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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Daten- und Rechtsschutzes"


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Drucksache 151/10

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie gemeinsam mit den europäischen Banken ein europäisches Verfahren zur Auswertung von Finanztransaktionsdaten zu Zwecken der Bekämpfung des internationalen Terrorismus entwickelt werden kann, das die Datenübermittlung und Datenauswertung im Rahmen völkerrechtlichen Abkommen mit den Vereinigte Staaten von Amerika ersetzen kann. Begründung: Der Bundesrat hat mit seiner Entschließung vom 27.11.2009 im Vorfeld der Entscheidung des Europäischen Rates über das sog. SWIFT-Interimsabkommen auf die Bedeutung einer substanziellen Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des Europäischen Parlaments sowie wirksamer Gewährleistungen des Datenschutzes aufmerksam gemacht. Der Antrag knüpft an diese Entschließung und die dort aufgegriffene Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17.09.2009 an, um bereits bei der Festlegung des Verhandlungsmandats für das künftige SWIFT-Abkommen die aus der Sicht der Länder zu berücksichtigenden Erfordernisse des Daten- und Rechtsschutzes aufzuzeigen. Mit der frühzeitigen Klärung der aus Sicht der Länder maßgeblichen Eckpunkte der weiteren Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika soll die kritische Position der Bundesregierung, wie sie in der Begründung zu ihrer Stimmenthaltung im Europäischen Rat am 30.11.2009 zum Ausdruck gebracht wurde, unterstützt werden. Die frühzeitige Klärung zentraler Fragen zur Gewährleistung des Daten- und Rechtsschutzes und der gegenüber dem Interimsabkommen noch erforderlichen Nachbesserungen soll auch zum raschen Fortgang der Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen beitragen, um Schutzlücken bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu vermeiden. Die Forderungen greifen im einzelnen Defizite des bisherigen Abkommens sowie von der Bundesregierung im Rat der Innen- und Justizminister und im Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11.02.2010 aufgezeigte Kritikpunkte auf. Sie beziehen außerdem verschiedene Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten vom 02.03.2010 ein, die für die im SWIFT-Abkommen vorgesehene Datenübermittlung auf Vorrat an Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in entsprechender Weise zu beachten sind. Daraus ergeben sich neben einer Bestätigung der Forderungen zur strikten Begrenzung der zu übermittelnden Daten vor allem besondere Maßstäbe bei der Gewährleistung der Datensicherheit, der umfassenden Nachprüfbarkeit von Übermittlungsanfragen und der datenschutzrechtlichen Transparenz. Da die mit der Übermittlung und der Auswertung von Bankdaten durch Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika verbundenen Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger Europas nur durch belegbare Erfolge dieser Verfahren bei der Abwehr des internationalen Terrorismus zu rechtfertigen sind, ist eine angemessene Befristung des künftigen SWIFT-Abkommens erforderlich, durch die alle Mitgliedsstaaten in den Evaluationsprozess des Abkommens eingebunden werden. Ergänzend ist auf die den Mitgliedsstaaten in Art. 218 Abs. 11 AEUV vorgesehene Befugnis zu verweisen, völkerrechtliche Abkommen der Europäischen Union noch vor ihrer Annahme im Europäischen Rat durch ein Rechtsgutachten des EuGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu überprüfen. Dieses Verfahren eröffnet auch im Interesse der europäischen Bankkunden die Möglichkeit, nach dem Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika möglicherweise noch verbliebene Meinungsunterschiede über die Vereinbarkeit des Abkommens mit den Gewährleistungen der informationellen Selbstbestimmung und des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes vorab gerichtlich klären zu lassen. Schließlich ist es geboten, gemeinsam mit den europäischen Banken als maßgeblichen Gesellschaftern des Dienstleisters SWIFT Möglichkeiten für ein europäisches Verfahren auszuloten, das die eigenständige Auswertung internationaler Finanztransaktionsdaten für Zwecke der Terrorismusbekämpfung erlaubt. Durch eine solche europäische Lösung könnten die in einem SWIFT-Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu regelnden vielfältigen Risiken und Problemstellungen des internationalen Datenaustauschs und bei der Einrichtung behördlicher und gerichtlicher Kontrollverfahren vermieden werden.



Drucksache 151/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat mit seiner Entschließung vom 27. November 2009 im Vorfeld der Entscheidung des Europäischen Rates über das sogenannte SWIFT-Interimsabkommen auf die Bedeutung einer substanziellen Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des Europäischen Parlaments sowie wirksamer Gewährleistungen des Datenschutzes aufmerksam gemacht. Der Antrag knüpft an diese Entschließung und die dort aufgegriffene Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 an, um bereits bei der Festlegung des Verhandlungsmandats für das künftige SWIFT-Abkommen die aus der Sicht der Länder zu berücksichtigenden Erfordernisse des Daten- und Rechtsschutzes aufzuzeigen. Mit der frühzeitigen Klärung der aus Sicht der Länder maßgeblichen Eckpunkte der weiteren Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika soll die kritische Position der Bundesregierung, wie sie in der Begründung zu ihrer Stimmenthaltung im Europäischen Rat am 30. November 2009 zum Ausdruck gebracht wurde, unterstützt werden. Die frühzeitige Klärung zentraler Fragen zur Gewährleistung des Daten- und Rechtsschutzes und der gegenüber dem Interimsabkommen noch erforderlichen Nachbesserungen soll auch zum raschen Fortgang der Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen beitragen, um Schutzlücken bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)


 
 
 


Drucksache 404/08

... Auch wenn die Gewährleistung effektiven Daten- und Rechtsschutzes, der Satz 1 letztlich dient, keine vollständige technische Dokumentation der Funktionsweise des eingesetzten technischen Mittels erfordert, so wird es sich doch gleichwohl empfehlen, dass das BKA eine Kopie der eingesetzten Software aufbewahrt, damit im Zweifelsfall z.B. ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sich davon überzeugen kann, ob die Vorgaben nach Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 tatsächlich beachtet worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Unterabschnitt 3a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 20a
Allgemeine Befugnisse

§ 20b
Erhebung personenbezogener Daten

§ 20c
Befragung und Auskunftspflicht

§ 20d
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20e
Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20f
Vorladung

§ 20g
Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 20h
Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20i
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20j
Rasterfahndung

§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20l
Überwachung der Telekommunikation

§ 20m
Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20n
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20o
Platzverweisung

§ 20p
Gewahrsam

§ 20q
Durchsuchung von Personen

§ 20r
Durchsuchung von Sachen

§ 20s
Sicherstellung

§ 20t
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20u
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20v
Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20w
Benachrichtigung

§ 20x
Übermittlung an das Bundeskriminalamt

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 20j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20o

Zu § 20p

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20q

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20r

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20s

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20t

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20u

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20v

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20w

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20x

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.