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"Dopingmittels"
Drucksache 556/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
... "Das Verbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn das Dopingmittel außerhalb eines Wettbewerbs des organisierten Sports angewendet wird und das Dopingmittel ein Stoff ist oder einen solchen enthält, der nach der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping nur im Wettbewerb verboten ist."
Drucksache 126/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG auch den Fallkonstellationen ausreichend Rechnung trägt, in denen die Anwendung oder das Anwendenlassen des Dopingmittels oder der Dopingmethode im Ausland, die gedopte Wettkampfteilnahme jedoch im Inland stattfindet.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG
7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 126/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG auch den Fallkonstellationen ausreichend Rechnung trägt, in denen die Anwendung oder das Anwendenlassen des Dopingmittels oder der Dopingmethode im Ausland, die gedopte Wettkampfteilnahme jedoch im Inland stattfindet.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung
10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung
14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 7. September 1998 (BGBl. I S. 2649) wurde mit Wirkung vom 11. September 1998 durch § 6a in Verbindung mit § 95 AMG eine strafbewehrte Verbotsnorm in Bezug auf Dopingmittel geschaffen. Diese beschränkte sich auf das Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwenden bei anderen. Entsprechend dem Schutzzweck des Arzneimittelgesetzes diente die Einführung der Norm dem Schutz der Gesundheit; die Gewährleistung sportlicher Fairness wurde den Gremien des Sports überlassen (vergleiche BT-Drucksache 13/9996, Seite 13). Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 223/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) der Gesundheitsausschuss (G) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... einen Fremdkörper. Zudem lassen sich nicht alle Dopingmittel unter den - ohnehin beträchtliche Rechtsanwendungsprobleme aufwerfenden - Begriff des Arzneimittels subsumieren. Vielmehr können die fraglichen Substanzen etwa in Nahrungsergänzungsmitteln oder gar Zahnpasta enthalten sein und zugeführt werden. In einem Anti-Doping-Gesetz kann hingegen an eine eigenständige Definition des Dopingmittels angeknüpft werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 6a Abs. 1 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 2b AMG
3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4 AMG
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b und Nummer 4 § 6a Abs. 2a und § 95 AMG
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG
7. Zu Artikel 2a - neu - § 100a Satz 1 Nr. 4 und 6 StPO
Drucksache 658/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Anti-Doping-Gesetz (ADG)
§ 1 Definitionen
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung
§ 3 Berichtspflichten
§ 4 Straftaten
§ 5 Sportbetrug
§ 6 Strafmilderung und Absehen von Strafe
§ 7 Erweiterter Verfall und Einziehung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Anlage
A. Anabole Wirkstoffe
1. Anabol-androgene Steroide AAS
a Exogene ASS
b Endogene AAS
2. Andere anabole Wirkstoffe:
B. Hormone und verwandte Wirkstoffe
C. BETA-2-AGONISTEN
D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung
E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel
F. STIMULANZIEN
G. NARKOTIKA
H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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