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"Doppelbesteuerungen"
Drucksache 171/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
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Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Drucksache 327/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 72, 105 und 125b)
... Da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt wird, soll diese unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu erhält der Bund mit dieser Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Zeitgleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet. Dies entspricht der bisherigen Systematik bundeseinheitlicher Steuergegenstände und Bemessungsgrundlagen auf der einen und Hebesatzautonomie der Gemeinden auf der anderen Seite bei Grund- und Gewerbesteuer. Hierfür bestehen gute Gründe. Das betrifft vor allem die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage. Denn die Grundsteuer wird aufgrund ihrer historisch gewachsenen Funktion als unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Kommunen bundesweit erhoben. Darüber hinaus bestehen Querbezüge zwischen Grund- und Gewerbebesteuerung insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen erfordern. Zugleich bietet sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken. Dem trägt die vorgesehene Abweichungsbefugnis der Länder Rechnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 149/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
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Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
Drucksache 94/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 Drucksache: 94/18 und zu 94/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final Drucksache: 97/18 und zu 97/18
... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 8. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass
Drucksache 94/1/18
... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 10. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... Regelungen für das Verbringen versteuerter Energieerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken in Steuerlager anderer Mitgliedstaaten und für die Ausfuhr sind erforderlich, um Doppelbesteuerungen im Abgangs- und Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden. Sie entstehen bei Steueraussetzungsverfahren, die nachträglich als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden, obwohl die Waren nachweislich in ein Steuerlager eines anderen Mitgliedstaates aufgenommen oder ins Drittland ausgeführt worden sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Regelungen für das Verbringen versteuerter Energieerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken in Steuerlager anderer Mitgliedstaaten und für die Ausfuhr sind erforderlich, um Doppelbesteuerungen im Abgangs- und Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden. Sie entstehen bei Steueraussetzungsverfahren, die nachträglich als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden, obwohl die Waren nachweislich in ein Steuerlager eines anderen Mitgliedstaates aufgenommen oder ins Drittland ausgeführt worden sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 173/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
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Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
Drucksache 679/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt - COM(2017) 547 final
... 3. Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass die Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle möglichst global gelöst werden sollte. Unabhängig davon hält er es für entscheidend, dass die EU in diesen Fragen auf internationaler Ebene politische Impulse setzt und gegebenenfalls parallel zu den globalen Überlegungen alle verfügbaren Optionen einschließlich neuer Grundsätze für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Binnenmarkt einer Prüfung unterzieht. Das erscheint umso wichtiger, als in vielen Fällen international tätige Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas betroffen sind. Doppelbesteuerungen sollten dabei möglichst vermieden werden.
Drucksache 679/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt - COM(2017) 547 final
... 3. Er ist weiter der Auffassung, dass die Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle möglichst global gelöst werden sollte. Unabhängig davon hält er es für entscheidend, dass die EU in diesen Fragen auf internationaler Ebene politische Impulse setzt und gegebenenfalls parallel zu den globalen Überlegungen alle verfügbaren Optionen einschließlich neuer Grundsätze für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Binnenmarkt einer Prüfung unterzieht. Das erscheint umso wichtiger, als in vielen Fällen international tätige Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas betroffen sind. Doppelbesteuerungen sollten dabei möglichst vermieden werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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