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0664/04B
0682/04
0666/04
0657/04B
0649/03
0715/03
Drucksache 297/09

... Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Rahmenbeschluss 68/2004/JI, würden nicht geändert. Stattdessen könnten nichtlegislative Maßnahmen ergriffen werden, um eine koordinierte Durchführung der nationalen Rechtsvorschriften zu fördern. Darunter würden der Austausch von Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Strafverfolgung, des Operschutzes oder der Prävention gehören sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsschärfung, die Kooperation mit dem privaten Sektor, die Förderung der Selbstregulierung oder die Entwicklung von Datenerhebungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/09




Begründung

1. Kontext DES Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen UND

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie

Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs

Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 16
Risikoabschätzung

Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 310/09

... 64. vertritt den Standpunkt, dass die Erstellung der Datenbank keine Alternative, sondern die Voraussetzung für ein Datenerhebungs- und Bewertungssystem darstellt, das einen Vergleich der Ergebnisse ermöglicht, die durch den Austausch der besten Erfahrungen und die Nutzung der Ressourcen erzielt werden; stellt fest, dass dafur ein alle Lebensbereiche umfassendes, generell verfügbares Indikatorensystem benötigt wird, mit dem neben den programmspezifischen Ausgangs- und Eingangsindikatoren auch die gesamtgesellschaftlichen Ergebnis- und Wirkungsindikatoren als Förderbedingungen berücksichtigt werden; schlägt aus diesem Grund vor, dass die Kommission dieses Indikatorensystem in der Rahmenverordnung über die Strukturfonds und in den Verordnungen über andere Formen von Zuschüssen der öffentlichen Hand verankert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 62/09

... (7) Vor Aufnahme der Datenerhebung und -verwendung hat das Bundesamt ein Datenerhebungs-und -verwendungskonzept zu erstellen und für Kontrollen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereitzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 389/08

... g) Datenerhebungsdienstleistungen für das Recycling von Banknoten und Münzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1

Kapitel II
Von der Steuer befreite Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Kapitel III
Steuerbefreite Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeiten

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel IV
Dienstleistungen, die den spezifischen und wesentlichen Charakter einer steuerbefreiten Dienstleistung haben

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 21


 
 
 


Drucksache 558/08 (Beschluss)

... , wonach die Länder im Rahmen ihrer Organisationshoheit die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuständigen Stellen bestimmen können trifft rechtlich diesen Sachverhalt nicht. Dieser Behauptung widerspricht bereits, dass nach § 14 Abs. 9 GewO die genannten Kammern eindeutig nur als Empfänger von Gewerbeanzeigen benannt sind, mithin keinesfalls die Konzeption der §§ 14 ff. GewO diese Kammern als originär zuständige Institutionen optional in Betracht zieht. Das Gewerbeanzeigenverfahren nach §§ 14 ff GewO hat wegen seiner Zielrichtung der Gewerbeüberwachung einen konsistenten Regelungskreis hinsichtlich Pflichten und Rechten - auch unter Datenerhebungs- und -weitergabeaspekten -, so dass die differenzierte, klar eingegrenzte Zuordnung von Teilaufgaben an andere Institutionen als Behörden, wie hier an die Körperschaften des öffentlichen Rechts, einer Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes) bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Damit weicht das Beratungshilferecht von dem für Sozialleistungen im Übrigen geltenden Prinzip ab, wonach eine Sozialleistung regelmäßig erst bewilligt werden muss bevor sie in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsanwalt, an den sich der Rechtsuchende unmittelbar gewandt hat, kann für den Rechtsuchenden gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG nachträglich einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Nach der vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 durchgeführten Datenerhebung wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 von der Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung in 63 Prozent aller Beratungshilfefälle Gebrauch gemacht. Die gerichtliche Praxis der anderen Länder berichtet ebenfalls von erheblichen Anteilen der nachträglichen Antragstellung an der Gesamtzahl aller Anträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 295/08

... Der Zeitpunkt für die Erhebung der Angaben zu § 99 Abs. 7 und 7a wird auf den 1. März vorverlegt da mit einer Erhebung zur Monatsmitte datenerhebungstechnische Schwierigkeiten verbunden sind.



Drucksache 648/08

... Nach geltender Rechtslage ist der Rechtsuchende nicht verpflichtet, einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zu stellen, bevor er sie in Anspruch nimmt. Damit weicht das Beratungshilferecht von dem für Sozialleistungen im übrigen geltenden Prinzip ab, wonach eine Sozialleistung regelmäßig erst bewilligt werden muss, bevor sie in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsanwalt, an den sich der Rechtsuchende unmittelbar gewandt hat, kann für den Rechtsuchenden gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG nachträglich einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Nach der vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 durchgeführten Datenerhebung wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 von der Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung in 63 % aller Beratungshilfefälle Gebrauch gemacht. Die gerichtliche Praxis der anderen Bundesländer berichtet ebenfalls von erheblichen Anteilen der nachträglichen Antragstellung an der Gesamtzahl aller Anträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 716/08 Datenerhebungs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 558/1/08

... , wonach die Länder im Rahmen ihrer Organisationshoheit die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuständigen Stellen bestimmen können, trifft rechtlich diesen Sachverhalt nicht. Dieser Behauptung widerspricht bereits, dass nach § 14 Abs. 9 GewO die genannten Kammern eindeutig nur als Empfänger von Gewerbeanzeigen benannt sind, mithin keinesfalls die Konzeption der §§ 14 ff. GewO diese Kammern als originär zuständige Institutionen optional in Betracht zieht. Das Gewerbeanzeigenverfahren nach §§ 14 ff GewO hat wegen seiner Zielrichtung der Gewerbeüberwachung einen konsistenten Regelungskreis hinsichtlich Pflichten und Rechten - auch unter Datenerhebungs- und -weitergabeaspekten -, so dass die differenzierte, klar eingegrenzte Zuordnung von Teilaufgaben an andere Institutionen als Behörden, wie hier an die Körperschaften des öffentlichen Rechts, einer Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes) bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

5. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

6. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

7. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

8. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Drucksache 106/08

... Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Einheiten, Datenerhebungsverfahren,


 
 
 


Drucksache 293/08

... Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt sich diese Verordnung auf das zur Erreichung des Ziels notwendige Mindestmaß und geht nicht über das hierfür Erforderliche hinaus. Mit der Verordnung werden den einzelnen Mitgliedstaaten keine Datenerhebungsverfahren vorgeschrieben, sondern lediglich die zu übermittelnden Daten festgelegt, um so eine harmonisierte Struktur und einen harmonisierten Zeitplan zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, wichtigste angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Genauigkeit

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Qualitätsbewertung und Bericht

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übergangszeitraum

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

A Tabellen 1, 2 und 3 von Anhang II

B Tabelle 4 von Anhang II

1. Regelfall:

2. Sonderfälle

2.1. Fruchtwechselwirtschaft

2.2. Vergesellschaftete Kulturen

2.3. Kombinierte Nutzung für Fruchtwechselwirtschaft und vergesellschaftete Kulturen

Anhang II
Übermittlungstabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


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