[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Doppel- oder Nichtbesteuerung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 128/13

... Zudem könnte eine einheitliche Festlegung eine wichtige Rolle dabei spielen, die gegenwärtige Zersplitterung des Binnenmarkts - auch im Hinblick auf die verschiedenen Produkte des Finanzsektors, die oft als Substitute verwendet werden - zu verringern. Ohne Harmonisierung führt die Finanztransaktionssteuer zur Steuerarbitrage und möglicherweise zu Doppel- oder Nichtbesteuerung. Dies würde nicht nur verhindern, dass Finanztransaktionen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen durchgeführt werden, sondern sich auch auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten auswirken. Zudem würden dem Finanzsektor aus zu unterschiedlichen Steuerregelungen zusätzliche Befolgungskosten entstehen. Diese Feststellungen verlieren auch im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit nichts an ihrer Gültigkeit, auch wenn eine solche Zusammenarbeit räumlich enger gefasst ist als eine vergleichbare Regelung auf Ebene aller 27 Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 335/12

... Die Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag ist der Artikel 113 AEUV, der die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die indirekten Steuern bezweckt, soweit letztere für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich ist. Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was zur Verwirklichung dieses Ziels notwendig ist. So enthält er nur die grundlegenden Maßnahmen, die für die Vermeidung einer Störung des Binnenmarktes und insbesondere von durch Doppel- oder Nichtbesteuerung verursachten Wettbewerbsverzerrungen notwendig sind. Aus dem gleichen Grund hat die Kommission wie im Bereich der indirekten Steuern üblich, Mindestsätze vorgeschlagen. Mit erheblichen Steuersatzunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten ist angesichts der Art der steuerpflichtigen Transaktionen nicht zu rechnen: zu hohe oder erheblich divergierende Sätze würden massive Marktreaktionen oder Standortwechsel innerhalb der EU zur Folge haben.



Drucksache 588/11

... Zudem könnte eine einheitliche Festlegung auf EU-Ebene eine wichtige Rolle dabei spielen, die gegenwärtige Zersplitterung des Binnenmarktes - auch im Hinblick auf die verschiedenen Produkte des Finanzsektors, die oft als Substitute verwendet werden - zu verringern. Ohne Harmonisierung führt die Finanztransaktionssteuer zur Steuerarbitrage und möglicherweise zur Doppel- oder Nichtbesteuerung. Dies würde nicht nur verhindern, dass Finanztransaktionen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen durchgeführt werden, sondern sich auch auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten auswirken. Zudem würden dem Finanzsektor aus sehr unterschiedlichen Steuerregelungen zusätzliche Befolgungskosten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes

1.2. Finanzierung des EU-Haushalts

1.3. Regulativer Kontext

1.4. Internationaler Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ansässigkeit

Kapitel II
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze

Artikel 4
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 5
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 7
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 8
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel III
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 9
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 10
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 11
Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 2008/7/EG

Artikel 6a
Bezug zur Richtlinie .../.../EU

Artikel 16
Überprüfungsklausel

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 920/1/09

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte und in Einzelfragen noch abzustimmende richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts fortzuführen. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, die zu erlassenden Durchführungsmaßnahmen auf das zur Vermeidung einer Doppel- oder Nichtbesteuerung zwingend Erforderliche zu begrenzen und die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips im Einzelfall zu prüfen. Der Bundesrat verweist auf seine am 7. November 2008 (BR-Drucksache 539/08 (Beschluss)) vorgetragene kritische Haltung gegenüber Steuerbefreiungen zugunsten der Konsortien für eine europäische Forschungsgemeinschaft (ERIC) und bittet die Bundesregierung, diese Haltung bei der Erörterung des Verordnungsvorschlages in ihre Willensbildung mit einzubeziehen.



Drucksache 920/09 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte und in Einzelfragen noch abzustimmende richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts fortzuführen. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, die zu erlassenden Durchführungsmaßnahmen auf das zur Vermeidung einer Doppel- oder Nichtbesteuerung zwingend Erforderliche zu begrenzen und die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips im Einzelfall zu prüfen. Der Bundesrat verweist auf seine am 7. November 2008 (BR-Drucksache 539/08 (Beschluss)) vorgetragene kritische Haltung gegenüber Steuerbefreiungen zugunsten der Konsortien für eine europäische Forschungsgemeinschaft (ERIC) und bittet die Bundesregierung, diese Haltung bei der Erörterung des Verordnungsvorschlages in ihre Willensbildung mit einzubeziehen.



Suchbeispiele: