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"Datenaustausches"


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0887/04
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Drucksache 54/11

... 2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (ABl. L 338 vom 28. Dezember 1994 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 354/11 (Beschluss)

... 2. Die Befugnis zur Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe ist eine Grundvoraussetzung für die bestehenden Länderkonzepte zur Überwachung besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter. Bilaterale Informationsstrukturen werden den Konzepten, die sogenannte Fallkonferenzen oder Runde Tische vorsehen, um die Betreuungs- und Überwachungssituation zu verbessern, nicht ausreichend gerecht. Die Länder haben auf vielfältige Weise neue Netzwerke geschaffen, die die traditionellen Formen der kleinteiligen Zusammenarbeit verlassen, um den interdisziplinären Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern. Diese Bemühungen stoßen jedoch an datenschutzrechtliche Grenzen. So findet sich beispielsweise in mehreren Konzepten die Vorgabe, dass die Teilnahme an der Fallkonferenz bzw. am Runden Tisch für jeden einzelnen Beteiligten unter der Bedingung steht, dass ihm jeweils entsprechende Mitteilungsbefugnisse zustehen und diese zu beachten sind. Dies verlagert die Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit des Datenaustausches auf die jeweils betroffenen Beteiligten. Der mit den Konzepten angestrebte und für den Erfolg erforderliche Informationsaustausch wird dadurch behindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 853/10 (Beschluss)

... Im Rahmen der Länderbeteiligung zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums des Innern (Stand: 8. April 2010) - im Wesentlichen inhaltsgleich zum nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde das Bundesministerium u.a. darauf hingewiesen, dass es wünschenswert und praxisangemessen wäre, in § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG die Ausnahmen des direkten Dienstverkehrs der Polizeien der Länder mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich der Nachbarstaaten und der Schengen assoziierten Staaten dem tatsächlichen Ist anzupassen. Der direkte polizeiliche Datenaustausch deutscher Polizeidienststellen mit anderen EU-Mitgliedstaaten, Schengenstaaten sowie Nachbarstaaten durch bzw. über die Landeskriminalämter (oder andere mit zentralen Aufgaben betraute Polizeiorganisationseinheiten der Länder) läuft bereits heute erfolgreich in weiten Teilen nicht über die Zentralstelle Bundeskriminalamt. Der Gesetzentwurf hat diese Länderanregung nicht aufgegriffen.

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Drucksache 853/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

4. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO Artikel 9 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 846/10 (Beschluss)

... Im Gesetzentwurf geregelt ist lediglich die Zuständigkeit der ABV zur Prüfung bei Entsendung oder vorübergehender Tätigkeit im Rahmen ihrer Funktion als Verbindungsstelle (§ 3 Absatz 2 Nummer 1). Über die sachliche Zuständigkeit für Entscheidungen bei Mehrfachbeschäftigungen ist keine Regelung getroffen. Allenfalls könnte die Begründung zu § 6 des Gesetzesentwurfs für die Absicht einer Zuweisung an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland bzw. die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bezüglich der "Regelung der anwendbaren Rechtsvorschriften" sprechen, allerdings nur in Bezug auf Datenannahme und -weitergabe im Rahmen des elektronischen Datenaustausches.


 
 
 


Drucksache 536/10

... Der Gesetzentwurf verfolgt ferner das Ziel, zur Qualitätsverbesserung und Beschleunigung des Datenaustausches im Ausländerwesen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, künftig einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate festlegen zu können.

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Drucksache 536/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 78
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 78a
Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen

§ 105b
Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu § 63

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige


 
 
 


Drucksache 34/10

... Schließlich stellt eine EU-weite effektive Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen einen Betrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar. Davon kann Deutschland als Haupttransitland in Europa ebenfalls in Zukunft profitieren. Allein aufgrund dieses Gesetzes ist zwar noch nicht zu erwarten, dass mehr ausländische Kraftfahrer als bisher für ihre Verkehrszuwiderhandlungen, die sie in Deutschland begehen, zur Verantwortung gezogen werden können. Denn dafür bedürfte es eines multilateralen Halterdatenaustausches mit den anderen europäischen Mitgliedstaaten einerseits sowie der grenzüberschreitenden Unterstützung bei der Fahrerermittlung andererseits. Beides ist aber nicht Gegenstand des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI. Mit diesem Gesetz wird aber ein erster Baustein geliefert, der sich auf das Verfahrensstadium der Vollstreckung bezieht und auf den bei Verkehrsverstößen im Inland dann zurückgegriffen werden kann, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für die Verfahrensdurchführung gegen ausländische Kraftfahrer auf europäischer Ebene geschaffen worden sind. Erst dann werden sich Verkehrssünder nicht mehr so einfach wie bislang der Sanktionierung von in Deutschland begangenen Regelverstößen entziehen können. Umgekehrt gilt dies auch für hier ansässige Verkehrssünder, die sich in anderen Mitgliedstaaten über die dort geltenden Regeln hinweggesetzt haben. Hier und bei Vollstreckung anderer Geldsanktionen, die letztlich darauf zurückzuführen sind dass Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedstaaten Mobilität und Freizügigkeit in Europa nutzen, liegt eine konsequente Kehrseite dieser Freiheiten. Angesichts der zu erwartenden Erhöhung der Sicherheit auf Europas Straßen fällt es letztlich nicht entscheidend ins Gewicht, dass das künftig bei der Vollstreckungshilfe zu beachtende Sprachenregime Kosten verursachen wird. Eingehende Entscheidungen sind unter Umständen zu übersetzen; ausgehenden Ersuchen ist nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 RbGeld eine Übersetzung der Bescheinigung entsprechend dem im Anhang zum RbGeld abgedruckten Formblatt beizufügen. Auf der anderen Seite dürften sich absehbare Übersetzungskosten in allen Mitgliedstaaten auch als vernünftiges Korrektiv auswirken, wenn diese und sonstige Verfahrenskosten an den Umständen der einzelnen Entscheidung und an der Höhe der darin verhängten Geldsanktion gemessen werden.



Drucksache 853/1/10

... Der Bundesrat widerspricht den Auslegungshinweisen des Gesetzentwurfs zum absoluten Datenübermittlungsverbot der "durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen" und bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass in den regelungsgleichen Normen des § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG-E, § 27 Absatz 2 Nummer 3 BKAG-E, § 33 Absatz 3a Nummer 3 BPolG-E, § 35 Absatz 2 Nummer 3 ZFdG-E, § 1 1a Absatz 4 Nummer 3 ZollVG-E und § 6a Absatz 3 Nummer 3 SchwarzArbG-E eine dem Hauptanliegen des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI vom 18. Dezember 2006 - einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen entsprechende Legaldefinition der "durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen" aufgenommen wird.

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Drucksache 853/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 478 Absatz 1 Satz 5 StPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO Artikel 2 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

5. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 185/10

... Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Entwurf

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Meldestelle

§ 4
Ausschuss Datenaustausch

§ 5
Erstellung und Aktualisierung der Bestandteile des Datenmanagementsystems

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Datensicherheit und Datenschutz

§ 8
Datenbereitstellung

§ 9
Übergangsregelung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1025: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im gesundheitlichen Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 741/10 (Beschluss)

... Der Entwurf des Verhandlungsmandates enthält eine Vielzahl begrüßenswerter Verfahrensregelungen und Garantien, beispielsweise eine ausdrückliche Zuerkennung durchsetzbarer subjektiver Rechte Betroffener im Abkommen, das Ziel einer Verpflichtung beider Vertragspartner, unabhängige Kontrollstellen zur Überwachung der aus dem Abkommen erwachsenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzurichten oder die Aufnahme von Höchstspeicherfristen. Andererseits sollten nicht zuletzt wegen der Erfahrungen aus früheren Verhandlungen im Bereich der transatlantischen Zusammenarbeit im Bereich des Datenaustausches (SWIFT, Fluggastdaten) bereits in einem frühen Stadium die Schwachstellen der Verhandlungsrichtlinien aufgezeigt werden:

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Drucksache 741/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)

3 1.

3 2.

3 3.

3 4.

4 4.1

4 4.2

4 4.3


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.