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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Doppelaufwandes"


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Drucksache 849/03

... Es wurde geprüft, ob die Bestimmungen von Artikel 6 des Århus-Übereinkommens für Entscheidungen gelten sollten, die auf Gemeinschaftsebene im Hinblick auf die Finanzierung der aufgelisteten Tätigkeiten sowie anderer Tätigkeiten, die signifikante Auswirkungen auf die Umwelt haben können, getroffen werden (Artikel 6 (1 b). Diese Option wurde nicht in den Vorschlag übernommen. Das Århus-Übereinkommen verlangt nicht ausdrücklich, dass die Öffentlichkeit an Finanzentscheidungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter das Übereinkommen fallen, beteiligt sein muss. Als die Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der die Öffentlichkeitsbeteiligung betreffenden Anforderungen des ÅrhusÜbereinkommens in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten vorlegte, schlug sie keine solche Bestimmungen für die nationale Ebene vor und auch der Rat und das Europäische Parlament hielten dies nicht für erforderlich oder wünschenswert. Die Formulierung entsprechender Anforderungen für Finanzentscheidungen, die auf Gemeinschaftsebene getroffen werden, würde somit zu unterschiedlichen Konzepten auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene führen. Ferner bestünde hier eindeutig das Risiko eines Doppelaufwandes, da bei den Genehmigungsverfahren für unter das Århus-Übereinkommen fallenden Tätigkeiten bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sollte deshalb gefordert werden, wenn ein Genehmigungsverfahren läuft, wie in Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/03




Begründung

1. Rechtfertigung des Vorschlags

1.1 Allgemeines

1.2 Umweltziele

2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?

3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?

3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?

3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?

3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?

3.6 Verhältnismäßigkeit

4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten

5. Konsultation der Beteiligten

Zugang zu Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zugang zu Gerichten

6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie

Allgemeine Bestimmungen Titel I

Ziel Artikel 1

Begriffsbestimmungen Artikel 2

Öffentlichkeit

Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Qualifizierte Einrichtungen

Umweltinformationen

Umweltbezogene Pläne und Programme

Umweltrecht

Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten

Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II

Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3

Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4

Qualität der Umweltinformationen Artikel 5

Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6

Zusammenarbeit Artikel 7

Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III

Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV

Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9

Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10

Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11

Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12

Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13

Schlussbestimmungen Titel V

Durchführungsmaßnahmen Artikel 14

Inkrafttreten Artikel 15

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zugang zu Umweltinformationen

Artikel 3
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

Artikel 4
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen

Artikel 5
Qualität der Umweltinformationen

Artikel 6
Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden

Artikel 7
Zusammenarbeit

Titel III
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft

Artikel 8

Titel IV
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Artikel 9
Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten

Artikel 10
Klagerecht

Artikel 11
Verfahren vor dem Gerichtshof

Artikel 12
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Artikel 13
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.