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"Dopingmitteln und -methoden"
Drucksache 126/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Regelungstechnisch käme in Betracht, die nach WADA-Verbotsliste nur für bestimmte Sportarten verbotenen Stoffe außen vor zu lassen, zumal diese für die gesamte Breite des Sports nicht von nennenswerter Dopingrelevanz sind. Weiter könnte hinsichtlich der Tathandlungen unterschieden werden zwischen gedopter Wettkampfteilnahme, für die hinsichtlich der strafbewehrten Stoffe keine Differenzierung vorgenommen werden müsste, und der Anwendung oder das Anwendenlassen von Dopingmitteln und -methoden außerhalb des Wettkampfs, für die eine Einschränkung auf die auch nach WADA-Verbotsliste im Training verbotenen Stoffe vorgenommen werden könnte. Nicht möglich wäre allerdings eine Unterscheidung alleine danach, ob die "Anwendung" oder das "Anwendenlassen" während oder außerhalb eines Wettkampfs erfolgt, denn nach WADA-Verbotsliste kommt es für die wettkampfbezogenen Verbote allein auf das Gedoptsein zum Zeitpunkt des Wettkampfs an. Unerheblich ist hierbei, ob auch die Anwendung während des Wettkampfs erfolgte oder schon vorher mit entsprechender Langzeitwirkung.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG
7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 126/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Regelungstechnisch käme in Betracht, die nach WADA-Verbotsliste nur für bestimmte Sportarten verbotenen Stoffe außen vor zu lassen, zumal diese für die gesamte Breite des Sports nicht von nennenswerter Dopingrelevanz sind. Weiter könnte hinsichtlich der Tathandlungen unterschieden werden zwischen gedopter Wettkampfteilnahme, für die hinsichtlich der strafbewehrten Stoffe keine Differenzierung vorgenommen werden müsste, und der Anwendung oder das Anwendenlassen von Dopingmitteln und -methoden außerhalb des Wettkampfs, für die eine Einschränkung auf die auch nach WADA-Verbotsliste im Training verbotenen Stoffe vorgenommen werden könnte. Nicht möglich wäre allerdings eine Unterscheidung alleine danach, ob die "Anwendung" oder das "Anwendenlassen" während oder außerhalb eines Wettkampfs erfolgt, denn nach WADA-Verbotsliste kommt es für die wettkampfbezogenen Verbote allein auf das Gedoptsein zum Zeitpunkt des Wettkampfs an. Unerheblich ist hierbei, ob auch die Anwendung während des Wettkampfs erfolgte oder schon vorher mit entsprechender Langzeitwirkung.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung
10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung
14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... Der dem § 95 AMG angefügte Absatz 5 schafft eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung für Dopingstraftaten. Eine solche ist sachgerecht, weil die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass sich der strafbare Umgang mit Dopingmitteln und -methoden in einem gegen Einblick von außen weitgehend abgeschotteten Bereich abspielt, in den einzudringen für die Strafverfolgungsbehörden mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Selbst wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind, gelingt ein Tatnachweis häufig nicht, wenn nicht Sachbeweise vorliegen. Aussagen von "Insidern" sind kaum zu erlangen. Soweit Angaben über Dopingpraktiken gemacht werden, beziehen diese sich meist auf Vorgänge in verjährter Zeit. Letztlich scheitert die Strafverfolgung oft an einer "Mauer des Schweigens".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 658/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... Mit dem Missbrauch von Dopingmitteln und -methoden sind schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und das Leben des Sportlers verbunden. Dafür liefern wissenschaftliche Erkenntnisse und bekannt gewordene Fälle von Dauerschädigungen nach langjährigem Doping sowie eine Reihe von Todesfällen, die auf Doping zurückgeführt werden, deutliches Zeugnis. Schädliche Wirkungen hat das Doping aber nicht nur für die Sportler selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Der Sport nimmt in der modernen Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert ein und wird dementsprechend vielfältig, auch staatlich gefördert. Wird in breitem Umfang gedopt, so geht die Legitimation für die Förderung verloren. Hinzu kommt, dass der Spitzensportler Vorbildfunktion für junge Menschen hat. Verfestigt sich der Eindruck, dass der Spitzensport von Manipulationen geprägt ist, so geht diese Vorbildfunktion verloren bzw. wirkt sich negativ im Sinne eines Anreizeffekts auf den jungen Menschen aus, selbst zum Doping zu greifen. Schließlich werden im professionellen Sport hohe Summen verdient. Doping stellt über die Verhaltensweisen hinaus, in denen der Betrugstatbestand schon heute greift, auch in einem weiteren Sinn Betrug namentlich zulasten der Mitkonkurrenten und der Zuschauer dar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Anti-Doping-Gesetz (ADG)
§ 1 Definitionen
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung
§ 3 Berichtspflichten
§ 4 Straftaten
§ 5 Sportbetrug
§ 6 Strafmilderung und Absehen von Strafe
§ 7 Erweiterter Verfall und Einziehung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Anlage
A. Anabole Wirkstoffe
1. Anabol-androgene Steroide AAS
a Exogene ASS
b Endogene AAS
2. Andere anabole Wirkstoffe:
B. Hormone und verwandte Wirkstoffe
C. BETA-2-AGONISTEN
D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung
E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel
F. STIMULANZIEN
G. NARKOTIKA
H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 659/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... 1. Immer neue Dopingskandale erschüttern den Sport. Wenn Spitzensportler zu Dopingmitteln und -methoden greifen, um ihre Leistungsfähigkeit im Wettkampf zu steigern kann sich die Vorbildfunktion des Spitzensportlers für junge Menschen negativ im Sinne eines Anreizeffektes auf den jungen Menschen auswirken, selbst zum Doping zu greifen. Jedoch ist Doping nicht auf den Spitzensport beschränkt, sondern hat den Breiten- und Freizeitsport erfasst. Vor allem in Bereichen wie Fitness und Bodybuilding ist Doping heute weit verbreitet.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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