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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungskraft"


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Drucksache 2/1/20

... Es ist wichtig, dass die Aufsichtspersonen derartige Anordnungsbefugnisse - etwa im Rahmen drohender schwerer Schäden für Leben und Gesundheit der Versicherten - mit der erforderlichen Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzungskraft im Betrieb ausüben können. Bereits diese exemplarisch genannten Aufgaben der Aufsichtspersonen sind mit Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen nach den Artikeln 2, 12, 13 und 14 des



Drucksache 432/16

... Erst in den nachfolgenden Planungsstufen, insbesondere der Planfeststellung, können Untersuchungen zu Einzelfragen vertieft und die einzelnen Belange mit dem ihnen jeweils zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt werden, so dass über die Realisierbarkeit und Gestaltung des Vorhabens abschließend entschieden werden kann. Die Verbindlichkeit der Bedarfsfeststellung nach § 1 Absatz 2 bedeutet, dass diese der Linienbestimmung und der Planfeststellung vorgegeben ist; hingegen verleiht die gesetzliche Verbindlichkeitserklärung den fachplanerischen Belangen keine zusätzliche rechtliche Durchsetzungskraft gegenüber entgegenstehenden Belangen. Deshalb kann die Bedarfsplanung die aufgrund der Abwägung aller betroffenen Belange in den nachfolgenden Planungsebenen zu treffenden Entscheidungen nicht vorwegnehmen oder ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 330/12

... Während der Übergangsphase zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Geltungsbeginn der zweiten Stufe müssen Gremien ab einer Mitgliederanzahl von drei Personen eine Mindestbeteiligung beider Geschlechter gewährleisten. Nach der für die Übergangsphase geltenden Grundstruktur (vgl. oben IV Nummer 2 d)) bewegt sich die Mindestbeteiligungsquote während dieser Zeit im Bereich zwischen 16,7 % im Sechs-Personen-Gremium (bei einer Mindestbeteiligung von einem Mitglied je Geschlecht) und 28,6 % im Sieben-Personen-Gremium (dort mindestens zwei Mitglieder je Geschlecht). Damit wird die so genannte kritische Masse, die eine Beteiligung von mindestens einem Drittel als Voraussetzung für einen maßgeblichen Einfluss innerhalb des Gremiums erfordert, während der Übergangsphase noch nicht erreicht. Weil aber die Übergangszeit in erster Linie der Vorbereitung der Unternehmen auf die möglichst gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter dienen und zudem die grundsätzliche Akzeptanz beider Geschlechter in Gremien fördern soll, die bislang rein männlich besetzt waren, ist die möglicherweise verringerte Durchsetzungskraft der Mitglieder des sich in der Minderheit befindenden Geschlechts hinnehmbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 599/1/10

... 9. Um dem Politikansatz einer integrierten Europäischen Meerespolitik für die Zukunft Kontinuität und Durchsetzungskraft zu verleihen, wird es notwendig sein, vorbehaltlich der Diskussion des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2013 auch weiterhin europäische Fördermittel zielgerichtet zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen dafür einzusetzen, dass auch ab dem Jahr 2014 Mittel zur Umsetzung der integrierten europäischen Meerespolitik vorgesehen werden.



Drucksache 599/10 (Beschluss)

... 9. Um dem Politikansatz einer integrierten Europäischen Meerespolitik für die Zukunft Kontinuität und Durchsetzungskraft zu verleihen, wird es notwendig sein, vorbehaltlich der Diskussion des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2013 auch weiterhin europäische Fördermittel zielgerichtet zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen dafür einzusetzen, dass auch ab dem Jahr 2014 Mittel zur Umsetzung der integrierten europäischen Meerespolitik vorgesehen werden.



Drucksache 391/09

... Die Beratungen in der Länderarbeitsgruppe haben gezeigt, dass es zwar möglich sein kann, dass sich die Länder untereinander auf eine Genehmigungspraxis anhand erarbeiteter Leitlinien verständigen könnten. Eine gewünschte Durchsetzungskraft wird eine derartige Verständigung aber im Einzelfall uU dann nicht erreichen, wenn dieses Verwaltungshandeln durch Überlegungen mit wirtschafts(politischem) Hintergrund individuell anders erfolgt. Hier ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe eine Verankerung in der

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Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... Die Beratungen in der Länderarbeitsgruppe haben gezeigt, dass es zwar möglich sein kann, dass sich die Länder untereinander auf eine Genehmigungspraxis anhand erarbeiteter Leitlinien verständigen könnten. Eine gewünschte Durchsetzungskraft wird eine derartige Verständigung aber im Einzelfall unter Umständen dann nicht erreichen, wenn dieses Verwaltungshandeln durch Überlegungen mit wirtschafts(politischem) Hintergrund individuell anders erfolgt. Hier ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe eine Verankerung in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 228/08

... Durch die Agenturen, die an der Entscheidungsfindung oder der Beschlussfassung mitwirken, sollte unter anderem erreicht werden, den betreffenden Beschlüssen ein Mehr an Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft zu verleihen: indem die Agenturen dazu beitragen zu verdeutlichen, dass Beschlüsse aufgrund sachlicher und wissenschaftlicher Erwägungen gefasst werden. Damit das geschehen kann, müssen die Agenturen Beschlüsse auf der Grundlage verlässlicher Informationen und Sachkenntnisse fassen, wobei Transparenz und wissenschaftliche Kompetenz eine sehr wesentliche Rolle spielen. Dieses Ziel ist zudem mit einer Herausforderung verbunden, da diese technische Dimension der Agenturen mit der für alle öffentlichen Einrichtungen geltenden Verpflichtung in Einklang gebracht werden muss, über ihre Tätigkeit ordnungsgemäß Rechenschaft abzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsagenturen Heute

3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen

3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts

3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 505/06 (Beschluss)

... 58. Um dem neuen Politikansatz einer integrierten Europäischen Meerespolitik ausreichende Durchsetzungskraft zu verleihen, wird es notwendig sein, europäische Fördermittel für dieses neue Querschnittsthema gebündelt zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Kommission eine Aufstellung aller bestehenden Förderprogramme und Finanzierungshilfen vorlegt, die für die Ziele der Europäischen Meerespolitik genutzt werden können, und prüft, inwieweit eine Anpassung der Förderziele notwendig ist.

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Drucksache 505/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:

Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

3 Clustering

Der rechtliche Rahmen

Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Entwicklung des Küstentourismus

Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

Daten für vielfältige Tätigkeiten

Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

Gestaltung der Politik innerhalb der EU

Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

Berücksichtigung der geografischen Realitäten

Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 782/06

... Für die Ergebnisse von Kontrollen, die die WADA durchführt, ist ihr eine Berichtspflicht gegenüber der nationalen Anti-Dopingstelle der kontrollierten Sportlerin bzw. des kontrollierten Sportlers aufgetragen. Mit der Einbindung der Welt-Anti-Doping-Agentur in das Übereinkommen des Europarates gegen Doping wird damit erstmals ein Instrument geschaffen, der Welt-Anti-Doping-Agentur jene Durchsetzungskraft zu geben, die sie benötigt, um auf dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien Dopingkontrollen durchzuführen.

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Drucksache 782/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping Übersetzung

Artikel 1
Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

Artikel 2
Förderung der Anwendung des Übereinkommens

Artikel 3
Vorbehalte

Artikel 4
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Beitritt

Artikel 7
Geltungsbereich

Artikel 8
Kündigung

Artikel 9
Notifikationen

I. Allgemeines

1. Inhalt des Zusatzprotokolls

2. Entstehung und Stand des Verfahrens

Denkschrift

II. Besonderes

1. Artikel 1 – Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

2. Artikel 2 – Förderung der Anwendung des Übereinkommens

3. Artikel 3 bis 9


 
 
 


Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.