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"Dolmetschern"


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0351/05
0435/05B
0909/05
0286/1/05
0329/05
0286/05B
0404/05
0002/05
0673/05
0435/05
0289/05
0352/05
0328/05
0211/05
0267/04
0622/04
0438/04
0722/04
0065/04B
0455/04B
0725/04
0850/04
0155/03B
0830/03B
Drucksache 657/09

... Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/09




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Recht auf Übersetzung und Beiziehung eines Dolmetschers gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention

4. Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
- Geltungsbereich

Artikel 2
– Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
– Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Qualität der Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 691/08

... Erforderlich sind auch konkrete Maßnahmen für einen großen Teil der europäischen Gesellschaft, der die Vorteile der Mehrsprachigkeit noch nicht nutzen kann, wie z.B. die einsprachigen Menschen oder diejenigen, die sich noch mit ihrer ersten Fremdsprache plagen, Schulabbrecher, ältere Bürger und andere Erwachsene, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden. Gesucht sind neue Lernkonzepte, mit denen sich speziell diese Gruppen erreichen lassen, etwa Edutainment, Medien und moderne Technologien, aber auch geeignete Übersetzungs- und Dolmetschdienste. Es muss mehr getan werden, um Erwachsenen und jungen Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung das Sprachenlernen zu erleichtern, dessen Form ihren persönlichen Bedürfnissen und Lernweisen angepasst werden sollte.



Drucksache 15/08

... d) ihm die Möglichkeit zu geben, mit Personen, denen die Freiheit entzogen ist, entweder direkt oder, soweit dies erforderlich erscheint über einen Dolmetscher sowie mit jeder anderen Person, von welcher der Unterausschuss zur Verhütung von Folter annimmt, dass sie sachdienliche Auskünfte geben kann, ohne Zeugen Gespräche zu führen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Präambel Übersetzung

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Mandat des Unterausschusses zur Verhütung von Folter

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Teil IV
Nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Teil V
Erklärung

Artikel 24

Teil VI
Finanzielle Bestimmungen

Artikel 25

Artikel 26

Teil VII
Schlussbestimmungen

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Denkschrift

A . Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls

II. Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

III. Würdigung

B . Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 12
In Artikel 12 findet sich ein Katalog von Verpflichtungen, die sich die Vertragsstaaten auferlegt haben, um es dem

Artikel 13
Regelt der Artikel 11 die allgemeinen Aufgaben und

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 19

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 20

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 311: Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe


 
 
 


Drucksache 829/1/08

... ". Bei Ausländern, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, kann die Polizei auch diese Pflicht nicht erfüllen, weil die Beamten weder polyglott sind noch ad hoc auf einen Stab von Dolmetschern zurückgreifen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 114a Satz 2 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 114a Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 114b Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 114b Abs. 2 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 116b Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 119 Abs. 2 Satz 2, 3 - neu - , 4 - neu - , 5 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 119a Abs. 1 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 119a Abs. 1 Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 163c Abs. 1 Satz 3 StPO

10. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 89c JGG

11. Zu Artikel 3a - neu - Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 3a
Änderung des Gerichtskostengesetzes


 
 
 


Drucksache 543/07

... Im Sozial- oder im allgemeinen Verwaltungsverfahren und auch im späteren gerichtlichen Verfahren werden die Kosten für die Dolmetscher nach dem



Drucksache 86/07

... ) sind die Voraussetzungen für Honorarvereinbarungen zwischen den Beteiligten und den Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern konkretisiert worden. Die in diesem Zusammenhang erlassene Regelung des § 13 Abs. 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 643/07 (Beschluss)

... In § 185 GVG ist für Dolmetscher vorgesehen, dass diese bei Verhandlungen, Anhörungen oder Vernehmungen mittels Videokonferenztechnik zugeschaltet werden können. Gleiches gilt für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 128a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 91a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 102a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 110a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

§ 58b

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 185

Zu Artikel 2

Zu § 128a

Zu § 608

Zu § 640

Zu Artikel 3

Zu § 91a

Zu § 93a

Zu Artikel 4

Zu § 102a

Zu Artikel 5

Zu § 110a

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu § 115

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 86/07 (Beschluss)

... ) sind die Voraussetzungen für Honorarvereinbarungen zwischen den Beteiligten und den Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern konkretisiert worden. Die in diesem Zusammenhang erlassene Regelung des § 13 Abs. 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... (1) Ist derjenige, dem gegenüber der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung vorzunehmen hat, der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, um Grund und Inhalt der Amtshandlung zu erfassen sowie etwaige Einwendungen dagegen vorzubringen, so zieht der Gerichtsvollzieher, sofern er die fremde Sprache selbst nicht genügend beherrscht, eine dieser Sprache kundige Person hinzu, die dazu bereit ist. Der Gerichtsvollzieher bedient sich dabei in erster Linie solcher Personen, die sofort erreichbar sind und den Umständen nach eine Vergütung nicht beanspruchen. Ist die Zuziehung eines Dolmetschers mit Kosten verbunden, so veranlasst der Gerichtsvollzieher sie erst nach vorheriger Verständigung mit dem Auftraggeber, es sei denn, dass es mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit nicht tunlich erscheint oder die Kosten verhältnismäßig gering sind.



Drucksache 150/07

... (1) Ist derjenige, dem gegenüber der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung vorzunehmen hat der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, um Grund und Inhalt der Amtshandlung zu erfassen sowie etwaige Einwendungen dagegen vorzubringen, so zieht der Gerichtsvollzieher, sofern er die fremde Sprache selbst nicht genügend beherrscht, eine dieser Sprache kundige Person hinzu, die dazu bereit ist. Der Gerichtsvollzieher bedient sich dabei in erster Linie solcher Personen, die sofort erreichbar sind und den Umständen nach eine Vergütung nicht beanspruchen. Ist die Zuziehung eines Dolmetschers mit Kosten verbunden so veranlasst der Gerichtsvollzieher sie erst nach vorheriger Verständigung mit dem Auftraggeber, es sei denn, dass es mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit nicht tunlich erscheint oder die Kosten verhältnismäßig gering sind.



Drucksache 643/07

... Weiterhin wird in § 185 GVG vorgesehen, dass Dolmetscher bei Verhandlungen, Anhörungen oder Vernehmungen mittels Videokonferenztechnik zugeschaltet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

§ 185

Zu Artikel 2

§ 128a

§ 608

§ 640

Zu Artikel 3

§ 91a

Zu Artikel 4

§ 95

Zu Artikel 5

§ 111

Zu Artikel 6

§ 58b

§ 118a

§ 163a

§ 233

§ 247a

§ 453

§ 454

§ 462

Zu Artikel 7

§ 115

Zu Artikel 8

GKG und KostO

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 261/06

... Das sind insbesondere Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Post- und Fernmeldegebühren und Kosten für das Dolmetschen in Sitzungen und für die Übersetzung und Vervielfältigung der Dokumente. Jede Vertragspartei trägt ihre Kosten. Eine Schätzung dieser Ausgaben ist zu Beginn der Laufzeit des neuen Abkommens nicht möglich.



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