[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

649 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenaustausch"


⇒ Schnellwahl ⇒

0085/1/20
0495/20
0164/20B
0295/20
0047/20
0085/20B
0002/20B
0164/1/20
0309/1/20
0085/20
0002/1/20
0427/1/20
0268/20
0387/20
0097/20
0233/20
0309/20B
0087/20
0426/20B
0002/20
0360/19B
0267/19
0598/19
0533/19
0464/1/19
0054/2/19
0538/19
0191/19
0276/19
0464/19B
0002/19
0358/1/19
0363/4/19
0054/3/19
0001/19
0095/19
0663/19
0276/19B
0120/19
0585/19
0593/19
0495/19
0557/19
0524/19
0191/19B
0670/19
0506/19
0054/19B
0556/19
0358/19B
0363/19B
0054/1/19
0115/19
0158/18
0219/18
0430/18B
0184/18
0582/18
0638/1/18
0157/18
0260/18
0145/18
0638/18B
0070/18
0214/18
0063/18B
0185/18
0063/1/18
0504/1/18
0430/1/18
0218/18
0435/18
0333/17
0145/17B
0374/17
0595/17
0771/17B
0709/17
0719/17
0429/17
0709/1/17
0751/1/17
0144/17
0419/17
0374/1/17
0765/17
0138/17
0751/17B
0229/17
0183/17
0374/17B
0709/17B
0145/1/17
0193/16
0587/16
0006/1/16
0604/16
0180/16
0390/16B
0459/16
0006/16B
0093/16
0625/16
0090/16B
0194/16
0604/16B
0090/16
0604/1/16
0390/1/16
0030/16
0389/16
0295/16
0398/16
0205/16
0093/16B
0029/16
0025/16B
0338/15B
0543/1/15
0126/1/15
0356/15B
0379/15
0356/1/15
0126/15B
0277/15B
0373/15
0428/15B
0543/15B
0629/15B
0633/15B
0608/15B
0219/15
0335/15
0633/1/15
0629/1/15
0338/1/15
0428/1/15
0063/1/15
0089/1/15
0063/15B
0431/14
0240/14B
0147/14B
0236/14
0236/14B
0147/1/14
0055/14
0392/14B
0392/2/14
0236/1/14
0238/14
0608/14
0240/1/14
0539/1/13
0193/13
0629/13B
0032/13
0479/13
0539/13
0465/13
0098/13
0183/13
0038/13
0466/13
0629/1/13
0126/13B
0185/13
0074/13
0539/13B
0233/13
0180/13
0568/12
0399/12
0794/1/12
0197/12
0349/12
0052/1/12
0557/12
0170/12
0508/12
0818/12B
0032/12
0031/12
0511/12
0476/12
0181/12
0575/12
0086/12
0300/12
0367/12
0256/12
0664/1/12
0032/12B
0427/12
0395/12
0447/12
0032/1/12
0794/12B
0721/12
0818/1/12
0488/12
0094/12B
0662/12
0557/1/12
0624/12
0244/12
0134/12
0094/1/12
0757/12
0170/12B
0629/11B
0354/11
0629/1/11
0218/11B
0325/11
0459/11
0854/11
0713/11
0523/11
0114/11
0073/11B
0066/11
0129/11B
0398/11
0232/11B
0524/1/11
0182/11
0258/11
0850/11
0073/1/11
0834/1/11
0056/11
0809/11
0661/11
0214/1/11
0232/1/11
0264/11
0129/1/11
0838/11
0834/11B
0722/11
0621/11
0054/11
0354/11B
0232/11
0259/11
0584/11
0218/1/11
0360/11
0064/11
0065/11
0113/11
0239/11
0315/11
0613/11B
0349/11
0305/11
0524/11B
0853/10B
0079/10
0846/10B
0680/10
0654/10
0692/10
0323/10
0831/1/10
0151/10
0832/10
0536/10
0642/1/10
0853/10
0034/10
0831/10B
0489/10
0312/10
0662/10
0185/10B
0846/10
0164/10
0673/10
0185/1/10
0165/10
0726/10
0732/10
0873/10
0856/10
0549/10
0853/1/10
0237/10
0185/10
0665/10
0711/10
0322/10
0247/10B
0292/10B
0693/10
0802/10
0281/10
0741/10B
0824/10
0292/1/10
0539/10
0741/10
0650/10
0330/10
0247/10
0651/10
0151/10B
0707/1/10
0846/1/10
0649/10
0545/10
0282/1/09
0304/09
0177/09
0617/1/09
0169/09C
0263/09
0616/09B
0225/09
0066/09
0232/09
0617/09B
0648/09B
0567/09
0638/1/09
0331/1/09
0616/1/09
0381/09
0169/09D
0616/09
0176/09
0168/09
0648/09
0402/09
0637/1/09
0169/09H
0169/09E
0282/09B
0169/09F
0683/09
0024/09
0827/09
0392/09
0889/09
0184/09
0490/09
0235/09
0262/09
0331/09B
0832/09
0806/09
0331/09
0648/1/09
0062/09
0763/08
0841/08
0173/08
0230/08B
0697/08B
0001/08
0641/08
0697/1/08
0762/08
0097/08
0568/1/08
0367/08
0230/1/08
0113/08B
0897/08
0965/08
0722/08
0113/1/08
0403/08
0298/08
0493/08
0343/08K
0230/08
0957/08
0568/08B
0918/08
0713/08
0879/08
0112/08
0018/08
0568/08
0354/07B
0378/07B
0431/07
0516/07
0718/07
0432/07
0378/07
0675/07
0741/07
0826/07B
0826/1/07
0066/07
0681/07
0075/07
0461/07
0504/07
0227/07
0614/07
0535/07
0378/1/07
0830/07
0305/07
0068/07
0289/07
0354/1/07
0011/07
0440/07
0566/07
0566/07B
0826/07
0720/07A
0175/07
0679/07
0665/07
0022/07
0460/07
0374/07
0353/06
0617/1/06
0817/06B
0672/06
0898/06B
0246/06
0817/06
0417/06
0033/06
0100/06
0081/06
0104/06
0924/06
0302/06B
0302/1/06
0623/06
0823/06
0617/06B
0898/06
0056/06
0629/06
0362/06
0755/06
0696/06
0871/06
0864/06
0705/06
0303/06
0194/1/05
0282/05
0351/05
0025/05
0282/05B
0942/1/05
0286/1/05
0897/05
0244/05B
0770/05B
0770/1/05
0246/05
0871/05
0364/05
0851/05
0616/05
0911/05
0194/05B
0025/05B
0523/05
0286/05B
0511/05
0721/05
0025/1/05
0725/05
0640/05
0151/05
0244/05
0512/05
0244/1/05
0110/05
0246/1/05
0815/05B
0871/1/05
0225/05
0817/05
0726/05
0197/05
0815/05
0842/05
0898/05
0577/05
0942/05B
0871/05B
0246/05B
0330/05
0942/05
0770/05
0525/04
0666/04B
0662/04
0657/04
0666/2/04
0610/04
0622/04
0571/04
0657/04B
0887/04
0831/03
Drucksache 260/18

... Zu den Regelungsbefugnissen nach Artikel 58 Absatz 2 des Vorschlags für die nach Artikel 17 Absatz 3 auszutauschenden Daten ist anzumerken, dass bereits heute unter denselben Regelungsbefugnissen ein automatischer Datenaustausch erfolgt. Die Kommission nimmt jedoch den diesbezüglichen Vorbehalt des Bundesrates gebührend zur Kenntnis.



Drucksache 145/18

... § 14d Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 638/18 (Beschluss)

... 2. Die Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, bestimmte Daten ab einer festgelegten Grenze von Zahlungsvorgängen an eine nationale Datenbank zu übermitteln, welche wiederum in einem Datenaustausch mit der bei der Kommission einzurichtenden Datenbank CESOP steht. Hierdurch würde eine gewaltige Menge an Daten produziert, die sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich ziehen würde. Es ist für den Bundesrat unklar, wie mit dieser Datenmenge umzugehen ist und wie der Austausch zwischen der Datenbank CESOP und den nationalen Datenbanken funktionieren soll. Die an die Finanzverwaltung über inländische Zahlende und ausländische Zahlungsempfänger übermittelten Datensätze dürften in der Praxis nicht mehr sinnvoll handhabbar sein. Der Bundesrat sieht außerdem die Gefahr, dass die Daten nicht übereinstimmen und deshalb zu unnötigen Ermittlungen führen könnten. Er bezweifelt daher, ob die Kommission einen effektiven Weg zur Betrugsbekämpfung gewählt hat.



Drucksache 70/18

... Die Produktion und Erbringung von Finanzdienstleistungen verlangt, dass verschiedene Akteure in der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten und interagieren. Ein EU-weiter FinTech-Markt wird sein volles Potenzial nur dann entfalten können, wenn offene Standards entwickelt werden, die den Wettbewerb stärken, die Interoperabilität verbessern und den Datenaustausch und -zugang unter den Marktteilnehmern erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 214/18

... Eine solche Überprüfung der Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen, die in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, erfordert auch einen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten. In diesem Fall müssen die Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung6. Innerstaatliche Rechtsvorschriften müssten die in der genannten Verordnung festgelegten Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um insbesondere zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise und für eindeutig festgelegte und legitime Zwecke erhoben werden; sie müssten auf die einschlägige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verweisen, den in der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Vertraulichkeit entsprechen und die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Beschränkung auf den Zweck und Angemessenheit der Frist für die Speicherung der Daten einhalten. Darüber hinaus sollte in allen Datenverarbeitungssystemen, die unter den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten entwickelt und verwendet werden, der Schutz personenbezogener Daten bereits in der technischen Auslegung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet sein. Sämtliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 14. Es sollte nach seiner Auffassung ein Rahmen für die künftige Anerkennung von beruflichen und sonstigen Qualifikationen geschaffen werden. Sollten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sind Möglichkeiten zu einem Datenaustausch über die berufliche Eignung in reglementierten Berufen sinnvoll. In den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sollte daher darauf hingewirkt werden, dass auch künftig ein unbürokratischer und schneller Informationsfluss auf elektronischem Wege stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 185/18

... Die Kommission schlägt vor, das Platooning im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen zu regulieren, um die Standardisierung des Datenaustauschs zwischen verschiedenen Marken sicherzustellen. Die Durchführungsbestimmungen werden auf den Ergebnissen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf das Platooning (2018-2020) im Rahmen von Horizont 2020, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, aufbauen und die delegierte Verordnung über Kooperative Intelligente Verkehrssysteme ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 14. Es sollte nach Auffassung des Bundesrates ein Rahmen für die künftige Anerkennung von beruflichen und sonstigen Qualifikationen geschaffen werden. Sollten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sind Möglichkeiten zu einem Datenaustausch über die berufliche Eignung in reglementierten Berufen sinnvoll. In den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sollte daher darauf hingewirkt werden, dass auch künftig ein unbürokratischer und schneller Informationsfluss auf elektronischem Wege stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... Im Zeitalter des elektronischen Datenaustausches und der voranschreitenden Digitalisierung sollte die heutige Einbahnstraße von Datenlieferungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an die Finanzverwaltung in die andere Melderichtung geöffnet werden, in dem ein Austausch der Daten des Steuerbescheides von den Finanzämtern an die gesetzlichen Krankenkassen für den Personenkreis der in der GKV freiwillig Versicherten (zum Beispiel Selbständige) implementiert wird. Bisher melden die Krankenkassen für diese Personenkreise einseitig an die Finanzbehörden bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres die im vorherigen Kalenderjahr entrichteten Beiträge zur Kranken- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... Es besteht ein dringender Bedarf zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeit der "AZR-Nummer" für den Datenaustausch der Behörden, die mit dem Flüchtlingszustrom befasst sind. Hierfür gab es bereits Ende der 18. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf im Rahmen des Artikelgesetzes "Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz", das jedoch nicht mehr verabschiedet wurde. Die fehlende Möglichkeit des Datenaustauschs erschwert die Aufgabenerfüllung der Behörden, die mit Leistungen gegenüber Flüchtlingen befasst sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelleistungen. Insofern ist es dringend erforderlich, einen Datenaustausch zwischen den einzelnen Sozialbehörden, den Ausländerbehörden und den zuständigen Landesbehörden rechtlich zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 218/18

... Zudem wurde der politische Kontext überprüft und zu verschiedenen Aspekten eine Bezugnahme eingefügt, etwa auf die Beratungen in den Sachverständigengruppen, die zur Gestaltung der Initiative beigetragen hatten. Die Komplementarität der verschiedenen Maßnahmen wurde in Bezug auf Gegenstand, zeitliche Abfolge und Tiefe präzisiert und das Basisszenario überarbeitet, um Entwicklungen, die unabhängig von der Annahme der vorgeschlagenen Maßnahmen eintreten könnten, besser Rechnung zu tragen. Außerdem wurden Flussdiagramme hinzugefügt, um die Arbeitsabläufe für den Datenaustausch genauer zu beschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 435/18

... Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden Aspekte des Datenaustauschs zwischen Behörden für zwei separate Sachverhalte geregelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 333/17

... § 7 Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/17




Artikel 1
Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*

Abschnitt 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

§ 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

Abschnitt 2
Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle

§ 2
Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen

§ 3
Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten

Abschnitt 3
Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 4
Voraussetzungen für die Datenverarbeitung

§ 5
Depersonalisierung von Daten

Abschnitt 4
Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 6
Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland

§ 7
Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 8
Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit

§ 9
Datenübermittlung an Europol

§ 10
Datenübermittlung an Drittstaaten

Abschnitt 5
Datenschutzrechtliche Bestimmungen

§ 11
Nationale Kontrollstelle

§ 12
Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle

§ 13
Löschung von Daten

§ 14
Protokollierung

§ 15
Dokumentationspflicht

Abschnitt 6
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 16
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 17
Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren

§ 18
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Fluggastdatengesetzes

§ 14
Protokollierung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 145/17 (Beschluss)

... b) Angesichts dieser offenkundigen sicherheitsrechtlichen Herausforderungen für alle Mitgliedstaaten hält der Bundesrat eine grundsätzliche Neubestimmung und Erweiterung der Ziele für erforderlich, die mit einer Modernisierung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation verfolgt werden, bei der die Erfordernisse der gemeinsamen Bekämpfung von Terror, Kriminalität und Cybergefahren durch die Mitgliedstaaten, des effektiven Datenaustausches sowie der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einbezogen werden sollten. Die stärkere Einbeziehung dieser Belange würde im Übrigen die Grundziele des Digitalen Binnenmarkts stärken, für die Anbieter elektronischer Kommunikationsleistungen einen umfassend harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, der nicht nur durch kommerzielle, sondern auch durch einheitliche ordnungsrechtliche Grundbedingungen bestimmt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 374/17

... b) Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz "String.LatinXhD" zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift

§ 2
Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild

§ 3
Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung

§ 4
Angabe zu den Tätigkeitsorten

§ 5
Wechsel der Zuständigkeit der Behörde

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
(zu § 2) Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung

Vorbemerkungen

1. Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung:

2. Sicherheitsmerkmale:

3. Die Seriennummer besteht aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

4. Formale Anforderungen an die Eintragungen der variablen Daten durch die zuständigen Behörden:

5. Datenfelder, Feldlängen und zulässige Zeichen:

6. Muster


 
 
 


Drucksache 595/17

... In Artikel 1 des vorliegenden Verordnungsentwurfs erfolgt eine Ergänzung der Anlage des Marktorganisationsgesetzes (MOG). Ergänzt werden personenbezogene Daten von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (Name, Anschrift), die vom Datenaustausch zwischen den Bund, Ländern und anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Kontrolle betroffen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 771/17 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Kommission die Überarbeitung der Berichterstattung, den Ausbau des elektronischen Datenaustausches (unter anderem Artikel 34) sowie die Schaffung erweiterter Meldesysteme auf europäischer Ebene nur lesend zu Informationszwecken nutzt; statistische Auswertungen sind den Mitgliedstaaten vorbehalten, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Insgesamt bedarf die Berichterstattung einer Harmonisierung zu sektorspezifischen rechtlichen Regelungen, die von der Marktüberwachungsverordnung tangiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 709/17

... Maßnahme: Die regionalen/lokalen Behörden der Mitgliedstaaten müssen sich der Herausforderung des eGovernment stellen und konkrete Schritte unternehmen, die für die Menschen in der Grenzregion etwas bewegen. Die Kommission wird diesen Prozess unterstützen, indem sie bereits eingerichtete elektronische Lösungen bei den Interessenträgern und den Behörden, die vom grenzübergreifenden Datenaustausch am stärksten betroffen sind, aktiv fördert. Dazu wird die Kommission darauf achten, dass ihre laufenden und künftigen eGovernment-Projekte die Interessenträger einbinden, damit grenzbezogene öffentliche Dienstleistungen angeboten werden, die den Bedürfnissen der Menschen und Unternehmen auch entsprechen. Erfolgreiche laufende Projekte, wie die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung eID oder der elektronische Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI), bieten dafür eine starke Grundlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 719/17

... . Eine solche Zusammenarbeit und der damit verbundene Datenaustausch zwischen Betreibern von Übertragungsnetzen sollen einheitliche Bedingungen für den Netzzugang in der ebenfalls einheitlichen Stromgebotszone ermöglichen. Sie dienen dem Ziel eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Stromversorgung und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Übertragungsnetze innerhalb des gesamten Bundesgebiets (§ 24 Satz 3 zweiter Halbsatz i.V.m. § 1 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 3a
Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/17

... Die EU-Programme für die Hochschulbildung und Forschung sind zunehmend auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet; dies zeigt, welche Bandbreite an Fachwissen erforderlich ist, um komplexe globale Herausforderungen zu bewältigen. Die Kommission wird die Studierenden- und Personalmobilität weiterhin erleichtern, indem sie sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten die Neufassung der Richtlinie über Studierende sowie Forscherinnen und Forscher36 umsetzen, und den elektronischen Datenaustausch zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen und mobilen Studierenden und Personal fördert. Angesichts der bevorstehenden Ministerkonferenz zum Bologna-Prozess im Jahr 2018 wird die Kommission die EU-Mitgliedstaaten ferner einladen, die Ausrichtung der künftigen Zusammenarbeit im Europäischen Hochschulraum zu erörtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 709/1/17

... 20. Der Bundesrat verweist auch auf die guten Erfahrungen mit einer strukturellen Verankerung und Verstetigung einer laufenden Raumbeobachtung der Grenzgebiete. Hier hat aktuell das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) "Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen" dazu beitragen können, Defizite in Bezug auf die grenzüberschreitende Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Harmonisierung von Datensätzen aufzuzeigen und Handlungserfordernisse zur Verbesserung eines grenzüberschreitenden Datenaustausches sichtbar zu machen. Nur durch die regelmäßige Bereitstellung harmonisierter Daten in hoher räumlicher Auflösung können langfristig Maßnahmen zur Stärkung der Grenzgebiete deutlich passgenauer entwickelt und gesteuert werden. Der Bundesrat bittet, diesen Aspekt auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.



Drucksache 751/1/17

... 6. Der Bundesrat sieht in Mehrwertsteuerbetrugsfällen mangels entsprechender Befugnisse keine Möglichkeit eines Datenaustauschs mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Vor dem Hintergrund des Regelungsgehalts der Verordnung steht der Bundesrat auch der Aufnahme eines Datenaustauschs mit Europol kritisch gegenüber.



Drucksache 144/17

... Weitere mit der Datenwirtschaft neu auftretende Fragen betreffen die Übertragbarkeit nicht personenbezogener Daten, die Interoperabilität von Diensten für den Datenaustausch und geeignete technische Normen für die Umsetzung einer sinnvollen Übertragbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 419/17

... der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (ABl. L 113 vom 1.5.2015, S. 13)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 374/1/17

... Die Festschreibung von Datenübermittlung mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschverfahren wird ausdrücklich begrüßt. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Verordnungsgeber in § 6 Absatz 4 ProstAV bundeseinheitlich geltende technische Standards konkret bezeichnet und verbindlich festschreibt. Die Begründung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Verzicht der Festlegung der Standards überzeugt insoweit nicht. Extrem zeitaufwendig für die Länder ist der Vorschlag des BMFSFJ, dass Verfahrensentscheidungen entweder zwischen den Ländern durch eine Verwaltungsvereinbarung oder nach Abstimmung mit den Ländern durch Ergänzung von § 6 Absatz 3 ProstAV erfolgen könnten. Das stellt für die Länder und Kommunen eine weitere zusätzliche Belastung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/1/17




1. Zu § 2 Absatz 1 ProstAV

2. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV

3. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV

4. Zu § 6 Absatz 1 ProstAV

5. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 6 - neu - ProstAV

7. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV

8. Zu § 6 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProstAV

9. Zur Anlage zu § 2 Nummer 6 Muster ProstAV


 
 
 


Drucksache 765/17

... XII, der unter anderem um Absatz 1a erweitert wird, treten dabei erst zum 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch wird ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der zentralen Stelle nach § 81 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 138/17

... Ausnahmeregelungen für bestimmte Datenübermittlungen. Dies betrifft insbesondere Datenübermittlungen, die aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich sind, wie zum Beispiel für den internationalen Datenaustausch zwischen Wettbewerbsbehörden, Steuer- oder Zollverwaltungen oder zwischen Diensten, die für Angelegenheiten der sozialen Sicherheit oder für die Fischerei zuständig sind. Absatz 5 über die Pflicht zur Unterrichtung des Europäischen Datenschutzbeauftragten über Kategorien von Fällen, in denen für eine Übermittlung eine Ausnahmeregelung angewandt wurde, entspricht dem bisherigen Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 751/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht in Mehrwertsteuerbetrugsfällen mangels entsprechender Befugnisse keine Möglichkeit eines Datenaustauschs mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Vor dem Hintergrund des Regelungsgehalts der Verordnung steht er auch der Aufnahme eines Datenaustauschs mit Europol kritisch gegenüber.



Drucksache 229/17

... Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist bei der Regelung eines Datenaustauschs zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung zwischen der Befugnis zur Datenübermittlung seitens der auskunfterteilenden Stelle und der Befugnis zum Datenabruf seitens der auskunftsuchenden Stelle zu unterscheiden. Dabei sind für die einander korrespondierenden Eingriffe von Abfrage und Übermittlung eigene Rechtsgrundlagen erforderlich, "die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen" (vgl. BVerfGE 130, 151/184 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 183/17

... Nach § 30b Absatz 1 Satz 1 BZRG-E sind bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen, künftig die im Herkunftsland gespeicherten Strafregistereintragungen in das Führungszeugnis aufzunehmen. Aufgrund des automatisiert durchgeführten Datenaustauschs über ECRIS bedeutet die Ausstellung des Europäischen Führungszeugnisses gegenüber der Ausstellung von Führungszeugnissen für deutsche Staatsangehörige keinen erhöhten Verwaltungsaufwand mehr. Eine erhöhte Gebühr ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Die bisher getrennten Gebührentatbestände für die Ausstellung eines Führungszeugnisses nach § 30 oder § 30a BZRG einerseits und eines Europäischen Führungszeugnisses nach § 30b BZRG andererseits sollen daher - auch im Interesse einer Gleichbehandlung aller EU-Bürgerinnen und -Bürger - unter Nummer 1130 KV JVKostG mit einer einheitlichen Gebührenhöhe von 13 Euro zusammengefasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 374/17 (Beschluss)

... Die Festschreibung von Datenübermittlung mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschverfahren wird ausdrücklich begrüßt. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Verordnungsgeber in § 6 Absatz 4 ProstAV bundeseinheitlich geltende technische Standards konkret bezeichnet und verbindlich festschreibt. Die Begründung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Verzicht der Festlegung der Standards überzeugt insoweit nicht. Extrem zeitaufwendig für die Länder ist der Vorschlag des BMFSFJ, dass Verfahrensentscheidungen entweder zwischen den Ländern durch eine Verwaltungsvereinbarung oder nach Abstimmung mit den Ländern durch Ergänzung von § 6 Absatz 3 ProstAV erfolgen könnten. Das stellt für die Länder und Kommunen eine weitere zusätzliche Belastung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/17 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV

2. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV

3. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - ProstAV

4. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV


 
 
 


Drucksache 709/17 (Beschluss)

... 12. Er verweist auch auf die guten Erfahrungen mit einer strukturellen Verankerung und Verstetigung einer laufenden Raumbeobachtung der Grenzgebiete. Hier hat aktuell das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) "Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen" dazu beitragen können, Defizite in Bezug auf die grenzüberschreitende Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Harmonisierung von Datensätzen aufzuzeigen und Handlungserfordernisse zur Verbesserung eines grenzüberschreitenden Datenaustausches sichtbar zu machen. Nur durch die regelmäßige Bereitstellung harmonisierter Daten in hoher räumlicher Auflösung können langfristig Maßnahmen zur Stärkung der Grenzgebiete deutlich passgenauer entwickelt und gesteuert werden. Der Bundesrat bittet, diesen Aspekt auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.



Drucksache 145/1/17

... b) Angesichts dieser offenkundigen sicherheitsrechtlichen Herausforderungen für alle Mitgliedstaaten hält der Bundesrat eine grundsätzliche Neubestimmung und Erweiterung der Ziele für erforderlich, die mit einer Modernisierung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation verfolgt werden, bei der die Erfordernisse der gemeinsamen Bekämpfung von Terror, Kriminalität und Cybergefahren durch die Mitgliedstaaten, des effektiven Datenaustausches sowie der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einbezogen werden sollten. Die stärkere Einbeziehung dieser Belange würde im Übrigen die Grundziele des Digitalen Binnenmarkts stärken, für die Anbieter elektronischer Kommunikationsleistungen einen umfassend harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, der nicht nur durch kommerzielle, sondern auch durch einheitliche ordnungsrechtliche Grundbedingungen bestimmt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 193/16

... Zweitens wird die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, für die es auf eine effiziente Datenweitergabe und die Einbeziehung unterschiedlicher Fachrichtungen und Akteure ankommt, durch eine unzureichende Interoperabilität behindert. Ein Beispiel hierfür ist der Klimawandel, mit dem sich nicht nur Klimatologen befassen sollten. Zwar wurden in einigen Sektoren Fragen der Interoperabilität und des Datenaustauschs geregelt (beispielsweise durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 587/16

... Ausländische Personen erhalten einmalig für einen Zeitraum bis zur Ausreise längstens jedoch für einen Monat Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Körper- und Gesundheitspflege sowie die angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft. Durch den festen Maximalzeitraum wird den ausführenden Kommunen Verwaltungsaufwand durch die Neuregelung erspart. Im Zeitraum von einem Monat ist es in jedem Fall möglich, innerhalb der EU eine angemessene Rückreisemöglichkeit zu finden (zum Beispiel mit dem Bus). Daneben wird sichergestellt, dass den Hilfebedürftigen die Leistungen nicht mehrmals gezahlt werden. Um sicherzustellen, dass Überbrückungsleistungen im Zeitraum von zwei Jahren nur einmal gezahlt werden, sieht § 118 SGB XII die Möglichkeit eines Datenaustauschs und -abgleichs vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 6/1/16

... Die Verantwortung für das Ausstellen des Ankunftsnachweises wird nach dem durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz zu ändernden § 63a Absatz 3 AsylG der Aufnahmeeinrichtung, auf die der Ausländer verteilt worden ist, und der dieser Aufnahmeeinrichtung zugeordneten Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/1/16




Zu § 4


 
 
 


Drucksache 604/16

... Absatz 9 bezweckt einen vereinfachten - automatisierten - Datenaustausch ausschließlich für die Daten, die zum Betrieb der staatenübergreifenden Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services) erforderlich sind. Privilegiert ist ausschließlich der Datentransfer zu Nachbarstaaten, damit eine Schiffsübergabe von der letzten inländischen Betriebsstelle oder Verkehrszentrale zur ersten ausländischen Betriebsstelle oder Verkehrszentrale möglich ist. Bislang werden entsprechende Datentransfers an Rhein und Mosel auf Grundlage von bilateralen Verwaltungsvereinbarungen vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 180/16

... 33. entgegen Artikel 35 nicht die internationalen offenen Kommunikationsverfahren und Normen für den Datenaustausch und Referenzdaten verwendet,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat hält eine weitere Prüfung für erforderlich, ob die bestehenden Regelungen für den Datenaustausch gewährleisten, dass bei der Übergabe von unbegleiteten Minderjährigen die Übermittlung aller kindeswohlrelevanten Daten zwischen den für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen zuständigen Behörden ausgetauscht werden bzw. werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Vorrang der freiwilligen Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 459/16

... § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Transplantationsgesetzes

Abschnitt 5a
Transplantationsregister

Abschnitt 5a
Transplantationsregister

§ 15a
Zweck des Transplantationsregisters

§ 15b
Transplantationsregisterstelle

§ 15c
Vertrauensstelle

§ 15d
Fachbeirat

§ 15e
Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle

§ 15f
Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle

§ 15g
Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch

§ 15h
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 15i
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 6/16 (Beschluss)

... Die Verantwortung für das Ausstellen des Ankunftsnachweises wird nach dem durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz zu ändernden § 63a Absatz 3 AsylG der Aufnahmeeinrichtung, auf die der Ausländer verteilt worden ist, und der dieser Aufnahmeeinrichtung zugeordneten Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge übertragen.


 
 
 


Drucksache 93/16

... 3. Ziel ist, dass Entscheidungen schneller getroffen werden, damit Asylsuchenden schneller Klarheit über das Bleiberecht vermittelt wird. Erste Schritte sind durch die bisherige Gesetzgebung unternommen worden. Eine vollständige Umsetzung der Einführung eines qualifizierten Ankunftsnachweises und eines optimierten Datenaustausches steht noch aus.



Drucksache 625/16

... Am 1. November 2011 wurde ein standardisierter elektronischer Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden untereinander gestartet. Es folgte der entsprechende elektronische Datenaustausch zwischen den Ausländer- und Meldebehörden. Zukünftig sollen die Ausländerbehörden mit weiteren Partnern, z.B. den Personenstandsbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Ausländerzentralregister in standardisierter Form Daten elektronisch austauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 90/16 (Beschluss)

... Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sogenanntes Umbrella Agreement) soll die datenschutzrechtlichen Anforderungen bestimmen, die sowohl die USA als auch die EU im Fall eines Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden und einer Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Terrorismus, nach Inkrafttreten des Abkommens einzuhalten haben werden. Das vorgesehene Abkommen selbst ermächtigt nicht zum Datentransfer, sondern ist als Rahmenübereinkunft geplant, die andere, zwischen den beiden Parteien bestehende Abkommen entsprechend ergänzen wird. Soweit diese Abkommen spezielle datenschutzrechtliche Vorschriften enthalten, soll es diese jedoch nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Ziffer 4.1.:

Zu Ziffer 4.2.:

Zu Ziffer 4.3.:

Zu Ziffer 5.1:.

Zu Ziffer 5.2.:

Zu Ziffer 6.:


 
 
 


Drucksache 194/16

... Bei der Überarbeitung der vorhandenen Binnenmarktvorschriften bzw. der Erarbeitung neuer Vorschläge wird die Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm) besonderes Augenmerk auf die Interoperabilität und die mit einer effektiven Nutzung digitaler Technologien verbundenen Vorteile legen. Ziel ist es, unnötig komplexe, papiergestützte oder mit Doppelarbeit verbundene Verfahren zu vermeiden (etwa aufgrund mehrerer Ansprechpartner, Meldeverfahren sowie Anforderungen an den Datenaustausch oder Datensysteme).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 604/16 (Beschluss)

... /EG/EG und der Verordnung 414/2007/EG/EG ergibt sich, dass die Förderung des Datenaustausches zwischen allen Transportbeteiligten staatliche Aufgabe ist. Hieraus folgt, dass ein Ausschluss vom Datenaustausch nur bei erheblichen Verstößen eines Transportbeteiligten in Betracht kommt. Eine gegebenenfalls nur versehentlich unterbliebene bzw. nicht "unmittelbar nach Abschluss des Warentransportes" durchgeführte Datenlöschung gehört im Gegensatz zu einer zweckwidrigen Nutzung der Daten nicht zu solchen erheblichen Verstößen und rechtfertigt keinen Ausschluss vom Datenaustausch. In der Gesetzesbegründung wird darauf verwiesen, dass die Sanktionsregel in Anlehnung an § 2 Absatz 5 See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung geschaffen wurde. Allerdings ist dort die Sanktion ausschließlich auf Fälle zweckwidriger Nutzung beschränkt und erfasst keine Fälle unterbliebener Löschung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG

§ 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 90/16

... Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement) soll die datenschutzrechtlichen Anforderungen bestimmen, die sowohl die USA als auch die EU im Fall eines Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden und einer Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Terrorismus, nach Inkrafttreten des Abkommens einzuhalten haben werden. Das Abkommen selbst ermächtigt nicht zum Datentransfer, sondern ist als Rahmenübereinkunft geplant, die andere, zwischen den beiden Parteien bestehende Abkommen entsprechend ergänzen wird. Soweit diese Abkommen spezielle datenschutzrechtliche Vorschriften enthalten, ersetzt es diese jedoch nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/16




Entschließung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen:

Zu Ziff. 4.1.:

Zu Ziff. 4.2.:

Zu Ziff. 4.3.:

Zu Ziff. 5.1:.

Zu Ziff. 5.2.:

Zu Ziff. 6.:


 
 
 


Drucksache 604/1/16

... /EG und der Verordnung 414/2007/EG ergibt sich, dass die Förderung des Datenaustausches zwischen allen Transportbeteiligten staatliche Aufgabe ist. Hieraus folgt, dass ein Ausschluss vom Datenaustausch nur bei erheblichen Verstößen eines Transportbeteiligten in Betracht kommt. Eine gegebenenfalls nur versehentlich unterbliebene bzw. nicht "unmittelbar nach Abschluss des Warentransportes" durchgeführte Datenlöschung gehört im Gegensatz zu einer zweckwidrigen Nutzung der Daten nicht zu solchen erheblichen Verstößen und rechtfertigt keinen Ausschluss vom Datenaustausch. In der Gesetzesbegründung wird darauf verwiesen, dass die Sanktionsregel in Anlehnung an § 2 Absatz 5 See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung geschaffen wurde. Allerdings ist dort die Sanktion ausschließlich auf Fälle zweckwidriger Nutzung beschränkt und erfasst keine Fälle unterbliebener Löschung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG

§ 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... 16. Der Bundesrat hält eine weitere Prüfung für erforderlich, ob die bestehenden Regelungen für den Datenaustausch gewährleisten, dass bei der Übergabe von unbegleiteten Minderjährigen die Übermittlung aller kindeswohlrelevanten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 30/16

... Die Kommission erstellte 2014 eine Machbarkeitsstudie zur Frage, ob die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Stellen und Einrichtungen, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, verbessert werden sollten. Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Bereiche identifiziert, in denen enger zusammengearbeitet werden könnte, insbesondere der Bereich operative Überwachung sowie der Datenaustausch, der der Unterstützung der Gesamtheit dieser Tätigkeiten dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 389/16

... - Datenaustausch und Abgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), weil jede im Melderegister gespeicherte Person eine Steueridentifikationsnummer erhalten muss. Bei Konfliktfällen oder Dopplungen kommt es zu einer Klärung unter Beteiligung von Meldebehörde und BZSt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 295/16

... Mit der Änderung wird die Höchstdauer einer gemeinsamen Projektdatei um ein Jahr auf dann maximal fünf Jahre verlängert. Die allgemeinen Voraussetzungen der gemeinsamen Datenhaltung nach Absatz 2 bleiben davon unberührt. Danach schafft § 22a keine originäre Befugnis zur Dateneingabe, sondern lässt sie nur nach Maßgabe der bestehenden Übermittlungs- und Speicherungsbefugnisse zu. Die Änderung des § 22a erweitert mithin nicht die Befugnisse zum Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden, sondern bezweckt vornehmlich eine technisch vereinfachte Durchführung, die insbesondere auch die Datenpflege erleichtert, dies auch im Interesse Betroffener.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 398/16

... Im Rahmen der IT-Konsolidierung wurde die Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes (BIT) zum 1. Januar 2016 in das neue Informationstechnikzentrum Bund überführt. Da mehrere Rechtsverordnungen auf die Beziehbarkeit des Datenaustauschformats OSCI-XMeld, des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport und des Datensatzes für das Meldewesen beim Bundesverwaltungsamt verweisen, ist die Bezugsadresse zu aktualisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Weitere Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesmeldedatenabrufverordnung

Artikel 5
Änderung der Portalverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Mit den Änderungen der 1. BMeldDÜV wird

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtliche Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 205/16

... Beispielsweise ist bei Mobile-Health-Anwendungen derzeit ein breites Spektrum an IKT-Aspekten relevant, darunter sichere Nutzung, Datenaustausch, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre. Für diese Aspekte ist eine Vielzahl verschiedener Normungsgremien mit unterschiedlichen Interessenträgern zuständig5, was eine Belastung im Hinblick auf Ressourcen und Zeit darstellt. Daher ist es notwendig, die verschiedenen Akteure zusammenzubringen und einen Ausgleich zwischen Herstellern und Dienstleistungsbranchen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 93/16 (Beschluss)

... 3. Ziel ist, dass Entscheidungen schneller getroffen werden, damit Asylsuchenden schneller Klarheit über das Bleiberecht vermittelt wird. Erste Schritte sind durch die bisherige Gesetzgebung unternommen worden. Eine vollständige Umsetzung der Einführung eines qualifizierten Ankunftsnachweises und eines optimierten Datenaustausches steht noch aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 29/16

... Die Kommission erstellte 2014 eine Machbarkeitsstudie zur Frage, ob die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Stellen und Einrichtungen, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, verbessert werden sollten. Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Bereiche aufgezeigt, in denen enger zusammengearbeitet werden könnte, insbesondere die operative Überwachung und der Datenaustausch zur Unterstützung der Gesamtheit dieser Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 25/16 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)



Drucksache 338/15 (Beschluss)

... Es soll ein alternatives Verfahren unter Nutzung des elektronischen Datenaustausches zum herkömmlichen Verfahren (gemäß § 22 Absatz 4 Satz 1) geregelt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 22a FeV

§ 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis § 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, § 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... 11. j) Der Bundesrat sieht eine grundlose Verlagerung der Bilanzierung vom Verteilnetzbetreiber zum Übertragungsnetzbetreiber kritisch, da so eine Parallelstruktur für Datenaustausch und Bilanzierung entstehen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 126/1/15

... Der vorgesehene Datenaustausch und die Zulässigkeit der Datenspeicherung werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings wird in § 8 AntiDopG-E vermisst, dass dort nur die Übermittlung an die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) geregelt ist, nicht aber die Datenübermittlung seitens der NADA an die Strafverfolgungsbehörden. Angesichts der in § 10 Absatz 2 AntiDopG-E ausdrücklich benannten möglichen Empfänger der gesundheitsbezogenen Daten - die Strafverfolgungsbehörden sind hier nicht aufgeführt - dürfte nach dem Gesetzesentwurf die Datenübermittlung an die Strafverfolgungsbehörden rechtlich fragwürdig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung

10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung

14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.