A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs
Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs
Artikel 4
Flagge und Emblem
Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder
Artikel 6
Archive
Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes
Artikel 8
Nachrichtenverkehr
Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben
Artikel 11
Besteuerung
Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen
Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs
Artikel 14
Bedienstete
Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige
Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte
Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen
Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt
Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften
Artikel 20
Aufhebung
Artikel 21
Passierscheine und Visa
Artikel 22
Freizügigkeit
Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung
Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats
Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen
Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 27
Unterzeichnung
Artikel 28
Ratifikation
Artikel 29
Beitritt
Artikel 30
Inkrafttreten
Artikel 31
Vorläufige Anwendung
Artikel 32
Adhoc-Anwendung
Artikel 33
Kündigung
Artikel 34
Verwahrer
Artikel 35
Verbindliche Wortlaute
Abkommen
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs
Artikel 3
Sitzgelände
Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände
Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes
Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes
Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder
Artikel 9
Archive
Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände
Artikel 11
Nachrichtenverkehr
Artikel 12
Flagge und Emblem
Artikel 13
Soziale Sicherheit
Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder
Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen
Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile
Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs
Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs
Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige
Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen
Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen
Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind
Artikel 24
Aufhebung
Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation
Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland
Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung
Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung
Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Artikel 30
Notenwechsel
Artikel 31
Ergänzungsabkommen
Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen
Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 34
Änderungen
Artikel 35
Inkrafttreten
Artikel 36
Registrierung
Denkschrift
A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
I . Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil