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0712/04
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0789/04B
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0336/04
0664/2/04
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0669/04
0586/04
0710/04
0380/04
0664/04
0664/04B
0682/04
0666/04
0657/04B
0649/03
0715/03
Drucksache 209/07

... Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt sich diese Verordnung auf das zur Erreichung des Ziels notwendige Mindestmaß und geht nicht über das hierfür Erforderliche hinaus. Mit der Verordnung werden den einzelnen Mitgliedstaaten keine Datenerhebungsverfahren vorgeschrieben, sondern lediglich die zu übermittelnden Daten festgelegt, um so eine harmonisierte Struktur und einen harmonisierten Zeitplan zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Abschnitt I

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Kategorien

Artikel 6
Anforderungen an die Genauigkeit

Artikel 7
Übermittlungsfristen

Artikel 8
Regionalstatistik

Abschnitt II
Schlachtungsstatistik

Artikel 9
Erfassungsbereich

Artikel 10
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 11
Kategorien

Artikel 12
Übermittlungsfristen

Abschnitt III
VORAUSSCHÄTZUNG DER Fleischerzeugung

Artikel 13
Erfassungsbereich

Artikel 14
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 15
Kategorien

Artikel 16
Übermittlungsfristen

Abschnitt IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Kategorien für die Viehbestandsstatistik

Anhang III
Anforderungen an die Genauigkeit

Anhang IV
Kategorien für die Schlachtungsstatistik

Anhang V
Kategorien für die Vorausschätzung der Fleischerzeugung


 
 
 


Drucksache 275/07

... Die bei allen eingriffsintensiveren verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, technische und langfristige Observation, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnetzfahndung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 313 ff. – G 10-Gesetz; BVerfGE 109, 279 ff. – akustische Wohnraumüberwachung; BVerfGE 113, 348 ff. – Niedersächsisches SOG) gebotenen grundrechtssichernden Verfahrensregelungen werden dort allgemein und übersichtlich zusammengefasst, indem geregelt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 374/07

... Ohne Aufgabenzuweisungsnorm fehlt es an einer grundlegenden Voraussetzung für eine datenschutzrechtliche Folgeregelung in § 284 SGB V. Aber auch inhaltlich hält die vorgeschlagene Formulierung in § 284 SGB V datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht Stand. In dieser bereichsspezifischen Befugnisnorm wird durch enumerative Aufzählung genau festgelegt, welche Daten die Krankenkassen für Zwecke der Krankenversicherung erheben und speichern dürfen. Datenschutzrechtliche Befugnisse und Pflichten aus (krankenversicherungsfremden) Gründen des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung können nicht in dieser bereichsspezifischen Norm begründet werden, da sich bereichsspezifische Regelungen nur rechtfertigen lassen, wenn sie für ein Funktionieren des Systems der GKV unverzichtbar sind. Darüber hinaus werden in dem Vorschlag neben Erhebungs- und Speicherungsbefugnissen auch systemfremd Übermittlungsbefugnisse geregelt. Dies ist auf die mangelnde Differenzierung zwischen der Datenerhebungsbefugnis nach § 284 Abs. 1 SGB V und der Befugnis nach Absatz 3 dieser Vorschrift, bereits erhobene Daten zu anderen Zwecken zu verarbeiten und zu nutzen, zurückzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/07




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls 3. Mai 2007

I. Allgemeines

II. Zu den geforderten Gesetzesänderungen im Einzelnen

III. Maßnahmen zum Kinderschutz aus Sicht der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 256/06

... bereits abgedeckt sind, bleibt ihre Regelung dem Landesrecht überlassen. Wie bereits die gegenwärtige Praxis zeigt, sind unterschiedliche Organisationsformen und Aufgabenprofile der forensischen Ambulanzen denkbar, die sich auch auf Erforderlichkeit und die Ausgestaltung besonderer Datenerhebungs- und -verwendungsregelungen auswirken können. Die Länder haben hier zum Teil bereits bereichsspezifische Regelungen geschaffen (siehe z.B. § 26 MRVG NW).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 723/06 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass der Vorschlag in der vorliegenden Fassung aufgrund der Einführung eines umfangreichen Datenerhebungsverfahrens und Berichtswesens zu zusätzlichem Bürokratie-, Personal- und Kostenaufwand der Länder führt, ohne dass ein Nutzen für die Verkehrssicherheit in Deutschland zu erwarten ist.



Drucksache 505/06

... Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden, europäische Programme für eine umfassende Kartierung der europäischen Küstengewässer zu Zwecken der Raumordnung, des Schutzes und der Gefahrenabwehr aufzustellen. Die Kartierung von bestehenden und geplanten Tätigkeiten in den Gewässern und auf dem Meeresboden ist von großer Bedeutung. Für eine Analyse der Ökosysteme ist eine kartografische Darstellung der Verteilung der Meeresflora und –fauna erforderlich. Eine umfassende Kartierung des Meeresbodens kann für verschiedene Zwecke verwendet werden. Insoweit neue Datenerhebungsprogramme benötigt werden, sollte der Industrie die Möglichkeit gegeben werden, den Einsatz von robusteren, effizienteren Datensensoren vorzuschlagen, um die Einheitskosten der Datenerhebung zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 723/1/06

... 3. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass der Vorschlag in der vorliegenden Fassung aufgrund der Einführung eines umfangreichen Datenerhebungsverfahrens und Berichtswesens zu zusätzlichem Bürokratie-, Personal- und Kostenaufwand der Länder führt, ohne dass ein Nutzen für die Verkehrssicherheit in Deutschland zu erwarten ist.



Drucksache 148/06

... 17. Die Durchführung der vorgeschlagenen Verordnung wird vermutlich in den nationalen statistischen Ämtern, die aus Gründen der Anpassung ihre Datenerhebungsverfahren ändern müssen, finanzielle Auswirkungen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/06




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Gegenstand des HVPI

Artikel 3
Mindeststandards für die Preiserhebung

Artikel 4
Durchführung

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 920/06

... Mit der Einführung einer obligatorischen Datenerhebung soll diese Verordnung in erster Linie gewährleisten dass in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Daten erhoben werden, die die Berechnung harmonisierter Risikoindikatoren und die Ermittlung der Fortschritte im Hinblick auf eine nachhaltigere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der gesamten Gemeinschaft ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1 Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

2.2.2. Methodik

2.2.3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

2.2.4. Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

2.2.5. Niveau der Erkenntnisse

2.2.6. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Artikel 4
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 5
Ausschussverfahren

Artikel 6
Berichterstattung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Statistiken über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 1
Erfassungsbereich

Abschnitt 2
Variablen

Abschnitt 3
Meldeeinheit

Abschnitt 4
Bezugszeitraum

Abschnitt 5
Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen

Abschnitt 6
Qualitätsbericht

Anhang II
Statistiken über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 1
Erfassungsbereich

Abschnitt 2
Variablen

Abschnitt 3
Meldeeinheiten

Abschnitt 4
Bezugszeitraum

Abschnitt 5
Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen

Abschnitt 6
Qualitätsbericht

Anhang III
Harmonisierte Klassifikation der Stoffe


 
 
 


Drucksache 545/06 (Beschluss)

... " als Datenerhebungsvoraussetzung ausreichen und deshalb an dieser Stelle nicht mehr genannt werden müssen, ist nicht nachvollziehbar. Auch an anderen Stellen des Gesetzes werden immer wieder die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 17 Abs. 3 Satz 1 BVerfSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 18 Abs. 1a BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 9a - neu - § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB X


 
 
 


Drucksache 545/1/06

... " als Datenerhebungsvoraussetzung ausreichen und deshalb an dieser Stelle nicht mehr genannt werden müssen, ist nicht nachvollziehbar. Auch an anderen Stellen des Gesetzes werden immer wieder die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 17 Abs. 3 Satz 1 BVerfSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 18 Abs. 1a BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 7a - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 1 Vereinsgesetz

5. Zu Artikel 9a - neu - § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB X

6. Zu Artikel 10 I Nr. 1 Buchstabe a § 3 Abs. 1 BVerfSchG

7. Zu Artikel 10 I Nr. 1 Buchstabe b, Nummer 2, Nummer 4 bis 8 und II bis VI

8. Zu Artikel 10 I Nr. 3 § 8a BVerfSchG

9. Zu Artikel 10 VII § 36 StVG


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Datenerhebung und Datenverwendung werden grundsätzlich nur im erforderlichen Umfang zugelassen (Satz 3 Nr. 2) und die Verwendung bestimmter besonders sensibler Merkmale generell ausgeschlossen (Satz 3 letzter Halbsatz). Im Übrigen dürfen im Echtbetrieb der Ratingsysteme nur bei Zugrundelegung strenger Maßstäbe nachweisbar bonitätsrelevante Merkmale in die Ratingsysteme eingehen (Satz 3 Nr. 1). Die wesentlichsten für die Gewinnung von Merkmalen oder von Scorewerten aus der Zusammenfassung von Merkmalen in Frage kommende Datenkategorien werden in der nicht abschließenden Aufzählung in Satz 6 genannt. Außerhalb des Echtbetriebs dürfen zur Entwicklung und Weiterentwicklung der Ratingsysteme nach Satz 5 auch Merkmale verwendet werden, die den für den Echtbetrieb geltenden strengen Maßstäben (noch) nicht genügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 764/1/05

... Der Vorschlag des Rahmenbeschlusses befasst sich in Kapitel IV mit den Rechten der betroffenen Person. Die Regelung sieht umfangreiche Informationsrechte des Betroffenen bei der Erhebung von Daten vor. Das nationale Recht kennt derart umfangreiche Informationsrechte in der Erhebungsphase nicht. Da sich die Vorgaben nicht auf Daten beschränken, die von einem Mitgliedstaat an einen anderen übermittelt worden waren und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Übrigen zudem häufig dieselben Daten zu Grunde liegen, die auch auf nationaler Ebene Gegenstand der Datenverarbeitung sind, hätte eine derartige Regelung erheblichen Einfluss auf die innerstaatlichen Datenerhebungsregeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/1/05




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Kapitel IV Artikel 19 bis 22

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.