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"Doppelarbeit"


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0438/04
0280/04
0907/04
0450/04
0907/1/04
0571/04
0241/04B
0525/04B
0525/1/04
0664/04B
0985/1/04
0613/04
0907/04B
0061/5/03
Drucksache 724/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass zentrale Bereiche und Fragestellungen in dem Gesundheitsprogramm zum Teil nicht behandelt und neue Begriffe und Instrumente eingeführt werden, deren Inhalt und Reichweite nur teilweise erkennbar sind. Das betrifft insbesondere die in dem ersten Ziel des Gesundheitsprogramms aufgeführte Entwicklung von gemeinsamen Instrumenten und Mechanismen auf EU-Ebene. Insoweit muss Doppelarbeit zur bestehenden "Offenen Methode der Koordinierung" im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege, die in dem Gesundheitsprogramm keine Erwähnung findet, vermieden werden. Die Ausgestaltung der Instrumente und Mechanismen darf nicht zu einer weiteren kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerbelastung der Mitgliedstaaten führen. Mit Blick auf Artikel 13 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags sollten insbesondere keine neuen und aufwendigen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten geschaffen werden.



Drucksache 86/11

... Angesichts der äußerst angespannten Lage der öffentlichen Haushalte muss jeder Euro optimal eingesetzt werden. Die öffentliche Finanzierung von Forschung und Innovation wird in Europa primär auf nationaler Ebene organisiert. Trotz gewisser Fortschritte verlassen sich nationale und regionale Regierungen immer noch weitgehend auf ihre individuellen Strategien. Das führt zu kostspieliger Doppelarbeit und Fragmentierung. Maßnahmen auf EU-Ebene bieten die Möglichkeit höherer Effizienz und Wirksamkeit. Dabei könnten auch die gegenwärtigen gemeinsamen Anstrengungen von Mitgliedstaaten, Industrie und EU, wie zum Beispiel beim Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)12, bei den Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) im Bereich der IKT13 und bei dem in Vorbereitung befindlichen Strategieplan Verkehrstechnologie ausgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/11




Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

1. Zweck

2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen

3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU

4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020

4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums

5. öffentliche Diskussion weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 378/11

... 12. Zwar werden aufgrund der Stärkung der Rolle des Herkunftslandes möglicherweise mehr Verwaltungsressourcen benötigt, doch dürfte durch diesen Ansatz der Gesamtaufwand verringert werden, da es für das Herkunftsland leichter wird, die Qualifikationen selbst zu prüfen, wodurch die sonst durch die Doppelarbeit bei der Überprüfung anfallenden Kosten sinken dürften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 873/11

... Zu diesem Zweck müssen die thematischen Strategiepapiere mit den Programmierungsdokumenten, die im Rahmen anderer Instrumente der Union für Außenhilfe genehmigt oder angenommen wurden, im Einklang stehen und Doppelarbeit vermeiden. Die thematischen Strategiepapiere müssen grundsätzlich auf einem Dialog der Union und gegebenenfalls der zuständigen Mitgliedstaaten mit dem betreffenden Partnerland oder den betreffenden Partnerregionen beruhen, an dem auch die Zivilgesellschaft sowie regionale und lokale Behörden beteiligt werden, um sicherzustellen, dass das Land bzw. die Regionen in hinreichendem Maße eigenverantwortlich an diesem Prozess mitwirken. Die Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses miteinander ins Benehmen, um die Kohärenz und Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

1 Öffentliche Konsultation

2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

1 Vereinfachung

2 Delegierte Rechtsakte

3 Ausführliche Erläuterung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union

Artikel 3
Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten

Artikel 4
Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung

Artikel 5
Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen

Titel II
Programmierung und Durchführung

Artikel 6
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung

Artikel 7
Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 8
Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 10
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 13
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3

Anhang II
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4

Anhang III
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5

1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit

2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 799/11

... 16. Die Mitgliedstaaten betonten, dass die Flexibilität bei der Bewertung von Lärmproblemen aufrechterhalten und für Übergangsregelungen gesorgt werden muss, damit Doppelarbeiten vermieden (z.B. Wiederverwendung von Umweltprüfungen) und die beiden Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Anmerkungen

EU -Bestimmungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörden

Artikel 4
Allgemeine Lärmschutzregeln für Luftfahrzeuge

Artikel 5
Regeln für die Lärmbewertung

Artikel 6
Informationen über Lärmwerte

Artikel 7
Regeln für die Einführung von Betriebsbeschränkungen

Artikel 8
Entwicklungsländer

Artikel 9
Freistellungen für einzelne Flüge unter außergewöhnlichen Umständen

Artikel 10
Kontrollbefugnis

Artikel 11
Delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Information und Überarbeitung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Bewertung der Lärmsituation von Flughäfen

3 Methodik:

3 Indizes:

Informationen zur Lärmbekämpfung:

1. Aktueller Stand

2. Prognose ohne neue Maßnahmen

3. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen

Anhang II
Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen


 
 
 


Drucksache 370/11

... - zwischen EU-Missionen, die am selben Ort tätig sind, um Widersprüche und Doppelarbeit zu vermeiden, zu denen es in der Vergangenheit z.B. in Bosnien und Herzegowina aufgrund der Unterschiede zwischen den Mandaten von EUFOR Althea und EUPM bezüglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gekommen ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 366/11

... Die Frage, wie sich die Arbeit dieser Kontrollstellen besser koordinieren lässt, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu fördern, ist Gegenstand regelmäßiger Gespräche zwischen Kommission und Europarat. Die NPM selbst halten regelmäßige Treffen im Rahmen eines informellen Netzwerks für wichtig, um sich über freiheitsentziehende Maßnahmen und diesbezüglich bewährte Praktiken auszutauschen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn sich die Leiter von Justizvollzugsanstalten in der Europäischen Union zu regelmäßigen Treffen zusammenfinden könnten. Die Schaffung eines weiteren Netzwerks zur Kontrolle der Justizvollzugsanstalten auf Ebene der Europäischen Union erübrigt sich jedoch. Zwei Gesprächsrunden, die die nationalen Kontrollgremien und die Leiter von Justizvollzugsanstalten an einen Tisch brachten, ergaben, dass der Mehrwert der EU in einem Beitrag zur besseren Koordinierung der verschiedenen Netzwerke bestehen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... Derzeit sind auch Schulen, die der Aufsicht der Länder unterliegen verpflichtet, zusätzlich ein Zertifizierungsverfahren nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) durchzuführen. Dies ist eine nicht nachvollziehbare Bürokratiehürde, die zu paralleler Doppelarbeit sowie zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führt. Dies ist für Schulen unter der Aufsicht der Länder weder nötig noch zumutbar. Ihre Qualität wird durch Aufsicht der Länder gewährleistet. Bundes- oder landesrechtlich geregelte Bildungsgänge an diesen Schulen unterliegen gleichfalls der Qualitätskontrolle durch die Länder und sind deshalb ebenfalls von der Zertifizierungspflicht durch die AZWV zu befreien. Außerdem erscheint es widersprüchlich, bei einer Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit von der Bildungseinrichtung eine Zertifizierung zu verlangen, die sie für die entsprechende Erstausbildung nicht benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 308/11

... (13) Damit ein hohes Maß an Urheberschutz in der Europäischen Union gewährleistet wird, sollte ein harmonisiertes Konzept für eine solche sorgfältige Suche aufgestellt werden. Eine sorgfältige Suche sollte die Konsultation öffentlich zugänglicher Datenbanken beinhalten, die Informationen über den Urheberrechtsstatus eines Werks liefern. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der kostspieligen Digitalisierung dafür sorgen, dass die Nutzung verwaister Werke durch die in dieser Richtlinie genannten Einrichtungen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst wird. Soweit möglich sollten öffentlich zugängliche Datenbanken zu den Suchergebnissen und der Nutzung verwaister Werke so konzipiert und eingerichtet werden, dass sie eine Vernetzung auf paneuropäischer Ebene und die Abfrage über eine einzige Zugangsstelle erlauben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Verwaiste Werke

Artikel 3
Sorgfältige Suche

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5
Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8
Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9
Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfungsklausel

Artikel 12
Entry into Force

Artikel 13

Anhang


 
 
 


Drucksache 313/11 (Beschluss)

... Derzeit sind auch Schulen, die der Aufsicht der Länder unterliegen verpflichtet, zusätzlich ein Zertifizierungsverfahren nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) durchzuführen. Dies ist eine nicht nachvollziehbare Bürokratiehürde, die zu paralleler Doppelarbeit sowie zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führt. Dies ist für Schulen unter der Aufsicht der Länder weder nötig noch zumutbar. Ihre Qualität wird durch Aufsicht der Länder gewährleistet. Bundes- oder landesrechtlich geregelte Bildungsgänge an diesen Schulen unterliegen gleichfalls der Qualitätskontrolle durch die Länder und sind deshalb ebenfalls von der Zertifizierungspflicht durch die AZWV zu befreien. Außerdem erscheint es widersprüchlich, bei einer Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit von der Bildungseinrichtung eine Zertifizierung zu verlangen, die sie für die entsprechende Erstausbildung nicht benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 89/11

... 79. räumt jedoch ein, dass der Aufbau eigenständiger Sicherheitskräfte ein relativ langfristiges Ziel ist, und verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer besser koordinierten und integrierten Vorgehensweise bei der Ausbildung der Polizei sowie, getrennt davon, bei der Ausbildung der Armeeoffiziere und weist auf die Investitionen in die polizeiliche Ausbildung hin, die nur zu geringen Ergebnissen geführt haben; fordert alle Beteiligten auf, ihre Arbeit genau abzustimmen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden und ergänzende Aufgaben auf strategischer und operationeller Ebene wahrnehmen zu können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 720/11

... - eine fundierte Darstellung und Analyse der innerhalb der EU und in Drittländern bestehenden Unterstützungsdienste privater und öffentlicher Anbieter veranlassen, wobei angestrebt wird, die Arbeiten zu den prioritären Märkten bis Ende 2012 abzuschließen; - Doppelarbeit und Aufsplitterung sowie Lücken und potenzielle Synergien bei den bestehenden KMU-Fördermaßnahmen ermitteln;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 724/1/11

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass zentrale Bereiche und Fragestellungen in dem Gesundheitsprogramm zum Teil nicht behandelt und neue Begriffe und Instrumente eingeführt werden, deren Inhalt und Reichweite nur teilweise erkennbar sind. Das betrifft insbesondere die in dem ersten Ziel des Gesundheitsprogramms aufgeführte Entwicklung von gemeinsamen Instrumenten und Mechanismen auf EU-Ebene. Insoweit muss Doppelarbeit zur bestehenden "Offenen Methode der Koordinierung" im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege, die in dem Gesundheitsprogramm keine Erwähnung findet, vermieden werden. Die Ausgestaltung der Instrumente und Mechanismen darf nicht zu einer weiteren kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerbelastung der Mitgliedstaaten führen. Mit Blick auf Artikel 13 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags sollten insbesondere keine neuen und aufwendigen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten geschaffen werden.



Drucksache 336/11

... Mit einer Zusammenführung der beiden Regelungen und unter der Zugrundelegung eines einfacheren Berechnungsverfahrens ergibt sich eine größere Klarheit in der Sache selbst und es kommt zu einer Nachweisvereinfachung. Des Weiteren wäre nach einer Zusammenführung nur noch ein Nachweis zu führen, was zu einer Harmonisierung und zu einer Entbürokratisierung führt. Hochkomplexe Berechnungen werden vereinfacht und Doppelarbeit vermieden. Davon profitieren beide Seiten – die Bauherrschaft und die Behörden. Mit der Zusammenlegung und der Orientierung der Anforderungen am Primärenergiebedarf wird die Bauherrschaft in die Lage versetzt, eine freie Entscheidung über den im Neubau eingesetzten Energieträger und die erforderliche Technologie treffen zu können. Dabei kann jeder Gebäudeeigentümer die fallspezifisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung frei wählen.



Drucksache 662/11

... Heutzutage nehmen einige Mitgliedstaaten, die EASA, Eurocontrol und andere jeweils eigene Analysen vor. Dies ermöglicht es zwar jedem Beteiligten, eigene Probleme anzugehen, bedeutet aber potenziell viel Doppelarbeit und kann, was schwerwiegender ist, ein erhebliches Sicherheitsproblem unerkannt lassen. Ein Ereignis, das in einem einzigen Mitgliedstaat als einmalig in Erscheinung tritt, kann bei unionsweiter Betrachtung einen Hinweis auf notwendige Maßnahmen darstellen. Dies wurde in der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderung

3. Ein Europäisches System zur Gewährleistung der Flugsicherheit

3.1. Was ist ein Sicherheitsmanagementsystem?

3.2. Fokussierung

3.3. Gefährdungsermittlung

Aktion 1:

3.4. Analyse der Sicherheitsdaten

Aktion 2:

3.5. Risikobestimmung

Aktion 3:

3.6. Einleitung von Maßnahmen

Aktion 4:

3.7. Europäischer Plan für die Flugsicherheit

Aktion 5:

3.8. Erfolgsmessung

Aktion 6:

3.9 Zusammenarbeit mit den Nachbarn

Aktion 7:

4. Europäisches Programm für die Flugsicherheit EASP

Aktion 8:

5. Ausblick

5.1. Festlegung von Leistungszielen

Aktion 9:

5.2. Risikoorientierter Normungsansatz

5.3. Leistungsorientierter Ansatz

5.4. Schaffung einer formellen Systemgrundlage

Aktion 10:

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 808/11

... - Gewährleistung eines einheitlichen und ausreichend flexiblen Rechtsrahmens, der die Beteiligung vereinfacht, eine kohärentere Palette von Instrumenten schafft, die sowohl für Forschung als auch für Innovation einzusetzen sind, den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen erhöht und dabei gleichzeitig Doppelarbeit und Fragmentierung verhindert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 723/11

... (3) Diese Verordnung berücksichtigt das wirtschaftliche, soziale und technische Umfeld und die damit verbundenen neuen Herausforderungen. Insbesondere sollen sich die im Rahmen dieses Programms finanzierten Maßnahmen auf Themen wie Globalisierung, Digitalisierung, Notwendigkeit, zu nachhaltigerem Verbraucherverhalten zu gelangen, Bevölkerungsalterung, soziale Ausgrenzung und schutzbedürftige Verbraucher richten. Die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in alle Politiken der Union gemäß Artikel 12 AEUV sollte hohe Priorität haben. Ein zentraler Aspekt der Gewährleistung einer umfassenden Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Politiken ist die Koordinierung mit anderen Unionspolitiken und -programmen. Zur Förderung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten in anderen Unionsfonds und -programmen eine finanzielle Unterstützung für die Einbeziehung der Interessen der Verbraucher in die jeweiligen Bereiche vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 230/11 (Beschluss)

... eine gewisse Würdigung im Hinblick auf Monodeponien. Vor dem Hintergrund der betrieblichen Realitäten ist diese Einschränkung auf Monodeponien aber nicht gerechtfertigt. Um aufwändige Doppeldatenerhebungen bzw. -beprobungen und -kontrollen (z.B. Anforderungen als Abfallerzeuger nach § 8 Absatz 1 und 3 und als Deponiebetreiber nach § 8 Absatz 4 und 5) zu vermeiden, muss die Ausnahmeregelung auf alle werkseigenen Deponiearten erweitert werden. Denn sämtliche werkseigenen Deponien sind von dem zusätzlichen Aufwand betroffen, der jedoch keinen Mehrwert für das Wohl von Mensch und Umwelt generiert. Die Doppelarbeiten sind folglich unnötig. Im Sinne des Entbürokratisierungsgedankens sollten die Arbeiten lediglich einmal erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 1 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a - neu - DepV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 2 Nummer 12 DepV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 3 Absatz 4 DepV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Nummer 2 DepV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 DepV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 6 Absatz 2 Nummer 1 DepV

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 DepV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c - neu - DepV

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 DepV

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV

Zu Doppelbuchstabe bb

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 1 DepV

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - DepV

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 DepV

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 5 DepV

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, 5 - neu - DepV

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 4 DepV

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6, 7 DepV

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6 und 7 DepV

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 8 DepV

21. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e § 8 Absatz 6 DepV

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 5 Satz 3, 4 DepV

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 DepV

24. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 15 Satz 1 DepV

25. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 16 Satz 1 DepV

26. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 1 Satz 1 DepV

27. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - DepV

28. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b - neu - § 18 Absatz 3 Satz 4 DepV

29. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 7 DepV

30. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 DepV

31. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 24 Absatz 1 Satz 1 DepV

32. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 1 DepV , Nummer 14 § 26 Absatz 1 Satz 1 DepV

33. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV

34. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - Überschrift zu Anhang 1 Nummer 2 DepV , Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 1, 14 DepV , Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2. 1.1 Satz 1 DepV

35. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 5 und 6 DepV

36. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 21 - neu - DepV

37. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.1.2 - neu - DepV

38. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 1 Ziffer 3 DepV

39. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 2 DepV

40. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe f Anhang 1 Nummer 2.3.2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV

41. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 3 Nummer 1 Satz 1 DepV

42. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV

43. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV

44. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 und 7 - neu - DepV

45. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 DepV

46. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 DepV

47. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe c DepV

48. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe d DepV

49. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1 Spalte 9, Fußnote 16 - neu - DepV

50. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, Nummer 1.0.2, Nummer 3.0.2, Fußnote 2 DepV

51. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, 1.0.2 Spalten 6, 7 und 8

52. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 2.06 Spalte 6, 7, Fußnote 16 - neu - DepV

53. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.01 Spalte 9 DepV

54. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 DepV *

55. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV

56. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 7 DepV

57. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 10 DepV

58. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 12 DepV

59. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 Spalte 7, 8 Fußnote 15 DepV

60. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 2 - neu -, Satz 4 bis 6 - neu - DepV

61. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 3 DepV

62. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3.1.3.3 DepV

63. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d Anhang 4 Nummer 3.1.4. DepV

64. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 4 Nummer 3.1.5 DepV

65. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 2 DepV

66. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 3 DepV

67. Zu Artikel 1 Nummer 19 Anhang 5 Nummer 3.2 Tabelle Fußnote 2 Satz 2 DepV


 
 
 


Drucksache 763/11

... Der Vorschlag geht die Frage der Berichterstattung über Emissionen aus den Sektoren internationaler Seeverkehr und LULUCF, in denen zurzeit sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene politische Debatten laufen, mit einer gewissen Vorsicht an: So wird sichergestellt, dass das Überwachungssystem einen angemessenen Rahmen bildet, der es gestattet, ausführliche Berichterstattungsvorschriften zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, wenn auf internationaler Ebene oder auf EU-Ebene eine konkrete Lösung erzielt wurde. Auf diese Weise wird Kohärenz mit künftigen politischen Rahmenvorschriften gewährleistet, Doppelarbeit vermieden und sichergestellt, dass die Union in der Lage ist, die ausführlichen Vorschriften so effizient wie möglich umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/11




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation

Konsultation der Mitgliedstaaten

Folgenabschätzung

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Artikel 4
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Kapitel 3
Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau

Artikel 5
Nationale Inventarsysteme

Artikel 6
Inventarsystem der Union

Artikel 7
Treibhausgasinventare

Artikel 8
Vorläufige Treibhausgasinventare

Artikel 9
Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen

Artikel 10
Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr

Kapitel 4
Register

Artikel 11
Errichtung und Führung von Registern

Artikel 12
Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls

Kapitel 5
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken

Artikel 13
Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen

Artikel 14
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen

Artikel 15
Berichterstattung über Prognosen

Kapitel 6
Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen

Artikel 16
Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen

Artikel 17
Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern

Artikel 18
Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften

Artikel 19
Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen

Kapitel 7
Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten

Artikel 20
Expertenprüfung der Inventare

Artikel 21
Auswirkungen von Neuberechnungen

Kapitel 8
Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen

Artikel 22
Fortschrittsbewertung

Artikel 23
Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll

Kapitel 9
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 24
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union

Artikel 25
Rolle der Europäischen Umweltagentur

Kapitel 10
Befugnisübertragung

Artikel 26
Ausführliche Berichterstattungsvorschriften

Artikel 27
Vorschriften für nationale Systeme

Artikel 28
Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel 11
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Ausschussverfahren

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Aufhebung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Treibhausgase

Anhang II
Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 96/11

... Auf einer anderen Ebene können Synergien durch die Vernetzung bestehender Systeme erzielt werden, die von gleichen Nutzergruppen verwendet werden, wie die Datenbank für reglementierte Berufe, in die die Mitgliedstaaten Listen mit Berufen einspeisen, die auf nationaler Ebene reglementiert sind, sowie Kontaktdaten der zuständigen Behörden. Dadurch kommt es zur teilweisen Überschneidung mit dem IMI und Doppelarbeit, für die eine Lösung gefunden werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Binnenmarktakte

1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt

1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen

a Höhere Kosteneffizienz

b Größere Benutzerfreundlichkeit

c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen

d Sichere Grundlage

e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte

2. Strategie für weitere Ausweitung

2.1. Grundprinzipien des IMI

a Wiederverwendbarkeit

b Organisatorische Flexibilität

c Einfache vereinbarte Verfahren

d Mehrsprachigkeit

e Benutzerfreundlichkeit

f Datenschutz

g Keine IT-Kosten für die Nutzer

2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems

2.3. Potenzielle neue Funktionen

2.4. Potenzielle neue Politikbereiche

2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen

2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke

3. Herausforderungen einer Systemausweitung

3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten

3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems

3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen

a Finanzierung

b Ressourcen der Kommission

c Nationale Ressourcen

3.4. Einfache Handhabung

3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen

a Tägliche Verwaltung des Systems

b Politische Entscheidungen

c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen

d Ausbau der Governance-Struktur

3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau

a Leistung

b Sicherheit

4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte

4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit

4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System

4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung

4.4. Weitere IT-Entwicklung


 
 
 


Drucksache 843/10 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat verweist darauf, dass auch auf der Ebene der OECD über vereinfachte Quellensteuerverfahren diskutiert wird. Doppelarbeiten und unterschiedliche Lösungsansätze sind in jedem Fall zu vermeiden.



Drucksache 616/10

... - Zuviel Fragmentierung und teuere Doppelarbeit: Wir müssen unsere Ressourcen effizienter einsetzen und eine kritische Masse erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 692/10

... (6) Die Agentur sollte die Kommission bei den Forschungsaktivitäten, die mit ihren Zuständigkeitsbereichen in Zusammenhang stehen, stärker unterstützen. Doppelarbeit mit dem vorhandenen EU-Forschungsrahmen sollte jedoch vermieden werden. Insbesondere sollte die Agentur nicht für die Verwaltung von Forschungsprojekten zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 810/10

... von Bukarest eine wichtige Verpflichtung dar. Die Kommission kann helfen, indem sie Maßnahmen erleichtert und unterstützt, aber das Engagement und die praktische Beteiligung aller Behörden, auf nationaler, regionaler und anderen Ebenen, ist erforderlich. Die Zusammenarbeit mit internationalen und grenzüberschreitenden Einrichtungen in der gesamten Region wird Synergien fördern und Doppelarbeit verhindern. Eine Stärkung der territorialen Dimension wird zu einem integrierten Konzept führen und die bessere Koordinierung sektorbezogener politischer Maßnahmen fördern. Der Schwerpunkt muss unbedingt auf den Ergebnissen liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 175/10

... 2. Die Mitgliedstaaten vermeiden Doppelarbeit bei der Datenerhebung und halten die Kosten für die Unternehmen möglichst gering.



Drucksache 832/10

... Der grenzübergreifenden Interoperabilität fehlt es derzeit auch an gemeinsamen Infrastrukturen, Architekturen und technischen Leitlinien, die die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste durch die Schaffung einer soliden technischen Grundlage und die Vermeidung von Doppelarbeit unterstützen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/10




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Kontext

1.2. Herausforderungen

2. Grundlagen

2.1. Politische Unterstützung

2.2. Bisherige Errungenschaften

2.3. Sektorbezogene Initiativen

3. Vorgeschlagene Massnahmen

3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität

3.2. Geplante Maßnahmen

Umsetzung der EIS

Vertrauenswürdiger Informationsaustausch

5 Interoperabilitätsarchitektur

Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften

Berücksichtigung des EIF

Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität

Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens


 
 
 


Drucksache 506/10

... 21. weist im Sinne möglicher künftiger makroregionaler Strategien darauf hin, dass die Kommission die Frage ihrer Eigenmittel lösen muss, damit sie diese Strategien ausgehend von den territorialen Besonderheiten der betroffenen Regionen vorbereiten, die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit neuen Ideen für Themen von europäischem Interesse versorgen und sie bei der Erarbeitung einer Strategie unterstützen kann; fordert die Kommission auf, bei der Durchführung dieser Strategien eine Koordinations- und Kontrollfunktion zu übernehmen, die neuen Prioritäten zu überprüfen und bei der Zuweisung von Mitteln den spezifischen Erfordernissen und dem Bedarf an Fachkompetenz Rechnung zu tragen, dabei aber Doppelarbeit zu vermeiden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/10




Entschließung

Externe Dimension

Umwelt - und Energieaspekte

Verkehrs - und Tourismusaspekte


 
 
 


Drucksache 774/10

... Der Übergang zu intelligenten Netzen ist eine komplexe Angelegenheit; ein abrupter Wechsel vom bestehenden Netz zu intelligenten Netzen ist alles andere als realistisch. Ein erfolgreicher Übergang erfordert eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, damit die richtigen kostenwirksamen Lösungen gefunden, Doppelarbeit vermieden und vorhandene Synergien genutzt werden. Um die Allgemeinheit zu sensibilisieren und ihre Akzeptanz zu fördern sowie die Unterstützung der Kunden zu gewinnen, müssen Nutzen und Kosten der Einführung intelligenter Netze objektiv erörtert und eingehend erläutert werden; dabei ist die aktive Mitwirkung von Verbrauchern, kleinen und mittleren Unternehmen und staatlichen Stellen vonnöten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 701/10

... - Voraussetzung für eine verbesserte Kostenwirksamkeit ist eine erhöhte Effizienz bei der Leistung von Hilfe. Dies lässt sich durch eine bessere gemeinsame Nutzung von Ressourcen erreichen. Dadurch werden Kosten gesenkt und Doppelarbeit vermieden. In geeigneten Fällen sollten die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Ressourcen zurückgreifen. Bei neuen Initiativen (z.B. gemeinsame Bereitstellung von Transportmitteln) sollte gewährleistet werden, dass die Effizienzgewinne die etwaigen Kosten übersteigen und dass die nationale Zuständigkeit für die Katastrophenvorsorge und –abwehr nicht untergraben wird. Die EU sollte es außerdem vermeiden, neue Strukturen oder zusätzliche Bürokratie zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt

3. Leitprinzipien

4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr

4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne

4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr

4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung

4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik

4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport

4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr

5. Eine kohärentere Reaktion

5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums

5.2. Verstärkte Koordinierung

6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 226/10

... Durch den Gesetzentwurf entstehen damit insgesamt Mehrkosten von rund 33 Millionen Euro, davon entfallen rund zehn Millionen Euro auf die Bereiche, die unmittelbar mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne fachliche Verbesserungen) zusammenhängen. Ohne gesetzgeberisches Tätigwerden müssten die Aufgaben ab dem 1. Januar 2011 von Agenturen für Arbeit und Kommunen getrennt wahrgenommen werden. Im Falle einer flächendeckenden getrennten Aufgabenwahrnehmung wären auf Grund der komplexen Bestimmungen zur Ermittlung der Leistungen zum Lebensunterhalt zahlreiche Doppelarbeiten sowie eine doppelte Bescheiderstellung durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erforderlich geworden. Dies gilt auch im Bereich der Widerspruchs- und Klageverfahren, die auf Grund der vielfältigen Abstimmungsnotwendigkeiten in der Leistungserbringungspraxis möglicherweise zugenommen hätten. Die Kosten einer flächendeckenden getrennten Aufgabenwahrnehmung können nicht genau beziffert werden; jedoch ist davon auszugehen, dass allein die getrennten Strukturen der Grundsicherungsstellen laufende Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro jährlich verursacht hätten. Darüber hinaus wären nicht unerhebliche Mehrkosten durch Entflechtungs- und Umstellungsarbeiten entstanden, die nicht beziffert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 662/10

... (3) die Nutzung konvergenter, sicherer und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähiger Lösungen fördern und Beispiele für beste Verfahren verbreiten. Dies sollte den Übergang zur e-Beschaffung beschleunigen sowie Ressourcenverschwendung durch Doppelarbeit und die Wiederholung von Fehlern vermeiden;

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Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 782/10

... 22. fordert die Kommission auf, den Prozess der Erteilung von Normungsaufträgen an die ESO zu überarbeiten und zu rationalisieren und eine Phase der Konsultation mit relevanten Akteuren sowie eine gründliche Analyse einzubeziehen, die die Notwendigkeit einer neuen Normensetzungstätigkeit rechtfertigt, um die Relevanz der Normensetzung sicherzustellen und Doppelarbeiten sowie die Überhandnahme unterschiedlicher Normen und Spezifikationen zu vermeiden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/10




2 Einleitung

Stärkung des Europäischen Normungssystems

a Allgemeine Punkte

b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess

c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation

d Erleichterung des Zugangs zu Normen

Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld


 
 
 


Drucksache 120/10

... Um die Doppelarbeit zu vermeiden und der mit einer Zuständigkeitsaufspaltung einhergehenden Gefahr für die Bevölkerung nicht nachvollziehbarer unterschiedlicher Prognoseentscheidungen der Strafvollstreckungskammer zu begegnen, schlägt der Entwurf vor, dass die große Strafvollstreckungskammer wieder - entsprechend der Gesetzesfassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege - für alle Verfahren zuständig ist, die zeitgleich zu entscheiden sind. Diese Entscheidungskonzentration dient nicht nur der Straffung des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer, sondern erweist sich auch für den Verurteilten und die Verteidigung als vorteilhaft, weil die Konzentration der Entscheidung bei einem Spruchkörper aufwändige Mehrfachanhörungen vermeidet und das Verfahren beschleunigt.

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Drucksache 120/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

a Vereinfachung im Ermittlungsverfahren § 163a StPO

b Änderung im Rechtsmittelrecht § 153a StPO

c Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 601/10

... Außerdem muss der Bericht derzeit eine Zusammenfassung der jährlichen Zwischenberichte aus den Vorjahren enthalten. Diese Auflage sollte fallen gelassen werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung

1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften

1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion

1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance

1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 20a
Spezifische Bedingungen

Artikel 36a
Spezifische Bedingungen

Artikel 52a
Spezifische Bedingungen

Artikel 63a
Spezifische Bedingungen

Artikel 80
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 89a
Austausch von Informationen und Dokumenten

Artikel 91a
Befugnisse der Kommission

Artikel 91b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 91c
Durchführungsrechtsakte – Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 825/1/10

... Die Notwendigkeit für eine staatliche Anerkennung von Schulungsträgern besteht nicht, sondern es genügt eine Akkreditierung. Es geht um einen zwölf- bzw. fünfstündigen Lehrgang und nicht um einen Schulabschluss, Lehrberuf oder ein Studium. Der Änderungsvorschlag entlastet die Vollzugsbehörden, garantiert dennoch eine hohe Qualität und hat außerdem den Vorteil einer bundeseinheitlichen Regelung, die Doppelarbeit der Behörden vermeidet und fachlich geboten ist, da die Schulungstätigkeit bundesweit ausgeübt werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/1/10




1. Zu § 2 Nummer 6

2. Zu § 2 Nummer 7

3. Zu § 2 Nummer 8

4. Zu § 2 Nummer 9

5. Zu § 2 Nummer 10

6. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu -

7. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

8. Zu § 3 Absatz 4

9. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Satz 2

10. Zu § 4 Absatz 2

11. Zu § 4 Absatz 2

12. Zu § 4 Absatz 4 Satz 3, § 5 Absatz 4 Satz 1 bis 6, Absatz 5, § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

Zu § 5

Zu § 5

14. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

15. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 11 Absatz 1 und 2

18. Zu Anlage 1 zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fußnote und Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 , Abschnitt Aushang im Geschäftsraum letzter Satz, Abschnitt Aushang in der Kabine: Aufzählungszeichen 7 Satz 4 und 5 und Aufzählungszeichen 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen

20. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2 Tabelle Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand vorletzte Zeile Spalte Erythemwirksame Bestrahlung in Jm -2

21. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 Abschnitt Aushang im Geschäftsraum Aufzählungszeichen 13a - neu -


 
 
 


Drucksache 746/10

... Mit dem Vorschlag werden Verwaltungsvorschriften für EU- und einzelstaatliche Behörden vereinfacht. Die Einführung einer zentralen Instanz in Form eines beratenden Ausschusses, der die von Drittländern ausgestellten Reisedokumente technisch bewerten und deren Sicherheitsniveau einstufen kann, wird zu einer Entlastung führen, da die Ergebnisse dieser Bewertung allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden und Doppelarbeit damit entfällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/10




1. Gegenstand des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtliche Aspekte

3. Anhörung interessierter Kreise

4. Folgenabschätzung

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Erstellung der Liste der Reisedokumente

Artikel 3
Struktur der Liste

Artikel 4
Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten

Artikel 5
Neue Reisedokumente

Artikel 6
Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Veröffentlichung der Liste

Artikel 9
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11


 
 
 


Drucksache 549/10

... Die Kommission wird die notwendigen Schritte zur Verknüpfung ergreifen, um eine regelmäßige und nahtlose Bereitstellung von Meeresdaten sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit bei der Erhebung dieser Daten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/10




Mitteilung

1. Kontext

2. Aktuelle Herausforderungen

3. Ziele

4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente

4.1. EU-Richtlinien

4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung

4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer

4.5. ur-EMODnet

4.6. EU- und nationale Agenturen

4.7. Küstendaten

Tabelle

4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente

5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur

6. Steuerung des Prozesses

7. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 180/10

... (13) Kinderpornographie ist die bildliche Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern und als solche eine bestimmte Art von Inhalt, der nicht als freie Meinungsäußerung gelten kann. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie muss die Verbreitung von Kindermissbrauchsmaterial eingeschränkt werden, indem Straftätern das Laden derartiger Inhalte auf das öffentlich zugängliche Internet erschwert wird. Die Inhalte müssen an der Quelle entfernt werden, und diejenigen Personen, die sich der Herstellung, der Verbreitung oder des Herunterladens von Kindermissbrauchsinhalten schuldig gemacht haben, müssen festgenommen werden. Die EU sollte insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen dazu beitragen, dass die zuständigen Stellen der Drittstaaten Webseiten mit Kinderpornografie, die von Servern in ihrem Hoheitsgebiet verbreitet werden, leichter entfernen können. Da sich die Entfernung von Kinderpornografieinhalten an der Quelle trotz derartiger Bemühungen aber als schwierig erweist, wenn sich das Originalmaterial nicht in der EU befindet, sollten Verfahren eingeführt werden, um den Zugang vom Hoheitsgebiet der Union zu Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, zu sperren. Für diesen Zweck eignen sich verschiedene Verfahren: beispielsweise kann die Anordnung einer Sperre durch die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erleichtert werden oder die Internetanbieter können angeregt oder dabei unterstützt werden, auf freiwilliger Basis Verhaltenskodizes und Leitlinien für die Sperrung des Zugangs zu derartigen Internetseiten zu entwickeln. Um insbesondere sicherzustellen, dass mit Blick auf die Entfernung von Kindermissbrauchsinhalten und die Sperrung des Zugangs zu derartigen Inhalten möglichst vollständige nationale Listen von Webseiten mit Kinderpornografiematerial erstellt werden, und um Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten oder ihre Zusammenarbeit verstärken. Derartige Maßnahmen müssen die Rechte der Endnutzer berücksichtigen, den bestehenden Rechts- und Justizverfahren Rechnung tragen und im Einklang mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte und der Europäischen Charta der Grundrechte stehen. Im Rahmen des Programms zur sicheren Internetnutzung wurde ein Netzwerk von Hotlines eingerichtet, deren Ziel es ist, Informationen zu sammeln und Berichte über die wichtigsten Arten von illegalen Online-Inhalten zu erstellen und auszutauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 52/10

... 4Sie hat sich zur Vermeidung von Doppelarbeit insbesondere mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, ehe sie von sich aus, d. h. ohne dass ein Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt ist (>Absatz 1 Satz 4), die Vorauszahlungen anpasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009

3 Einführung

1.1 Steuerberechtigung

1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer

Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden

Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter

Teil nahmerecht
der Gemeinden bei einer Außenprüfung

1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe

Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes

Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung

1.4 Gewerbesteuermessbescheid

Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden

Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden

1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen

Mitteilung

1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

Zuständigkeit der Gemeinden

Zuständigkeit der Finanzämter

1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

5 Zuständigkeiten

5 Folgebescheide

1.8 Zinsen

1.9 Anzeigepflichten

Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten

Folgen der Unterlassung

2.1 Gewerbebetrieb

Begriff des Gewerbebetriebs

5 Personengesellschaften

5 Reisegewerbebetrieb

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Betriebe der öffentlichen Hand

2.2 Betriebsverpachtung

2.3 Organschaft

5 Allgemeines

Beginn und Beendigung der Organschaft

Personengesellschaften als Organträger

2.4 Mehrheit von Betrieben

Mehrere Betriebe verschiedener Art

Mehrere Betriebe gleicher Art

5 Personengesellschaften

Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Atypisch stille Gesellschaften

2.5 Beginn der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Steuerpflicht kraft Rechtsform

Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine

Wegfall einer Befreiung

2.6 Erlöschen der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz

2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel

Übergang eines Betriebs im Ganzen

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Übergang eines Teilbetriebs

2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung

2.9 Betriebsstätte

5 Allgemeines

Bauausführungen oder Montagen

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen

Betriebsstätte eines Vertretenen

2a Arbeitsgemeinschaften

3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

4.1 Hebeberechtigung

5 Allgemeines

5 Bindungswirkung

5.1 Steuerschuldnerschaft

5 Allgemeines

Atypisch stille Gesellschaft

5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

5.3 Haftung

7.1 Gewerbeertrag

Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags

5 Rechtsbehelfe

Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften

Besteuerung kleiner Körperschaften

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz

8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Entgelte für Schulden

Renten und dauernde Lasten

Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG

8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.5 Spenden bei Körperschaften

8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste

8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

5 Allgemeines

Bankfremde Geschäfte

8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen

9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

5 Allgemeines

5 Bemessungsgrundlage

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid

9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

5 Allgemeines

Begünstigte Tätigkeiten

Umfang der Kürzung

Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

10a.1 Gewerbeverlust

5 Ermittlung

Gesonderte Feststellung

5 Verlustabzug

10a.2 Unternehmensidentität

10a.3 Unternehmeridentität

5 Allgemeines

5 Einzelunternehmen

5 Mitunternehmerschaften

5 Kapitalgesellschaften

10a.4 Organschaft

11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags

15.1 Pauschfestsetzung

16.1 Hebesatz

19.1 Vorauszahlungen

19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags

29.1 Zerlegungsmaßstab

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung

33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

35a.1 Reisegewerbebetriebe

35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009


 
 
 


Drucksache 120/10 (Beschluss)

... Um die Doppelarbeit zu vermeiden und der mit einer Zuständigkeitsaufspaltung einhergehenden Gefahr nicht nachvollziehbarer unterschiedlicher Prognoseentscheidungen der Strafvollstreckungskammern zu begegnen, schlägt der Entwurf vor, dass die große Strafvollstreckungskammer wieder - entsprechend der Gesetzesfassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege - für alle Verfahren zuständig ist, die zeitgleich zu entscheiden sind. Diese Entscheidungskonzentration dient nicht nur der Straffung des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer, sondern erweist sich auch für den Verurteilten und die Verteidigung als vorteilhaft, weil die Konzentration der Entscheidung bei einem Spruchkörper aufwändige Mehrfachanhörungen vermeidet und das Verfahren beschleunigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 631/10 (Beschluss)

... 17. Unabhängig davon unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass auch der Rat und das Europäische Parlament die notwendigen verfahrensmäßigen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eigene Folgenabschätzungen zu erstellen bzw. Folgenabschätzungen der Kommission infolge wesentlicher Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu aktualisieren. Zur Vermeidung von Doppelarbeit in den Institutionen ruft er dabei die Kommission auf, die gesammelten Daten, auf deren Grundlage die Kommission ihre Folgenabschätzungen erstellt hat, Rat und Europäischem Parlament zur Verfügung zu stellen. Insgesamt muss es Ziel sein, dass durch eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt des Legislativverfahrens aktuelle und aussagekräftige Folgenabschätzungen als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung genutzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/10 (Beschluss)




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Intelligente Regulierung auch auf Ebene der Mitgliedstaaten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 426/10

... 73. fordert die Kommission auf, zur Gewährleistung der Konsistenz der Maßnahmen der EU und zur Vermeidung von Doppelarbeit eine GD-übergreifende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/10




Lebenslanges Lernen

Mobilität, Partnerschaften und Lehrpläne

2 Forschung

Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 667/1/10

... 30. Die Ausrichtung der Strukturpolitik an den Nationalen Reformprogrammen wird grundsätzlich im Interesse größtmöglicher Transparenz befürwortet. Der Bundesrat fordert hierfür effiziente Verfahren. Doppelarbeiten müssen vermieden werden. Bereits jetzt werden im Rahmen der Kohäsionspolitik Programme und jährliche Durchführungsberichte erstellt. Letztere weisen den jeweiligen Programmfortschritt anhand geeigneter Ergebnis- und Finanzindikatoren nach. Auch muss die Einbeziehung der Strukturpolitik in die Nationalen Reformprogramme bereits auf europäischer Ebene so gestaltet werden, dass die erforderliche Mitwirkung von Gliedstaaten in föderalen Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Das gilt insbesondere auch für die Fristen. Die föderalen Mitgliedstaaten müssen genügend Zeit haben, die erforderlichen Abstimmungsprozesse durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


Drucksache 843/1/10

... 6. Der Bundesrat verweist darauf, dass auch auf der Ebene der OECD über vereinfachte Quellensteuerverfahren diskutiert wird. Doppelarbeiten und unterschiedliche Lösungsansätze sind in jedem Fall zu vermeiden.



Drucksache 631/1/10

... 17. Unabhängig davon unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass auch der Rat und das Europäische Parlament die notwendigen verfahrensmäßigen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eigene Folgenabschätzungen zu erstellen bzw. Folgenabschätzungen der Kommission infolge wesentlicher Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu aktualisieren. Zur Vermeidung von Doppelarbeit in den Institutionen ruft er dabei die Kommission auf, die gesammelten Daten, auf deren Grundlage die Kommission ihre Folgenabschätzungen erstellt hat, Rat und Europäischem Parlament zur Verfügung zu stellen. Insgesamt muss es Ziel sein, dass durch eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt des Legislativverfahrens aktuelle und aussagekräftige Folgenabschätzungen als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung genutzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/10




Abbau der Verwaltungslasten

Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten

2 Folgenabschätzungen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 825/10 (Beschluss)

... Die Notwendigkeit für eine staatliche Anerkennung von Schulungsträgern besteht nicht, sondern es genügt eine Akkreditierung. Es geht hier um einen ca. zwölf- bzw. fünfstündigen Lehrgang und nicht um einen Schulabschluss, Lehrberuf oder ein Studium, daher ist eine Akkreditierung ausreichend. Der Änderungsvorschlag entlastet die Vollzugsbehörden, garantiert dennoch eine hohe Qualität und hat außerdem den Vorteil einer bundeseinheitlichen Regelung, die Doppelarbeit der Behörden vermeidet und fachlich geboten ist, da die Schulungstätigkeit bundesweit ausgeübt werden darf.

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Drucksache 825/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:

2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 3 Absatz 4

4. Zu § 4 Absatz 2

5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 11 Absatz 1 und 2

10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
UV-Schutzbrillen

11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2

12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 119/10

... - Mit Blick auf die Vermeidung von Doppelarbeit und Konzentration von EU-Agenturen auf das Nötigste sind Überlegungen, auf EU-Ebene gleich zwei EU-Stellen zu schaffen (eine EU-Agentur sowie eine europäische Inspektionsstelle), von vorneherein fragwürdig.



Drucksache 140/09

... 8. ist der Auffassung, dass die mangelnde Koordinierung mit der Schwäche der Regierungsstrukturen und dem Fehlen einer angemessenen Strategie auf der Ebene der Regierung zusammenhängt; glaubt, dass den staatlichen Stellen und den verantwortlichen Politikern in Afghanistan nicht die Verantwortung für die Abwicklung der allgemeinen Angelegenheiten des Landes abgenommen werden kann, ob es sich nun um das Fehlen strategischer Ausrichtungen oder die Verwaltung der hohen Mittelbeträge, die ihnen zugewiesen worden sind, handelt; bemerkt darüber hinaus, dass die Vielzahl der Geber und ihr Wille, deutlich sichtbar zu sein, oft zu isolierten nationalen Strategien oder zu Doppelarbeit zwischen verschiedenen nationalen Ministerien führen kann; ist der Ansicht, dass dieser Mangel an Koordinierung die Korruption tendenziell begünstigt und sich als schädlich für den nationalen Wiederaufbau erwiesen hat;

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Drucksache 140/09




Verteilung der Hilfe der Europäischen Union

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Bilanz der Verwendung der EU-Mittel

2 Empfehlungen

Koordinierung und Sichtbarkeit der internationalen Hilfe

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Kontrolle der EU-Mittel

Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der afghanischen Verwaltung


 
 
 


Drucksache 555/09

... 20. ruft im Interesse von Kohärenz und Effizienz und um Doppelarbeit zu vermeiden dazu auf, die parlamentarische Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) aufzulösen, sobald die WEU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon voll und endgültig in der Europäischen Union aufgegangen ist;

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Drucksache 555/09




Information über:

Aktive Beteiligung:

Widerspruch gegen:

Aktuelle Beziehungen

Künftige Beziehungen

Die Rolle der COSAC


 
 
 


Drucksache 747/09

... " in Anhang II Abschnitt II der MiFID überein, so dass Wertpapierfirmen bei einer Privatplatzierung nicht auf ihre eigene Einstufung zurückgreifen und die Ausnahmeregelung in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie in Anspruch nehmen können. Dies bringt bei Privatplatzierungen Doppelarbeit und Kosten für die Wertpapierfirmen mit sich: so muss die Firma überprüfen, ob ihre professionellen Kunden als qualifizierte Anleger registriert sind oder auf die Platzierung der Titel bei ihren professionellen Kunden verzichten. Dies schränkt die Möglichkeiten der Emittenten zur Privatplatzierung bei bestimmten Arten erfahrener Einzelanleger ein. Da sich die unterschiedlichen Definitionen für versierte Anleger in beiden Richtlinien nicht mit dem Anlegerschutz rechtfertigen lassen, sollten Wertpapierfirmen und Kreditinstitute das Recht haben, alle natürlichen oder juristischen Personen, die sie gemäß Anhang II Abschnitt II der MiFID als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien betrachten, für die Zwecke von Privatplatzierungen als qualifizierte Anleger anzusehen.

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Drucksache 747/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Vereinfachung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e

5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e

5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii

5.3.4. Artikel 3 Absatz 2

5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e

5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7

5.3.7. Artikel 8

5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4

5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2

5.3.10. Artikel 16

5.3.11. Artikel 18

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 16
Nachtrag zum Prospekt

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 673/09

... Auf europäischer Ebene werden durch einen Ansatz zur gemeinsamen Programmplanung25 erste Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit bei den Forschungsanstrengungen zu fördern die auf die wichtigsten Prioritäten in Bezug auf neurodegenerative Erkrankungen, insbesondere die Alzheimer-Krankheit, abzielen. Daran sind Mitgliedstaaten beteiligt, die freiwillig und in veränderbarer Zusammensetzung an der Festlegung, Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen strategischen Forschungsagenda mitwirken. Diese beruht auf einer gemeinsamen Vision, in welcher Weise die heutigen wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen in Angriff zu nehmen sind. Die Mitgliedstaaten haben festgestellt, dass im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen hoher sozialer Bedarf besteht und eine mittels gemeinsamer Programmplanung durchgeführte gemeinsame Initiative die zersplitterten Bemühungen im Europäischen Forschungsraum enorm verbessern würde. Die Ressourcen werden derzeit zwischen zahlreichen verschiedenen Finanzierungsträgern aufgeteilt, die über die 27 EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, und sind nicht an politische Entscheidungen gebunden. Hierdurch entsteht das Risiko der Verdoppelung und Verschwendung von öffentlichen Forschungsmitteln auf EU-Ebene. Es bedarf daher einer gemeinsamen europäischen Anstrengung, um eine gemeinsame Vision des Forschungsbedarfs und Maßnahmen zu entwickeln, die in diesem Bereich durchgeführt werden, um die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern, neue Ansätze zu entwickeln und zu verbessern, welche die wissenschaftlichen, medizinischen und sozialen Unbekannten berücksichtigen, unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden und die Effizienz und Effektivität einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu steigern.

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Drucksache 673/09




Mitteilung

1. Einleitung und Problemstellung

1.1. Hintergrund

1.2. Die Problematik

2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen

2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern

Aktionen:

2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von

Aktionen:

2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:

Aktionen:

2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen

Aktion:

3. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 20/09

... Die Vorschläge enthalten Schlüsselelemente zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Pharmakovigilanzsystems, darunter eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden zur Maximierung des verfügbaren Fachwissens, Arbeitsteilung und eine Stärkung der Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten zur effizienteren Nutzung knapper Ressourcen und zur Verringerung von Doppelarbeit, vereinfachte Verfahren zur Meldung von Nebenwirkungen und für die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit sowie die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation der Genehmigungsinhaber.

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Drucksache 20/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Transparenz und Kommunikation

Risikomanagementplanung und nicht-interventionelle Unbedenklichkeitsstudien

Fallberichte über Arzneimittelnebenwirkungen

Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und andere sicherheitsbezogene Beurteilungen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsgrundsatz

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004

Artikel 10a

Artikel 14a

Artikel 16

Kapitel 3
Pharmakovigilanz

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Artikel 28d
Auf Aufforderung der Kommission beteiligt sich die Agentur in Zusammenarbeit mit den

Artikel 28e

Artikel 28f

Artikel 29

Artikel 29a

Artikel 61a

Artikel 2
Übergangsbestimmungen

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 37. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, die europäische Gesetzgebung zu verbessern. Der Ansatz, die Union müsse dort gezielt tätig werden, wo ihr Handeln geeignet sei, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen zu lösen, ist jedoch nur nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes unterstützenswert. Soweit die Justiz allgemein betroffen ist, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich, dass die Bedeutung der umfassenden Evaluierung der Effizienz der Rechtsinstrumente und Gemeinschaftspolitiken betont wird. Die Evaluierung kann helfen, Schwächen europäischer Rechtsetzung aufzudecken und eine einheitliche Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte in den europäischen Staaten, soweit nach den nationalen Gegebenheiten möglich, zu fördern. Allerdings sollte hierbei nicht außer Acht gelassen werden, dass fortlaufende Evaluierungen Arbeitskräfte binden und Abläufe verlangsamen, somit die Effizienz der Rechtsinstrumente schwächen. Der Bundesrat hält die Erhebung von Daten daher nur dann für sinnvoll, wenn diese in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand ausgewertet und die hieraus gewonnenen Lehren umgesetzt werden können. Im Hinblick auf den erheblichen Evaluierungsaufwand sollte sich die Evaluierung jedenfalls zunächst auf die Feststellung von Hindernissen für die gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten in Rechtsbereichen beschränken, die nicht allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Unnötiger Bürokratismus ist in jedem Fall zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Doppelarbeit insbesondere zu den Evaluierungen des Europarates.

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Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 675/09

... Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, da seine Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend umgesetzt werden können, sondern aufgrund ihres Umfangs und ihrer Tragweite gemeinschaftlich besser zu erreichen sind. Der Vorteil einer gemeinsamen europäischen Behandlung eines solchen Forschungsthemas im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung besteht vor allem darin, dass eine kritische Masse von Fähigkeiten, Kenntnissen und Finanzmitteln geschaffen werden kann, so dass komplementäre Kenntnisse besser miteinander verbunden werden können und unnötige Doppelarbeit entfällt. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene können dazu beitragen, der derzeitigen Fragmentierung und bestehenden Ungleichgewichten entgegenzuwirken und die immer knapper werdenden Ressourcen besser zu nutzen, wobei die Leitung in vollem Umfang bei den Mitgliedstaaten bleibt. Empfehlungen auf Gemeinschaftsebene bieten die Möglichkeit, diesen gesellschaftlichen Herausforderungen in einer wirksameren und besser koordinierten Weise zu begegnen.

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Drucksache 675/09




Begründung

3 Zusammenfassung

1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung

Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung

2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer

Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich

Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa

Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene

Vorteile einer verstärkten Koordinierung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Proportionalitätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 259/09

... 33. ist der Auffassung, dass sowohl die Europäische Union als auch die NATO vor der Herausforderung stehen, die gleiche nationale Reserve von Ressourcen in Bezug auf Personal und Kapazitäten in Anspruch zu nehmen; fordert Europäische Union und NATO auf zu gewährleisten, dass diese begrenzten Ressourcen zur Bewältigung der schwierigen Herausforderungen in der heutigen Zeit so gut wie möglich genutzt werden, wobei Doppelarbeit vermieden und Kohärenz gefördert werden soll; ist der Auffassung, dass der strategische Lufttransport, ein besonderes Beispiel für ein relativ knappes und teures operationelles Gut, eine Gelegenheit für Zusammenarbeit zwischen den EU- und den NATO-Mitgliedstaaten sein sollte; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, militärische Kapazitäten zusammenzulegen, zu teilen und gemeinsam zu entwickeln, um Verschwendung zu vermeiden, Kostenersparnisse herzustellen und die industriellen und technischen Grundlagen der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken;

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Drucksache 259/09




Strategische Übersicht

Zusammenhang zwischen der NATO und der Sicherheitsarchitektur der Europäischen Union

Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Europäischen Union in Fragen der Sicherheit und der Verteidigung

Operationelles Hauptquartier der Europäischen Union

Kapazitäten und Militärausgaben

Kompatibilität zwischen NATO- und EU-Mitgliedschaft


 
 
 


Drucksache 626/09

... Wie oben bereits erwähnt, soll diese Partnerschaft die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Krebsbekämpfung unterstützen, indem sie einen Rahmen für die Ermittlung und den Austausch von Informationen, Handlungskompetenz und Fachkenntnissen im Bereich Krebsprävention und -bekämpfung bereitstellt und dabei wichtige Stakeholder aus der ganzen Europäischen Union in diese Bemühungen einbindet. Wie die nationalen und regionalen Unterschiede der Krebsinzidenz und -mortalität zeigen, ließe sich die Krebsbelastung in Europa durch ein gemeinsames Vorgehen, das auf evidenzbasierten Strategien für präventive und kurative Maßnahmen beruht, erheblich reduzieren. Dieser partnerschaftliche Ansatz wird dazu beitragen, Einzelmaßnahmen oder Doppelarbeit zu verhindern. Auch wird er für einen besseren Einsatz der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sorgen.

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Drucksache 626/09




Mitteilung

1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?

1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie

1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre

1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung

2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen

2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion

5 Früherkennung:

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind

5 Zielmaßnahmen:

Weitere Maßnahmen:

3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Abbildung 1

3.1. Die nächsten Schritte

3.2. Finanzierung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 19/09

... • Es sollten konkrete Vorschriften für die Überwachung von Informationen festgelegt werden, die über Websites verbreitet werden, damit die grenzüberschreitende Dimension von über das Internet bereitgestellten Informationen berücksichtigt wird und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Kooperation erhalten sowie Doppelarbeit bei der Überwachung vermeiden können.

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Drucksache 19/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Richtlinie 2001/83/EG

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.5. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:

Titel VIIIa
– Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel

Artikel 100a

Artikel 100b

Artikel 100c

Artikel 100d

Artikel 100e

Artikel 100f

Artikel 100g

Artikel 100h

Artikel 100i

Artikel 100j

Artikel 100k

Artikel 100l

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 38. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, die europäische Gesetzgebung zu verbessern. Der Ansatz, die Union müsse dort gezielt tätig werden, wo ihr Handeln geeignet sei, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen zu lösen, ist jedoch nur nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes unterstützenswert. Soweit die Justiz allgemein betroffen ist, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich, dass die Bedeutung der umfassenden Evaluierung der Effizienz der Rechtsinstrumente und Gemeinschaftspolitiken betont wird. Die Evaluierung kann helfen, Schwächen europäischer Rechtsetzung aufzudecken und eine einheitliche Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte in den europäischen Staaten, soweit nach den nationalen Gegebenheiten möglich, zu fördern. Allerdings sollte hierbei nicht außer Acht gelassen werden, dass fortlaufende Evaluierungen Arbeitskräfte binden und Abläufe verlangsamen, somit die Effizienz der Rechtsinstrumente schwächen. Der Bundesrat hält die Erhebung von Daten daher nur dann für sinnvoll, wenn diese in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand ausgewertet und die hieraus gewonnenen Lehren umgesetzt werden können. Im Hinblick auf den erheblichen Evaluierungsaufwand sollte sich die Evaluierung jedenfalls zunächst auf die Feststellung von Hindernissen für die gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten in Rechtsbereichen beschränken, die nicht allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Unnötiger Bürokratismus ist in jedem Fall zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Doppelarbeit insbesondere zu den Evaluierungen des Europarates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 664/09

... 2. Die Mitgliedstaaten vermeiden Doppelarbeit bei der Datenerhebung und halten die Kosten für die Unternehmen möglichst gering.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Option 0: Status quo – Überwachung der Maßnahmen ohne speziellen Meldemechanismus

Option 1: Aufhebung der Verordnung EG Nr. 736/96 des Rates

Option 2: Überwachung der Maßnahmen mit zusätzlichem Meldemechanismus

Option 3: Überwachung der Maßnahmen mit komplettem Meldemechanismus

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

4 Überprüfungsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übermittlung von Daten

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Inhalt der Meldung

Artikel 6
Qualität und Öffentlichkeit der Daten

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Datenverarbeitung

Artikel 9
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 10
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang Investitionsvorhaben

1. Erdöl

1.1. Raffination

1.2. Transport

1.3. Lagerung

2. Gas

2.1. Transport

2.2. LNG-Kopfstationen

2.3. Speicherung

3. Elektrizität

3.1. Erzeugung

3.2. Transport

4. Biokraftstoffe

4.1. Erzeugung

5. Kohlendioxid

5.1. Transport

5.2. Speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 426/09

... (c) es sollten Projekte, Sektoren und Produkte definiert werden, die für beide Banken von Interesse sein könnten und bei denen sie gemeinsame Wissens- und Ressourcenpools bilden könnten, etwa im Bereich der KMU-Finanzierung, oder bei denen sie Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels fördern können, beispielsweise zur Förderung regenerativer Energien und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen; diese Bereiche von gemeinsamem Interesse erfordern eine pragmatische und fallspezifische Vorgehensweise, wobei für jedes Kofinanzierungsprojekt eine Institution die Führung übernehmen sollte, um Doppelarbeit zu vermeiden, und Voraussetzung eine gegenseitige Anerkennung der Verfahren wäre; dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass geförderte Projekte den Standards der Europäischen Union entsprechen, etwa beim Klimaschutz oder den sozialen Rechten, unabhängig davon, ob die EIB oder die EBWE die Federführung übernimmt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/09




Ziele und Aktivitäten der EIB

Ziele und Aktivitäten der EBWE

Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.