[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

649 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenaustauschs"


⇒ Schnellwahl ⇒

0085/1/20
0495/20
0164/20B
0295/20
0047/20
0085/20B
0002/20B
0164/1/20
0309/1/20
0085/20
0002/1/20
0427/1/20
0268/20
0387/20
0097/20
0233/20
0309/20B
0087/20
0426/20B
0002/20
0360/19B
0267/19
0598/19
0533/19
0464/1/19
0054/2/19
0538/19
0191/19
0276/19
0464/19B
0002/19
0358/1/19
0363/4/19
0054/3/19
0001/19
0095/19
0663/19
0276/19B
0120/19
0585/19
0593/19
0495/19
0557/19
0524/19
0191/19B
0670/19
0506/19
0054/19B
0556/19
0358/19B
0363/19B
0054/1/19
0115/19
0158/18
0219/18
0430/18B
0184/18
0582/18
0638/1/18
0157/18
0260/18
0145/18
0638/18B
0070/18
0214/18
0063/18B
0185/18
0063/1/18
0504/1/18
0430/1/18
0218/18
0435/18
0333/17
0145/17B
0374/17
0595/17
0771/17B
0709/17
0719/17
0429/17
0709/1/17
0751/1/17
0144/17
0419/17
0374/1/17
0765/17
0138/17
0751/17B
0229/17
0183/17
0374/17B
0709/17B
0145/1/17
0193/16
0587/16
0006/1/16
0604/16
0180/16
0390/16B
0459/16
0006/16B
0093/16
0625/16
0090/16B
0194/16
0604/16B
0090/16
0604/1/16
0390/1/16
0030/16
0389/16
0295/16
0398/16
0205/16
0093/16B
0029/16
0025/16B
0338/15B
0543/1/15
0126/1/15
0356/15B
0379/15
0356/1/15
0126/15B
0277/15B
0373/15
0428/15B
0543/15B
0629/15B
0633/15B
0608/15B
0219/15
0335/15
0633/1/15
0629/1/15
0338/1/15
0428/1/15
0063/1/15
0089/1/15
0063/15B
0431/14
0240/14B
0147/14B
0236/14
0236/14B
0147/1/14
0055/14
0392/14B
0392/2/14
0236/1/14
0238/14
0608/14
0240/1/14
0539/1/13
0193/13
0629/13B
0032/13
0479/13
0539/13
0465/13
0098/13
0183/13
0038/13
0466/13
0629/1/13
0126/13B
0185/13
0074/13
0539/13B
0233/13
0180/13
0568/12
0399/12
0794/1/12
0197/12
0349/12
0052/1/12
0557/12
0170/12
0508/12
0818/12B
0032/12
0031/12
0511/12
0476/12
0181/12
0575/12
0086/12
0300/12
0367/12
0256/12
0664/1/12
0032/12B
0427/12
0395/12
0447/12
0032/1/12
0794/12B
0721/12
0818/1/12
0488/12
0094/12B
0662/12
0557/1/12
0624/12
0244/12
0134/12
0094/1/12
0757/12
0170/12B
0629/11B
0354/11
0629/1/11
0218/11B
0325/11
0459/11
0854/11
0713/11
0523/11
0114/11
0073/11B
0066/11
0129/11B
0398/11
0232/11B
0524/1/11
0182/11
0258/11
0850/11
0073/1/11
0834/1/11
0056/11
0809/11
0661/11
0214/1/11
0232/1/11
0264/11
0129/1/11
0838/11
0834/11B
0722/11
0621/11
0054/11
0354/11B
0232/11
0259/11
0584/11
0218/1/11
0360/11
0064/11
0065/11
0113/11
0239/11
0315/11
0613/11B
0349/11
0305/11
0524/11B
0853/10B
0079/10
0846/10B
0680/10
0654/10
0692/10
0323/10
0831/1/10
0151/10
0832/10
0536/10
0642/1/10
0853/10
0034/10
0831/10B
0489/10
0312/10
0662/10
0185/10B
0846/10
0164/10
0673/10
0185/1/10
0165/10
0726/10
0732/10
0873/10
0856/10
0549/10
0853/1/10
0237/10
0185/10
0665/10
0711/10
0322/10
0247/10B
0292/10B
0693/10
0802/10
0281/10
0741/10B
0824/10
0292/1/10
0539/10
0741/10
0650/10
0330/10
0247/10
0651/10
0151/10B
0707/1/10
0846/1/10
0649/10
0545/10
0282/1/09
0304/09
0177/09
0617/1/09
0169/09C
0263/09
0616/09B
0225/09
0066/09
0232/09
0617/09B
0648/09B
0567/09
0638/1/09
0331/1/09
0616/1/09
0381/09
0169/09D
0616/09
0176/09
0168/09
0648/09
0402/09
0637/1/09
0169/09H
0169/09E
0282/09B
0169/09F
0683/09
0024/09
0827/09
0392/09
0889/09
0184/09
0490/09
0235/09
0262/09
0331/09B
0832/09
0806/09
0331/09
0648/1/09
0062/09
0763/08
0841/08
0173/08
0230/08B
0697/08B
0001/08
0641/08
0697/1/08
0762/08
0097/08
0568/1/08
0367/08
0230/1/08
0113/08B
0897/08
0965/08
0722/08
0113/1/08
0403/08
0298/08
0493/08
0343/08K
0230/08
0957/08
0568/08B
0918/08
0713/08
0879/08
0112/08
0018/08
0568/08
0354/07B
0378/07B
0431/07
0516/07
0718/07
0432/07
0378/07
0675/07
0741/07
0826/07B
0826/1/07
0066/07
0681/07
0075/07
0461/07
0504/07
0227/07
0614/07
0535/07
0378/1/07
0830/07
0305/07
0068/07
0289/07
0354/1/07
0011/07
0440/07
0566/07
0566/07B
0826/07
0720/07A
0175/07
0679/07
0665/07
0022/07
0460/07
0374/07
0353/06
0617/1/06
0817/06B
0672/06
0898/06B
0246/06
0817/06
0417/06
0033/06
0100/06
0081/06
0104/06
0924/06
0302/06B
0302/1/06
0623/06
0823/06
0617/06B
0898/06
0056/06
0629/06
0362/06
0755/06
0696/06
0871/06
0864/06
0705/06
0303/06
0194/1/05
0282/05
0351/05
0025/05
0282/05B
0942/1/05
0286/1/05
0897/05
0244/05B
0770/05B
0770/1/05
0246/05
0871/05
0364/05
0851/05
0616/05
0911/05
0194/05B
0025/05B
0523/05
0286/05B
0511/05
0721/05
0025/1/05
0725/05
0640/05
0151/05
0244/05
0512/05
0244/1/05
0110/05
0246/1/05
0815/05B
0871/1/05
0225/05
0817/05
0726/05
0197/05
0815/05
0842/05
0898/05
0577/05
0942/05B
0871/05B
0246/05B
0330/05
0942/05
0770/05
0525/04
0666/04B
0662/04
0657/04
0666/2/04
0610/04
0622/04
0571/04
0657/04B
0887/04
0831/03
Drucksache 185/18

... Die Kommission schlägt vor, das Platooning im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen zu regulieren, um die Standardisierung des Datenaustauschs zwischen verschiedenen Marken sicherzustellen. Die Durchführungsbestimmungen werden auf den Ergebnissen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf das Platooning (2018-2020) im Rahmen von Horizont 2020, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, aufbauen und die delegierte Verordnung über Kooperative Intelligente Verkehrssysteme ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... Es besteht ein dringender Bedarf zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeit der "AZR-Nummer" für den Datenaustausch der Behörden, die mit dem Flüchtlingszustrom befasst sind. Hierfür gab es bereits Ende der 18. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf im Rahmen des Artikelgesetzes "Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz", das jedoch nicht mehr verabschiedet wurde. Die fehlende Möglichkeit des Datenaustauschs erschwert die Aufgabenerfüllung der Behörden, die mit Leistungen gegenüber Flüchtlingen befasst sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelleistungen. Insofern ist es dringend erforderlich, einen Datenaustausch zwischen den einzelnen Sozialbehörden, den Ausländerbehörden und den zuständigen Landesbehörden rechtlich zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 435/18

... Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden Aspekte des Datenaustauschs zwischen Behörden für zwei separate Sachverhalte geregelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 595/17

... In Artikel 1 des vorliegenden Verordnungsentwurfs erfolgt eine Ergänzung der Anlage des Marktorganisationsgesetzes (MOG). Ergänzt werden personenbezogene Daten von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (Name, Anschrift), die vom Datenaustausch zwischen den Bund, Ländern und anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Kontrolle betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 751/1/17

... 6. Der Bundesrat sieht in Mehrwertsteuerbetrugsfällen mangels entsprechender Befugnisse keine Möglichkeit eines Datenaustauschs mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Vor dem Hintergrund des Regelungsgehalts der Verordnung steht der Bundesrat auch der Aufnahme eines Datenaustauschs mit Europol kritisch gegenüber.



Drucksache 765/17

... XII, der unter anderem um Absatz 1a erweitert wird, treten dabei erst zum 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch wird ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der zentralen Stelle nach § 81 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 751/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht in Mehrwertsteuerbetrugsfällen mangels entsprechender Befugnisse keine Möglichkeit eines Datenaustauschs mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Vor dem Hintergrund des Regelungsgehalts der Verordnung steht er auch der Aufnahme eines Datenaustauschs mit Europol kritisch gegenüber.



Drucksache 229/17

... Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist bei der Regelung eines Datenaustauschs zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung zwischen der Befugnis zur Datenübermittlung seitens der auskunfterteilenden Stelle und der Befugnis zum Datenabruf seitens der auskunftsuchenden Stelle zu unterscheiden. Dabei sind für die einander korrespondierenden Eingriffe von Abfrage und Übermittlung eigene Rechtsgrundlagen erforderlich, "die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen" (vgl. BVerfGE 130, 151/184 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 183/17

... Nach § 30b Absatz 1 Satz 1 BZRG-E sind bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen, künftig die im Herkunftsland gespeicherten Strafregistereintragungen in das Führungszeugnis aufzunehmen. Aufgrund des automatisiert durchgeführten Datenaustauschs über ECRIS bedeutet die Ausstellung des Europäischen Führungszeugnisses gegenüber der Ausstellung von Führungszeugnissen für deutsche Staatsangehörige keinen erhöhten Verwaltungsaufwand mehr. Eine erhöhte Gebühr ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Die bisher getrennten Gebührentatbestände für die Ausstellung eines Führungszeugnisses nach § 30 oder § 30a BZRG einerseits und eines Europäischen Führungszeugnisses nach § 30b BZRG andererseits sollen daher - auch im Interesse einer Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger - unter Nummer 1130 KV JVKostG mit einer einheitlichen Gebührenhöhe von 13 Euro zusammengefasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 193/16

... Zweitens wird die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, für die es auf eine effiziente Datenweitergabe und die Einbeziehung unterschiedlicher Fachrichtungen und Akteure ankommt, durch eine unzureichende Interoperabilität behindert. Ein Beispiel hierfür ist der Klimawandel, mit dem sich nicht nur Klimatologen befassen sollten. Zwar wurden in einigen Sektoren Fragen der Interoperabilität und des Datenaustauschs geregelt (beispielsweise durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 587/16

... Ausländische Personen erhalten einmalig für einen Zeitraum bis zur Ausreise längstens jedoch für einen Monat Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Körper- und Gesundheitspflege sowie die angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft. Durch den festen Maximalzeitraum wird den ausführenden Kommunen Verwaltungsaufwand durch die Neuregelung erspart. Im Zeitraum von einem Monat ist es in jedem Fall möglich, innerhalb der EU eine angemessene Rückreisemöglichkeit zu finden (zum Beispiel mit dem Bus). Daneben wird sichergestellt, dass den Hilfebedürftigen die Leistungen nicht mehrmals gezahlt werden. Um sicherzustellen, dass Überbrückungsleistungen im Zeitraum von zwei Jahren nur einmal gezahlt werden, sieht § 118 SGB XII die Möglichkeit eines Datenaustauschs und -abgleichs vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 604/16

... Absatz 9 bezweckt einen vereinfachten - automatisierten - Datenaustausch ausschließlich für die Daten, die zum Betrieb der staatenübergreifenden Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services) erforderlich sind. Privilegiert ist ausschließlich der Datentransfer zu Nachbarstaaten, damit eine Schiffsübergabe von der letzten inländischen Betriebsstelle oder Verkehrszentrale zur ersten ausländischen Betriebsstelle oder Verkehrszentrale möglich ist. Bislang werden entsprechende Datentransfers an Rhein und Mosel auf Grundlage von bilateralen Verwaltungsvereinbarungen vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 625/16

... Am 1. November 2011 wurde ein standardisierter elektronischer Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden untereinander gestartet. Es folgte der entsprechende elektronische Datenaustausch zwischen den Ausländer- und Meldebehörden. Zukünftig sollen die Ausländerbehörden mit weiteren Partnern, z.B. den Personenstandsbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Ausländerzentralregister in standardisierter Form Daten elektronisch austauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 90/16 (Beschluss)

... Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sogenanntes Umbrella Agreement) soll die datenschutzrechtlichen Anforderungen bestimmen, die sowohl die USA als auch die EU im Fall eines Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden und einer Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Terrorismus, nach Inkrafttreten des Abkommens einzuhalten haben werden. Das vorgesehene Abkommen selbst ermächtigt nicht zum Datentransfer, sondern ist als Rahmenübereinkunft geplant, die andere, zwischen den beiden Parteien bestehende Abkommen entsprechend ergänzen wird. Soweit diese Abkommen spezielle datenschutzrechtliche Vorschriften enthalten, soll es diese jedoch nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Ziffer 4.1.:

Zu Ziffer 4.2.:

Zu Ziffer 4.3.:

Zu Ziffer 5.1:.

Zu Ziffer 5.2.:

Zu Ziffer 6.:


 
 
 


Drucksache 90/16

... Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement) soll die datenschutzrechtlichen Anforderungen bestimmen, die sowohl die USA als auch die EU im Fall eines Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden und einer Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Terrorismus, nach Inkrafttreten des Abkommens einzuhalten haben werden. Das Abkommen selbst ermächtigt nicht zum Datentransfer, sondern ist als Rahmenübereinkunft geplant, die andere, zwischen den beiden Parteien bestehende Abkommen entsprechend ergänzen wird. Soweit diese Abkommen spezielle datenschutzrechtliche Vorschriften enthalten, ersetzt es diese jedoch nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/16




Entschließung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen:

Zu Ziff. 4.1.:

Zu Ziff. 4.2.:

Zu Ziff. 4.3.:

Zu Ziff. 5.1:.

Zu Ziff. 5.2.:

Zu Ziff. 6.:


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.