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"EG-Rechts"


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0919/5/04
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0429/04
0871/1/04
0876/04
0664/04
0871/04B
0865/04
0709/04
0441/04
0919/04B
0915/04
0872/04
Drucksache 601/05

... Aus der Konsultation war die Notwendigkeit weiterer Schritte abzuleiten, um die Wirksamkeit der geltenden EG-Antidiskriminierungsvorschriften zu optimieren. Dazu gehören die vollständige Umsetzung in nationales Recht und Sensibilisierungsaktionen. In einigen Beiträgen wird es für erforderlich erachtet, den gegenwärtigen Rechtsrahmen zu ergänzen, einschließlich weiter reichender EG-Rechtsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag. Andere Beiträge bezeichnen derartige Maßnahmen als verfrüht und unterstreichen die Notwendigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip Geltung zu verschaffen und weiterführende Legislativmaßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/05




Mitteilung

1. Einführung - der politische Kontext

2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch

3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit

3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten

3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens

3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle

3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen

3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern

3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten

3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 755/05

... a) Die Auszahlung der Betriebsprämie genießt in diesem Jahr oberste Priorität. Das EG-Recht sieht vor, dass diese zwischen dem 1. Dezember des Antragsjahres und dem 30. Juni des Folgejahres ausgezahlt werden kann. Die für die Antragsbearbeitung zuständigen Länder hatten auf der Agrarministerkonferenz im Frühjahr diesen Jahres versichert, ihrerseits alles Notwendige dafür zu tun, dass die Betriebsprämie noch im Dezember 2005 ausgezahlt werden kann. Auf Grund von Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen Systems der Direktzahlungen ist jedoch die vollständige Auszahlung der Betriebsprämie bis zum Ende des Jahres in den Ländern wohl nicht zu realisieren. Frau Bundesministerin Künast hat sich daher an Frau Kommissarin Fischer Boel mit der Bitte gewandt, Deutschland eine Teilzahlung auf die Betriebsprämie im Dezember dieses Jahres zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/05




I. Drucksache 728/04 (Beschluss)

1. Teil

2. Teil

II. Drucksache 170/05 (Beschluss)

III. Drucksache 494/05 (Beschluss)


 
 
 


Drucksache 412/05

... werden in mehrfacher Hinsicht als problematisch angesehen. So bestehen erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Nebenbestimmungen zu formulieren, die je nach Art und Schwere der Verstöße ein abgestuftes Handeln ermöglichen würden. Ein Entzug der Genehmigung als das härteste aller denkbaren Mittel wäre aber in der Regel nicht zu vertreten, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu wahren wäre. Hinzu kommt, dass Eingriffe im Genehmigungsbereich gegenüber Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten auf Grund der bilateralen Luftverkehrsabkommen in der Regel erst nach Durchführung eines zeitraubenden förmlichen Konsultationsverfahrens mit der jeweiligen Regierung vorgenommen werden können und häufig das Risiko von entsprechenden Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen im Heimatland des betreffenden Unternehmens in sich bergen. Die Verhängung von genehmigungsrechtlichen Sanktionen gegenüber Luftfahrtunternehmen aus EU-Staaten ist auch nicht frei von rechtlichen Bedenken. Einschränkungen der auf Grund von EG-Recht erteilten Genehmigungen sind nur im Rahmen der durch die jeweilige Verordnung gesetzten Grenzen zulässig. Anwendbar sind hier die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen und die Verordnung (EWG) Nr.2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs. Die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 lässt gern. Artikel 6 Abs. 1 das Aussetzen oder den Widerruf der den Luftfahrtunternehmen erteilten Betriebsgenehmigung bei "schwerwiegendem standeswidrigen Verhalten" der Personen, "die auf Dauer die tatsächliche Leitung der Geschäfte des Unternehmens übernehmen" zu. Schwerwiegendes standeswidrige Verhalten ist der Unzuverlässigkeit der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Personen im Sinne des § 20 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 331/05

... Das deutsche Überwachungsrecht hat die inzwischen breit gefächerten EG-rechtlichen Vorgaben zur abfallrechtlichen Überwachung zwar inhaltlich korrekt, nicht jedoch in begrifflicher und struktureller Identität mit dem EG-Recht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

§ 41
Abfallbezeichnung. Gefährliche Abfälle

§ 42
Registerpflichten

§ 43
Nachweispflichten

§ 44
Anordnungen im Einzelfall

§ 45
Anforderungen an Nachweise und Register

Artikel 2
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 6
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 7
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 10
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 11
Änderung der Versatzverordnung

Artikel 12
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu den Nummer n

Zu den Artikeln 2

Zu den Artikeln 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 191/05

... dienen lediglich dazu Verweisungen auf zwischenzeitlich geänderte EG-rechtliche Vorschriften anzupassen. Da eine Aufhebung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngemittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 527/05

... . In mancherlei Hinsicht unterscheiden sie sich jedoch vom Gemeinschaftsrecht. Da dabei nicht die klassischen EG-Rechtsinstrumente wie Verordnungen und Richtlinien zum Einsatz kamen, könnte ihr rechtlicher Wert angezweifelt werden, zumal sie aus nahe liegenden Gründen ohne Beteiligung der Gemeinschaftsorgane

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung Norwegens, Islands und der Schweiz

3. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 262/05

... Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die eine staatliche Beihilfe darstellen und gleichzeitig die in dieser Entscheidung genannten Voraussetzungen erfüllen, sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Notifizierungspflicht gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag freigestellt, sofern in den sektorspezifischen EG-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gemeinwohlverpflichtungen nichts Anderes bestimmt ist.



Drucksache 218/05

... Die Zugänglichkeit von Dokumenten wurde 2004 durch die Eröffnung der neuen Datenbank EUR-Lex erheblich verbessert. Sie bietet einen kostenlosen Zugang zu EU - und EG-Verträgen, für die Union verbindlichen internationalen Abkommen, den geltenden EG-Rechtsvorschriften (einschließlich der konsolidierten Texte), vorbereitenden Rechtsakten, parlamentarischen Anfragen, Rechtsprechung und Berichten des Europäischen Gerichtshofs sowie zu allen Serien des Amtsblatts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/05




1. BESSERE Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


Drucksache 171/05

... Artikel 4 regelt das Inkrafttreten der Verordnung. Ein gestuftes Inkrafttreten ist erforderlich, da die Änderung in Artikel I nur zeitgleich mit dem Wirksamwerden des entsprechenden EG-Rechts erfolgen kann. Die in Artikel 2 vorgenommene Änderung soll dagegen sofort in Kraft treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Artikel 3
Neufassung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier und der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 14/05

... -/AbfG in EG-rechtskonformer Auslegung der entsprechenden Vorgabe nach Artikel 2, Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 der Richtlinie



Drucksache 108/05

... Überwachungsaufwand für die Länder besteht auf Grund von unmittelbar geltendem EG-Recht. Die Meldeverordnung zielt darauf ab, den Aufwand für die Länder mittels einer einfach zu überwachenden Registrierpflicht zu senken. Daher wird die Verordnung die Auswirkungen auf die Länderhaushalten mindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Meldepflicht

§ 3
Inhalt der Meldung

§ 4
Verfahren nach Eingang der Meldung

§ 5
Verzeichnis der gemeldeten Biozid-Produkte

§ 6
Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 758/05

... -Verordnung dient einerseits der Klarstellung des Gewollten (Nummern 1, 2 und 4) sowie mit Nummer 6 (§ 24) andererseits einer Anpassung an das geltende EG-Recht (Richtlinie 2001 /89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest (ABl. EG (Nr.) 316 S. 5)). Mit dieser Änderung wird im Hinblick auf die Aufhebung der Schutzmaßregeln nicht mehr nur auf die Abnahme der Feinreinigung und Schlussdesinfektion, sondern auch auf die Abnahme der Grobreinigung und Vordesinfektion abgestellt. Die Nummern 3 und 5 dienen der redaktionellen Anpassung als Folge des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Tierkörperbeseitigungsrechtes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 4
Änderung der BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

Artikel 5
Änderung der MKS-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Fischseuchen-Verordnung

1. In der Bezeichnung der Verordnung

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. In § 2a Satz 1 werden

5. § 3 wird wie folgt geändert:

6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3

10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:

11. § 17 wird wie folgt geändert:

12. § 18 wird wie folgt geändert:

13. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung der Psittakose-Verordnung

Artikel 10
Änderung der Bienenseuchen-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.

2. § 6 wird gestrichen.

3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:

4. § 22 wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung der Brucellose-Verordnung

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 23 wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Artikel 14
Änderung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 16
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2
(Rinder-Leukose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)

Artikel 4
(BHV1-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(MKS-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 6
(Schweinepest-Verordnung)

Artikel 7
(Tollwut-Verordnung)

Artikel 8
(Fischseuchen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 9
(Psittakose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 10
(Bienenseuchen-Verordnung)

Artikel 11
(Geflügelpest-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 12
(Brucellose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 13
(Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 14
(Sperrbezirksverordnung)

Artikel 15
(Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 16
(Seefischereiverordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 17
(Neubekanntmachung)

Artikel 18
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 336/05

... - Die Anpassung der Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die EG-rechtlichen Vorgaben ist ohne Alternative. Bisher abweichende nationale Sonderregelungen haben die Überwachung eher erschwert, ohne im Ergebnis die erwünschte Effizienz der Überwachung zu bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen(Nachweisverordnung - NachwV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 2
Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung

Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

§ 3
Entsorgungsnachweis

§ 4
Eingangsbestätigung

§ 6
Handhabung nach Entscheidung

§ 7
Freistellung und Privilegierung

§ 8
Anordnung, Widerruf

§ 9
Sammelentsorgungsnachweis

Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung

§ 10
Begleitschein

§ 11
Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine

§ 12
Übernahmeschein bei Sammelentsorgung

§ 13
Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung

Abschnitt 3
Sonderfälle

§ 14
Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften

§ 15
Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage

§ 16
Kleinmengen, Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Elektronische Form

§ 17
Grundsatz

§ 18
Kommunikation

§ 19
Signatur, Übermittlung

§ 20
Koordinierung

§ 21
Ausnahmen

§ 22
Störung des Kommunikationssystems

Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 23
Kreis der Registerpflichtigen

§ 24
Führung der Register

§ 25
Dauer der Registrierung, elektronische Registrierung

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26
Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten

§ 27
Nachweisführung in besonderen Fällen

§ 28
Vergabe von Kennnummern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise

§ 31
Übergangsbestimmungen zur elektronischen Form

Artikel 2
Änderung der Altölverordnung

Artikel 3
Änderung der PCB-/PCT- Abfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 5
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 6
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

zu Artikel 1

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

Zu e

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen für den Bund

2. Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

3. Sonstige Kosten

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu §§ 14

Zu Abschnitt 4 elektronische Form

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu §§ 23

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 622/05

... Soweit ein Vollzugsaufwand durch die Notwendigkeit von Zertifizierung und Beleihung entsteht, resultiert er letztlich aus dem bereits unmittelbar geltenden EG-Recht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit von der DFS selbst ein Teil der Regulierungs- und Aufsichtsaufgaben gegenüber Flugplatzkontrollstellen an nicht von ihr kontrollierten Flugplätzen wahrgenommen worden ist. Dieser Aufgabenbereich wird nunmehr auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verlagert und stellt auf Behördenseite einen Mehraufwand dar. Darüber hinaus erfordern die SES-Verordnungen weiteren Aufsichts- und Regulierungsaufwand, den es in der Vergangenheit in dieser Form und in diesem Ausmaß nicht gegeben hat. Insgesamt ergibt sich daher unmittelbar und mittelbar ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand für die künftige Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 821/04 (Beschluss)

Kommission vorgeschlagene EG-Rechtsakte, die auf einen lediglich



Drucksache 821/1/04

... 5. Der Bundesrat bleibt bei seiner Auffassung, dass ein rechtsverbindlicher Referenzrahmen vorzugswürdig erscheint, der freilich die Beschlussfassung des Rates und die Beteiligung des Europäischen Parlaments voraussetzt. Sollte dieses Ziel nicht erreichbar sein, müsste auch ein rechtlich unverbindlicher Referenzrahmen jedenfalls vom Rat beschlossen werden. Andernfalls wäre es von vornherein äußerst unwahrscheinlich, dass der Rat von der Kommission vorgeschlagene EG-Rechtsakte, die auf einen lediglich von der Kommission gebilligten Referenzrahmen verweisen, insoweit unverändert übernimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/1/04




2 Allgemeines


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.