[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

498 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Doppelbesteuerung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0171/20B
0171/20
0173/20
0473/20B
0553/19
0515/1/19
0227/1/19
0327/19
0649/19
0600/19
0227/19B
0515/19B
0097/18
0372/18B
0193/18
0538/18B
0149/18
0410/18
0392/18B
0410/18B
0193/18B
0507/18
0627/18B
0094/18
0627/18
0193/1/18
0094/18B
0094/1/18
0149/18B
0538/18
0476/17
0157/17B
0660/17
0478/17B
0476/17B
0172/17
0210/17
0173/17B
0077/17B
0365/17
0157/1/17
0173/17
0306/17
0679/1/17
0210/17B
0366/17
0478/17
0306/17B
0477/17
0679/17B
0477/17B
0232/17B
0172/17B
0171/17B
0406/1/16
0119/16B
0817/16B
0242/16B
0320/16
0323/16B
0323/16
0176/16
0658/1/16
0119/1/16
0373/16
0127/16B
0265/16
0165/16B
0768/16
0468/16
0046/16
0677/16
0048/16
0127/16
0642/16
0468/16B
0265/16B
0480/15B
0266/15B
0384/15
0572/15
0483/15
0479/15
0370/15B
0384/15B
0498/15
0485/15B
0572/15B
0201/15B
0483/15B
0480/15
0049/15
0105/15
0479/15B
0396/15B
0369/15B
0264/15B
0478/15
0265/15B
0485/15
0478/15B
0205/14
0432/14
0480/14
0365/14B
0480/14B
0385/14
0366/14B
0149/14
0364/14B
0084/14
0205/14B
0479/14B
0481/14B
0481/14
0158/14B
0157/14B
0385/14B
0479/14
0639/14
0376/13B
0033/13
0095/13B
0338/13B
0095/1/13
0376/13
0376/1/13
0338/13
0128/13
0208/12B
0633/12
0648/12
0114/12
0632/12
0276/12
0035/12B
0498/12B
0480/12B
0648/12B
0647/12
0223/12
0646/12B
0646/12
0478/12B
0479/12B
0581/12
0478/12
0647/12B
0181/12
0011/12B
0011/12
0169/12B
0255/12
0256/12
0302/1/12
0497/12B
0324/12
0345/12
0335/12
0181/12B
0497/12
0684/12
0208/12
0498/12
0325/12
0632/1/12
0833/11B
0325/11
0748/11B
0257/11
0690/11
0114/11
0066/11
0223/11B
0833/1/11
0219/11B
0689/11
0528/11
0258/11
0014/11B
0689/11B
0172/11
0259/11B
0017/11
0326/11B
0528/11B
0690/11B
0326/11
0325/11B
0327/11
0562/11B
0621/11B
0621/11
0833/11
0232/11
0259/11
0561/11B
0017/11B
0068/11
0064/11
0065/11
0494/11B
0560/11B
0257/11B
0490/11B
0014/11
0258/11B
0172/11B
0843/10B
0326/10B
0680/3/10
0004/1/10
0624/10B
0323/10
0721/10
0323/10B
0161/10
0716/10
0627/10
0625/10B
0623/10B
0625/10
0232/10
0214/10
0163/10
0522/10B
0719/10
0627/10B
0679/10
0542/10B
0164/10
0718/10
0165/10
0732/10
0698/10
0843/10
0542/10
0371/10
0626/10
0004/10B
0626/10B
0523/10B
0623/10
0861/10
0052/10
0131/10
0799/10
0651/10B
0324/10B
0322/10
0693/10
0720/10
0717/10
0657/10
0532/3/10
0162/10
0861/10B
0161/10B
0650/10
0843/1/10
0111/10
0232/10B
0325/10B
0651/10
0497/10
0371/10B
0233/10B
0624/10
0649/10
0322/10B
0461/09B
0184/09B
0013/09
0367/09
0148/09
0148/1/09
0462/09B
0013/09B
0169/09D
0681/09
0149/09B
0462/09
0073/09B
0015/09
0367/09B
0169/09E
0169/09F
0780/09
0184/09
0149/09
0461/09
0012/09
0148/09B
0073/09
0149/1/09
0123/08
0620/08
0022/08
0241/08
0828/08
0641/08B
0641/08
0912/08
0019/08
0620/08B
0004/08
0788/08
0423/08
0241/08B
0239/08
0097/08
0868/08
0021/08
0968/08
0833/08
0352/08
0023/08
0642/08
0868/08B
0298/08
0017/08
0832/08
0423/08B
0298/08B
0020/08
0397/07B
0544/07B
0812/07B
0397/07
0196/07
0220/07B
0220/1/07
0191/07
0227/07
0228/07B
0195/07B
0812/07
0463/07
0398/07
0384/07
0865/07
0195/07
0163/07
0228/07
0227/07B
0398/07B
0020/07
0163/07B
0020/07B
0568/07
0612/06
0770/06
0158/06
0772/06B
0262/06
0076/06
0376/06
0330/06
0464/06
0779/06
0622/06B
0569/06
0277/06B
0560/06B
0774/06B
0076/06B
0281/06
0773/06B
0263/06
0278/06
0836/06
0629/06B
0330/06B
0080/06
0773/06
0770/06B
0772/06
0774/06
0542/1/06
0699/06B
0542/06B
0277/06
0171/06
0261/06
0260/06
0559/06B
0278/06B
0699/06
0612/06B
0330/1/06
0362/06B
0628/06B
0561/06B
0771/06
0629/06
0362/06
0260/06B
0080/06B
0771/06B
0590/05
0162/1/05
0162/05B
0009/05
0645/05B
0479/05B
0013/05
0335/05
0011/05
0197/05B
0732/05
0479/2/05
0673/05
0010/05
0104/05
0479/1/05
0322/05
0197/05
0012/05
0645/05
0008/05
0596/04
0622/04
0668/04
0886/04B
0886/04
0560/03
0735/03
Drucksache 171/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 171/20

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Titel und Präambel:

2. Missbrauchsvermeidung:

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 25
Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Artikel 5

a in der Bundesrepublik Deutschland

b in der Republik Finnland

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 173/20

... (4) Von diesem Abkommen unberührt bleiben die Regelungen der jeweils geltenden Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 473/20 (Beschluss)

Gesetz zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 553/19

... es nur deswegen nicht vorgenommen wird, weil nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

3 Inhaltsübersicht

§ 1
Anspruchsberechtigung

§ 2
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

§ 3
Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

§ 4
Höhe der Forschungszulage

§ 5
Antrag auf Forschungszulage

§ 6
Bescheinigung

§ 7
Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen

§ 8
Begünstigungszeitraum

§ 9
Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union

§ 10
Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

§ 11
Verzinsung des Rückforderungsanspruchs

§ 12
Anwendung der Abgabenordnung

§ 13
Verfolgung von Straftaten

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Bekanntmachungserlaubnis

§ 16
Anwendungsregelung

§ 17
Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... 6.g) Die Luftverkehrssteuer soll zudem eine Lenkungswirkung mit Blick auf fossil betriebene Flüge entfalten. Um neue und nachhaltige Fluggeräte nicht einer unzulässigen Doppelbesteuerung auszusetzen, fordert der Bundesrat, diese von der Luftverkehrssteuer auszunehmen und § 5 des Luftverkehrssteuergesetzes um folgende zusätzliche Nummer 9 zu ergänzen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 227/1/19

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 327/19

... Da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt wird, soll diese unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu erhält der Bund mit dieser Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Zeitgleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet. Dies entspricht der bisherigen Systematik bundeseinheitlicher Steuergegenstände und Bemessungsgrundlagen auf der einen und Hebesatzautonomie der Gemeinden auf der anderen Seite bei Grund- und Gewerbesteuer. Hierfür bestehen gute Gründe. Das betrifft vor allem die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage. Denn die Grundsteuer wird aufgrund ihrer historisch gewachsenen Funktion als unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Kommunen bundesweit erhoben. Darüber hinaus bestehen Querbezüge zwischen Grund- und Gewerbebesteuerung insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen erfordern. Zugleich bietet sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken. Dem trägt die vorgesehene Abweichungsbefugnis der Länder Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 649/19

... (4) Betriebstätte im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d ist sowohl eine Betriebstätte im Sinne des § 12 als auch eine Betriebsstätte im Sinne eines im konkreten Fall anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138d
Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138e
Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138f
Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138g
Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Nutzer

§ 138h
Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden

§ 138i
Information der Landesfinanzbehörden

§ 138j
Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

§ 138k
Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 33
Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen

Artikel 3
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des EU-Amtshilfegesetzes

§ 20
Statistiken und Bewertungen

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Brexit-Übergangsgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 600/19

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 14. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/15154 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG) - Drucksache 19/12112 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/19




Artikel 1
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)*.

‚Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 227/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 515/19 (Beschluss)

... d) Die Luftverkehrsteuer soll zudem eine Lenkungswirkung mit Blick auf fossil betriebene Flüge entfalten. Um neue und nachhaltige Fluggeräte nicht einer unzulässigen Doppelbesteuerung auszusetzen, fordert der Bundesrat, diese von der Luftverkehrsteuer auszunehmen und § 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 97/18

... Nach Auffassung der Kommission wäre es angesichts der globalen Dimension dieser Herausforderung ideal, wenn multilaterale, internationale Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefunden werden könnten. Die Kommission arbeitet eng mit der OECD zusammen, um die Entwicklung einer internationalen Lösung zu unterstützen. Angesichts des komplexen Charakters der Problematik und der großen Vielfalt an Fragen, die geklärt werden müssen, gestaltet sich die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene jedoch als Herausforderung, und die Erreichung eines internationalen Konsenses kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, und schlägt heute vor, die Körperschaftsteuervorschriften auf Unionsebene so anzupassen, dass diese den Merkmalen digitaler Unternehmen10 Rechnung tragen, und zu empfehlen, dass die Mitgliedstaaten diese umfassende Lösung auf ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittländern ausdehnen11. Der ECOFIN-Rat brachte in seinen Schlussfolgerungen vom 5. Dezember 2017 auch zum Ausdruck, dass er eine globale Lösung bevorzugt und bestrebt ist, die zukünftigen internationalen Entwicklung genau zu verfolgen und geeignete Reaktionen zu prüfen, wobei er EU-Maßnahmen begrüßt. Trotz der vorliegenden Vorschläge ist die Arbeit auf der Ebene der OECD von entscheidender Bedeutung, um einen globalen Konsens zu diesem Thema zu erzielen. Die Kommission wird die Entwicklungen genau verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Mit der im Entwurf vorgeschlagenen Regelung soll ein Besteuerungstatbestand geschaffen werden, der es Deutschland ermöglicht, sein nach Artikel 13 Absatz 4 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bestehendes Besteuerungsrecht auch ausüben zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 193/18

... Um die Teilhabe zu verbessern, ist eine höhere Mobilität sowohl von europäischen Kunstwerken als auch von Kunst- und Kulturschaffenden in der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Aufbauend auf belastbaren Erkenntnissen19 wird die EU auch weiter politische und finanzielle Unterstützung leisten, aber die Mitgliedstaaten müssen sich stärker engagieren und administrative Hindernisse wie beispielsweise das Risiko der Doppelbesteuerung von Künstlern und Kunstschaffenden beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 538/18 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 149/18

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Luftfahrt

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 410/18

Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen



Drucksache 392/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 410/18 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen



Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 507/18

... Das geltende Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten

Artikel 3
Bezeichnung und Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 4
Widerruf, Einschränkung oder Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 5
Gesetze, sonstige Vorschriften und Verfahren

Artikel 6
Gleichbehandlung bei den Entgelten

Artikel 7
Befreiung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Artikel 8
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 9
Transfer von Einkünften

Artikel 10
Grundsätze für den Betrieb des Fluglinienverkehrs

Artikel 11
Übermittlung von Betriebsangaben und Statistiken

Artikel 12
Tarife

Artikel 13
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 14
Intermodal-Verkehr

Artikel 15
Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen

Artikel 16
Luftverkehrsicherheit

Artikel 17
Luftsicherheit

Artikel 18
Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

Artikel 19
Meinungsaustausch

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 22
Mehrseitige Übereinkünfte

Artikel 23
Frühere Abkommen

Artikel 24
Ratifikation, Inkrafttreten, Geltungsdauer

Artikel 25
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und bei den Vereinten Nationen

Artikel 26
Kündigung

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 627/18 (Beschluss)

Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen (Noti-fizierungsverordnung DBA Türkei)



Drucksache 94/18

... Sobald die vorliegende Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt ist, wird sie für grenzüberschreitende digitale Geschäftstätigkeiten in der Union gelten, auch wenn die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mitgliedstaaten nicht entsprechend geändert wurden. Sie wird ebenfalls gelten, wenn ein in einem Drittland ansässiges Unternehmen eine signifikante digitale Präsenz in einem Mitgliedstaat hat, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und dem Drittland besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 627/18

Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA Türkei)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Abkommen

§ 2
Vermeidung der Doppelbesteuerung

§ 3
Anwendung

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

3.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

3.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 193/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 94/18 (Beschluss)

... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 8. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass



Drucksache 94/1/18

... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 10. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/18




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 149/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen



Drucksache 538/18

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 476/17

Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Regelungen für das Verbringen versteuerter Energieerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken in Steuerlager anderer Mitgliedstaaten und für die Ausfuhr sind erforderlich, um Doppelbesteuerungen im Abgangs- und Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden. Sie entstehen bei Steueraussetzungsverfahren, die nachträglich als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden, obwohl die Waren nachweislich in ein Steuerlager eines anderen Mitgliedstaates aufgenommen oder ins Drittland ausgeführt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 660/17

... (13) Als Reihengeschäfte werden aufeinanderfolgende Lieferungen von Gegenständen bezeichnet, die eine einzige innergemeinschaftliche Beförderung bewirken. Die innergemeinschaftliche Beförderung der Gegenstände sollte nur einer der Lieferungen zugeschrieben werden, und nur diese Lieferung sollte in den Genuss der für innergemeinschaftliche Lieferungen vorgesehenen Steuerbefreiung kommen. Die anderen Lieferungen der Reihe sollten besteuert werden und können die mehrwertsteuerliche Registrierung des Lieferers im Mitgliedstaat der Lieferung erfordern. Um unterschiedliche Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten zu vermeiden, die zu Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung führen könnten, und zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten sollte als allgemeine Regel eingeführt werden, dass - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - die Beförderung der Gegenstände einer Lieferung des Reihengeschäfts zugewiesen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 478/17 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 476/17 (Beschluss)

Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 172/17

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 1

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 2

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 210/17

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 173/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr



Drucksache 77/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 365/17

... "Die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen inländischen Immobilienerträge gelten bei beschränkt Steuerpflichtigen Anlegern als unmittelbar bezogene Einkünfte nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f, Nummer 6 oder Nummer 8 des Einkommensteuergesetzes. Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 gelten auch für die Anwendung der Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/17




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138b
Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

§ 138c
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit.

§ 32
Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 77b
Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 69
Datenübermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Artikel 10
Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... Regelungen für das Verbringen versteuerter Energieerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken in Steuerlager anderer Mitgliedstaaten und für die Ausfuhr sind erforderlich, um Doppelbesteuerungen im Abgangs- und Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden. Sie entstehen bei Steueraussetzungsverfahren, die nachträglich als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden, obwohl die Waren nachweislich in ein Steuerlager eines anderen Mitgliedstaates aufgenommen oder ins Drittland ausgeführt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 173/17

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 6
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 7
Verständigungsverfahren

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 306/17

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 679/1/17

... 3. Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass die Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle möglichst global gelöst werden sollte. Unabhängig davon hält er es für entscheidend, dass die EU in diesen Fragen auf internationaler Ebene politische Impulse setzt und gegebenenfalls parallel zu den globalen Überlegungen alle verfügbaren Optionen einschließlich neuer Grundsätze für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Binnenmarkt einer Prüfung unterzieht. Das erscheint umso wichtiger, als in vielen Fällen international tätige Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas betroffen sind. Doppelbesteuerungen sollten dabei möglichst vermieden werden.



Drucksache 210/17 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 366/17

... (1) Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, sind ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur nach Maßgabe des Absatzes 3 abziehbar, wenn die Einnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung nach Absatz 2 unterliegen (Präferenzregelung) und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4j
Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Sanierungserträge

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung.

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 478/17

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 306/17 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 477/17

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr



Drucksache 679/17 (Beschluss)

... 3. Er ist weiter der Auffassung, dass die Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle möglichst global gelöst werden sollte. Unabhängig davon hält er es für entscheidend, dass die EU in diesen Fragen auf internationaler Ebene politische Impulse setzt und gegebenenfalls parallel zu den globalen Überlegungen alle verfügbaren Optionen einschließlich neuer Grundsätze für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Binnenmarkt einer Prüfung unterzieht. Das erscheint umso wichtiger, als in vielen Fällen international tätige Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas betroffen sind. Doppelbesteuerungen sollten dabei möglichst vermieden werden.



Drucksache 477/17 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr



Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Der Vorbehalt der Nichtbesteuerung in einem anderen Staat bezieht sich auf besondere Steuerrechte anderer Staaten, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen. Bei einem Steuerzugriff des anderen Staats gibt es für Deutschland keinen Grund, einseitig auf die Ertragsbesteuerung zu verzichten. Eine Doppelbesteuerung wird in derartigen seltenen Fällen nach allgemeinen Regeln vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 172/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 171/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen



Drucksache 406/1/16

... Satz 2 definiert die Einschränkung zum Abzugsverbot des Satzes 1, um überschießende Wirkungen zu vermeiden. Insbesondere im Rahmen einer Steueranrechnung oder bei fehlendem Doppelbesteuerungsabkommen kann es zur Doppelerfassung von Einkünften in mehreren Staaten kommen. In diesen Fällen gibt es keine Rechtfertigung zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs, soweit auch Erträge doppelt erfasst werden. Es muss sich dabei nicht um mit den Ausgaben korrespondierende Erträge handeln. Maßgebend ist die Besteuerung von Erträgen desselben Steuerpflichtigen in Deutschland und in dem anderen Staat, von denen die Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 abgezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Höhe der Teilfreistellungen sind bisher nicht bekannt gemacht worden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes seien die Aktienfreistellungen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien über Höhe der durchschnittlichen Dividendenerträge errechnet und die hierauf entfallende Vorbelastung bei der Festlegung der Freistellungsbeträge zugrunde gelegt worden. Die Immobilienfreistellung berücksichtigt typisierend die Vorbelastung auf Ebene des Immobilienfonds für inländische Immobilienerträge und vermeidet eine Doppelbesteuerung ausländischer Immobilienerträge, wofür laut Gesetzesbegründung sogar eine Überkompensation in Kauf genommen wird. In der Gesetzesbegründung zu § 20 InvStG führt die Bundesregierung weiter an, die Direktanlage (in Aktien) sei ohne Berücksichtigung von Vorbelastungen steuerlich günstiger als eine mittelbare Beteiligung über Fonds, bei Immobilienerträgen könne teilweise sogar eine Überkompensation vorkommen (siehe zu Absatz 3, 2. Absatz; BR-Drucksache 119/16, Seite 106).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 817/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 242/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung



Drucksache 320/16

... (4) Ist die Ausschüttung eines ausländischen Investmentfonds nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, so wird die Freistellung ungeachtet des Abkommens nur gewährt, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 323/16 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.