlungsfortschritt bezüglich der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen und der Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik vom 30. September 2004 (vgl. Bundestagsdrucksache 15/3890) hatte die Bundesregierung in der Sache bereits berichtet. Das Inkrafttreten der Novelle der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie im Dezember 2009 gibt nun Anlass, erneut über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik zu berichten.
Drucksache 894/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittel-rechtlicher Verordnungen
... § 5 regelt Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle der über das EG-Recht hinausgehenden nationalen Höchstgehalte für Mykotoxine und Nitrat. Hierdurch wird ein bundeseinheitlicher Vollzug der Höchstgehalte sichergestellt. Anzuwenden sind die in den einschlägigen EG-Verordnungen jeweils festgelegten Verfahren und Methoden. Absatz 1 greift § 4 MHmV auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung - KmV)
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Höchstgehalte
§ 3 Behandlung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
§ 4 Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
§ 5 Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine und Nitrat
§ 6 Straftaten
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2, § 3, § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 5)
Abschnitt 1 : Mykotoxine
Abschnitt 2 : Nitrat
Abschnitt 3 : Halogenierte Lösungsmittel
Abschnitt 4 : Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Artikel 2 Änderung der Diätverordnung
Artikel 3 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 4 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
Artikel 5 Aufheben von Rechtsverordnungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Inhalt der Verordnung
Kosten und Preise
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zur Anlage
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 724: Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 373/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG )
... Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird die Übergangsregelung aus der EG-Verordnung wiederholt und damit klargestellt, dass trotz des Erlöschens von Akkreditierungsverträgen die Akkreditierungsurkunden weiter bis spätestens 31. Dezember 2014 gelten.
1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2
4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 2 Absatz 2
6. Zu § 2 Absatz 3
7. Zu § 3 Satz 4 - neu -
8. Zu § 4 Absatz 2
9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:
12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu § 5 Absatz 8
14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1
15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
17. Zu § 10 Absatz 2
18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:
19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
Zum Gesetzentwurf allgemein:
26. Zur Anschubfinanzierung
Drucksache 291/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
... In diesem Fall würden einerseits die Klassenkriterien wie Größensortierung und Schalenfehler der speziellen Vermarktungsnorm keine Anwendung finden, andererseits wird ein gewisser Mindestqualitätsstandard gewahrt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade die Erzeugnisse, für die der EG-Verordnungsgeber wegen der großen Handelsbedeutung spezielle Vermarktungsnormen mit höheren Qualitätsanforderungen geschaffen hat, durch einen kleinen Kennzeichnungszusatz von jeglichen Qualitätsanforderungen befreit werden können. Für Erzeugnisse, die lediglich der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, ist ein weiteres Absenken des Qualitätsstandards nicht möglich.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 2 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
§ 2 Befreiungen
2. Zu Artikel 4 Absatz 2 Inkrafttreten
B Entschließung
Zu Artikel 3
Drucksache 381/09
... Die Regelung in § 61a Absatz 1 entspricht § 4 Absatz 4 des Passgesetzes. Die Anzahl der Fingerabdrücke, die Art des Abdrucks und die Vorgabe welche Finger zu nehmen sind, ergeben sich nicht unmittelbar aus der EG-Verordnung, sondern aus den zu der EG-Verordnung gehörenden technischen Spezifikationen. Schließlich trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass es Fälle gibt, bei denen es trotz vorhandener Finger unmöglich ist, Fingerabdrücke abzunehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 286/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
... Inzwischen hat auch die Kommission am 23.07.2008 einen Vorschlag für eine EG-Verordnung betreffend das Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen vorgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote
§ 3 Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 4 Überwachung
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Gebühren und Auslagen
§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag
b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag
c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten
3. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Vollzugskosten
8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
§ 2 (Verbote)
Zu §§ 3
§ 3 (Mitwirkung Zollbehörden):
§ 4 (Überwachung):
§ 5 (Bußgeldvorschrift)
§ 6 (Gebühren und Auslagen)
§ 7 (Verkündung von Rechtsverordnungen)
§ 8 (Übergangsvorschriften)
§ 9 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Es werden Begriffsbestimmungen eingeführt oder abgeändert, weil dies zur Anpassung an die wissenschaftliche Entwicklung oder als Folge der EG-Verordnung für Arzneimittel für neuartige Therapien erforderlich ist, und solche, die schon im Gesetz verwendet, aber nicht näher definiert wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
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Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe a
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Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
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Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
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Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
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Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 7/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008
... Der Gesetzentwurf klärt das Zusammenwirken der neuen EG-Verordnung mit den nationalen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts. Die Vorschriften, an deren Stelle die Verordnung tritt, werden aufgehoben. Das sonstige nationale Recht wird mit dem Text der Verordnung in Einklang gebracht. Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Vorschrift, die zur Durchführung der Rom-I-Verordnung erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum
Artikel 46a Umweltschädigungen.
Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008
Artikel 46b Verbraucherschutz für besondere Gebiete
Artikel 46c Pflichtversicherungsverträge
Artikel 2 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
§ 210 Großrisiken, laufende Versicherung
§ 216 Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten und Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)
Drucksache 569/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung
... Die Diskussionen zum Vorschlag der EU-Kommission über die Vorschriften zur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen und die gleichlautende Verordnung (EG) Nr. 765/2008 am 13.08.2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. In den Verhandlungen konnte seitens der Bundesregierung erreicht werden, dass eine Textpassage in der EG-Verordnung, die faktisch ein Verbot des GS-Zeichens bedeutet hätte, gestrichen wurde. Vielmehr wurde ein Erwägungsgrund aufgenommen der bestätigt, dass zusätzliche Zeichen neben der
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung - BR-Drs. 29/08 Beschluss vom 23.05.2008 -Zu Abschnitt I, Nummer 1
Zu Abschnitt I, Nummer 2
Zu den Abschnitten II, III zweiter Anstrich und IV
Zu Abschnitt III erster Anstrich
Zu den Abschnitten V, VI und VII
Drucksache 671/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... und § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf einschlägige Erfahrungen im Umgang mit anderen EG-Verordnungen zurückgreifen, so dass Synergien zu erwarten sind. Das Luftfahrt-Bundesamt ist z.B. bereits Durchsetzungsstelle für die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (ABl. Nr. L 204, vom 26. Juli 2006, S. 1) sowie für die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und der Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (ABl. Nr. L 46 vom 17. Februar 2004, S. 1). Im Rahmen seiner gewerblichen Aufsicht leitet das Luftfahrt-Bundesamt bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser beiden Verordnungen bereits Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Luftfahrtunternehmen ein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 939: 13. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 58/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
... Durch die Auskunftspflicht von Unternehmen gegenüber dem BVL, die durch Art. 1 des Gesetzes eingeführt wird, kann eine geringfügige, nicht bezifferbare Mehrbelastung von Unternehmen entstehen. Diese dürfte allerdings aufgrund der erwarteten geringen Zahl zusätzlicher Anwendungsfälle so geringfügig ausfallen, dass ein messbarer Einfluss auf die Preise, insbesondere das Verbraucherpreisniveau sowie die Bürokratiekosten, nicht zu erwarten ist. Eine Rückfrage beim BVL hat ergeben, dass bei Anwendung der EG-Verordnung Nr. 2006/2004 realistischerweise in etwa 10 Fällen pro Jahr mit einer Anwendung des neuen Auskunftsanspruches zu rechnen wäre. Wie sich die Zahl der Informationsersuchen - und damit auch die Zahl möglicher Fälle für die Anwendung des neuen Auskunftsanspruches - entwickelt, ist derzeit nicht absehbar. Insgesamt dürfte sich die Zahl der Anwendungsfälle aber bezogen auf die gesamte Wirtschaft in einem wohl eher zu vernachlässigenden Bereich bewegen. Zudem besteht ein Entschädigungsanspruch nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten, Preise, Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 607: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
Drucksache 291/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
... In diesem Fall würden einerseits die Klassenkriterien wie Größensortierung und Schalenfehler der speziellen Vermarktungsnorm keine Anwendung finden, andererseits wird ein gewisser Mindestqualitätsstandard gewahrt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade die Erzeugnisse, für die der EG-Verordnungsgeber wegen der großen Handelsbedeutung spezielle Vermarktungsnormen mit höheren Qualitätsanforderungen geschaffen hat, durch einen kleinen Kennzeichnungszusatz von jeglichen Qualitätsanforderungen befreit werden können. Für Erzeugnisse, die lediglich der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, ist ein weiteres Absenken des Qualitätsstandards nicht möglich.
1. Zu Artikel 1 § 2 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
§ 2 Befreiungen
2. Zu Artikel 4 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Artikel 3
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... A 6.2.7. Wird eine Entscheidung, die von der EG-Verordnung nicht erfasst wird, vorgelegt, ist sie im deutschen Rechtsbereich nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung oder das gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung angerufene Oberlandesgericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Feststellung wird durch eine Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses nicht entbehrlich. Kann eine ausländische Entscheidung in Ehesachen trotz aller Bemühungen von den Beteiligten nicht beschafft werden, so ist der Antrag gleichwohl vorzulegen. Wird dem Standesamt eine ausländische Entscheidung in Ehesachen vorgelegt, für die eine Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Landesjustizverwaltung erforderlich ist, soll der Antrag aufgenommen und der zuständigen Landesjustizverwaltung vorgelegt werden. Örtlich zuständig für die Feststellung ist die Justizverwaltung des Landes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist die Justizverwaltung des Landes zuständig, in dem eine neue Ehe geschlossen oder eine neue Lebenspartnerschaft begründet werden soll. Soweit hiernach keine Zuständigkeit besteht, ist die Justizverwaltung des Landes Berlin zuständig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.