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"Doppelarbeit"
Drucksache 724/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 709 endg.; Ratsdok. 16796/11
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass zentrale Bereiche und Fragestellungen in dem Gesundheitsprogramm zum Teil nicht behandelt und neue Begriffe und Instrumente eingeführt werden, deren Inhalt und Reichweite nur teilweise erkennbar sind. Das betrifft insbesondere die in dem ersten Ziel des Gesundheitsprogramms aufgeführte Entwicklung von gemeinsamen Instrumenten und Mechanismen auf EU-Ebene. Insoweit muss Doppelarbeit zur bestehenden "Offenen Methode der Koordinierung" im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege, die in dem Gesundheitsprogramm keine Erwähnung findet, vermieden werden. Die Ausgestaltung der Instrumente und Mechanismen darf nicht zu einer weiteren kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerbelastung der Mitgliedstaaten führen. Mit Blick auf Artikel 13 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags sollten insbesondere keine neuen und aufwendigen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten geschaffen werden.
Drucksache 86/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... Angesichts der äußerst angespannten Lage der öffentlichen Haushalte muss jeder Euro optimal eingesetzt werden. Die öffentliche Finanzierung von Forschung und Innovation wird in Europa primär auf nationaler Ebene organisiert. Trotz gewisser Fortschritte verlassen sich nationale und regionale Regierungen immer noch weitgehend auf ihre individuellen Strategien. Das führt zu kostspieliger Doppelarbeit und Fragmentierung. Maßnahmen auf EU-Ebene bieten die Möglichkeit höherer Effizienz und Wirksamkeit. Dabei könnten auch die gegenwärtigen gemeinsamen Anstrengungen von Mitgliedstaaten, Industrie und EU, wie zum Beispiel beim Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)12, bei den Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) im Bereich der IKT13 und bei dem in Vorbereitung befindlichen Strategieplan Verkehrstechnologie ausgebaut werden.
Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
1. Zweck
2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen
3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU
4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020
4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums
5. öffentliche Diskussion weitere Schritte
Drucksache 378/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen KOM (2011) 367 endg.
... 12. Zwar werden aufgrund der Stärkung der Rolle des Herkunftslandes möglicherweise mehr Verwaltungsressourcen benötigt, doch dürfte durch diesen Ansatz der Gesamtaufwand verringert werden, da es für das Herkunftsland leichter wird, die Qualifikationen selbst zu prüfen, wodurch die sonst durch die Doppelarbeit bei der Überprüfung anfallenden Kosten sinken dürften.
1. Einleitung
2. neue Ansätze für die Mobilität
2.1. Der Europäische Berufsausweis
Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?
2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs
Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .
2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen
Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen
Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.
3. auf ersten erfolgen aufbauen
3.1. Zugang zu Informationen und e-government
Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
3.2. Vorübergehende Mobilität
3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”
Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung
3.3.1. Qualifikationsniveaus
Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen
Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .
3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige
Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
3.4. Nutzung des Potenzials des IMI
3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe
3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen
Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?
3.5. Sprachliche Anforderungen
Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.
4. überarbeitung der automatischen Anerkennung
4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung
Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?
4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung
4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen
Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?
4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen
Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene
Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
4.3. Fachärzte
Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen
Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?
4.5. Apotheker
Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
4.6. Architekten
Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?
4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie
Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?
4.8. Qualifikationen aus Drittländern
Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .
5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... Zu diesem Zweck müssen die thematischen Strategiepapiere mit den Programmierungsdokumenten, die im Rahmen anderer Instrumente der Union für Außenhilfe genehmigt oder angenommen wurden, im Einklang stehen und Doppelarbeit vermeiden. Die thematischen Strategiepapiere müssen grundsätzlich auf einem Dialog der Union und gegebenenfalls der zuständigen Mitgliedstaaten mit dem betreffenden Partnerland oder den betreffenden Partnerregionen beruhen, an dem auch die Zivilgesellschaft sowie regionale und lokale Behörden beteiligt werden, um sicherzustellen, dass das Land bzw. die Regionen in hinreichendem Maße eigenverantwortlich an diesem Prozess mitwirken. Die Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses miteinander ins Benehmen, um die Kohärenz und Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 799/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 828 endg.
... 16. Die Mitgliedstaaten betonten, dass die Flexibilität bei der Bewertung von Lärmproblemen aufrechterhalten und für Übergangsregelungen gesorgt werden muss, damit Doppelarbeiten vermieden (z.B. Wiederverwendung von Umweltprüfungen) und die beiden Richtlinien
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - zwischen EU-Missionen, die am selben Ort tätig sind, um Widersprüche und Doppelarbeit zu vermeiden, zu denen es in der Vergangenheit z.B. in Bosnien und Herzegowina aufgrund der Unterschiede zwischen den Mandaten von EUFOR Althea und EUPM bezüglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gekommen ist;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 366/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... Die Frage, wie sich die Arbeit dieser Kontrollstellen besser koordinieren lässt, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu fördern, ist Gegenstand regelmäßiger Gespräche zwischen Kommission und Europarat. Die NPM selbst halten regelmäßige Treffen im Rahmen eines informellen Netzwerks für wichtig, um sich über freiheitsentziehende Maßnahmen und diesbezüglich bewährte Praktiken auszutauschen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn sich die Leiter von Justizvollzugsanstalten in der Europäischen Union zu regelmäßigen Treffen zusammenfinden könnten. Die Schaffung eines weiteren Netzwerks zur Kontrolle der Justizvollzugsanstalten auf Ebene der Europäischen Union erübrigt sich jedoch. Zwei Gesprächsrunden, die die nationalen Kontrollgremien und die Leiter von Justizvollzugsanstalten an einen Tisch brachten, ergaben, dass der Mehrwert der EU in einem Beitrag zur besseren Koordinierung der verschiedenen Netzwerke bestehen könnte.
Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs
1. Gegenstand
2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen
3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen
3.1. Der Europäische Haftbefehl8
3.2. Überstellung von Häftlingen
3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen
3.4. Europäische Überwachungsanordnung
3.5. Umsetzung
Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung
4. die Untersuchungshaft
4.1. Länge der Untersuchungshaft
4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer
Fragen zur Untersuchungshaft
5. Kinder
Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern
6. Haftbedingungen
6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug
6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten
Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen
6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze
Fragen zu den Haftbedingungen
7. öffentliche Anhörung
2 Anhänge
Tabelle
Tabelle
Drucksache 313/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... Derzeit sind auch Schulen, die der Aufsicht der Länder unterliegen verpflichtet, zusätzlich ein Zertifizierungsverfahren nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) durchzuführen. Dies ist eine nicht nachvollziehbare Bürokratiehürde, die zu paralleler Doppelarbeit sowie zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führt. Dies ist für Schulen unter der Aufsicht der Länder weder nötig noch zumutbar. Ihre Qualität wird durch Aufsicht der Länder gewährleistet. Bundes- oder landesrechtlich geregelte Bildungsgänge an diesen Schulen unterliegen gleichfalls der Qualitätskontrolle durch die Länder und sind deshalb ebenfalls von der Zertifizierungspflicht durch die AZWV zu befreien. Außerdem erscheint es widersprüchlich, bei einer Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit von der Bildungseinrichtung eine Zertifizierung zu verlangen, die sie für die entsprechende Erstausbildung nicht benötigt.
1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III
3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III
§ 9b Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III
§ 10 Freie Förderung
5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III
Zu a:
Zu b:
7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III
12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III
§ 51a Einstiegsqualifizierung
13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III
19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III
22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III
Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
§ 92a Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
Zu § 92a
Zu § 27
23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
2 Hilfsempfehlung
24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III
25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III
27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III
Zu a:
Zu b:
31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III
32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II
33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II
34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II
Zu a und c:
[Zu b:
{Zu e:
Zu f:
37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
Zu d:
Zu § 16e
Zu § 16e
38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV
'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III
Drucksache 308/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke KOM (2011) 289 endg.
... (13) Damit ein hohes Maß an Urheberschutz in der Europäischen Union gewährleistet wird, sollte ein harmonisiertes Konzept für eine solche sorgfältige Suche aufgestellt werden. Eine sorgfältige Suche sollte die Konsultation öffentlich zugänglicher Datenbanken beinhalten, die Informationen über den Urheberrechtsstatus eines Werks liefern. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der kostspieligen Digitalisierung dafür sorgen, dass die Nutzung verwaister Werke durch die in dieser Richtlinie genannten Einrichtungen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst wird. Soweit möglich sollten öffentlich zugängliche Datenbanken zu den Suchergebnissen und der Nutzung verwaister Werke so konzipiert und eingerichtet werden, dass sie eine Vernetzung auf paneuropäischer Ebene und die Abfrage über eine einzige Zugangsstelle erlauben.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Konsultation interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Verwaiste Werke
Artikel 3 Sorgfältige Suche
Artikel 4 Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk
Artikel 5 Ende des Status als verwaistes Werk
Artikel 6 Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
Artikel 7 Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke
Artikel 8 Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 9 Stichtag für die Anwendbarkeit
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfungsklausel
Artikel 12 Entry into Force
Artikel 13
Anhang
Drucksache 313/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... Derzeit sind auch Schulen, die der Aufsicht der Länder unterliegen verpflichtet, zusätzlich ein Zertifizierungsverfahren nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) durchzuführen. Dies ist eine nicht nachvollziehbare Bürokratiehürde, die zu paralleler Doppelarbeit sowie zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand führt. Dies ist für Schulen unter der Aufsicht der Länder weder nötig noch zumutbar. Ihre Qualität wird durch Aufsicht der Länder gewährleistet. Bundes- oder landesrechtlich geregelte Bildungsgänge an diesen Schulen unterliegen gleichfalls der Qualitätskontrolle durch die Länder und sind deshalb ebenfalls von der Zertifizierungspflicht durch die AZWV zu befreien. Außerdem erscheint es widersprüchlich, bei einer Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit von der Bildungseinrichtung eine Zertifizierung zu verlangen, die sie für die entsprechende Erstausbildung nicht benötigt.
1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III
3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III
§ 9b Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III
§ 10 Freie Förderung
5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III
Zu a:
Zu b:
6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
Zu a:
Zu b:
7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III
8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III
§ 51a Einstiegsqualifizierung
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III
13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III
18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III
19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III
Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
§ 92a Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
Zu § 92a
Zu § 27
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III
23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III
Zu a:
Zu b:
26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III
27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II
28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II
29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II
Zu a und c:
Zu b:
Zu e:
30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
Zu aa:
Zu bb:
Zu d:
Zu § 16e
Zu § 16e
31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV
'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 79. räumt jedoch ein, dass der Aufbau eigenständiger Sicherheitskräfte ein relativ langfristiges Ziel ist, und verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer besser koordinierten und integrierten Vorgehensweise bei der Ausbildung der Polizei sowie, getrennt davon, bei der Ausbildung der Armeeoffiziere und weist auf die Investitionen in die polizeiliche Ausbildung hin, die nur zu geringen Ergebnissen geführt haben; fordert alle Beteiligten auf, ihre Arbeit genau abzustimmen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden und ergänzende Aufgaben auf strategischer und operationeller Ebene wahrnehmen zu können;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... - eine fundierte Darstellung und Analyse der innerhalb der EU und in Drittländern bestehenden Unterstützungsdienste privater und öffentlicher Anbieter veranlassen, wobei angestrebt wird, die Arbeiten zu den prioritären Märkten bis Ende 2012 abzuschließen; - Doppelarbeit und Aufsplitterung sowie Lücken und potenzielle Synergien bei den bestehenden KMU-Fördermaßnahmen ermitteln;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16
2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22
2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU
4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU
4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung
4.2. Erreichung unserer Ziele
4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland
4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus
4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern
4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze
4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien
Komplementarität und Zusätzlichkeit
5 Nachhaltigkeit
Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel
4.2.5.2. Geografische Prioritäten
Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes
Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung
4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU
5. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 724/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 709 endg.
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass zentrale Bereiche und Fragestellungen in dem Gesundheitsprogramm zum Teil nicht behandelt und neue Begriffe und Instrumente eingeführt werden, deren Inhalt und Reichweite nur teilweise erkennbar sind. Das betrifft insbesondere die in dem ersten Ziel des Gesundheitsprogramms aufgeführte Entwicklung von gemeinsamen Instrumenten und Mechanismen auf EU-Ebene. Insoweit muss Doppelarbeit zur bestehenden "Offenen Methode der Koordinierung" im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege, die in dem Gesundheitsprogramm keine Erwähnung findet, vermieden werden. Die Ausgestaltung der Instrumente und Mechanismen darf nicht zu einer weiteren kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerbelastung der Mitgliedstaaten führen. Mit Blick auf Artikel 13 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags sollten insbesondere keine neuen und aufwendigen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten geschaffen werden.
Drucksache 336/11
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Anreizen und zur Beseitigung von Hemmnissen zur energetischen Modernisierung von Wohnimmobilien
... Mit einer Zusammenführung der beiden Regelungen und unter der Zugrundelegung eines einfacheren Berechnungsverfahrens ergibt sich eine größere Klarheit in der Sache selbst und es kommt zu einer Nachweisvereinfachung. Des Weiteren wäre nach einer Zusammenführung nur noch ein Nachweis zu führen, was zu einer Harmonisierung und zu einer Entbürokratisierung führt. Hochkomplexe Berechnungen werden vereinfacht und Doppelarbeit vermieden. Davon profitieren beide Seiten – die Bauherrschaft und die Behörden. Mit der Zusammenlegung und der Orientierung der Anforderungen am Primärenergiebedarf wird die Bauherrschaft in die Lage versetzt, eine freie Entscheidung über den im Neubau eingesetzten Energieträger und die erforderliche Technologie treffen zu können. Dabei kann jeder Gebäudeeigentümer die fallspezifisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung frei wählen.
Drucksache 662/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Einrichtung eines Flugsicherheitsmanagementsystems für Europa KOM (2011) 670 endg.
... Heutzutage nehmen einige Mitgliedstaaten, die EASA, Eurocontrol und andere jeweils eigene Analysen vor. Dies ermöglicht es zwar jedem Beteiligten, eigene Probleme anzugehen, bedeutet aber potenziell viel Doppelarbeit und kann, was schwerwiegender ist, ein erhebliches Sicherheitsproblem unerkannt lassen. Ein Ereignis, das in einem einzigen Mitgliedstaat als einmalig in Erscheinung tritt, kann bei unionsweiter Betrachtung einen Hinweis auf notwendige Maßnahmen darstellen. Dies wurde in der Verordnung (EU) Nr.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderung
3. Ein Europäisches System zur Gewährleistung der Flugsicherheit
3.1. Was ist ein Sicherheitsmanagementsystem?
3.2. Fokussierung
3.3. Gefährdungsermittlung
Aktion 1:
3.4. Analyse der Sicherheitsdaten
Aktion 2:
3.5. Risikobestimmung
Aktion 3:
3.6. Einleitung von Maßnahmen
Aktion 4:
3.7. Europäischer Plan für die Flugsicherheit
Aktion 5:
3.8. Erfolgsmessung
Aktion 6:
3.9 Zusammenarbeit mit den Nachbarn
Aktion 7:
4. Europäisches Programm für die Flugsicherheit EASP
Aktion 8:
5. Ausblick
5.1. Festlegung von Leistungszielen
Aktion 9:
5.2. Risikoorientierter Normungsansatz
5.3. Leistungsorientierter Ansatz
5.4. Schaffung einer formellen Systemgrundlage
Aktion 10:
6. Fazit
Drucksache 808/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse KOM (2011) 810 endg.
... - Gewährleistung eines einheitlichen und ausreichend flexiblen Rechtsrahmens, der die Beteiligung vereinfacht, eine kohärentere Palette von Instrumenten schafft, die sowohl für Forschung als auch für Innovation einzusetzen sind, den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen erhöht und dabei gleichzeitig Doppelarbeit und Fragmentierung verhindert;
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... (3) Diese Verordnung berücksichtigt das wirtschaftliche, soziale und technische Umfeld und die damit verbundenen neuen Herausforderungen. Insbesondere sollen sich die im Rahmen dieses Programms finanzierten Maßnahmen auf Themen wie Globalisierung, Digitalisierung, Notwendigkeit, zu nachhaltigerem Verbraucherverhalten zu gelangen, Bevölkerungsalterung, soziale Ausgrenzung und schutzbedürftige Verbraucher richten. Die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in alle Politiken der Union gemäß Artikel 12 AEUV sollte hohe Priorität haben. Ein zentraler Aspekt der Gewährleistung einer umfassenden Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Politiken ist die Koordinierung mit anderen Unionspolitiken und -programmen. Zur Förderung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten in anderen Unionsfonds und -programmen eine finanzielle Unterstützung für die Einbeziehung der Interessen der Verbraucher in die jeweiligen Bereiche vorgesehen werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 230/11 (Beschluss)
... eine gewisse Würdigung im Hinblick auf Monodeponien. Vor dem Hintergrund der betrieblichen Realitäten ist diese Einschränkung auf Monodeponien aber nicht gerechtfertigt. Um aufwändige Doppeldatenerhebungen bzw. -beprobungen und -kontrollen (z.B. Anforderungen als Abfallerzeuger nach § 8 Absatz 1 und 3 und als Deponiebetreiber nach § 8 Absatz 4 und 5) zu vermeiden, muss die Ausnahmeregelung auf alle werkseigenen Deponiearten erweitert werden. Denn sämtliche werkseigenen Deponien sind von dem zusätzlichen Aufwand betroffen, der jedoch keinen Mehrwert für das Wohl von Mensch und Umwelt generiert. Die Doppelarbeiten sind folglich unnötig. Im Sinne des Entbürokratisierungsgedankens sollten die Arbeiten lediglich einmal erfolgen.
Anlage Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 1 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a - neu - DepV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 2 Nummer 12 DepV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 3 Absatz 4 DepV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Nummer 2 DepV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 DepV
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 6 Absatz 2 Nummer 1 DepV
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 DepV
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c - neu - DepV
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 DepV
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV
Zu Doppelbuchstabe bb
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 1 DepV
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - DepV
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 DepV
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 5 DepV
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, 5 - neu - DepV
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 4 DepV
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6, 7 DepV
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6 und 7 DepV
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 8 DepV
21. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e § 8 Absatz 6 DepV
22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 5 Satz 3, 4 DepV
23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 DepV
24. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 15 Satz 1 DepV
25. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 16 Satz 1 DepV
26. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 1 Satz 1 DepV
27. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - DepV
28. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b - neu - § 18 Absatz 3 Satz 4 DepV
29. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 7 DepV
30. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 DepV
31. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 24 Absatz 1 Satz 1 DepV
32. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 1 DepV , Nummer 14 § 26 Absatz 1 Satz 1 DepV
33. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV
34. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - Überschrift zu Anhang 1 Nummer 2 DepV , Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 1, 14 DepV , Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2. 1.1 Satz 1 DepV
35. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 5 und 6 DepV
36. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 21 - neu - DepV
37. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.1.2 - neu - DepV
38. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 1 Ziffer 3 DepV
39. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 2 DepV
40. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe f Anhang 1 Nummer 2.3.2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV
41. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 3 Nummer 1 Satz 1 DepV
42. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV
43. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV
44. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 und 7 - neu - DepV
45. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 DepV
46. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 DepV
47. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe c DepV
48. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe d DepV
49. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1 Spalte 9, Fußnote 16 - neu - DepV
50. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, Nummer 1.0.2, Nummer 3.0.2, Fußnote 2 DepV
51. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, 1.0.2 Spalten 6, 7 und 8
52. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 2.06 Spalte 6, 7, Fußnote 16 - neu - DepV
53. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.01 Spalte 9 DepV
54. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 DepV *
55. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV
56. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 7 DepV
57. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 10 DepV
58. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 12 DepV
59. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 Spalte 7, 8 Fußnote 15 DepV
60. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 2 - neu -, Satz 4 bis 6 - neu - DepV
61. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 3 DepV
62. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3.1.3.3 DepV
63. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d Anhang 4 Nummer 3.1.4. DepV
64. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 4 Nummer 3.1.5 DepV
65. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 2 DepV
66. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 3 DepV
67. Zu Artikel 1 Nummer 19 Anhang 5 Nummer 3.2 Tabelle Fußnote 2 Satz 2 DepV
Drucksache 763/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU KOM (2011) 789 endg.
... Der Vorschlag geht die Frage der Berichterstattung über Emissionen aus den Sektoren internationaler Seeverkehr und LULUCF, in denen zurzeit sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene politische Debatten laufen, mit einer gewissen Vorsicht an: So wird sichergestellt, dass das Überwachungssystem einen angemessenen Rahmen bildet, der es gestattet, ausführliche Berichterstattungsvorschriften zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, wenn auf internationaler Ebene oder auf EU-Ebene eine konkrete Lösung erzielt wurde. Auf diese Weise wird Kohärenz mit künftigen politischen Rahmenvorschriften gewährleistet, Doppelarbeit vermieden und sichergestellt, dass die Union in der Lage ist, die ausführlichen Vorschriften so effizient wie möglich umzusetzen.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
• Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation
• Konsultation der Mitgliedstaaten
• Folgenabschätzung
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Artikel 4 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Kapitel 3 Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau
Artikel 5 Nationale Inventarsysteme
Artikel 6 Inventarsystem der Union
Artikel 7 Treibhausgasinventare
Artikel 8 Vorläufige Treibhausgasinventare
Artikel 9 Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen
Artikel 10 Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr
Kapitel 4 Register
Artikel 11 Errichtung und Führung von Registern
Artikel 12 Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Kapitel 5 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken
Artikel 13 Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen
Artikel 14 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen
Artikel 15 Berichterstattung über Prognosen
Kapitel 6 Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen
Artikel 16 Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen
Artikel 17 Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern
Artikel 18 Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften
Artikel 19 Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen
Kapitel 7 Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten
Artikel 20 Expertenprüfung der Inventare
Artikel 21 Auswirkungen von Neuberechnungen
Kapitel 8 Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen
Artikel 22 Fortschrittsbewertung
Artikel 23 Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll
Kapitel 9 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 24 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union
Artikel 25 Rolle der Europäischen Umweltagentur
Kapitel 10 Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausführliche Berichterstattungsvorschriften
Artikel 27 Vorschriften für nationale Systeme
Artikel 28 Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel 11 Schlussbestimmungen
Artikel 30 Ausschussverfahren
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Aufhebung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Treibhausgase
Anhang II Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang II Entsprechungstabelle
Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... Auf einer anderen Ebene können Synergien durch die Vernetzung bestehender Systeme erzielt werden, die von gleichen Nutzergruppen verwendet werden, wie die Datenbank für reglementierte Berufe, in die die Mitgliedstaaten Listen mit Berufen einspeisen, die auf nationaler Ebene reglementiert sind, sowie Kontaktdaten der zuständigen Behörden. Dadurch kommt es zur teilweisen Überschneidung mit dem IMI und Doppelarbeit, für die eine Lösung gefunden werden sollte.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Binnenmarktakte
1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt
1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen
a Höhere Kosteneffizienz
b Größere Benutzerfreundlichkeit
c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen
d Sichere Grundlage
e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte
2. Strategie für weitere Ausweitung
2.1. Grundprinzipien des IMI
a Wiederverwendbarkeit
b Organisatorische Flexibilität
c Einfache vereinbarte Verfahren
d Mehrsprachigkeit
e Benutzerfreundlichkeit
f Datenschutz
g Keine IT-Kosten für die Nutzer
2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems
2.3. Potenzielle neue Funktionen
2.4. Potenzielle neue Politikbereiche
2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen
2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke
3. Herausforderungen einer Systemausweitung
3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten
3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems
3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen
a Finanzierung
b Ressourcen der Kommission
c Nationale Ressourcen
3.4. Einfache Handhabung
3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen
a Tägliche Verwaltung des Systems
b Politische Entscheidungen
c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen
d Ausbau der Governance-Struktur
3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau
a Leistung
b Sicherheit
4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte
4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit
4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System
4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung
4.4. Weitere IT-Entwicklung
Drucksache 843/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... 6. Der Bundesrat verweist darauf, dass auch auf der Ebene der OECD über vereinfachte Quellensteuerverfahren diskutiert wird. Doppelarbeiten und unterschiedliche Lösungsansätze sind in jedem Fall zu vermeiden.
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - Zuviel Fragmentierung und teuere Doppelarbeit: Wir müssen unsere Ressourcen effizienter einsetzen und eine kritische Masse erreichen.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... (6) Die Agentur sollte die Kommission bei den Forschungsaktivitäten, die mit ihren Zuständigkeitsbereichen in Zusammenhang stehen, stärker unterstützen. Doppelarbeit mit dem vorhandenen EU-Forschungsrahmen sollte jedoch vermieden werden. Insbesondere sollte die Agentur nicht für die Verwaltung von Forschungsprojekten zuständig sein.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... von Bukarest eine wichtige Verpflichtung dar. Die Kommission kann helfen, indem sie Maßnahmen erleichtert und unterstützt, aber das Engagement und die praktische Beteiligung aller Behörden, auf nationaler, regionaler und anderen Ebenen, ist erforderlich. Die Zusammenarbeit mit internationalen und grenzüberschreitenden Einrichtungen in der gesamten Region wird Synergien fördern und Doppelarbeit verhindern. Eine Stärkung der territorialen Dimension wird zu einem integrierten Konzept führen und die bessere Koordinierung sektorbezogener politischer Maßnahmen fördern. Der Schwerpunkt muss unbedingt auf den Ergebnissen liegen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 175/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates (KOM (2009) 0361 – C7-0125/2009 – 2009/0106(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
... 2. Die Mitgliedstaaten vermeiden Doppelarbeit bei der Datenerhebung und halten die Kosten für die Unternehmen möglichst gering.
Drucksache 832/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste KOM (2010) 744 endg.
... Der grenzübergreifenden Interoperabilität fehlt es derzeit auch an gemeinsamen Infrastrukturen, Architekturen und technischen Leitlinien, die die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste durch die Schaffung einer soliden technischen Grundlage und die Vermeidung von Doppelarbeit unterstützen könnten.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Kontext
1.2. Herausforderungen
2. Grundlagen
2.1. Politische Unterstützung
2.2. Bisherige Errungenschaften
2.3. Sektorbezogene Initiativen
3. Vorgeschlagene Massnahmen
3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität
3.2. Geplante Maßnahmen
Umsetzung der EIS
Vertrauenswürdiger Informationsaustausch
5 Interoperabilitätsarchitektur
Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften
Berücksichtigung des EIF
Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität
Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 21. weist im Sinne möglicher künftiger makroregionaler Strategien darauf hin, dass die Kommission die Frage ihrer Eigenmittel lösen muss, damit sie diese Strategien ausgehend von den territorialen Besonderheiten der betroffenen Regionen vorbereiten, die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit neuen Ideen für Themen von europäischem Interesse versorgen und sie bei der Erarbeitung einer Strategie unterstützen kann; fordert die Kommission auf, bei der Durchführung dieser Strategien eine Koordinations- und Kontrollfunktion zu übernehmen, die neuen Prioritäten zu überprüfen und bei der Zuweisung von Mitteln den spezifischen Erfordernissen und dem Bedarf an Fachkompetenz Rechnung zu tragen, dabei aber Doppelarbeit zu vermeiden;
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Der Übergang zu intelligenten Netzen ist eine komplexe Angelegenheit; ein abrupter Wechsel vom bestehenden Netz zu intelligenten Netzen ist alles andere als realistisch. Ein erfolgreicher Übergang erfordert eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, damit die richtigen kostenwirksamen Lösungen gefunden, Doppelarbeit vermieden und vorhandene Synergien genutzt werden. Um die Allgemeinheit zu sensibilisieren und ihre Akzeptanz zu fördern sowie die Unterstützung der Kunden zu gewinnen, müssen Nutzen und Kosten der Einführung intelligenter Netze objektiv erörtert und eingehend erläutert werden; dabei ist die aktive Mitwirkung von Verbrauchern, kleinen und mittleren Unternehmen und staatlichen Stellen vonnöten.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... - Voraussetzung für eine verbesserte Kostenwirksamkeit ist eine erhöhte Effizienz bei der Leistung von Hilfe. Dies lässt sich durch eine bessere gemeinsame Nutzung von Ressourcen erreichen. Dadurch werden Kosten gesenkt und Doppelarbeit vermieden. In geeigneten Fällen sollten die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Ressourcen zurückgreifen. Bei neuen Initiativen (z.B. gemeinsame Bereitstellung von Transportmitteln) sollte gewährleistet werden, dass die Effizienzgewinne die etwaigen Kosten übersteigen und dass die nationale Zuständigkeit für die Katastrophenvorsorge und –abwehr nicht untergraben wird. Die EU sollte es außerdem vermeiden, neue Strukturen oder zusätzliche Bürokratie zu schaffen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Durch den Gesetzentwurf entstehen damit insgesamt Mehrkosten von rund 33 Millionen Euro, davon entfallen rund zehn Millionen Euro auf die Bereiche, die unmittelbar mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne fachliche Verbesserungen) zusammenhängen. Ohne gesetzgeberisches Tätigwerden müssten die Aufgaben ab dem 1. Januar 2011 von Agenturen für Arbeit und Kommunen getrennt wahrgenommen werden. Im Falle einer flächendeckenden getrennten Aufgabenwahrnehmung wären auf Grund der komplexen Bestimmungen zur Ermittlung der Leistungen zum Lebensunterhalt zahlreiche Doppelarbeiten sowie eine doppelte Bescheiderstellung durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erforderlich geworden. Dies gilt auch im Bereich der Widerspruchs- und Klageverfahren, die auf Grund der vielfältigen Abstimmungsnotwendigkeiten in der Leistungserbringungspraxis möglicherweise zugenommen hätten. Die Kosten einer flächendeckenden getrennten Aufgabenwahrnehmung können nicht genau beziffert werden; jedoch ist davon auszugehen, dass allein die getrennten Strukturen der Grundsicherungsstellen laufende Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro jährlich verursacht hätten. Darüber hinaus wären nicht unerhebliche Mehrkosten durch Entflechtungs- und Umstellungsarbeiten entstanden, die nicht beziffert werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... (3) die Nutzung konvergenter, sicherer und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähiger Lösungen fördern und Beispiele für beste Verfahren verbreiten. Dies sollte den Übergang zur e-Beschaffung beschleunigen sowie Ressourcenverschwendung durch Doppelarbeit und die Wiederholung von Fehlern vermeiden;
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 22. fordert die Kommission auf, den Prozess der Erteilung von Normungsaufträgen an die ESO zu überarbeiten und zu rationalisieren und eine Phase der Konsultation mit relevanten Akteuren sowie eine gründliche Analyse einzubeziehen, die die Notwendigkeit einer neuen Normensetzungstätigkeit rechtfertigt, um die Relevanz der Normensetzung sicherzustellen und Doppelarbeiten sowie die Überhandnahme unterschiedlicher Normen und Spezifikationen zu vermeiden;
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 120/10
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
... Um die Doppelarbeit zu vermeiden und der mit einer Zuständigkeitsaufspaltung einhergehenden Gefahr für die Bevölkerung nicht nachvollziehbarer unterschiedlicher Prognoseentscheidungen der Strafvollstreckungskammer zu begegnen, schlägt der Entwurf vor, dass die große Strafvollstreckungskammer wieder - entsprechend der Gesetzesfassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege - für alle Verfahren zuständig ist, die zeitgleich zu entscheiden sind. Diese Entscheidungskonzentration dient nicht nur der Straffung des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer, sondern erweist sich auch für den Verurteilten und die Verteidigung als vorteilhaft, weil die Konzentration der Entscheidung bei einem Spruchkörper aufwändige Mehrfachanhörungen vermeidet und das Verfahren beschleunigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
a Vereinfachung im Ermittlungsverfahren § 163a StPO
b Änderung im Rechtsmittelrecht § 153a StPO
c Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 601/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.
... Außerdem muss der Bericht derzeit eine Zusammenfassung der jährlichen Zwischenberichte aus den Vorjahren enthalten. Diese Auflage sollte fallen gelassen werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV
1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung
1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften
1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion
1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance
1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 20a Spezifische Bedingungen
Artikel 36a Spezifische Bedingungen
Artikel 52a Spezifische Bedingungen
Artikel 63a Spezifische Bedingungen
Artikel 80 Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen
Artikel 89a Austausch von Informationen und Dokumenten
Artikel 91a Befugnisse der Kommission
Artikel 91b Delegierte Rechtsakte
Artikel 91c Durchführungsrechtsakte – Ausschuss
Artikel 2
Drucksache 825/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... Die Notwendigkeit für eine staatliche Anerkennung von Schulungsträgern besteht nicht, sondern es genügt eine Akkreditierung. Es geht um einen zwölf- bzw. fünfstündigen Lehrgang und nicht um einen Schulabschluss, Lehrberuf oder ein Studium. Der Änderungsvorschlag entlastet die Vollzugsbehörden, garantiert dennoch eine hohe Qualität und hat außerdem den Vorteil einer bundeseinheitlichen Regelung, die Doppelarbeit der Behörden vermeidet und fachlich geboten ist, da die Schulungstätigkeit bundesweit ausgeübt werden darf.
1. Zu § 2 Nummer 6
2. Zu § 2 Nummer 7
3. Zu § 2 Nummer 8
4. Zu § 2 Nummer 9
5. Zu § 2 Nummer 10
6. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu -
7. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
8. Zu § 3 Absatz 4
9. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Satz 2
10. Zu § 4 Absatz 2
11. Zu § 4 Absatz 2
12. Zu § 4 Absatz 4 Satz 3, § 5 Absatz 4 Satz 1 bis 6, Absatz 5, § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
13. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6
Zu § 5
Zu § 5
14. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5
15. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu § 11 Absatz 1 und 2
18. Zu Anlage 1 zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fußnote und Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 , Abschnitt Aushang im Geschäftsraum letzter Satz, Abschnitt Aushang in der Kabine: Aufzählungszeichen 7 Satz 4 und 5 und Aufzählungszeichen 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen
20. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2 Tabelle Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand vorletzte Zeile Spalte Erythemwirksame Bestrahlung in Jm -2
21. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 Abschnitt Aushang im Geschäftsraum Aufzählungszeichen 13a - neu -
Drucksache 746/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste KOM (2010) 662 endg.
... Mit dem Vorschlag werden Verwaltungsvorschriften für EU- und einzelstaatliche Behörden vereinfacht. Die Einführung einer zentralen Instanz in Form eines beratenden Ausschusses, der die von Drittländern ausgestellten Reisedokumente technisch bewerten und deren Sicherheitsniveau einstufen kann, wird zu einer Entlastung führen, da die Ergebnisse dieser Bewertung allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden und Doppelarbeit damit entfällt.
1. Gegenstand des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtliche Aspekte
3. Anhörung interessierter Kreise
4. Folgenabschätzung
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Erstellung der Liste der Reisedokumente
Artikel 3 Struktur der Liste
Artikel 4 Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten
Artikel 5 Neue Reisedokumente
Artikel 6 Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente
Artikel 7 Ausschussverfahren
Artikel 8 Veröffentlichung der Liste
Artikel 9 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... Die Kommission wird die notwendigen Schritte zur Verknüpfung ergreifen, um eine regelmäßige und nahtlose Bereitstellung von Meeresdaten sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit bei der Erhebung dieser Daten zu vermeiden.
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... (13) Kinderpornographie ist die bildliche Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern und als solche eine bestimmte Art von Inhalt, der nicht als freie Meinungsäußerung gelten kann. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie muss die Verbreitung von Kindermissbrauchsmaterial eingeschränkt werden, indem Straftätern das Laden derartiger Inhalte auf das öffentlich zugängliche Internet erschwert wird. Die Inhalte müssen an der Quelle entfernt werden, und diejenigen Personen, die sich der Herstellung, der Verbreitung oder des Herunterladens von Kindermissbrauchsinhalten schuldig gemacht haben, müssen festgenommen werden. Die EU sollte insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen dazu beitragen, dass die zuständigen Stellen der Drittstaaten Webseiten mit Kinderpornografie, die von Servern in ihrem Hoheitsgebiet verbreitet werden, leichter entfernen können. Da sich die Entfernung von Kinderpornografieinhalten an der Quelle trotz derartiger Bemühungen aber als schwierig erweist, wenn sich das Originalmaterial nicht in der EU befindet, sollten Verfahren eingeführt werden, um den Zugang vom Hoheitsgebiet der Union zu Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, zu sperren. Für diesen Zweck eignen sich verschiedene Verfahren: beispielsweise kann die Anordnung einer Sperre durch die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erleichtert werden oder die Internetanbieter können angeregt oder dabei unterstützt werden, auf freiwilliger Basis Verhaltenskodizes und Leitlinien für die Sperrung des Zugangs zu derartigen Internetseiten zu entwickeln. Um insbesondere sicherzustellen, dass mit Blick auf die Entfernung von Kindermissbrauchsinhalten und die Sperrung des Zugangs zu derartigen Inhalten möglichst vollständige nationale Listen von Webseiten mit Kinderpornografiematerial erstellt werden, und um Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten oder ihre Zusammenarbeit verstärken. Derartige Maßnahmen müssen die Rechte der Endnutzer berücksichtigen, den bestehenden Rechts- und Justizverfahren Rechnung tragen und im Einklang mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte und der Europäischen Charta der Grundrechte stehen. Im Rahmen des Programms zur sicheren Internetnutzung wurde ein Netzwerk von Hotlines eingerichtet, deren Ziel es ist, Informationen zu sammeln und Berichte über die wichtigsten Arten von illegalen Online-Inhalten zu erstellen und auszutauschen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
– Materielles Strafrecht im Allgemeinen
– Neue Straftaten mittels Informationstechnologie
– Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren
– Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten
– Opferschutz
– Prävention von Straftaten
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Artikel 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
Artikel 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger
Artikel 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 11 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 12 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 13 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 14 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 15 Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs
Artikel 16 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 17 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen
Artikel 18 Unterstützung und Betreuung von Opfern
Artikel 19 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 20 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 21 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 22 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Berichterstattung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Drucksache 52/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
... 4Sie hat sich zur Vermeidung von Doppelarbeit insbesondere mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, ehe sie von sich aus, d. h. ohne dass ein Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt ist (>Absatz 1 Satz 4), die Vorauszahlungen anpasst.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009
3 Einführung
1.1 Steuerberechtigung
1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden
Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter
Teil nahmerecht der Gemeinden bei einer Außenprüfung
1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe
Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes
Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung
1.4 Gewerbesteuermessbescheid
Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden
Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden
1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen
Mitteilung
1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
Zuständigkeit der Gemeinden
Zuständigkeit der Finanzämter
1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
5 Zuständigkeiten
5 Folgebescheide
1.8 Zinsen
1.9 Anzeigepflichten
Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten
Folgen der Unterlassung
2.1 Gewerbebetrieb
Begriff des Gewerbebetriebs
5 Personengesellschaften
5 Reisegewerbebetrieb
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Betriebe der öffentlichen Hand
2.2 Betriebsverpachtung
2.3 Organschaft
5 Allgemeines
Beginn und Beendigung der Organschaft
Personengesellschaften als Organträger
2.4 Mehrheit von Betrieben
Mehrere Betriebe verschiedener Art
Mehrere Betriebe gleicher Art
5 Personengesellschaften
Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Atypisch stille Gesellschaften
2.5 Beginn der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Steuerpflicht kraft Rechtsform
Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine
Wegfall einer Befreiung
2.6 Erlöschen der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz
2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel
Übergang eines Betriebs im Ganzen
Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Übergang eines Teilbetriebs
2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung
2.9 Betriebsstätte
5 Allgemeines
Bauausführungen oder Montagen
Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen
Betriebsstätte eines Vertretenen
2a Arbeitsgemeinschaften
3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
4.1 Hebeberechtigung
5 Allgemeines
5 Bindungswirkung
5.1 Steuerschuldnerschaft
5 Allgemeines
Atypisch stille Gesellschaft
5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV
5.3 Haftung
7.1 Gewerbeertrag
Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags
5 Rechtsbehelfe
Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften
Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
Besteuerung kleiner Körperschaften
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz
8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
Entgelte für Schulden
Renten und dauernde Lasten
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden
8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
8.5 Spenden bei Körperschaften
8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
5 Allgemeines
Bankfremde Geschäfte
8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
5 Allgemeines
5 Bemessungsgrundlage
Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid
9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
5 Allgemeines
Begünstigte Tätigkeiten
Umfang der Kürzung
Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG
9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
10a.1 Gewerbeverlust
5 Ermittlung
Gesonderte Feststellung
5 Verlustabzug
10a.2 Unternehmensidentität
10a.3 Unternehmeridentität
5 Allgemeines
5 Einzelunternehmen
5 Mitunternehmerschaften
5 Kapitalgesellschaften
10a.4 Organschaft
11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags
15.1 Pauschfestsetzung
16.1 Hebesatz
19.1 Vorauszahlungen
19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags
29.1 Zerlegungsmaßstab
30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
35a.1 Reisegewerbebetriebe
35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009
Drucksache 120/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
... Um die Doppelarbeit zu vermeiden und der mit einer Zuständigkeitsaufspaltung einhergehenden Gefahr nicht nachvollziehbarer unterschiedlicher Prognoseentscheidungen der Strafvollstreckungskammern zu begegnen, schlägt der Entwurf vor, dass die große Strafvollstreckungskammer wieder - entsprechend der Gesetzesfassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege - für alle Verfahren zuständig ist, die zeitgleich zu entscheiden sind. Diese Entscheidungskonzentration dient nicht nur der Straffung des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer, sondern erweist sich auch für den Verurteilten und die Verteidigung als vorteilhaft, weil die Konzentration der Entscheidung bei einem Spruchkörper aufwändige Mehrfachanhörungen vermeidet und das Verfahren beschleunigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 631/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 17. Unabhängig davon unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass auch der Rat und das Europäische Parlament die notwendigen verfahrensmäßigen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eigene Folgenabschätzungen zu erstellen bzw. Folgenabschätzungen der Kommission infolge wesentlicher Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu aktualisieren. Zur Vermeidung von Doppelarbeit in den Institutionen ruft er dabei die Kommission auf, die gesammelten Daten, auf deren Grundlage die Kommission ihre Folgenabschätzungen erstellt hat, Rat und Europäischem Parlament zur Verfügung zu stellen. Insgesamt muss es Ziel sein, dass durch eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt des Legislativverfahrens aktuelle und aussagekräftige Folgenabschätzungen als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung genutzt werden können.
Drucksache 426/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (2009/2099(INI))
... 73. fordert die Kommission auf, zur Gewährleistung der Konsistenz der Maßnahmen der EU und zur Vermeidung von Doppelarbeit eine GD-übergreifende "
Drucksache 667/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 30. Die Ausrichtung der Strukturpolitik an den Nationalen Reformprogrammen wird grundsätzlich im Interesse größtmöglicher Transparenz befürwortet. Der Bundesrat fordert hierfür effiziente Verfahren. Doppelarbeiten müssen vermieden werden. Bereits jetzt werden im Rahmen der Kohäsionspolitik Programme und jährliche Durchführungsberichte erstellt. Letztere weisen den jeweiligen Programmfortschritt anhand geeigneter Ergebnis- und Finanzindikatoren nach. Auch muss die Einbeziehung der Strukturpolitik in die Nationalen Reformprogramme bereits auf europäischer Ebene so gestaltet werden, dass die erforderliche Mitwirkung von Gliedstaaten in föderalen Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Das gilt insbesondere auch für die Fristen. Die föderalen Mitgliedstaaten müssen genügend Zeit haben, die erforderlichen Abstimmungsprozesse durchzuführen.
a Grundsätzliche Anmerkungen
b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
aa Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik in allen Regionen
Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie
Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung
Konzentration und Verbesserung der Kohärenz
Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten
Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen
Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen
bb Innovation, Bildung und Jugend
cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
dd Landwirtschaft
ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik
c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
e Reform des Einnahmensystems der EU
Drucksache 843/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... 6. Der Bundesrat verweist darauf, dass auch auf der Ebene der OECD über vereinfachte Quellensteuerverfahren diskutiert wird. Doppelarbeiten und unterschiedliche Lösungsansätze sind in jedem Fall zu vermeiden.
Drucksache 631/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 17. Unabhängig davon unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass auch der Rat und das Europäische Parlament die notwendigen verfahrensmäßigen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eigene Folgenabschätzungen zu erstellen bzw. Folgenabschätzungen der Kommission infolge wesentlicher Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu aktualisieren. Zur Vermeidung von Doppelarbeit in den Institutionen ruft er dabei die Kommission auf, die gesammelten Daten, auf deren Grundlage die Kommission ihre Folgenabschätzungen erstellt hat, Rat und Europäischem Parlament zur Verfügung zu stellen. Insgesamt muss es Ziel sein, dass durch eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt des Legislativverfahrens aktuelle und aussagekräftige Folgenabschätzungen als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung genutzt werden können.
Drucksache 825/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... Die Notwendigkeit für eine staatliche Anerkennung von Schulungsträgern besteht nicht, sondern es genügt eine Akkreditierung. Es geht hier um einen ca. zwölf- bzw. fünfstündigen Lehrgang und nicht um einen Schulabschluss, Lehrberuf oder ein Studium, daher ist eine Akkreditierung ausreichend. Der Änderungsvorschlag entlastet die Vollzugsbehörden, garantiert dennoch eine hohe Qualität und hat außerdem den Vorteil einer bundeseinheitlichen Regelung, die Doppelarbeit der Behörden vermeidet und fachlich geboten ist, da die Schulungstätigkeit bundesweit ausgeübt werden darf.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:
2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
3. Zu § 3 Absatz 4
4. Zu § 4 Absatz 2
5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6
6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5
7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu § 11 Absatz 1 und 2
10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1
Anlage 3 UV-Schutzbrillen
11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2
12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1
B Entschließung
Drucksache 119/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... - Mit Blick auf die Vermeidung von Doppelarbeit und Konzentration von EU-Agenturen auf das Nötigste sind Überlegungen, auf EU-Ebene gleich zwei EU-Stellen zu schaffen (eine EU-Agentur sowie eine europäische Inspektionsstelle), von vorneherein fragwürdig.
Drucksache 140/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan (2008/2152(INI))
... 8. ist der Auffassung, dass die mangelnde Koordinierung mit der Schwäche der Regierungsstrukturen und dem Fehlen einer angemessenen Strategie auf der Ebene der Regierung zusammenhängt; glaubt, dass den staatlichen Stellen und den verantwortlichen Politikern in Afghanistan nicht die Verantwortung für die Abwicklung der allgemeinen Angelegenheiten des Landes abgenommen werden kann, ob es sich nun um das Fehlen strategischer Ausrichtungen oder die Verwaltung der hohen Mittelbeträge, die ihnen zugewiesen worden sind, handelt; bemerkt darüber hinaus, dass die Vielzahl der Geber und ihr Wille, deutlich sichtbar zu sein, oft zu isolierten nationalen Strategien oder zu Doppelarbeit zwischen verschiedenen nationalen Ministerien führen kann; ist der Ansicht, dass dieser Mangel an Koordinierung die Korruption tendenziell begünstigt und sich als schädlich für den nationalen Wiederaufbau erwiesen hat;
Drucksache 555/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Rahmen des Vertrags von Lissabon (2008/2120(INI))
... 20. ruft im Interesse von Kohärenz und Effizienz und um Doppelarbeit zu vermeiden dazu auf, die parlamentarische Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) aufzulösen, sobald die WEU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon voll und endgültig in der Europäischen Union aufgegangen ist;
Drucksache 747/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... " in Anhang II Abschnitt II der MiFID überein, so dass Wertpapierfirmen bei einer Privatplatzierung nicht auf ihre eigene Einstufung zurückgreifen und die Ausnahmeregelung in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie in Anspruch nehmen können. Dies bringt bei Privatplatzierungen Doppelarbeit und Kosten für die Wertpapierfirmen mit sich: so muss die Firma überprüfen, ob ihre professionellen Kunden als qualifizierte Anleger registriert sind oder auf die Platzierung der Titel bei ihren professionellen Kunden verzichten. Dies schränkt die Möglichkeiten der Emittenten zur Privatplatzierung bei bestimmten Arten erfahrener Einzelanleger ein. Da sich die unterschiedlichen Definitionen für versierte Anleger in beiden Richtlinien nicht mit dem Anlegerschutz rechtfertigen lassen, sollten Wertpapierfirmen und Kreditinstitute das Recht haben, alle natürlichen oder juristischen Personen, die sie gemäß Anhang II Abschnitt II der MiFID als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien betrachten, für die Zwecke von Privatplatzierungen als qualifizierte Anleger anzusehen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Vereinfachung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e
5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii
5.3.4. Artikel 3 Absatz 2
5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7
5.3.7. Artikel 8
5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4
5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2
5.3.10. Artikel 16
5.3.11. Artikel 18
6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/71/EG
Artikel 16 Nachtrag zum Prospekt
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2004/109/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 673/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen KOM (2009) 380 endg.; Ratsdok. 12392/09
... Auf europäischer Ebene werden durch einen Ansatz zur gemeinsamen Programmplanung25 erste Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit bei den Forschungsanstrengungen zu fördern die auf die wichtigsten Prioritäten in Bezug auf neurodegenerative Erkrankungen, insbesondere die Alzheimer-Krankheit, abzielen. Daran sind Mitgliedstaaten beteiligt, die freiwillig und in veränderbarer Zusammensetzung an der Festlegung, Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen strategischen Forschungsagenda mitwirken. Diese beruht auf einer gemeinsamen Vision, in welcher Weise die heutigen wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen in Angriff zu nehmen sind. Die Mitgliedstaaten haben festgestellt, dass im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen hoher sozialer Bedarf besteht und eine mittels gemeinsamer Programmplanung durchgeführte gemeinsame Initiative die zersplitterten Bemühungen im Europäischen Forschungsraum enorm verbessern würde. Die Ressourcen werden derzeit zwischen zahlreichen verschiedenen Finanzierungsträgern aufgeteilt, die über die 27 EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, und sind nicht an politische Entscheidungen gebunden. Hierdurch entsteht das Risiko der Verdoppelung und Verschwendung von öffentlichen Forschungsmitteln auf EU-Ebene. Es bedarf daher einer gemeinsamen europäischen Anstrengung, um eine gemeinsame Vision des Forschungsbedarfs und Maßnahmen zu entwickeln, die in diesem Bereich durchgeführt werden, um die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern, neue Ansätze zu entwickeln und zu verbessern, welche die wissenschaftlichen, medizinischen und sozialen Unbekannten berücksichtigen, unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden und die Effizienz und Effektivität einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu steigern.
Mitteilung
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Hintergrund
1.2. Die Problematik
2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen
2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern
• Aktionen:
2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von
• Aktionen:
2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:
• Aktionen:
2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen
• Aktion:
3. Fazit und Ausblick
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... Die Vorschläge enthalten Schlüsselelemente zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Pharmakovigilanzsystems, darunter eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden zur Maximierung des verfügbaren Fachwissens, Arbeitsteilung und eine Stärkung der Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten zur effizienteren Nutzung knapper Ressourcen und zur Verringerung von Doppelarbeit, vereinfachte Verfahren zur Meldung von Nebenwirkungen und für die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit sowie die Pharmakovigilanz-Stammdokumentation der Genehmigungsinhaber.
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 37. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, die europäische Gesetzgebung zu verbessern. Der Ansatz, die Union müsse dort gezielt tätig werden, wo ihr Handeln geeignet sei, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen zu lösen, ist jedoch nur nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes unterstützenswert. Soweit die Justiz allgemein betroffen ist, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich, dass die Bedeutung der umfassenden Evaluierung der Effizienz der Rechtsinstrumente und Gemeinschaftspolitiken betont wird. Die Evaluierung kann helfen, Schwächen europäischer Rechtsetzung aufzudecken und eine einheitliche Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte in den europäischen Staaten, soweit nach den nationalen Gegebenheiten möglich, zu fördern. Allerdings sollte hierbei nicht außer Acht gelassen werden, dass fortlaufende Evaluierungen Arbeitskräfte binden und Abläufe verlangsamen, somit die Effizienz der Rechtsinstrumente schwächen. Der Bundesrat hält die Erhebung von Daten daher nur dann für sinnvoll, wenn diese in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand ausgewertet und die hieraus gewonnenen Lehren umgesetzt werden können. Im Hinblick auf den erheblichen Evaluierungsaufwand sollte sich die Evaluierung jedenfalls zunächst auf die Feststellung von Hindernissen für die gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten in Rechtsbereichen beschränken, die nicht allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Unnötiger Bürokratismus ist in jedem Fall zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Doppelarbeit insbesondere zu den Evaluierungen des Europarates.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 675/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, durch gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung KOM (2009) 379 endg.; Ratsdok. 12382/09
... Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, da seine Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend umgesetzt werden können, sondern aufgrund ihres Umfangs und ihrer Tragweite gemeinschaftlich besser zu erreichen sind. Der Vorteil einer gemeinsamen europäischen Behandlung eines solchen Forschungsthemas im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung besteht vor allem darin, dass eine kritische Masse von Fähigkeiten, Kenntnissen und Finanzmitteln geschaffen werden kann, so dass komplementäre Kenntnisse besser miteinander verbunden werden können und unnötige Doppelarbeit entfällt. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene können dazu beitragen, der derzeitigen Fragmentierung und bestehenden Ungleichgewichten entgegenzuwirken und die immer knapper werdenden Ressourcen besser zu nutzen, wobei die Leitung in vollem Umfang bei den Mitgliedstaaten bleibt. Empfehlungen auf Gemeinschaftsebene bieten die Möglichkeit, diesen gesellschaftlichen Herausforderungen in einer wirksameren und besser koordinierten Weise zu begegnen.
Begründung
3 Zusammenfassung
1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung
Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung
2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer
Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich
Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa
Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene
Vorteile einer verstärkten Koordinierung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Proportionalitätsprinzip
Wahl des Instruments
4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags
Vorschlag
Drucksache 259/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
... 33. ist der Auffassung, dass sowohl die Europäische Union als auch die NATO vor der Herausforderung stehen, die gleiche nationale Reserve von Ressourcen in Bezug auf Personal und Kapazitäten in Anspruch zu nehmen; fordert Europäische Union und NATO auf zu gewährleisten, dass diese begrenzten Ressourcen zur Bewältigung der schwierigen Herausforderungen in der heutigen Zeit so gut wie möglich genutzt werden, wobei Doppelarbeit vermieden und Kohärenz gefördert werden soll; ist der Auffassung, dass der strategische Lufttransport, ein besonderes Beispiel für ein relativ knappes und teures operationelles Gut, eine Gelegenheit für Zusammenarbeit zwischen den EU- und den NATO-Mitgliedstaaten sein sollte; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, militärische Kapazitäten zusammenzulegen, zu teilen und gemeinsam zu entwickeln, um Verschwendung zu vermeiden, Kostenersparnisse herzustellen und die industriellen und technischen Grundlagen der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken;
Drucksache 626/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft KOM (2009) 291 endg.; Ratsdok. 11516/09
... Wie oben bereits erwähnt, soll diese Partnerschaft die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Krebsbekämpfung unterstützen, indem sie einen Rahmen für die Ermittlung und den Austausch von Informationen, Handlungskompetenz und Fachkenntnissen im Bereich Krebsprävention und -bekämpfung bereitstellt und dabei wichtige Stakeholder aus der ganzen Europäischen Union in diese Bemühungen einbindet. Wie die nationalen und regionalen Unterschiede der Krebsinzidenz und -mortalität zeigen, ließe sich die Krebsbelastung in Europa durch ein gemeinsames Vorgehen, das auf evidenzbasierten Strategien für präventive und kurative Maßnahmen beruht, erheblich reduzieren. Dieser partnerschaftliche Ansatz wird dazu beitragen, Einzelmaßnahmen oder Doppelarbeit zu verhindern. Auch wird er für einen besseren Einsatz der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sorgen.
Mitteilung
1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?
1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie
1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre
1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung
2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen
2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion
5 Früherkennung:
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Abbildung 1
3.1. Die nächsten Schritte
3.2. Finanzierung
4. Fazit
Drucksache 19/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel KOM (2008) 663 endg.; Ratsdok. 17499/08
... • Es sollten konkrete Vorschriften für die Überwachung von Informationen festgelegt werden, die über Websites verbreitet werden, damit die grenzüberschreitende Dimension von über das Internet bereitgestellten Informationen berücksichtigt wird und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Kooperation erhalten sowie Doppelarbeit bei der Überwachung vermeiden können.
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 38. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, die europäische Gesetzgebung zu verbessern. Der Ansatz, die Union müsse dort gezielt tätig werden, wo ihr Handeln geeignet sei, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen zu lösen, ist jedoch nur nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes unterstützenswert. Soweit die Justiz allgemein betroffen ist, begrüßt der Bundesrat grundsätzlich, dass die Bedeutung der umfassenden Evaluierung der Effizienz der Rechtsinstrumente und Gemeinschaftspolitiken betont wird. Die Evaluierung kann helfen, Schwächen europäischer Rechtsetzung aufzudecken und eine einheitliche Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte in den europäischen Staaten, soweit nach den nationalen Gegebenheiten möglich, zu fördern. Allerdings sollte hierbei nicht außer Acht gelassen werden, dass fortlaufende Evaluierungen Arbeitskräfte binden und Abläufe verlangsamen, somit die Effizienz der Rechtsinstrumente schwächen. Der Bundesrat hält die Erhebung von Daten daher nur dann für sinnvoll, wenn diese in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand ausgewertet und die hieraus gewonnenen Lehren umgesetzt werden können. Im Hinblick auf den erheblichen Evaluierungsaufwand sollte sich die Evaluierung jedenfalls zunächst auf die Feststellung von Hindernissen für die gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten in Rechtsbereichen beschränken, die nicht allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Unnötiger Bürokratismus ist in jedem Fall zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Doppelarbeit insbesondere zu den Evaluierungen des Europarates.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 664/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
... 2. Die Mitgliedstaaten vermeiden Doppelarbeit bei der Datenerhebung und halten die Kosten für die Unternehmen möglichst gering.
Drucksache 426/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2008/2155(INI))
... (c) es sollten Projekte, Sektoren und Produkte definiert werden, die für beide Banken von Interesse sein könnten und bei denen sie gemeinsame Wissens- und Ressourcenpools bilden könnten, etwa im Bereich der KMU-Finanzierung, oder bei denen sie Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels fördern können, beispielsweise zur Förderung regenerativer Energien und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen; diese Bereiche von gemeinsamem Interesse erfordern eine pragmatische und fallspezifische Vorgehensweise, wobei für jedes Kofinanzierungsprojekt eine Institution die Führung übernehmen sollte, um Doppelarbeit zu vermeiden, und Voraussetzung eine gegenseitige Anerkennung der Verfahren wäre; dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass geförderte Projekte den Standards der Europäischen Union entsprechen, etwa beim Klimaschutz oder den sozialen Rechten, unabhängig davon, ob die EIB oder die EBWE die Federführung übernimmt;
Ziele und Aktivitäten der EIB
Ziele und Aktivitäten der EBWE
Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE
Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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